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   OLG Hamm, 27.03.2000 - 13 U 192/99   

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https://dejure.org/2000,6785
OLG Hamm, 27.03.2000 - 13 U 192/99 (https://dejure.org/2000,6785)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.03.2000 - 13 U 192/99 (https://dejure.org/2000,6785)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. März 2000 - 13 U 192/99 (https://dejure.org/2000,6785)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVO § 9 Abs. 5; StVG § 17 Abs. 1; ZPO § 286; ZPO § 287
    Zurücktreten der Betriebsgefahr des gegnerischen Fahrzeugs bei gefährlichem Wenden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Zeugenaussage des Ehegatten im Zivilprozess

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1; StVO § 9 Abs. 5
    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem entgegen kommenden Fahrzeug beim Wenden in einer unübersichtlichen Linkskurve; Beweiswürdigung bei Zeugnisverweigerung eines Ehegatten in zweiter Instanz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 1169
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.07.1989 - VI ZR 234/88

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 27.03.2000 - 13 U 192/99
    Es genügt, wenn eine nicht eben entfernt liegende Möglichkeit künftiger Verwirklichung der Schadensersatzpflicht durch Auftreten bisher noch nicht erkennbarer voraussehbarer Leiden besteht (BGH NJW-RR 1989, 1367; NJW-RR 1991, 917).
  • BGH, 19.03.1991 - VI ZR 199/90

    Auswirkungen eines ärztlichen Behandlungsfehlers; Einholung eines ärztlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 27.03.2000 - 13 U 192/99
    Es genügt, wenn eine nicht eben entfernt liegende Möglichkeit künftiger Verwirklichung der Schadensersatzpflicht durch Auftreten bisher noch nicht erkennbarer voraussehbarer Leiden besteht (BGH NJW-RR 1989, 1367; NJW-RR 1991, 917).
  • OLG Köln, 15.06.1992 - 5 U 191/91

    Rechtmäßigkeit der Verwertung von Niederschriften eines Zeugen aus dessen

    Auszug aus OLG Hamm, 27.03.2000 - 13 U 192/99
    Dieses Verhalten schließt zwar die Verwertung einer früheren Aussage nicht aus (vgl. OLG Köln VersR 1993, 335, insoweit gilt § 252 StPO nicht analog).
  • OLG Düsseldorf, 27.10.2015 - 1 U 46/15

    Haftungsverteilung beim Auffahren eines Fahrzeugs des fließenden Verkehrs auf ein

    Zu wenden ist an günstigster Stelle und auf die schonendste Art; bei starkem Verkehr ist stattdessen ein Umweg zu fahren (Hentschel/König/Dauer a.a.O., § 9 StVO, Rdnr. 50 mit Hinweis auf OLG Hamm, VersR 2001, 1169).
  • OLG Saarbrücken, 15.03.2005 - 4 U 102/04

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines nachfolgenden

    Vielmehr tritt in der wohl überwiegenden Kasuistik, der sich der Senat anschließt, die nicht durch Sorgfaltsverstöße gesteigerte "einfache" Betriebsgefahr eines Motorrads gegenüber einem nachgewiesenen Verstoß gegen § 9 Abs. 5 StVO vollständig zurück (OLG Hamm, VersR 2001, 1169; OLG Düsseldorf, VRS 64, 10; KG, NZV 2002, 230; a.A. OLG Hamm, RuS 2002, 412, 413: anders als im vorliegenden Fall hat sich der Unfall im dort entschiedenen Fall bei Dunkelheit ereignet.).
  • OLG Karlsruhe, 21.09.2009 - 15 U 71/08

    Haftungsverteilung zwischen einem auf einer Bundesstraße wendenden Pkw und einem

    Die vom Kläger herangezogene Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 27.03.2000 (VersR 2001, 1169 ) ist in Folge dessen nicht einschlägig.
  • OLG Düsseldorf, 11.08.2015 - 1 U 150/14

    Haftungsverteilung bei Kollision eines wendenden Fahrzeugs mit einem Fahrzeug des

    Denn bei starkem Verkehr hat ein Wendevorgang an der beabsichtigten Stelle zu unterbleiben und der Verkehrsteilnehmer muss stattdessen einen Umweg fahren (Hentschel/König/Dauer a.a.O., § 9 StVO, Rdnr. 50 mit Hinweis auf OLG Hamm VersR 2001, 1169).
  • OLG Düsseldorf, 29.09.2015 - 1 U 151/14
    Bei starkem Verkehr hat ein Wendevorgang an der beabsichtigten Stelle zu unterbleiben und der Verkehrsteilnehmer muss stattdessen einen Umweg fahren (Senat a.a.O. mit Hinweis auf Henschel/König/Dauer a.a.O., dort mit Hinweis auf OLG Hamm VersR 2001, 1169).
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