Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 03.12.1998

Rechtsprechung
   BGH, 22.02.2000 - VI ZR 92/99   

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https://dejure.org/2000,1055
BGH, 22.02.2000 - VI ZR 92/99 (https://dejure.org/2000,1055)
BGH, Entscheidung vom 22.02.2000 - VI ZR 92/99 (https://dejure.org/2000,1055)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 2000 - VI ZR 92/99 (https://dejure.org/2000,1055)
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Nächtliches Überholmanöver - Motorradfahrer ohne Licht

§§ 3 Abs. 1, 5 Abs. 2 StVO, Schutzzweck;

§§ 17 Abs. 2 Satz 3, 5 Abs. 5 StVO, Verwendung von Fernlicht beim Überholen

Volltextveröffentlichungen (13)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Bei Dunkelheit darf zur Überprüfung der erforderlichen Überholstrecke kurz das Fernlicht benutzt werden

  • drschmel.de (Kurzinformation)

    Überholen bei Dunkelheit

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1949
  • MDR 2000, 764
  • NZV 2000, 291
  • VersR 2000, 736
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.12.1961 - 4 StR 365/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.02.2000 - VI ZR 92/99
    Dieser Bestimmung des Schutzzwecks steht das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22. Dezember 1961 (4 StR 365/61 - VRS 22, 137, 139) nicht entgegen; dort ging es nicht um die Frage, welchen Sorgfaltsanforderungen der Überholende genügen muß.
  • OLG München, 12.06.2015 - 10 U 3981/14

    Kollision eines erheblich alkoholisierten Fußgängers mit einem Kfz bei Dunkelheit

    Ein Kraftfahrer darf gemäß § 3 I 4 StVO zunächst auch bei Dunkelheit nur so schnell fahren, dass er innerhalb der überschaubaren, hier durch das Abblendlicht und die sonstige Beleuchtung ausgeleuchteten Strecke halten kann (BGH NJW 2000, 1949 = VersR 2000, 736; KG NZV 1996, 235; Senat, Urt. v. 04.03.2011 - 10 U 4408/10; allg. M.).

    Die vom Sachverständigen ermittelte Reichweite der Scheinwerfer ist zunächst ungewöhnlich, zumal der E 36 bereits mit einer sehr guten Beleuchtungsanlage ausgestattet war (mit Abblendlicht darf der Kraftfahrer je nach der konkreten Bauart seiner Scheinwerfer höchstens 40 km/h bei zusätzlicher Nässe [OLG Köln MDR 2003, 567 = VersR 2003, 219], unter 60 km/h [OLG Frankfurt NZV 1990, 154], höchstens 55 km/h [vgl. BGH NJW 2000, 1949] oder unter 70 km/h [OLG Hamm r + s 2000, 281 f.] fahren).

  • OLG Köln, 11.10.2002 - 3 U 26/02

    Schneller als 40 km/h = Verstoß gegen das Sichtfahrgebot bei Nacht;

    Der Kraftfahrer braucht auch nicht damit zu rechnen, dass am Fahrbahnrand gehende Fußgänger plötzlich auf die Fahrbahn laufen; insoweit gilt der Vertrauensgrundsatz (vgl. zu allem: BGH VersR 72, 258 f.; 74, 39 f. und 83, 1037 (1039); BGH NJW 84, 2412, NJW-RR 87, 1235 f. und r + s 2000, 280 f.; OLG Hamm VersR 51, 29 f. und 2000, 375 ff.; OLG Celle VersR 74, 1087; OLG Bamberg VersR 76, 889 f.; OLG Düsseldorf VersR 78, 142; OLG Braunschweig VersR 83, 157 f.; OLG Frankfurt NZV 90, 154; OLG Schleswig VersR 95, 476; KG VM 96, 20; OLG Hamm r + s 2000, 281 mit Anmerkung Lemcke; Jagusch a. a. O. § 3 StVO Rnr. 14, 32 ff. Janiszewski/Jagow/Burmann, StVO, 16. Auflage, § 3 ff. Geigel, Der Haftpflichtprozess, 23. Auflage, Kapitel 27 Rnr. 94 f., 99 f. und 102 jeweils m. w. N.); - siehe auch zum Vertrauensgrundsatz BGH VersR 61, 592 f. und 98, 1128 f.; OLG Köln OLGR 96, 245).

    Zudem werden in Rechtsprechung und Literatur unterschiedliche Auffassungen dazu vertreten, wie schnell bei Dunkelheit mit Abblendlicht gefahren werden kann (vgl. OLG Frankfurt NZV 90, 154 : 60 km/h zu hoch; BGH r + s 2000, 280 f. : höchstens 55 km/h; OLG Hamm r + s 2000, 281 f.: unter 70 km/h; Geigel a. a. O. Rnr. 102: nicht schneller als 80 km/h; Janiszewski/Jagow/Burmann a. a. O. Rnr. 12: über 60 km/h zu schnell).

  • OLG Saarbrücken, 23.12.2003 - 3 U 212/03

    Verkehrsunfallhaftung: Alleinverschulden des zur Vorbereitung eines Überholens

    Er muss überblicken können, dass der gesamte Vorgang vom Ausscheren bis zum Wiedereingliedern mit richtigem Abstand unter Berücksichtigung etwaigen - auch erst während des Überholens auftauchenden - Gegenverkehrs, für einen durchschnittlichen Fahrer ohne irgendein Wagnis gefahr- und bedingungslos möglich sein werde (vgl. BGH, VersR 2000, 736; KG, VRS 101, 56; OLG Hamm, DAR 2000, 265; Hentschel, aaO., § 5 StVO, Rdnr. 25).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 03.12.1998 - 2 ObOWi 629/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,9220
BayObLG, 03.12.1998 - 2 ObOWi 629/98 (https://dejure.org/1998,9220)
BayObLG, Entscheidung vom 03.12.1998 - 2 ObOWi 629/98 (https://dejure.org/1998,9220)
BayObLG, Entscheidung vom 03. Dezember 1998 - 2 ObOWi 629/98 (https://dejure.org/1998,9220)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NZV 1999, 307
  • VersR 2000, 736
  • BayObLGSt 1998, 197
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 24.02.1972 - RReg. 6 St 507/72

    Wiedereinsetzung in de vorigen Stand nach Fristsetzung zur Erklärung, ob der

    Auszug aus BayObLG, 03.12.1998 - 2 ObOWi 629/98
    Bei dieser richterlichen Frist handelte es sich nicht um eine eigentliche prozessuale Erklärungsfrist, sondern um eine sogenannte Zwischen- oder Sperrfrist, die sich in dem Zweck erschöpfte, den Betroffenen vor einer überraschenden Entscheidung des Gerichts zu schützen (vgl. BayObLGSt 1972, 43/46).
  • BGH, 21.12.1976 - 4 StR 194/76

    Zulässigkeit und Wirksamkeit der Ersatzzustellung an den Ehegatten bei

    Auszug aus BayObLG, 03.12.1998 - 2 ObOWi 629/98
    Unrichtig ist daher, wenn sie von LR/Wendisch StPO 25. Aufl. Vor § 42 Rn. 3 als Beispiel einer richterlichen Frist aufgeführt wird; die als Beleg angeführte Entscheidung BGHSt 27, 85 ist noch unter der Geltung der früheren Gesetzeslage ergangen.
  • BayObLG, 27.07.1994 - 2 ObOWi 351/94
    Auszug aus BayObLG, 03.12.1998 - 2 ObOWi 629/98
    Der Hinweis muß klar und unmißverständlich sein; andernfalls gilt er als nicht erfolgt (vgl. BayObLGSt 1994, 128 = NZV 1994, 492 ).
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