Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 08.03.2000

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 24.01.2001 - 7 U 23/2000   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2020
OLG Frankfurt, 24.01.2001 - 7 U 23/2000 (https://dejure.org/2001,2020)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.01.2001 - 7 U 23/2000 (https://dejure.org/2001,2020)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. Januar 2001 - 7 U 23/2000 (https://dejure.org/2001,2020)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 6 Abs 3 VVG, § 7 Abs 5 S 4 AKB, § 142 Abs 1 StGB
    Kfz-Haftpflicht: Verletzung der Aufklärungsobliegenheit bei Entfernen vom Unfallort im Schockzustand

  • verkehrslexikon.de

    Verletzung der Aufklärungsobliegenheit bei Entfernen vom Unfallort im Schockzustand

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versicherung; Leistungsfreiheit; Obliegenheitsverletzung; Entfernen vom Unfallort; Aufklärung des Schadensereignisses

  • Judicialis

    ZPO § 543; ; ZPO § 97; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; VVG § 1; ; VVB § 49; ; AKB § 12; ; StGB § 142

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 6 Abs. 3; AKB § 7 I Abs. 1
    Erforderliche Darlegungen bei angeblichem Schock als Ursache für Unfallflucht

  • RA Kotz

    Verlust des Versicherungsschutzes bei Unfallflucht

  • rechtsportal.de

    Leistungsfreiheit bei Unfallflucht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Kfz-Haftpflichtversicherung - Schock kein Grund zur Unfallflucht

  • Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)

    Kein Versicherungsschutz bei Unfallflucht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VVG § 6 Abs. 3; AKB § 7 Abs. 1; StGB § 142
    Obliegenheitsverletzung in der Kfz-Haftpflichtversicherung durch unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 1374
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 01.12.1999 - IV ZR 71/99

    Einordnung einer Unfallflucht im Sinne von § 142 StGB auch bei eindeutiger

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.01.2001 - 7 U 23/00
    Die Erfüllung der Verpflichtung zum Verbleiben am Unfallort stellt eine "elementare, allgemeine und jedem Versicherungsnehmer und Kraftfahrer bekannte Pflicht" (BGH VersR 2000, 222) dar, die in relevanter Weise die auch hierdurch geschützten Interessen des Versicherers an der vollständigen Aufklärung des Schadensereignisses schützt (vgl. auch BGH VersR 1958, 398).

    Selbst dann, wenn eine folgenlose Obliegenheitsverletzung vorgelegen haben sollte, war sie jedenfalls generell geeignet, die Interessen der Versicherungsnehmerin ernsthaft zu gefährden, auch wenn die Haftungslage eindeutig war (vgl. auch BGH VersR 2000, 222; Hofmann NVersZ 1999, 354).

  • OLG Oldenburg, 22.10.1986 - 2 U 145/86

    Verkehrsunfall; Unfallaufnahme durch Polizei; Warten am Unfallort; Allgemein

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.01.2001 - 7 U 23/00
    Da die Beklagte das Vorliegen eines Schockzustandes bestritten hat, wäre es Sache der Klägerin gewesen, den Nachweis dafür zu führen, dass das Verlassen der Unfallstelle auf einem Schock beruhte (vgl. auch KG VersR 1974, 74; OLG Oldenburg r + s 1987, 122; LG Bremen zfs 1985, 117;vgl. auch "Feyock/Jacobsen/Lemor Kraftfahrtversicherung", § 7 Rdn. 71; "Prölss/Martin/Knappmann VVG", 26. Aufl., § 7 AKB Rdn. 53 m. w. N.).
  • KG, 07.11.1972 - 6 U 83/68

    Unfall; Verkehrsunfall; Unfallschock; Schock; Aufklärung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.01.2001 - 7 U 23/00
    Da die Beklagte das Vorliegen eines Schockzustandes bestritten hat, wäre es Sache der Klägerin gewesen, den Nachweis dafür zu führen, dass das Verlassen der Unfallstelle auf einem Schock beruhte (vgl. auch KG VersR 1974, 74; OLG Oldenburg r + s 1987, 122; LG Bremen zfs 1985, 117;vgl. auch "Feyock/Jacobsen/Lemor Kraftfahrtversicherung", § 7 Rdn. 71; "Prölss/Martin/Knappmann VVG", 26. Aufl., § 7 AKB Rdn. 53 m. w. N.).
  • BGH, 07.12.1983 - IVa ZR 231/81

    Rechtsfolgen einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung; Berufung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.01.2001 - 7 U 23/00
    Da der Klägerin auch ein erhebliches Verschulden zur Last fiel, lag auch diese Voraussetzung des Freiwerdens der Beklagten vor (vgl. auch BGH VersR 1984, 228; BGH VersR 1993, 830).
  • BGH, 21.04.1993 - IV ZR 33/92

    Versicherungsschutz bei vorsätzlicher Schädigung durch volljährige

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.01.2001 - 7 U 23/00
    Da der Klägerin auch ein erhebliches Verschulden zur Last fiel, lag auch diese Voraussetzung des Freiwerdens der Beklagten vor (vgl. auch BGH VersR 1984, 228; BGH VersR 1993, 830).
  • BGH, 15.04.1987 - IVa ZR 28/86

    Rechtsfolgen der Unfallflucht in der Kaskoversicherung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.01.2001 - 7 U 23/00
    Dem Versicherer muß die sachgerechte Prüfung der Voraussetzungen seiner Leistungspflicht ermöglicht werden, wozu auch die Feststellungen solcher mit dem Schadensereignis zusammenhängender Tatsachen gehört, aus denen sich seine Leistungsfreiheit ergeben könnte (vgl. BGH VersR 1998, 228; BGH VersR 1987, 657).
  • BGH, 12.11.1997 - IV ZR 338/96

    Begriff der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit an oder mit fremden Sachen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.01.2001 - 7 U 23/00
    Dem Versicherer muß die sachgerechte Prüfung der Voraussetzungen seiner Leistungspflicht ermöglicht werden, wozu auch die Feststellungen solcher mit dem Schadensereignis zusammenhängender Tatsachen gehört, aus denen sich seine Leistungsfreiheit ergeben könnte (vgl. BGH VersR 1998, 228; BGH VersR 1987, 657).
  • OLG Zweibrücken, 14.02.1972 - 1 W 44/71

    Aufklärungspflicht; Verletzung; Versicherungsnehmer; Unfallstelle; Alkohol;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.01.2001 - 7 U 23/00
    Darüber hinaus steht es fest, dass ein solcher Schockzustand nicht stundenlang, wie es die Klägerin hat vortragen lassen, andauert, sondern rasch wieder abklingt (vgl. BGH VersR 1966, 177; BGH VersR 1967, 29; BGH VersR 1970, 801; OLG Celle VersR 1969, 120, OLG Zweibrücken VersR 1972, 632).
  • BGH, 24.06.1970 - IV ZR 140/69

    Zurechnungsfähigkeit - Gehirnerschütterung - Unfallschock - Verschulden -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.01.2001 - 7 U 23/00
    Darüber hinaus steht es fest, dass ein solcher Schockzustand nicht stundenlang, wie es die Klägerin hat vortragen lassen, andauert, sondern rasch wieder abklingt (vgl. BGH VersR 1966, 177; BGH VersR 1967, 29; BGH VersR 1970, 801; OLG Celle VersR 1969, 120, OLG Zweibrücken VersR 1972, 632).
  • OLG Celle, 19.11.2009 - 8 U 79/09

    Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers ohne Anzeichen für einen Unfallschock

    Ein vorsatz- oder schuldausschließender Unfallschock kommt nämlich nur unter außergewöhnlichen äußeren und inneren Bedingungen zustande und erreicht auch dann selten eine solche Stärke, dass eine die Willensfreiheit beeinflussende Bewusstseinsstörung vorliegt (OLG Frankfurt VersR 2001, 1374; Stiefel/Hofmann, AKB, 17. Aufl., § 7 AKB Rdnr. 84).
  • OLG Düsseldorf, 20.04.2004 - 4 U 132/03

    Addition der Leistungsfreibeträge beim Zusammentreffen der

    Auf das tatsächliche Ergebnis einer Unfallflucht, d.h., ob es gelingt, Feststellungen zu erschweren, kommt es für die Relevanz der Aufklärungspflichtverletzung nicht an (BGH VersR 2000, 222; OLG Frankfurt, VersR 2001, 1374; Urteil des Senats vom 16.04.2001 - I-4 U 165/01 - OLG Frankfurt, VersR 2001, 1374; Prölss/Martin, § 6 VVG Rn. 101 m.w.N.).
  • LG Wiesbaden, 20.02.2013 - 5 O 165/12

    Aufklärungsobliegenheitsverletzung - Verlassen Unfallort & Nachtrunk

    Ein Vorsatz ausschließender oder Schuld ausschließender Unfallschock kommt nämlich nur unter außergewöhnlich äußeren und inneren Bedingungen zustande und erreicht auch dann selten eine solche Stärke, dass eine Willensfreiheit beeinflussende Bewusstseinsstörung vorliegt (OLG Frankfurt, Versicherungsrecht 2001, 1374).
  • OLG Frankfurt, 05.09.2001 - 7 U 155/00

    Fahrzeugvollversicherung; Leistungsfreiheit ; Aufklärungspflicht;

    Schuldausschließungsgründe stehen zur Beweislast des Versicherungsnehmers (Senat, Urteil vom 14.01.2001 Az.: 7 U 23/00 mit Nachweisen).
  • LG Heidelberg, 18.02.2020 - 2 O 312/19

    Leistungsfreiheit der Kaskoversicherung wegen Obliegenheitsverletzung des

    Ein vorsatz- oder schuldausschließender Unfallschock kommt nämlich nur unter außergewöhnlichen äußeren und inneren Bedingungen zustande und erreicht auch dann selten eine solche Stärke, dass eine die Willensfreiheit beeinflussende Bewusstseinsstörung vorliegt (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 24. Januar 2001 - 7 U 23/00 -, juris).
  • LG Erfurt, 12.12.2013 - 8 O 354/13

    KFZ-Kaskoversicherung: Zahlungsanspruch des Versicherungsnehmers bei dessen

    Verlässt der Versicherungsnehmer entgegen seiner Aufklärungspflicht aus E 1.3 AKB 2008 unerlaubt den Unfallort, geht dies regelmäßig mit konkreten Feststellungsnachteilen für den Versicherer einher, die entsprechend § 28 Abs. 2 Satz 1 VVG zum Verlust des Versicherungsschutzes führen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 24.01.2001 zu Az. 7 U 23/00 und OLG Naumburg, Urteil vom 21.06.2012 zu Az. 4 U 85/11, beide zitiert nach Juris; Nugel in jurisPR-VerkR 23/2012, Anm. 4).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 08.03.2000 - 20 U 159/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4361
OLG Hamm, 08.03.2000 - 20 U 159/99 (https://dejure.org/2000,4361)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.03.2000 - 20 U 159/99 (https://dejure.org/2000,4361)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. März 2000 - 20 U 159/99 (https://dejure.org/2000,4361)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Haftpflichtversicherung; Versicherungsnehmer; Haftpflichtprozeß; Streitverkündung; Deckungsanspruch; Unterbrechung; Frist

  • Judicialis

    VVG § 12 Abs. 3; ; AHB § 10

  • VersR (via Owlit)

    VVG § 12 Abs. 3; AHB § 10
    Streitverkündung im Deckungsprozess wahrt nicht Klagefrist i. S. d. § 12 Abs. 3 VVG L

  • rechtsportal.de

    VVG § 12 Abs. 3; AHB § 10
    Wahrung der Ausschlußfrist durch Streitverkündung im Haftpflichtprozeß

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 703
  • VersR 2001, 1374 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 10.02.1989 - 20 U 165/88
    Auszug aus OLG Hamm, 08.03.2000 - 20 U 159/99
    Es entspricht allgemeiner Auffassung, daß eine vom Versicherungsnehmer dem Versicherer im Haftpflichtprozeß erklärte Streitverkündung - die hier mit Schriftsatz vom 4.12.1997 erfolgt ist - nicht als gerichtliche Geltendmachung des Versicherungsanspruchs gewertet werden kann (Senat r + s 1989, 345; OLG Köln VersR 1971, 613; Prölss in Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl., § 12 VVG Rdn. 65 m.w.N.; Möller in Bruck/Möller, VVG, 8. Aufl., § 12 VVG Anm. 42; Römer in Römer/Langheld, VVG, § 12 VVG Rdn. 73, Gruber in Berliner Kommentar zum VVG, § 12 VVG Rdn. 107; Späte, Haftpflichtversicherung, § 10 AHB Rdn. 5).

    Allein dies konnte und durfte der Kläger jedoch nicht so verstehen, daß damit die Fristsetzung nach § 12 Abs. 3 VVG sich erledigt habe, zumindest er mit der Erhebung der Deckungsklage noch zuwarten könne (vgl. Senat r + s 1989, 345 sowie die Rechtsprechungsnachweise bei Berliner Kommentar-Gruber § 12 VVG Rdn. 115).

  • BGH, 27.11.1958 - II ZR 90/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Hamm, 08.03.2000 - 20 U 159/99
    Eine entsprechende Anwendung der Verjährungsregelung des § 209 Abs. 2 Nr. 4 BGB auf die Frist des § 12 Abs. 3 VVG ist nicht zulässig, weil letztere keine Verjährungsfrist ist (zu den Unterschieden vgl. BGH VersR 1959, 22).
  • BGH, 01.10.1986 - IVa ZR 108/85

    Wahrung der Klagefrist durch Anbringung eines Prozeßkostenhilfegesuchs

    Auszug aus OLG Hamm, 08.03.2000 - 20 U 159/99
    Daher sind die §§ 210 ff. BGB auf den Lauf der 6-Monats-Frist des § 12 Abs. 3 VVG bis zur gerichtlichen Geltendmachung des Versicherungsanspruchs weder direkt noch entsprechend anzuwenden (BGH VersR 1987, 39, 40).
  • OLG Köln, 21.10.1970 - 2 U 46/70
    Auszug aus OLG Hamm, 08.03.2000 - 20 U 159/99
    Es entspricht allgemeiner Auffassung, daß eine vom Versicherungsnehmer dem Versicherer im Haftpflichtprozeß erklärte Streitverkündung - die hier mit Schriftsatz vom 4.12.1997 erfolgt ist - nicht als gerichtliche Geltendmachung des Versicherungsanspruchs gewertet werden kann (Senat r + s 1989, 345; OLG Köln VersR 1971, 613; Prölss in Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl., § 12 VVG Rdn. 65 m.w.N.; Möller in Bruck/Möller, VVG, 8. Aufl., § 12 VVG Anm. 42; Römer in Römer/Langheld, VVG, § 12 VVG Rdn. 73, Gruber in Berliner Kommentar zum VVG, § 12 VVG Rdn. 107; Späte, Haftpflichtversicherung, § 10 AHB Rdn. 5).
  • OLG Saarbrücken, 18.04.2012 - 5 U 293/11

    Risikolebensversicherung - Beginn Anfechtungsfrist bei arglistiger Täuschung

    Demnach ist richtigerweise ist frühestens auf den Moment abzustellen, in dem der Versicherer anstelle des Versicherungsnehmers den tatsächlichen Geldfluss hätte initiieren dürfen, mithin das Wirksamwerden der Annahme des Versicherungsantrags (in diesem Sinne schon OLG Hamm, zfs 2000, 263; zustimmend Reiff/Schneider in: Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl. 2010, ALB 86 § 8 Rdn. 4; zur Maßgeblichkeit der Fälligkeit der Prämie auch BGH, Urt. v. 13.3.1991 - IV ZR 37/90 - VersR 1991, 574).
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