Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 02.03.2001

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.12.2000 - 20 U 160/00   

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https://dejure.org/2000,2098
OLG Hamm, 20.12.2000 - 20 U 160/00 (https://dejure.org/2000,2098)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.12.2000 - 20 U 160/00 (https://dejure.org/2000,2098)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Dezember 2000 - 20 U 160/00 (https://dejure.org/2000,2098)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Versicherung muss auch bei gekippten Fenster zahlen

  • Judicialis

    VVG § 61; ; VHB 84 § 9 Nr. 1 lit. a

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 61; VHB 84 § 9 Nr. 1 a
    Voraussetzungen der Leistungsfreiheit gem. § 61 VVG bei Eindringen durch ein Fenster in Kippstellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 61; VHB 84 § 9 Nr. 1 lit. a
    Hausratversicherung - Leistungsfreiheit - Einbruchdiebstahl - offenes Kippfenster

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Fenster auf Kippstellung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gekipptes Fenster: Hausratversicherung muss bei Einbruch trotzdem zahlen - Dauer der Abwesenheit entscheidend

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 816
  • VersR 2001, 1234
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Dortmund, 13.07.2000 - 2 O 75/00
    Auszug aus OLG Hamm, 20.12.2000 - 20 U 160/00
    20 U 160/00 OLG Hamm 2 O 75/00 LG Dortmund.
  • OLG Hamm, 04.12.1998 - 20 U 149/98

    Ersatz eines Einbruchsschadens durch Hausratversicherung; Leistungsfreiheit wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 20.12.2000 - 20 U 160/00
    Selbst wenn man hier zugunsten der Berufung annehmen wollte, daß der Kläger von vornherein die Absicht hatte, 7 1/2 Stunden fortzubleiben und dies im Zusammenhang mit den übrigen Umständen den Vorwurf grober Fahrlässigkeit begründen würde, könnte dies der Beklagten jedoch nichts nützen, weil sie nicht beweisen kann, daß dieses Dauermoment der Abwesenheit (als notwendiger Bestandteil der groben Fahrlässigkeit) für den Eintritt des Versicherungsfalles zumindest mitursächlich geworden ist (vgl. Senat a.a.O.; r+s 1999, 210).
  • OLG Hamm, 15.01.1997 - 20 U 199/96

    Äußeres Bild eines Einbruchsdiebstahls; Begriff der groben Fahrlässigkeit in der

    Auszug aus OLG Hamm, 20.12.2000 - 20 U 160/00
    Dies ist zwar für die Beurteilung des Verschuldensgrades bedeutsam, weil die Bewertung des Verhaltens des Klägers (Verlassen der Wohnung trotz Kippstellung eines Fensters) nicht zuletzt auch davon abhängt, wie lange die Abwesenheit von der Wohnung beabsichtigt ist (Senat r+s 1997, 338, 339).
  • BGH, 13.09.2006 - IV ZR 378/02

    Zum Regressverzicht des Gebäudeversicherers des Vermieters bei leicht

    Ist ein Verhalten erst ab einem bestimmten Zeitpunkt grob fahrlässig, ist eine Verursachung des Schadens durch grobe Fahrlässigkeit nur anzunehmen, wenn er ab diesem Zeitpunkt eingetreten ist (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 1979 - IV ZR 91/78 - VersR 1980, 180 unter II 1 a und 2; OLG Hamm VersR 2001, 1234; OLG Karlsruhe VersR 2002, 1550 f.).
  • LG Osnabrück, 20.04.2012 - 9 O 762/10

    Wohngebäudeversicherung grob fahrlässige Herbeiführung eines

    Denn das ständige Offenlassen mag gefährlich sein, es wird aber erst dann grob fahrlässig, wenn die Klägerin ihre Wohnung für längerer Zeit verlässt und die Maschine bzw. den Anschluss nicht mehr überwachen kann, vgl. hierzu Prölss in Prölss/Martin, VVG, 28. Auflage, § 81, Rdnr. 22, m.w.N.; OLG Hamm in VersR 2001, 1234 ff.; LG Passau in VersR 2007, 242 ff.
  • LG Dortmund, 18.07.2006 - 2 O 172/05

    Hausratversicherung, Versicherungsort

    Hinzu kommt, dass die Beklagte auch nicht den Nachweis geführt hat, dass die vermeintlich grobe Fahrlässigkeit für den Versicherungsfall ursächlich geworden ist, d. h. der Versicherungsfall nach einem Zeitpunkt eingetreten ist, von dem an das Verhalten zu einem grob fahrlässigen wurde (vgl. hierzu OLG Hamm, VersR 2001, 1234; NVersZ 1999, 178; OLG Karlsruhe, VersR 2002, 1550; VersR 1998, 94; Terbille, r+s 2000, 51).
  • LG Dortmund, 04.03.2009 - 2 O 103/07

    Auslegung Versicherungsbedingungen, AVB Wassersportfahrzeuge 1985

    Ist nämlich ein "gefährliches" Verhalten des Versicherungsnehmers erst ab einem bestimmten Zeitpunkt grob fahrlässig, so setzt die Kausalität der groben Fahrlässigkeit voraus, dass der Versicherungsfall erst nach dem Zeitpunkt eingetreten ist, von dem an das Verhalten zu einem grob fahrlässigen wurde, was von dem mit dem Kausalitätsbeweis belasteten Versicherer zu beweisen ist (OLG Hamm VersR 2001, 1234; NVersZ 1999, 178).
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   OLG Köln, 02.03.2001 - 19 U 170/00   

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OLG Köln, 02.03.2001 - 19 U 170/00 (https://dejure.org/2001,5061)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.03.2001 - 19 U 170/00 (https://dejure.org/2001,5061)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. März 2001 - 19 U 170/00 (https://dejure.org/2001,5061)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 1234
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.11.1998 - II ZR 70/97

    Haftung der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben

    Auszug aus OLG Köln, 02.03.2001 - 19 U 170/00
    Der Ausspruch der Kündigung am 23.10.1998, mithin mehr als zwei Monate nach dem Schadensereignis, war unter diesen Umständen unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1999, 1481) zu spät.
  • OLG München, 01.07.2003 - 23 U 1637/03

    Provisionsabrechnungen für den Handelsvertreter als Buchauszugsersatz zur

    Eine Abweichung von der Entscheidung eines anderen Oberlandesgerichts (insbesondere der Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln VersR 2001, 1234 ff.) liegt nicht vor.
  • OLG Köln, 12.11.2010 - 19 U 126/10

    Kündigung eines Kfz-Vertragshändlervertrages aus wichtigem Grund

    Für den Beginn der für die Rechtzeitigkeit der Kündigung maßgeblichen Zeitspanne von weniger als zwei Monaten kommt es nicht auf die sichere Kenntnis von dem Vertragsverstoß an, sondern auf einen hinreichend konkret begründeten Verdacht eines vertragswidrigen Verhaltens (BGH NJW 1994, 722 ff.; BGH BB 1999, 1516 ff.; OLG Stuttgart, Urteil vom 30.11.2009, 5 U 52/09 zitiert nach juris; KG Berlin NJW-RR 2000, 1566; Urteil des Senat vom 02.03.2001, 19 U 170/00; van der Moolen in: Martinek/Semler/Habermeier/Flohr, Handbuch des Vertriebsrechts, 3. Aufl., § 23 Rn. 56; Spenner in: Schultze/Wauschkuhn/Spenner/Dau, Der Vertragshändlervertrag, 4. Aufl., Rn. 656; Jaletzke in: Stumpf/Jaletzke/Schultze, Der Vertragshändlervertrag, 3. Aufl. Rn. 659; Hopt in: Baumbach/Hopt, 'Handelsgesetzbuch, 31. Aufl., § 89 a Rn. 30).
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