Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 14.09.2000

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 22.03.2000 - 13 U 144/99   

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https://dejure.org/2000,5939
OLG Hamm, 22.03.2000 - 13 U 144/99 (https://dejure.org/2000,5939)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.03.2000 - 13 U 144/99 (https://dejure.org/2000,5939)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. März 2000 - 13 U 144/99 (https://dejure.org/2000,5939)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823; StVG § 7; ZPO § 286
    Nachweis der Manipulation eines geltend gemachten Kfz-Unfallschadens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 1127
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Düsseldorf, 18.12.1995 - 1 U 255/94

    Anscheinsbeweises bei gestelltem Verkehrsunfall

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2000 - 13 U 144/99
    Demnach ist eine Häufung der für eine Manipulation sprechenden Beweisanzeichen und Indizien geeignet, die Überzeugung des Gerichts zu begründen, ein "gestellter" Unfall liege vor (Vgl. etwa OLG Frankfurt 1996, 265; OLGR Düsseldorf 1996, 122; OLGR Hamm 1993, 306; Weber, DAR 1979, 113 spricht vom "Mut des Tatrichters").

    Ob sich der Versicherer darüber hinaus auf die Grundsätze des Anscheinsbeweises berufen kann, ist umstritten (ablehnend OLGR Düsseldorf 1996, 122; bejahend OLGR Köln 1992, 155; in wenigen Ausnahmefällen anwendbar BGH VersR 1979;514, OLGR München 1993, 21).

  • BGH, 14.07.1981 - VI ZR 304/79

    Rechtskraft der Abweisung der Direktklage gegen den Haftpflichtversicherer;

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2000 - 13 U 144/99
    Dies gilt unabhängig von der Frage, ob es sich bei dein mitverklagten Haftpflichtversicherer um einen unselbstständigen Streithelfer (§ 67 ZPO) oder um einen streitgenössischen Streithelfer (§ 69 ZPO) handelt (BGH VersR 1988, 417; BGH NJW 1997, 865), wobei nach h. M. zwischen Versicherung, Versicherungsnehmer und Fahrer nur eine einfache Streitgenossenschaft besteht soll (BGH VersR 1974, 1117; BGH VersR 1981, 1158; so auch Zöller-Vollkommer, ZPO 21. Auflage, zu § 62 Rdnr. 8 a).
  • BGH, 13.12.1977 - VI ZR 206/75

    Zu den Beweislastproblemen bei einem fingiertem Unfall und zur

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2000 - 13 U 144/99
    Daher obliegt dem Schädiger bzw. dem Versicherer die Beweislast für das Vorliegen eines die Rechtswidrigkeit ausschließenden Tatbestandes, bei der Unfallmanipulation die rechtfertigende Einwilligung des Geschädigten in die Rechtsgutverletzung (grundlegend BGH VersR 1978, 862).
  • BGH, 09.03.1993 - VI ZR 249/92

    Beschwer bei Teilerledigung und Abweisung der restlichen Hauptsache

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2000 - 13 U 144/99
    Die Berufung muß jedoch innerhalb der für die weiteren Beklagten geltenden Rechtsmittelfristen eingelegt werden (BGH NJW 1990, 190; BGH NJW-RR 1993, 765, 766).
  • BGH, 28.06.1983 - VI ZR 98/81

    Beweis des ersten Anscheins für die Unfallursächlichkeit von Kniebeschwerden im

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2000 - 13 U 144/99
    Demnach muß der Anspruchsteller das Gericht davon überzeugen, daß der von ihm behauptete Unfall (= der äußere Tatbestand der Rechtsgutverletzung) stattfand und hierdurch der behauptete Schaden verursacht wurde (BGH VersR 1983, 985; BGH VersR 1984, 29; OLGR Hamm 1994, 172 (Senatsurteil vom 20.04.1994).
  • BGH, 10.12.1996 - VI ZR 14/96

    Zurechnungszusammenhang zwischen der Beschädigung eines Fahrzeugs und dem

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2000 - 13 U 144/99
    Dies gilt unabhängig von der Frage, ob es sich bei dein mitverklagten Haftpflichtversicherer um einen unselbstständigen Streithelfer (§ 67 ZPO) oder um einen streitgenössischen Streithelfer (§ 69 ZPO) handelt (BGH VersR 1988, 417; BGH NJW 1997, 865), wobei nach h. M. zwischen Versicherung, Versicherungsnehmer und Fahrer nur eine einfache Streitgenossenschaft besteht soll (BGH VersR 1974, 1117; BGH VersR 1981, 1158; so auch Zöller-Vollkommer, ZPO 21. Auflage, zu § 62 Rdnr. 8 a).
  • BGH, 10.07.1974 - IV ZR 212/72

    Inanspruchnahme von Versicherungsnehmer und Versicherer in einem Prozeß;

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2000 - 13 U 144/99
    Dies gilt unabhängig von der Frage, ob es sich bei dein mitverklagten Haftpflichtversicherer um einen unselbstständigen Streithelfer (§ 67 ZPO) oder um einen streitgenössischen Streithelfer (§ 69 ZPO) handelt (BGH VersR 1988, 417; BGH NJW 1997, 865), wobei nach h. M. zwischen Versicherung, Versicherungsnehmer und Fahrer nur eine einfache Streitgenossenschaft besteht soll (BGH VersR 1974, 1117; BGH VersR 1981, 1158; so auch Zöller-Vollkommer, ZPO 21. Auflage, zu § 62 Rdnr. 8 a).
  • OLG Hamm, 01.07.1993 - 6 U 260/92

    Anforderungen an den Nachweis eines fingierten Unfalls

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2000 - 13 U 144/99
    Demnach ist eine Häufung der für eine Manipulation sprechenden Beweisanzeichen und Indizien geeignet, die Überzeugung des Gerichts zu begründen, ein "gestellter" Unfall liege vor (Vgl. etwa OLG Frankfurt 1996, 265; OLGR Düsseldorf 1996, 122; OLGR Hamm 1993, 306; Weber, DAR 1979, 113 spricht vom "Mut des Tatrichters").
  • OLG München, 21.05.1992 - 24 U 113/92
    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2000 - 13 U 144/99
    Ob sich der Versicherer darüber hinaus auf die Grundsätze des Anscheinsbeweises berufen kann, ist umstritten (ablehnend OLGR Düsseldorf 1996, 122; bejahend OLGR Köln 1992, 155; in wenigen Ausnahmefällen anwendbar BGH VersR 1979;514, OLGR München 1993, 21).
  • OLG Frankfurt, 17.09.1985 - 5 U 171/83

    Finanzierungsleasing; Formularmäßige Abwälzung; Insolvenz des Lieferanten;

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2000 - 13 U 144/99
    Es ist Aufgabe des den Streithelfer in der Instanz vertretenden Rechtsanwalts durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, daß er frühzeitig von der Zustellung des Urteils an die unterstützte Hauptpartei erfährt, um dem Streithelfer die Möglichkeit zu erhalten, das Urteil rechtzeitig anzufechten (Vgl. BGH VersR 1987, 417 m. w. N.).
  • BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82

    Begriff der groben Fahrlässigkeit; Ersatzpflicht des Versicherers bei

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Rechtsprechung
   BayObLG, 14.09.2000 - 5St RR 154/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,12103
BayObLG, 14.09.2000 - 5St RR 154/00 (https://dejure.org/2000,12103)
BayObLG, Entscheidung vom 14.09.2000 - 5St RR 154/00 (https://dejure.org/2000,12103)
BayObLG, Entscheidung vom 14. September 2000 - 5St RR 154/00 (https://dejure.org/2000,12103)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    StPO § 318 § 327; StGB § 20 § 21
    Bestimmung der höchstmöglichen BAK zur Tatzeit; Prüfung der Schuldfähigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 1127 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 08.10.1997 - 2 StR 478/97

    Grenzen gerichtlicher Beweiswürdigung bei nicht widerlegter Trinkmengenangaben

    Auszug aus BayObLG, 14.09.2000 - 5St RR 154/00
    Das Tatgericht ist grundsätzlich verpflichtet, die Tatzeit- Blutalkoholkonzentration nachvollziehbar zu errechnen (BGH NStZ-RR 1997, 65 f.), auch wenn es auf die Trinkmengenangaben des Angeklagten angewiesen ist (BGH StV 1998, 259 ), soweit sich diese nicht zeitlich und mengenmäßig jedem Versuch einer Eingrenzung entziehen (BGH NStZ-RR 1999, 297 f.).

    Dieser gebietet nämlich, im Bereich zwischen dem theoretisch höchsten und dem niedrigsten Wert die höchstmögliche Tatzeit-Blutalkoholkonzentration zu bestimmen, wenn der Tatrichter - wie hier - Trinkmengenangaben des Angeklagten als nicht widerlegt ansieht, sich aber auch nicht davon zu überzeugen vermag, dass diese zu dem errechneten Maximalwert geführt haben (BGH StV 1998, 259 m. w. N.).

  • BGH, 30.05.1996 - 4 StR 109/96

    Vorsätzliche gefährliche Körperverletzung oder Notwehr bzw. Notwehrexzess -

    Auszug aus BayObLG, 14.09.2000 - 5St RR 154/00
    Das Tatgericht ist grundsätzlich verpflichtet, die Tatzeit- Blutalkoholkonzentration nachvollziehbar zu errechnen (BGH NStZ-RR 1997, 65 f.), auch wenn es auf die Trinkmengenangaben des Angeklagten angewiesen ist (BGH StV 1998, 259 ), soweit sich diese nicht zeitlich und mengenmäßig jedem Versuch einer Eingrenzung entziehen (BGH NStZ-RR 1999, 297 f.).
  • BGH, 19.11.1985 - 1 StR 489/85

    Tatbestandsvollendung; Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs

    Auszug aus BayObLG, 14.09.2000 - 5St RR 154/00
    Wegen des Verstoßes gegen das Verschlechterungsverbot und wegen der aufgezeigten Sachmängel wird das landgerichtliche Urteil - mit Ausnahme des Teilfreispruchs - samt den diesbezüglichen Feststellungen aufgehoben (§ 353 StPO ), jedoch werden die Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen aufrechterhalten (BGHSt 14, 30 f./38; 33, 378/382), denn sie wurden rechtsfehlerfrei getroffen.
  • BGH, 09.07.1998 - 4 StR 521/97

    Unzulässiger Beweisantrag über Tatsache, die bereits rechtskräftig entschieden

    Auszug aus BayObLG, 14.09.2000 - 5St RR 154/00
    Das Landgericht hätte allerdings aufgrund der prozessualen Bindungswirkung eines nur beschränkt eingelegten Rechtsmittels - hier auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkte Berufung (§ 327 StPO ) - die den Schuldspruch betreffende Frage nach dem Vorliegen der Voraussetzungen des § 20 StGB grundsätzlich überhaupt nicht prüfen dürfen (vgl. BGH NJW 1998, 3212 ).
  • BGH, 27.11.1959 - 4 StR 394/59

    Aufrechterhaltung der Feststellungen bei Teilaufhebung

    Auszug aus BayObLG, 14.09.2000 - 5St RR 154/00
    Wegen des Verstoßes gegen das Verschlechterungsverbot und wegen der aufgezeigten Sachmängel wird das landgerichtliche Urteil - mit Ausnahme des Teilfreispruchs - samt den diesbezüglichen Feststellungen aufgehoben (§ 353 StPO ), jedoch werden die Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen aufrechterhalten (BGHSt 14, 30 f./38; 33, 378/382), denn sie wurden rechtsfehlerfrei getroffen.
  • BGH, 07.12.1990 - 2 StR 513/90

    Gesamtstrafenbildung bei Straftat zwischen rechtskräftigen Vorverurteilungen

    Auszug aus BayObLG, 14.09.2000 - 5St RR 154/00
    Die ohne Einbeziehung gebildete neue Gesamtfreiheitsstrafe (sieben Monate) darf nach dem Grundsatz des § 55 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 54 Abs. 2 Satz 1 StGB und dem Verbot der Schlechterstellung (§ 331 Abs. 1 StPO ) den Betrag der alten Gesamtfreiheitsstrafe abzüglich der einbezogenen einjährigen Freiheitsstrafe (16 Monate - 12 Monate = 4 Monate) nicht übersteigen (vgl. BGHSt 15, 164/165 f.; BGH NJW 1991, 1763 f.).
  • BGH, 31.08.1960 - 2 StR 406/60

    Festlegung einer neuen Gesamtstrafenbildung auf Grund der Revision des

    Auszug aus BayObLG, 14.09.2000 - 5St RR 154/00
    Die ohne Einbeziehung gebildete neue Gesamtfreiheitsstrafe (sieben Monate) darf nach dem Grundsatz des § 55 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 54 Abs. 2 Satz 1 StGB und dem Verbot der Schlechterstellung (§ 331 Abs. 1 StPO ) den Betrag der alten Gesamtfreiheitsstrafe abzüglich der einbezogenen einjährigen Freiheitsstrafe (16 Monate - 12 Monate = 4 Monate) nicht übersteigen (vgl. BGHSt 15, 164/165 f.; BGH NJW 1991, 1763 f.).
  • BVerfG, 07.05.1999 - 2 BvR 2324/97

    Kein Verstoß gegen GG Art 103 Abs 2 durch Ablehnung einer Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BayObLG, 14.09.2000 - 5St RR 154/00
    Die neu entscheidende Strafkammer wird diese Begrenzung bei ihrer Entscheidung über die Zäsurwirkung (vgl. BVerfG NStZ 1999, 500) zu beachten haben.
  • BGH, 26.11.1998 - 4 StR 406/98

    Darlegungsanforderungen bei der Aufklärungsrüge; Entbehrlichkeit der Berechnung

    Auszug aus BayObLG, 14.09.2000 - 5St RR 154/00
    Das Tatgericht ist grundsätzlich verpflichtet, die Tatzeit- Blutalkoholkonzentration nachvollziehbar zu errechnen (BGH NStZ-RR 1997, 65 f.), auch wenn es auf die Trinkmengenangaben des Angeklagten angewiesen ist (BGH StV 1998, 259 ), soweit sich diese nicht zeitlich und mengenmäßig jedem Versuch einer Eingrenzung entziehen (BGH NStZ-RR 1999, 297 f.).
  • BayObLG, 30.06.1987 - RReg. 1 St 115/87

    Wirksamkeit der Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch

    Auszug aus BayObLG, 14.09.2000 - 5St RR 154/00
    In einem solchen Fall muss sich deshalb das Berufungsgericht erstmals mit der Frage der Schuldfähigkeit befassen mit der Folge, dass sich im Berufungsverfahren die Prüfung der nur die Rechtsfolgen betreffenden Frage einer erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit nicht von der Prüfung der den Schuldspruch betreffenden Frage eines völligen Ausschlusses der Schuldfähigkeit trennen läßt (BayObLGSt 1987, 69/70 m. w. N.).
  • BayObLG, 15.08.2023 - 203 StRR 317/23

    Anforderungen an die BAK-Rückrechnung bei Nachtrunkbehauptung

    c) Das Tatgericht ist grundsätzlich verpflichtet, die Tatzeit-Blutalkoholkonzentration nachvollziehbar zu errechnen und im Urteil darzulegen (BGH, Urteil vom 30. Mai 1996 - 4 StR 109/96 -, juris Rn. 16; BayObLG, Beschluss vom 14. September 2000 - 5St RR 154/00 -, juris Rn. 9).

    Die Anknüpfungstatsachen für die Berechnung, nämlich Alkoholmenge, Körpergewicht, Trinkende, Mengenangaben und Messergebnisse sowie die der Berechnung zugrundeliegenden Rechnungswerte, also Resorptionsdefizit, Resorptionsfaktor und Abbaugeschwindigkeit sind dazu im Urteil wiederzugeben (BGH, Urteil vom 6. März 1986 - 4 StR 48/86 -, BGHSt 34, 29-34, juris; BayObLG, Beschluss vom 14. September 2000 - 5St RR 154/00 -, juris Rn. 9; Fischer a.a.O. § 20 Rn. 16; § 316 Rn. 16a; König a.a.O. Rn. 43).

  • BayObLG, 06.12.2022 - 203 StRR 481/22

    Unwirksame Beschränkung einer Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch

    Hat das Amtsgericht die Frage der Schuldfähigkeit nach § 20 StGB nicht geprüft, obwohl aufgrund seiner eigenen Feststellungen Anlass hierfür bestand, und hat es auch eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit nach § 21 StGB nicht rechtsfehlerfrei begründet, erweist sich eine Rechtsmittelbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch von vorneherein als unwirksam (BGH, Beschluss vom 10. Januar 2001 - 2 StR 500/00 -, BGHSt 46, 257-261, juris Rn. 5, 6; BayObLG, Beschluss vom 1. Februar 2021 - 202 StRR 10/21 -, juris Rn. 6; BayObLG, Beschluss vom 2. Februar 2001 - 5 St RR 20/01 -, juris Rn. 6; BayObLG, Beschluss vom 14. September 2000 - 5 St RR 154/00 -, juris Rn. 11; Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 3. März 2016 - 2 Rev 4/16 -, juris Rn. 13; OLG Bamberg, Beschluss vom 7. Februar 2017 - 2 OLG 7 Ss 105/16 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 14. Januar 2014 - III-3 RVs 97/13 -, juris Rn. 4; KK-Paul, a.a.O. § 318 Rn. 7a; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O. § 318 Rn. 17).

    Dann ist jedenfalls beim Vorliegen von psychophysischen Auffälligkeiten nicht nur die Frage der verminderten Schuldfähigkeit, sondern auch die Frage eines Ausschlusses der Schuldfähigkeit zu prüfen (BayObLG, Beschluss vom 2. November 2004 - 1 StRR 109/04 -, juris Rn. 15 zu einem Wert von 2, 5 Promille; BayObLG, Beschluss vom 6. März 2003 - 1 StRR 13/03 -, juris Rn. 16 zu einem Wert von 2, 64 Promille; BayObLG, Beschluss vom 14. September 2000 - 5 StRR 154/00 -, juris Rn. 10 f. zu einem Wert von 2, 73 Promille; OLG Frankfurt, Beschluss vom 9. Juli 1995 - 3 Ss 164/94 -, juris zu einem Wert von 2, 5 Promille).

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