Weitere Entscheidung unten: KG, 13.01.2000

Rechtsprechung
   BGH, 24.05.2000 - I ZR 84/98   

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https://dejure.org/2000,1842
BGH, 24.05.2000 - I ZR 84/98 (https://dejure.org/2000,1842)
BGH, Entscheidung vom 24.05.2000 - I ZR 84/98 (https://dejure.org/2000,1842)
BGH, Entscheidung vom 24. Mai 2000 - I ZR 84/98 (https://dejure.org/2000,1842)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Sachbeschädigung - Substanzverletzung - Schadensverdacht - Ersatz der Kosten einer Untersuchung - Anwendbare Vorschriften

  • tis-gdv.de

    Beschädigung

  • Judicialis

    HGB a.F. § 429 Abs. 1; ; HGB a.F. § 430 Abs. 2; ; HGB a.F. § 430 Abs. 3

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    HGB a. F. § 429 Abs. 1; HGB a. F. § 430 Abs. 2; HGB a. F. § 430 Abs. 3
    Begründeter Schadensverdacht als Sachbeschädigung i. S. d. § 429 HGB a. F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB (a.F.) § 429 Abs. 1, § 430 Abs. 2, 3
    Begriff der Sachbeschädigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 322
  • MDR 2001, 402
  • VersR 2001, 127
  • WM 2001, 84
  • BB 2000, 2491
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.04.1989 - IX ZR 148/88

    Festsetzung von Ordnungsmitteln aufgrund einer einstweiligen Verfügung;

    Auszug aus BGH, 24.05.2000 - I ZR 84/98
    Das Fehlen des Rechtsschutzbedürfnisses ist vom Revisionsgericht auch ohne Rüge zu beachten, weil es sich um einen von Amts wegen zu berücksichtigenden Verfahrensmangel handelt (vgl. BGH, Urt. v. 13.4.1989 - IX ZR 148/88, ZSW 1989, 100, 102).
  • BGH, 13.02.1980 - IV ZR 39/78

    Anspruch des Spediteurs gegen den Frachtführer; Anspruch des Frachtführers auf

    Auszug aus BGH, 24.05.2000 - I ZR 84/98
    Einen Anspruch auf Ersatz von Reparaturkosten gewährt § 430 Abs. 2 HGB a.F. jedoch nicht, da diese Vorschrift die Anwendung des § 249 BGB gerade ausschließt (vgl. BGH, Urt. v. 13.2.1980 - IV ZR 39/78, VersR 1980, 522, 523 m.w.N.).
  • BGH, 11.07.2002 - I ZR 36/00

    Bewertung unsichtbarer Schäden einer Sache; Anhörung eines Sachverständigen

    Ein begründeter Schadensverdacht führt daher in der Regel zu einer Minderung der Wertschätzung des betroffenen Gutes im wirtschaftlichen Verkehr (vgl. zu § 429 Abs. 1 HGB a.F.: BGH, Urt. v. 24.5.2000 - I ZR 84/98, TranspR 2000, 456, 458 = VersR 2001, 127).

    Das gilt auch dann, wenn die Untersuchung ergibt, daß keine unsichtbaren Schäden entstanden waren (vgl. BGH TranspR 2000, 456, 458).

    Denn nach der Rechtsprechung des Senats ist die Erforderlichkeit einer Untersuchung auf unsichtbare Schäden grundsätzlich bereits dann gegeben, wenn ein hinreichend begründeter Schadensverdacht vorliegt (vgl. BGH TranspR 2000, 456, 458).

  • BGH, 21.09.2017 - I ZR 47/16

    Internationaler Straßengüterverkehr: Weisung als einseitiges Recht zur

    Eine Beschädigung kann auch ohne festgestellte Substanzverletzung allein aufgrund eines dem Gut anhaftenden Schadensverdachts vorliegen, weil ein solcher Verdacht in der Regel zu einer Wertminderung führen wird (vgl. BGH, Urteil vom 24. Mai 2000 - I ZR 84/98, TranspR 2000, 456, 458 = VersR 2001, 127; Urteil vom 11. Juli 2002 - I ZR 36/00, TranspR 2002, 440, jeweils zu § 429 Abs. 1 HGB aF; Koller aaO Art. 17 CMR Rn. 2 in Verbindung mit § 425 HGB Rn. 13; GroßKomm.HGB/Reuschle aaO Art. 17 CMR Rn. 8; Boesche in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn aaO Art. 17 CMR Rn. 5).
  • OLG Hamm, 18.12.2008 - 18 U 188/05

    Umfang der Ersatzpflicht wegen Beschädigung von Frachtgut

    Eine berechtigterweise veranlasste Untersuchung ist daher mit der Reparatur einer tatsächlich beschädigten Sache vergleichbar (vgl. BGH, TranspR 2002, 440; BGH, TranspR 2000, 456 = NJW-RR 2001, 322).

    Das Urteil des Bundesgerichtshofes in TranspR 2000, 456 = NJW-RR 2001, 322 steht diesem Ergebnis bereits deshalb nicht entgegen, weil dort nicht davon ausgegangen worden ist, dass die Untersuchungskosten und der Minderwert deckungsgleich sind.

  • OLG Karlsruhe, 11.04.2017 - 8 U 141/14

    Werkvertrag: Mängelhaftung eines Unternehmers für Wärme-und Kältetechnik für eine

    Ein solcher kann auch ohne festgestellte Substanzverletzung allein aufgrund eines der betroffenen Sache anhaftenden Schadensverdachts in Betracht kommen (vgl. BGH, Urteil vom 24. Mai 2000 - I ZR 84/98 -, juris, Rn. 19), soweit das Risiko besteht, dass potentielle Erwerber der Sache nicht bereit sein werden, ohne vorherige Ausräumung des Verdachts den vollen Marktpreis für die Sache zu zahlen.
  • OLG Düsseldorf, 26.07.2004 - 18 U 253/03

    Umfang der Ansprüche des Auftraggebers bei einem Unfall des Lastzuges

    Allerdings kann eine Sachbeschädigung grundsätzlich auch ohne festgestellte Substanzverletzung allein aufgrund eines der betroffenen Sache anhaftenden Schadensverdachts in Betracht kommen (BGH NJW-RR 2001, 322; Dubischar, in: MünchKomm/HGB, Bd. VII, § 429 Rz. 10 und 12; Koller, a.a.O., § 425 HGB Rz. 13).
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Rechtsprechung
   KG, 13.01.2000 - 19 W 5398/99   

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https://dejure.org/2000,4859
KG, 13.01.2000 - 19 W 5398/99 (https://dejure.org/2000,4859)
KG, Entscheidung vom 13.01.2000 - 19 W 5398/99 (https://dejure.org/2000,4859)
KG, Entscheidung vom 13. Januar 2000 - 19 W 5398/99 (https://dejure.org/2000,4859)
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Luxemburger Beratungsgeschäfte

Sind nach Art. 13, 14 Abs. 1 EuGVÜ die deutschen Gerichte zuständig, bestimmt die ZPO aber keine örtliche Zuständigkeit, so ist diese im Wege der richterlichen Rechtsfortbildung zu bestimmen (sachnächstes Gericht, kein Reservegerichtsstand Berlin);

(Hinweis: vgl. die Entscheidung in gleicher Sache «Luxemburger Beratungsgeschäfte [BGH]»)

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit der Begründung einer örtlichen Zuständigkeit nach nationalem Recht bei Vorliegen der internationalen Zuständigkeit gemäß Art. 14 Abs. 1 Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivilsachen und ...

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    EuGVÜ Art. 13 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1
    Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit in Verbrauchersachen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2283
  • VersR 2001, 127 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 09.04.2002 - XI ZR 32/99

    Zum Gerichtsstand bei der Rückabwicklung von Realkreditverträgen im Sinne des

    Das Brüsseler Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVÜ), das unter anderem einen eigenen Verbrauchergerichtsstand enthält, regelt ausschließlich den internationalen Gerichtsstand (KG NJW 2000, 2283, 2284; LG Konstanz NJW-RR 1993, 638; Zöller/Geimer, ZPO 22. Aufl. Anh. I A Art. 14 Rdn. 3).
  • LG Osnabrück, 26.06.2002 - 10 O 2130/01

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte bei Klage eines Verbraucherings

    Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich grundsätzlich in ergänzender Auslegung des Art. 14 EuGVÜ (vgl.: OLG Dresden, a.a.O.; KG NJW 2000, 2283 (2284)).

    Dementsprechend ist auf den allgemeinen Gerichtsstand des Verbrauchers, also seinen Wohnsitzort abzustellen (vgl.: OLG Dresden, a.a.O.; KG NJW 2000, 2283 (2284)).

  • BGH, 23.01.2001 - X ZB 7/00

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde gegen die Verneinung der

    Das Landgericht Berlin (Beschl. v. 7.4.1999 - 19 O 495/98) und das Kammergericht (Beschl. v. 13.1.2000 - 19 W 5398/99) haben die Auffassung vertreten, das Landgericht Berlin sei jedenfalls nicht örtlich zuständig.
  • OLG Saarbrücken, 27.08.2002 - 4 U 686/01

    Anwendbarkeit des Art. 13 EuGVÜ auf § 661a BGB und Voraussetzungen der

    Örtlich zuständig ist nach Sinn und Zweck der Regelung des Art. 14 EuGVÜ das LG Saarbrücken als Wohnsitzgericht der Klägerin (vgl. zur Zuständigkeit des Wohnsitzgerichts: KG, NJW 2000, 2283; MünchKomm(ZPO)-Gottwald, aaO., Art. 14 EuGVÜ, Rdnr. 4; Schlosser, aaO., Art. 14 EuGVÜ, Rdnr. 3).
  • OLG Schleswig, 10.03.2000 - 2 W 22/00

    Voraussetzungen der gerichtlichen Zuständigkeitsbestimmung

    Seine örtliche Zuständigkeit hat es nicht verneint; es hat dazu gar nicht Stellung genommen Das Landgericht Berlin hingegen hat mit Beschluß vom 7.4.1999 - 19 O 495/98 - bestätigt durch Beschluß des Kammergerichts vom 13.1.2000 - 19 W 5398/99 - die internationale Zuständigkeit deutscher Gericht zugunsten der Antragstellerin unterstellt, jedoch die örtliche Zuständigkeit des Landgerichts Berlin verneint.
  • LG Kaiserslautern, 12.05.2004 - 2 O 434/03

    Zur internationalen und örtlichen Zuständigkeit deutscher Gerichte bei

    Sofern in den Verbrauchersachen des Artikel 15 EuGVVO kein allgemeiner Gerichtsstand nach §§ 12 - 18 ZPO eröffnet ist und auch §§ 29, 29 c ZPO nicht eingreifen, fehlt es an einer ausdrücklich normierten örtlichen Zuständigkeit, da dem deutschen Recht ein allgemeiner Verbrauchergerichtsstand unbekannt ist (KG NJW 2000, 2283, 2284).
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