Weitere Entscheidung unten: LG Dessau, 26.11.1999

Rechtsprechung
   BGH, 09.05.2000 - VI ZR 173/99   

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BGH, 09.05.2000 - VI ZR 173/99 (https://dejure.org/2000,699)
BGH, Entscheidung vom 09.05.2000 - VI ZR 173/99 (https://dejure.org/2000,699)
BGH, Entscheidung vom 09. Mai 2000 - VI ZR 173/99 (https://dejure.org/2000,699)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verlegung eines Patienten - Verlegung in ein Pflegeheim - Verweigerung der Nahrungsaufnahme - Notwendigkeit der stationären Behandlung - Krankenhausbehandlungsvertrag - Zustandekommen des Vertrages

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Notwendigkeit der stationären Krankenhausbehandlung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne, Faktisches Vertragsverhältnis

  • Judicialis

    SGB V § 27 Abs. 1; ; SGB V § 39 Abs. 1; ; BGB § 611; ; BGB § 612; ; BGB § 145

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    SGB V § 27 Abs. 1; SGB V § 39 Abs. 1; BGB § 611; BGB § 612; BGB § 145
    Voraussetzungen der notwendigen stationären Krankenhausbehandlung aus humanitären Gründen - konkludenter Vertragsschluss trotz Widerspruchs

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Vertragsschluß durch tatsächliche Inanspruchnahme von Leistungen - "protestatio facto contraria" und Wiedergeburt des "faktischen Vertrags"?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notwendigkeit einer Krankenhausbehandlung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • beck.de (Entscheidungsanmerkung)

    Abgrenzung des bloßen Pflegefalls von der behandlungsbedürftigen und -fähigen Krankheit

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Vertragsschluß durch tatsächliche Inanspruchnahme von Leistungen - "protestatio facto contraria" und Wiedergeburt des "faktischen Vertrags"?

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3429
  • MDR 2000, 956
  • VersR 2000, 999
  • DVBl 2000, 1206
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 27.10.1987 - VI ZR 288/86

    Aufnahme eines pflege- aber nicht behandlungsbedürftigen Patienten; Aufrechnung

    Auszug aus BGH, 09.05.2000 - VI ZR 173/99
    Gründe, die den zwischen den Parteien stillschweigend zustande gekommenen Krankenhausvertrag ausnahmsweise als sittenwidrig erscheinen lassen könnten (vgl. BGHZ 102, 106), liegen hier nicht vor.

    Es gehört zwar zu den Pflichten der Behandlungsseite, einen Patienten vor unnötigen Kosten und unverhältnismäßigen finanziellen Belastungen zu bewahren, soweit sie aus ihrer Expertenstellung heraus über bessere Kenntnisse und ein besseres Wissen verfügt (BGHZ 102, 106, 112; Senatsurteil vom 1. Februar 1983 - VI ZR 104/81 - VersR 1983, 443, 444; BGH, Urteil vom 19. Dezember 1995 - III ZR 233/94 - NJW 1996, 781).

    Dazu zählt auch ein rechtzeitiger Hinweis des Krankenhausträgers gegenüber einem Patienten über eine bevorstehende Umstufung von einem stationären Behandlungs- zu einem Pflegefall, damit sich der Patient möglichst frühzeitig auf das Erlöschen der Leistungspflicht der Krankenkasse einstellen kann und vor unnötigen finanziellen Belastungen bewahrt wird (BGHZ 102, 106, 112; OLG Koblenz NJW-RR 1991, 876, 877).

  • BGH, 10.01.1984 - VI ZR 297/81

    Rechtsweg für Rechtsstreitigkeiten im Abrechnungsverhältnis zwischen

    Auszug aus BGH, 09.05.2000 - VI ZR 173/99
    Denn in einem solchen Fall richtet sich bei einem Kassenpatienten - wie hier der Beklagten - der Vergütungsanspruch des Krankenhausträgers unmittelbar und ausschließlich gegen die gesetzliche Krankenkasse (BGHZ 89, 250, 255 ff.).

    Dieser Anspruch ist öffentlich-rechtlicher Natur und vor den Sozialgerichten zu verfolgen (BGHZ 89, 250, 260; BGH, Beschluß vom 30. Januar 1997 - III ZB 110/96 - VersR 1997, 1552, 1553; BSGE 70, 20, 22; BSG, Urteil vom 21. August 1996 - 3 RK 2/96 - NJW-RR 1998, 273, 274).

    Dies gilt unbeschadet des Umstandes, daß das Behandlungsverhältnis zwischen dem Patienten und Krankenhaus auf einem privatrechtlichen Vertrag beruht (BGHZ 89, 250, 255; 96, 360, 363; Senatsurteil vom 14. Juli 1992 - VI ZR 214/91 - VersR 1992, 1263).

  • OLG Koblenz, 09.10.1990 - 3 U 425/90

    Streit um den Eintritt eines Pflegefalles; Verletzung der krankenhausvertraglich

    Auszug aus BGH, 09.05.2000 - VI ZR 173/99
    Verbleibt nämlich ein Patient, obwohl er über das Ende der Kostenübernahme seitens der gesetzlichen Krankenkasse wegen Wegfalls der Behandlungsbedürftigkeit unterrichtet wurde und er weiß, daß der Krankenhausträger seine Leistungen nur gegen Bezahlung durch den Patienten selbst erbringt, gleichwohl im Krankenhaus, so gibt er durch schlüssiges Verhalten seinen Willen zu erkennen, einen Vertrag über die weitere stationäre Aufnahme und Betreuung zu dem dafür üblicherweise festgesetzten Pflegesatz zu schließen (BGHZ 102, 107, 111; OLG Koblenz NJW-RR 1991, 876, 877).

    Dazu zählt auch ein rechtzeitiger Hinweis des Krankenhausträgers gegenüber einem Patienten über eine bevorstehende Umstufung von einem stationären Behandlungs- zu einem Pflegefall, damit sich der Patient möglichst frühzeitig auf das Erlöschen der Leistungspflicht der Krankenkasse einstellen kann und vor unnötigen finanziellen Belastungen bewahrt wird (BGHZ 102, 106, 112; OLG Koblenz NJW-RR 1991, 876, 877).

  • BSG, 12.11.1985 - 3 RK 45/83

    Krankenhauspflege - Notwendigkeit von Krankenhauspflege - Beweisanforderung -

    Auszug aus BGH, 09.05.2000 - VI ZR 173/99
    Doch besteht insbesondere bei psychiatrischen Dauererkrankungen, die Jahrzehnte hindurch ohne nennenswerten Erfolg stationär behandelt worden sind, eine Vermutung dafür, daß das Leiden keiner Kranken(haus)behandlung mehr zugänglich ist (BSGE 59, 116, 118).

    Krisensituationen, die daraus erwachsen, muß auf andere Weise begegnet werden, etwa durch ambulante ärztliche Behandlung oder durch eine vorübergehende Krankenhauseinweisung (BSGE 59, 116, 118 f.; BSG SozR 2200 § 184 RVO Nr. 28).

  • BSG, 12.12.1979 - 3 RK 13/79

    Krankenhausaufenthalt - Kostenübernahme durch die Krankenkasse - Geeigneter

    Auszug aus BGH, 09.05.2000 - VI ZR 173/99
    Dementsprechend besteht keine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse, wenn die ärztliche Behandlung keine hinreichende Erfolgsaussicht mehr bietet und die Pflege deshalb im wesentlichen nur noch um ihrer selbst willen und nicht im Rahmen eines zielstrebigen Heilplanes durchgeführt wird (BSGE 47, 83, 85; 49, 216, 217 f.; 63, 107, 110 f.; BSG SozR 2200 § 184 RVO Nr. 11 und 28).

    Soziale Belange oder familiäre Umstände allein rechtfertigen keinen Anspruch auf Krankenhausbehandlung; sozialen Gefährdungen zu begegnen, ist nicht Zweckbestimmung des Krankenhauses (BSGE 49, 216, 218).

  • BSG, 10.10.1978 - 3 RK 81/77
    Auszug aus BGH, 09.05.2000 - VI ZR 173/99
    Dementsprechend besteht keine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse, wenn die ärztliche Behandlung keine hinreichende Erfolgsaussicht mehr bietet und die Pflege deshalb im wesentlichen nur noch um ihrer selbst willen und nicht im Rahmen eines zielstrebigen Heilplanes durchgeführt wird (BSGE 47, 83, 85; 49, 216, 217 f.; 63, 107, 110 f.; BSG SozR 2200 § 184 RVO Nr. 11 und 28).

    Die Dauer der Unterbringung stellt zwar für sich allein noch kein ausreichendes Abgrenzungskriterium der Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit einerseits und der reinen Pflegebedürftigkeit andererseits dar (BSGE 47, 83, 86; BSG SozR 2200 § 184 RVO Nr. 11).

  • BGH, 01.02.1983 - VI ZR 104/81

    Hinweispflicht des Arztes auf zweifelhafte Eintrittspflicht des

    Auszug aus BGH, 09.05.2000 - VI ZR 173/99
    Es gehört zwar zu den Pflichten der Behandlungsseite, einen Patienten vor unnötigen Kosten und unverhältnismäßigen finanziellen Belastungen zu bewahren, soweit sie aus ihrer Expertenstellung heraus über bessere Kenntnisse und ein besseres Wissen verfügt (BGHZ 102, 106, 112; Senatsurteil vom 1. Februar 1983 - VI ZR 104/81 - VersR 1983, 443, 444; BGH, Urteil vom 19. Dezember 1995 - III ZR 233/94 - NJW 1996, 781).
  • BGH, 19.12.1995 - III ZR 233/94

    Wirksamkeit einer Wahlleistungsvereinbarung bei stationärer Krankenhausbehandlung

    Auszug aus BGH, 09.05.2000 - VI ZR 173/99
    Es gehört zwar zu den Pflichten der Behandlungsseite, einen Patienten vor unnötigen Kosten und unverhältnismäßigen finanziellen Belastungen zu bewahren, soweit sie aus ihrer Expertenstellung heraus über bessere Kenntnisse und ein besseres Wissen verfügt (BGHZ 102, 106, 112; Senatsurteil vom 1. Februar 1983 - VI ZR 104/81 - VersR 1983, 443, 444; BGH, Urteil vom 19. Dezember 1995 - III ZR 233/94 - NJW 1996, 781).
  • BGH, 30.01.1997 - III ZB 110/96

    Rechtsweg für Ansprüche eines Krankenhausträgers gegen eine gesetzliche

    Auszug aus BGH, 09.05.2000 - VI ZR 173/99
    Dieser Anspruch ist öffentlich-rechtlicher Natur und vor den Sozialgerichten zu verfolgen (BGHZ 89, 250, 260; BGH, Beschluß vom 30. Januar 1997 - III ZB 110/96 - VersR 1997, 1552, 1553; BSGE 70, 20, 22; BSG, Urteil vom 21. August 1996 - 3 RK 2/96 - NJW-RR 1998, 273, 274).
  • BGH, 13.07.1970 - VIII ZR 241/68

    Bemessung des Streitwerts für einen Feststellungsantrag - Das Bayerische Straßen-

    Auszug aus BGH, 09.05.2000 - VI ZR 173/99
    Zeigt nämlich jemand ein Verhalten, das nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte nur als Ausdruck eines bestimmten Willens aufgefaßt werden kann, so ist seine wörtliche Verwahrung gegen eine entsprechende Deutung des Verhaltens unbeachtlich, denn er setzt sich in Widerspruch mit seinem eigenen tatsächlichen Verhalten (sog. protestatio facto contraria) und hat durch sein tatsächliches Verhalten die Geltendmachung einer anderweitigen Auslegung verwirkt (BGH, Urteile vom 16. Dezember 1964 - VIII ZR 51/63 - NJW 1965, 387, 388; vom 13. Juli 1970 - VIII ZR 241/68 - DB 1970, 1636; vgl. auch BGHZ 95, 393, 399).
  • BGH, 25.09.1985 - IVa ZR 22/84

    Maklertätigkeit ohne Provisionsversprechen

  • BSG, 21.11.1991 - 3 RK 32/89

    Zulässigkeit der Klage einer Krankenkasse gegen einen Krankenhausträger auf

  • BGH, 18.02.1997 - VI ZR 70/96

    Übergang des Anspruchs auf Erstattung der Kosten einer häuslichen Pflegehilfe auf

  • BGH, 16.12.1964 - VIII ZR 51/63
  • BGH, 14.07.1992 - VI ZR 214/91

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte bzw. unterlassene

  • BSG, 21.08.1996 - 3 RK 2/96

    Kosten eines stationären Aufenthaltes beim sogenannten Krankenhauswandern von

  • BGH, 17.12.1985 - VI ZR 178/84

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung,

  • BSG, 23.03.1988 - 3 RK 9/87

    Krankenhauspflege - Bescheid - Widerruf - Stationäre Behandlung

  • BAG, 14.12.2016 - 7 AZR 797/14

    Befristung - Auslegung der Befristungsabrede - Schriftform

    Zeigt nämlich jemand ein Verhalten, das nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte nur als Ausdruck eines bestimmten Willens aufgefasst werden kann, so ist seine wörtliche Verwahrung gegen eine entsprechende Deutung des Verhaltens unbeachtlich, denn er setzt sich in Widerspruch mit seinem eigenen tatsächlichen Verhalten (sog. protestatio facto contraria) und hat durch sein tatsächliches Verhalten die Geltendmachung einer anderweitigen Auslegung verwirkt (BAG 19. Januar 2005 - 7 AZR 113/04 - zu II 1 b der Gründe; BGH 9. Mai 2000 - VI ZR 173/99 - zu II 2 b bb der Gründe) .
  • BGH, 29.01.2019 - VI ZR 495/16

    Haftung nach unzureichender Aufklärung von Organspendern vor einer Lebendspende

    Die im Falle einer Verletzung der Pflicht zur wirtschaftlichen Aufklärung in der Sache grundsätzlich denkbaren spezifischen Schadensersatzansprüche (vgl. Senatsurteile vom 9. Mai 2000 - VI ZR 173/99, NJW 2000, 3429, 3431 f.; vom 27. Oktober 1987 - VI ZR 288/86, BGHZ 102, 106, 112; vom 1. Februar 1983 - VI ZR 104/81, NJW 1983, 2630; speziell zu § 8 Abs. 2 Satz 5 TPG Lomb, Der Schutz des Lebendorganspenders, 2012, S. 205 ff.) hat die Klägerin indes schon nicht geltend gemacht, entsprechend musste das Berufungsgericht hierzu keine Feststellungen treffen.
  • BGH, 28.01.2020 - VI ZR 92/19

    Informationspflichtverletzung eines Arztes: Mitteilung der voraussichtlichen

    Diese Bestimmung knüpft an die vom Senat entwickelte wirtschaftliche Aufklärungspflicht an (vgl. Senatsurteile vom 9. Mai 2000 - VI ZR 173/99, VersR 2000, 999, juris Rn. 33; vom 27. Oktober 1987 - VI ZR 288/86, BGHZ 102, 106, juris Rn. 17; vom 1. Februar 1983 - VI ZR 104/81, VersR 1983, 443, juris Rn. 8, 11; BT-Drucks. 17/10488, S. 9 li. Sp., S. 10 re. Sp., S. 22 li. Sp.).

    Die in § 630c Abs. 3 Satz 1 BGB kodifizierte Pflicht zur wirtschaftlichen Information soll den Patienten vor finanziellen Überraschungen schützen und ihn in die Lage versetzen, die wirtschaftliche Tragweite seiner Entscheidung zu überschauen (vgl. BT-Drucks. 17/10488, S. 22 li. Sp.; Senatsurteile vom 9. Mai 2000 - VI ZR 173/99, VersR 2000, 999, juris Rn. 33; vom 1. Februar 1983 - VI ZR 104/81, VersR 1983, 443, juris Rn. 9; OLG Stuttgart, VersR 2013, 583, juris Rn. 5).

    Dieser liegt darin, dass die Kosten der ärztlichen Behandlung trotz der von der Patientin abgeschlossenen Krankenversicherung von ihr selbst zu tragen waren und nicht von ihrem Krankenversicherer übernommen wurden (vgl. Senatsurteile vom 1. Februar 1983 - VI ZR 104/81, VersR 1983, 443 juris Rn. 9; vom 9. Mai 2000 - VI ZR 173/99, VersR 2000, 999, juris Rn. 33).

    Die Information hat den Zweck, den Patienten vor finanziellen Überraschungen zu schützen und ihn in die Lage zu versetzen, die wirtschaftliche Tragweite seiner Entscheidung zu überblicken (vgl. BT-Drs. 17/10488, S. 22 li. Sp.; Senatsurteile vom 9. Mai 2000 - VI ZR 173/99, VersR 2000, 999, juris Rn. 33; vom 1. Februar 1983 - VI ZR 104/81, VersR 1983, 443, juris Rn. 9; OLG Stuttgart, VersR 2013, 583, juris Rn. 5).

    Er ist insbesondere nicht dazu verpflichtet, den Patienten umfassend wirtschaftlich zu beraten (BT-Drs. 17/10488 S. 22 r. Sp; Senatsurteil vom 9. Mai 2000 - VI ZR 173/99, VersR 2000, 999, juris Rn. 32 f.; OLG Köln, VersR 2018, 744 Rn. 7; OLG Stuttgart, VersR 2013, 583, juris Rn. 5; Spickhoff/Spickhoff, Medizinrecht, 3. Aufl., BGB § 630c Rn. 33).

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Rechtsprechung
   LG Dessau, 26.11.1999 - 8 O 862/99   

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https://dejure.org/1999,16214
LG Dessau, 26.11.1999 - 8 O 862/99 (https://dejure.org/1999,16214)
LG Dessau, Entscheidung vom 26.11.1999 - 8 O 862/99 (https://dejure.org/1999,16214)
LG Dessau, Entscheidung vom 26. November 1999 - 8 O 862/99 (https://dejure.org/1999,16214)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz aus übergegangenem Recht für Behandlungskosten ; Entscheidung nach Lage der Akten

  • VersR (via Owlit)

    DDR-SVO § 91; EGBGB Art. 231 § 6 Abs. 2 S. 1; DDR-ZGB § 474 Abs. 1 Nr. 3; BGB § 852
    Verjährung eines gem. § 91 DDR-SVO auf SVT der DDR übergegangenen Schadensersatzanspruchs

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 49 (Leitsatz)

    § 474 Abs. 1 Nr. 3 ZGB; Art. 231 § 6 Abs. 2 EGBG; § 852 Abs. 1 BGB; § 91 SozialversicherungsO/DDR
    Schadensersatz/Verjährung

Papierfundstellen

  • NJ 2000, 324 (Ls.)
  • VersR 2000, 999
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.06.1996 - VI ZR 117/95

    Voraussetzungen des gesetzlichen Forderungsübergangs auf den Sozialhilfeträger;

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