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   OLG Hamburg, 24.02.2000 - 6 U 213/98   

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https://dejure.org/2000,19627
OLG Hamburg, 24.02.2000 - 6 U 213/98 (https://dejure.org/2000,19627)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24.02.2000 - 6 U 213/98 (https://dejure.org/2000,19627)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24. Februar 2000 - 6 U 213/98 (https://dejure.org/2000,19627)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 254 Abs. 2
    Den Geschädigten trifft keine Schadensminderungspflicht zur Erhebung der Einrede der Verjährung gegen Ansprüche Dritter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 254 Abs. 2
    Unterlassene Erhebung der Verjährungseinrede

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 1430
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • KG, 07.01.2011 - 13 U 31/10

    Schadenersatz: Kostenerstattungsanspruch des Grundstücksbesitzers im Fall

    Schließlich kann der Geschädigte auch gehalten sein, zur Schadensminderung Rechtsbehelfe zu nutzen (vgl. BGHZ 89, 296f; BGH NJW-RR 1991, 1458) bzw. von ihm zustehenden materiell-rechtlichen Befugnissen Gebrauch zu machen (vgl. OLG Hamm, OLGR 1995, 254: Verjährungseinrede; dagegen allerdings OLG Hamburg, VersR 2001, 1430).
  • LG Nürnberg-Fürth, 13.03.2020 - 8 S 5532/19
    Darüber hinaus kann es dem Kläger aber auch schon grundsätzlich nicht abverlangt werden, aus Schadensminderungsgesichtspunkten gegenüber der Reparaturwerkstatt die Einrede der Verjährung zu erheben, wenn diese ihm bereits - was hier unstreitig ist - eine Rechnung ausgestellt hat (vgl. hierzu auch OLG Hamburg, Urteil vom 24.02.2000, Az.: 6 U 213/98).
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