Rechtsprechung
   OLG Köln, 07.10.1998 - 5 U 174/97   

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https://dejure.org/1998,1564
OLG Köln, 07.10.1998 - 5 U 174/97 (https://dejure.org/1998,1564)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.10.1998 - 5 U 174/97 (https://dejure.org/1998,1564)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. Oktober 1998 - 5 U 174/97 (https://dejure.org/1998,1564)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Einstandspflicht Kosten medizinisch ärztliche Behandlung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB § 1357, AGBG § 11 Nr. 14a
    Einstandspflicht Kosten medizinisch ärztliche Behandlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstandspflicht eines Ehegatten für die Kosten einer ärztlichen Behandlung des anderen Ehegatten nach dessen Tod bei einer wirksamen Ausschlagung der Erbschaft; Medizinisch indizierte, unaufschiebbare ärztliche Behandlung eines Ehepartners als Kosten zur angemessenen ...

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 1357; AGBG § 11 Nr. 14 a
    Grenzen der Einstandspflicht für Behandlungskosten des Ehepartners

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG § 11 Nr. 14a; BGB § 1357
    Einstandspflicht des Ehegatten für die Kosten der Behandlung bei Krankenhasvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Krankenhauskosten: Nur der Patient zahlt

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Zur Mitverpflichtung des Ehegatten bei medizinisch indizierter, unaufschiebbarer Behandlung des Ehepartners

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 733
  • MDR 1999, 942
  • FamRZ 1999, 1662
  • VersR 2000, 68
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.11.1991 - XII ZR 226/90

    Angemessenen Deckung des Lebensbedarfs bei unaufschiebbarer ärztlicher Behandlung

    Auszug aus OLG Köln, 07.10.1998 - 5 U 174/97
    Zwar dient eine medizinisch indizierte, unaufschiebbare ärztliche Behandlung eines Ehepartners ohne Rücksicht darauf, wie hoch die mit ihr verbundenen Kosten sind, grundsätzlich der angemessenen Deckung des Lebensbedarfs (vgl. BGH in FamRZ 1992, 291), weil sie sich auf die Erhaltung der Gesundheit als des primären und ursprünglichen Lebensbedarfs richtet; dies allein begründet aber nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. dazu auch BGH JZ 1985, 680, 682) noch nicht notwendig eine Mitverpflichtung des anderen Ehegatten, weil mit Rücksicht auf die unterhaltsrechtliche Komponente der Haftung aus § 1357 BGB auf das Leistungsvermögen des anderen Ehepartners abzustellen ist (vgl. BGH in FamRZ 1992, 292).
  • OLG Hamm, 20.09.1985 - 26 U 33/85
    Auszug aus OLG Köln, 07.10.1998 - 5 U 174/97
    Im Übrigen wird nach Auffassung des Senats für die Begründung einer eigenen Haftung zudem eine zweite Unterschrift des Vertreters zu verlangen sein (so auch OLG Frankfurt/Main NJW 1986, 1943).
  • BGH, 13.02.1985 - IVb ZR 72/83

    Arztbehandlungsvertrag und Schlüsselgewalt

    Auszug aus OLG Köln, 07.10.1998 - 5 U 174/97
    Zwar dient eine medizinisch indizierte, unaufschiebbare ärztliche Behandlung eines Ehepartners ohne Rücksicht darauf, wie hoch die mit ihr verbundenen Kosten sind, grundsätzlich der angemessenen Deckung des Lebensbedarfs (vgl. BGH in FamRZ 1992, 291), weil sie sich auf die Erhaltung der Gesundheit als des primären und ursprünglichen Lebensbedarfs richtet; dies allein begründet aber nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. dazu auch BGH JZ 1985, 680, 682) noch nicht notwendig eine Mitverpflichtung des anderen Ehegatten, weil mit Rücksicht auf die unterhaltsrechtliche Komponente der Haftung aus § 1357 BGB auf das Leistungsvermögen des anderen Ehepartners abzustellen ist (vgl. BGH in FamRZ 1992, 292).
  • BGH, 28.04.2005 - III ZR 351/04

    Behandlungsvertrag bei fehlendem Versicherungsschutz

    Das ist in dem von dem Berufungsgericht zitierten Urteil des Oberlandesgerichts Köln NJW-RR 1999, 733 mißverstanden worden.
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Rechtsprechung
   AG Essen, 07.01.1999 - 12 C 208/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2691
AG Essen, 07.01.1999 - 12 C 208/96 (https://dejure.org/1999,2691)
AG Essen, Entscheidung vom 07.01.1999 - 12 C 208/96 (https://dejure.org/1999,2691)
AG Essen, Entscheidung vom 07. Januar 1999 - 12 C 208/96 (https://dejure.org/1999,2691)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Durch Taxe festgelegte Vergütung für die Tätigkeit eines Sachverständigen; Übliche Vergütung bei Kraftfahrzeugsachverständigen; Bestimmung des Honorars eines Sachverständigen; Preiskontrolle als allgemeine Aufgabe der Zivilgerichte

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 315; BGB § 316; BGB § 631; BGB § 632
    Richterliche Überprüfung der Honorarhöhe eines Kfz-Sachverständigen

  • rechtsportal.de

    Durch Taxe festgelegte Vergütung für die Tätigkeit eines Sachverständigen; Übliche Vergütung bei Kraftfahrzeugsachverständigen; Bestimmung des Honorars eines Sachverständigen; Preiskontrolle als allgemeine Aufgabe der Zivilgerichte

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz)

    Zur Bemessung der Sachverständigenkosten an der Höhe des Fahrzeugschadens

Papierfundstellen

  • NZV 1999, 255
  • VersR 2000, 68
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.11.1965 - VII ZR 265/63

    Berechnung der Vergütung für Erstattung eines Gutachtens

    Auszug aus AG Essen, 07.01.1999 - 12 C 208/96
    Diese Auffassung des BGH hat in der Literatur (für alle-: Palandt-Heinrichs, 57. Auflage, § 315 Rz. 10) und Rechtsprechung (BGH NJW 1966, 539, 540; OLG München, NJW-RR 94, 161; OLG Köln, Versicherungsrecht 91, 1304, 1305) Zustimmung gefunden.

    Entscheidend ist dabei nach der Rechtsprechung des BGH (BGH NJW 1966, 539, 540) gerade nicht eine Anlehnung an das Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen.

    Damit hat der Beklagte die vergleichsweise höchste formelle Qualifikation eines üblichen Gutachters für den streitgegenständlichen Bereich ausgesucht, was sich bei der Honorarbildung - wie der BGH ausdrücklich anerkannt hat, BGH NJW 1966, 539, 540 - niederschlagen kann.

  • OLG München, 08.07.1992 - 7 U 1562/91

    Wirksamkeit einer gesellschaftsvertraglichen Regelung über Abfindung eines

    Auszug aus AG Essen, 07.01.1999 - 12 C 208/96
    Diese Auffassung des BGH hat in der Literatur (für alle-: Palandt-Heinrichs, 57. Auflage, § 315 Rz. 10) und Rechtsprechung (BGH NJW 1966, 539, 540; OLG München, NJW-RR 94, 161; OLG Köln, Versicherungsrecht 91, 1304, 1305) Zustimmung gefunden.

    Entscheidend sind vielmehr die "besonderen Umstände des Falles" (OLG München, NJW-RR 1994, 161).

    Das "in vergleichbaren Fällen übliche" (s. a. OLG München,. NJW-RR 1994, 161) kann bei der Prüfung, ob das billige Ermessen zutreffend oder fehlerhaft ausgeübt worden ist, nicht unberücksichtigt bleiben, wie die Anlehnung der Rechtsprechung an Marktberichte für Kredite zur Prüfung der Sittenwidrigkeit bestätigt.

  • BGH, 02.04.1964 - KZR 10/62

    Ankauf von Rohprodukten zwecks Veredelung und nachfolgenden Weiterverkaufs;

    Auszug aus AG Essen, 07.01.1999 - 12 C 208/96
    Dennoch auferlegt es das Gesetz in § 315 BGB dem Zivilrichter, den vom Kläger hier rechtsgestal:tend ausgeübten Entscheidungsspielraum daraufhin zu überprüfen, ob das gewählte Honorar unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien und des in vergleichbaren Fällen Üblichen noch billigem Ermessen entspricht (BGHZ 41, 271 ff).
  • AG München, 23.12.1997 - 332 C 3134/97

    Ersatz von Schäden aus einem Verkehrsunfall ; Erstattung von Gutachterkosten ;

    Auszug aus AG Essen, 07.01.1999 - 12 C 208/96
    Dieser Befund entspricht im übrigen der Rechtsprechung (zuletzt AG München, NZV 98, 289, 290) und Literatur (Kääb/Jandel, NZV 98, 268 ff.; Otting, Versicherungsrecht 1997, 1328, 1330; Wortmann, Versicherungsrecht 1998, 1204, 1210; sämtliche mit vielen weiteren Nachweisen) sowie langjähriger Erfahrung des erkennenden Gerichts.
  • AG Schwerin, 23.12.1997 - 10 C 1291/96
    Auszug aus AG Essen, 07.01.1999 - 12 C 208/96
    Zugleich hat der BGH durchaus auf der anderen Seite als ebenso entscheidend bezeichnet, daß die Gegenleistung für das Gutachten im angemessenen Verhältnis zu dem stehen muß, was der zur Zahlung Verpflichtete durch das Gutachten an wirtschaftlichem Werterhalten soll, mit anderen Wort dem Gegenstandswert (unzutreffend daher AG Schwerin, NZV 1998, 291).
  • OLG Köln, 21.06.1991 - 19 U 40/91

    Von CP/M nach MS-DOS: Konvertieren und Sortieren

    Auszug aus AG Essen, 07.01.1999 - 12 C 208/96
    Diese Auffassung des BGH hat in der Literatur (für alle-: Palandt-Heinrichs, 57. Auflage, § 315 Rz. 10) und Rechtsprechung (BGH NJW 1966, 539, 540; OLG München, NJW-RR 94, 161; OLG Köln, Versicherungsrecht 91, 1304, 1305) Zustimmung gefunden.
  • BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger

    Dies gilt auch für die Höhe des Sachverständigenhonorars (vgl. AG Essen VersR 2000, 68, 69; AG Siegburg ZfS 2003, 237, 238; Roß NZV 2001, 321, 323).
  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Dies gilt auch für die Höhe des Sachverständigenhonorars (vgl. AG Essen VersR 2000, 68, 69; AG Siegburg ZfS 2003, 237, 238; Roß NZV 2001, 321, 323).
  • OLG München, 12.03.2015 - 10 U 579/15

    Erstattungsfähigkeit von KFZ-Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall

    Dies gilt auch für die Höhe des Sachverständigenhonorars (vgl. AG Essen, VersR 2000, 68 [69]; AG Siegburg, ZfS 2003, 237[238]; Roß, NZV2001, 321 [323]).".
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Rechtsprechung
   LG München I, 07.10.1998 - 31 S 14827/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,7340
LG München I, 07.10.1998 - 31 S 14827/96 (https://dejure.org/1998,7340)
LG München I, Entscheidung vom 07.10.1998 - 31 S 14827/96 (https://dejure.org/1998,7340)
LG München I, Entscheidung vom 07. Oktober 1998 - 31 S 14827/96 (https://dejure.org/1998,7340)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • VersR 2000, 68 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • AG Brandenburg, 08.01.2007 - 31 C 59/06

    Hinweispflicht einer Kfz-Werkstatt: Bevorstehender Ablauf eines

    27 Zwar hätte die Beklagte als Vertragswerkstatt von sich aus bei einer Jahresinspektion, die nach Ablauf der 4-Jahres-Frist oder einer Laufleistung von 60.000 km erfolgt wäre, überprüfen müssen, ob sich ein Mangel des Zahnriemens bei einem Probelauf ergeben hätte ( LG München I, DAR 1999, Seiten 127 f. = VersR 2000, Seite 68 ), da dies dann wohl ohne weiteres feststellbar gewesen wäre.

    In einem solchen Fall hätten dann auch die Mitarbeiter der Beklagten der Klägerin gegenüber zu einer Erneuerung des Zahnriemens raten müssen ( LG München I, DAR 1999, Seiten 127 f. = VersR 2000, Seite 68 ).

    Das diesbezügliche Vorbringen der Klägerin ist glaubhaft und entspricht zudem der allgemeinen Lebenserfahrung ( LG München I, DAR 1999, Seiten 127 f. = VersR 2000, Seite 68 ).

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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 27.04.1999 - 2/26 O 287/98, 2-26 O 287/98   

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https://dejure.org/1999,20345
LG Frankfurt/Main, 27.04.1999 - 2/26 O 287/98, 2-26 O 287/98 (https://dejure.org/1999,20345)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 27.04.1999 - 2/26 O 287/98, 2-26 O 287/98 (https://dejure.org/1999,20345)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 27. April 1999 - 2/26 O 287/98, 2-26 O 287/98 (https://dejure.org/1999,20345)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,20345) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 2000, 68
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