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Rechtsprechung
   BGH, 24.01.2000 - II ZR 172/98   

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https://dejure.org/2000,550
BGH, 24.01.2000 - II ZR 172/98 (https://dejure.org/2000,550)
BGH, Entscheidung vom 24.01.2000 - II ZR 172/98 (https://dejure.org/2000,550)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 2000 - II ZR 172/98 (https://dejure.org/2000,550)
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Abweisung von Klage und Widerklage

§ 519 Abs. 3 Nr. 2 ZPO <Fassung bis 31.12.01> (vgl. nunmehr § 520 ZPO <Fassung seit 1.1.02>), Funktion und Reichweite der Berufungsbegründungspflicht, pauschale Bezugnahme auf erstinstanzliches Vorbringen genügt nicht

Volltextveröffentlichungen (13)

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1576
  • MDR 2000, 535
  • FamRZ 2000, 813
  • VersR 2001, 1303
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.05.1999 - III ZR 265/98

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Auszug aus BGH, 24.01.2000 - II ZR 172/98
    Es reicht nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch den Erstrichter mit formelhaften Wendungen zu rügen oder lediglich auf das Vorbringen erster Instanz zu verweisen (st. Rspr. des BGH, vgl. zuletzt Urteile vom 6. Mai 1999 - III ZR 265/98, MDR 1999, 952; vom 4. Oktober 1999 - II ZR 361/98, NJW 1999, 3784 - jew. m.w.N.).
  • BGH, 04.10.1999 - II ZR 361/98

    Anforderungen an den Inhalt einer Berufungsbegründung

    Auszug aus BGH, 24.01.2000 - II ZR 172/98
    Es reicht nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch den Erstrichter mit formelhaften Wendungen zu rügen oder lediglich auf das Vorbringen erster Instanz zu verweisen (st. Rspr. des BGH, vgl. zuletzt Urteile vom 6. Mai 1999 - III ZR 265/98, MDR 1999, 952; vom 4. Oktober 1999 - II ZR 361/98, NJW 1999, 3784 - jew. m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 30.07.2019 - 10 U 134/19

    Kauf eines vom "Diesel-Abgasskandal" betroffenen Gebrauchtfahrzeuges:

    Formularmäßige Sätze und allgemeine Redewendungen genügen nicht (BGH, Urteil vom 09.03.1995 - IX ZR 143/94, NJW 1995, 1560; Urteil vom 04.10.1999 - II ZR 361/98, NJW 1999, 3784; Urteil vom 24.01.2000 - II ZR 172/98, NJW 2000, 1576; Beschluss vom 27.01.2015 - VI ZB 40/14, NJW-RR 2015, 511).
  • BGH, 28.05.2003 - XII ZB 165/02

    Inhaltliche Anforderungen an die Berufungsbegründung nach neuem Recht

    Es bestand Einigkeit, daß formularmäßige Sätze und allgemeine Redewendungen nicht genügten (BGH, Urteil vom 24. Januar 2000 - II ZR 172/98 - NJW 2000, 1576).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2009 - 1 Sa 230/09

    Außerordentliche Kündigung - Beleidigung - Arbeitsverweigerung - Vortäuschen

    Diese Anforderungen sollen eine ausreichende Vorbereitung des Rechtsstreits für die Berufungsinstanz gewährleisten, indem sie den Berufungsführer dazu anhalten, das angefochtene Urteil genau zu überprüfen (vgl. BGH Urt. v. 24.01.2000 - II ZR 172/98, NJW 2000, 1576; Schwab, Die Berufung im arbeitsgerichtlichen Verfahren, S. 230; LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 15.03.2005 - 2 Sa 928/04).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 22.12.2000 - 6 U 3021/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3501
OLG Nürnberg, 22.12.2000 - 6 U 3021/00 (https://dejure.org/2000,3501)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 22.12.2000 - 6 U 3021/00 (https://dejure.org/2000,3501)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 22. Dezember 2000 - 6 U 3021/00 (https://dejure.org/2000,3501)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall; Fahrbahnüberquerung in Etappen; Fahrbahnüberquerung durch Fußgänger; Sorgfaltspflicht bei Sichtbehinderung

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; StVO § 3 Abs. 1 S. 2; ; StVO § 25 Abs. 3 S. 1

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 823; StVO § 3; StVO § 25
    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Fahrbahnüberquerung in Etappen

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Kurzinformation)

    BGB § 823 Abs. 1, 2; StVO § 3 Abs. 1 S. 2, § 25 Abs. 3 S. 1
    Voraussetzungen, wann ein Fußgänger eine Fahrbahn in Etappen überqueren darf

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 1303
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.07.1983 - VI ZR 286/81

    Anspruch auf Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall - Anspruch auf Zahlung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.12.2000 - 6 U 3021/00
    Der Beklagte hat damit auch den Unfall verschuldet, denn er durfte nur so schnell fahren, daß er innerhalb der überschaubaren Strecke Hindernisse erkennen und vor ihnen anhalten konnte (§ 3 Abs. 1 S. 2 StVO) und er mußte gemäß § 1 StVO seine Aufmerksamkeit der Fahrbahn zuwenden und auch auf querende Fußgänger achten (vgl. BGH NJ'W 53, 1066, BGH VersR 873, BGH NJW 84, 50).

    Dem steht auch nicht das in NJW 84, 50 veröffentlichte Urteil des BGH entgegen, das sich mit den Pflichten eines Fußgängers beim Überqueren einer 7 m breiten Straße befaßt.

  • BGH, 07.06.1966 - VI ZR 255/64

    Haftungsverteilung bei Anfahren eines Fußgängers zur Nachtzeit

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.12.2000 - 6 U 3021/00
    Denn diese sogenannte Etappenüberquerung ist dem Fußgänger in bestimmten Verkehrssituationen gestattet (vgl. BGH VM 61, 6; BGH VersR 66, 873).
  • KG, 21.01.2010 - 12 U 29/09

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Zusammenstoß zwischen einem Pkw und einem

    Gerade hierin liegt jedoch der Unterschied zu der von der Klägerin zitierten Entscheidung des OLG Nürnberg vom 22. Dezember 2000 (- 6 U 3021/00 - VersR 2001, 1303).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 24.05.2000 - 11 U 3252/99   

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https://dejure.org/2000,4890
OLG Dresden, 24.05.2000 - 11 U 3252/99 (https://dejure.org/2000,4890)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24.05.2000 - 11 U 3252/99 (https://dejure.org/2000,4890)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24. Mai 2000 - 11 U 3252/99 (https://dejure.org/2000,4890)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Schadensersatzpflicht eines Fahrzeugführers wegen Kollision mit einem aufgrund erheblicher Alkoholisierung die Straße überquerenden Fußgängers; Vertrauen des Fahrers auf die Beachtung von Lichtzeichen durch alle Verkehrsteilnehmer

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 823; StVG § 17; StVG § 7
    Alleinhaftung eines unerwartet auf die Fahrbahn tretenden alkoholisierten Fußgängers L

  • rechtsportal.de

    StVG § 7 Abs. 1 § 17
    Haftung des Kraftfahrers bei einem Unfall mit einem alkoholisierten Fußgänger

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Auch bei Unfall mit betrunkenem Fußgänger haften?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2001, 378
  • VersR 2001, 1276
  • VersR 2001, 1303 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG München, 08.05.2015 - 10 U 4543/13

    Schadensersatzansprüche nach der Kollision eines die Fahrbahn überquerenden

    Auch bei erheblich verkehrswidrigem Verhalten des Fußgängers ist im Regelfall nicht jeglicher Schadensersatz zu versagen (BGH VersR 1969, 373; OLG Oldenburg, VRS 69, 101 = S. 252; BGH VersR 1989, 491; OLG Köln r+s 1987, 67; OLG Düsseldorf, r+s 1987, 66; OLG Hamm r+s 1989, 396; OLG Stuttgart VersR 1980, 243: "25% trotz Rotlichtverstoß des Fußgängers"), sondern lediglich in Fällen der Unvermeidbarkeit für den Fahrzeugführer oder bei besonderen Umständen (BGH VersR 1964, 947 = VRS 27, 107: Aussteigen aus dem haltenden Fahrzeug; VersR 1966, 877: Hervortreten aus einer Lücke zwischen abgestellten Fahrzeugen; OLG Hamm, r+s 1988, 102; KG VersR 1993, 201; OLG Dresden NZV 2001, 378; KG NZV 2007, 80: Betreten der Fahrbahn von rechts).
  • OLG München, 16.09.2016 - 10 U 750/13

    Zur Haftungsverteilung bei einer Kollision zwischen einem Kfz und dem einen

    Eine abweichende Bewertung kommt nur in Betracht, wenn Sonderfälle wie etwa ein Abwarten des Fußgängers auf einer Verkehrsinsel, ein Hervortreten des Fußgängers hinter einem Verkehrsstau (OLG Hamm NZV 2000, 371) oder eine Vernachlässigung eines naheliegenden Fußgängerüberwegs (BGH NJW 1958, 1630; KG VM 1992, 27; VRS 100 [2001] 269; OLG Hamm NZV 2000, 371; OLG Dresden NZV 2001, 378) vorliegen.
  • OLG München, 31.07.2015 - 10 U 4733/14

    Kollision einer 11-jährigen Tretrollerfahrerin mit einem Auto beim Überqueren der

    - Eine abweichende Bewertung ist im Streitfall schon deswegen nicht veranlasst, weil Sonderfälle, wie etwa ein Abwarten der Klägerin auf einer Verkehrsinsel, ein Hervortreten hinter einem Verkehrsstau (OLG Hamm NZV 2000, 371) oder eine Vernachlässigung eines naheliegenden Fußgängerüberwegs (BGH NJW 1958, 1630; NZV 1990, 150; KG VRS 100, 269; KG VM 1992, 27; i. Ü auch dort nur hälftige Haftung; OLG Hamm NZV 2000, 371; OLG Dresden NZV 2001, 378), unstreitig nicht vorliegen.
  • LG Düsseldorf, 08.05.2009 - 7 O 241/08

    Haftungsverteilung bei Anfahren eines bei Dunkelheit und Regen die Fahrbahn

    Dies ist etwa der Fall, wenn ein Fußgänger nicht die mit einer Ampel versehene Fußgängerfurt benutzt und in Nichtbeachtung des Autoverkehrs die Straße unvermittelt betritt (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 24.05.2000, Az. 11 U 3252/99, Rn. 44 zitiert nach juris) oder ein dunkel gekleideter Fußgänger bei Regen und Dämmerung unachtsam die Fahrbahn überquert, er in der Mitte von einem Fahrzeug erfasst wird und der Unfall für den Autofahrer auch bei Einhaltung einer geringeren Geschwindigkeit nicht vermeidbar war (vgl. LG Hagen, Urteil vom 14.01.2005, Az. 9 O 224/03, Rn. 13 zitiert nach juris).
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