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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 14.08.2000 - 8 W 188/00   

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https://dejure.org/2000,10609
OLG Hamburg, 14.08.2000 - 8 W 188/00 (https://dejure.org/2000,10609)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14.08.2000 - 8 W 188/00 (https://dejure.org/2000,10609)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14. August 2000 - 8 W 188/00 (https://dejure.org/2000,10609)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 91 Abs. 1
    Grundsätzlich keine Erstattung der vom Versicherer aufgewandten Detekteikosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 1
    Erstattungsfähigkeit des Kostenaufwandes eines Versicherers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Hamburg - 306 O 118/99
  • OLG Hamburg, 14.08.2000 - 8 W 188/00

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 1459
  • VersR 2001, 1534
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamburg, 19.03.1997 - 8 W 43/97
    Auszug aus OLG Hamburg, 14.08.2000 - 8 W 188/00
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats, die der Beklagten bekannt ist (vgl. z. B. die Beschlüsse zu 8 W 43/97 = OLG Report Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein, 1997, S. 235 f sowie zu 8 W 195/99 in einer gegen die Beklagte gerichteten Sache), ist es grundsätzlich Aufgabe des Versicherers selbst, seiner Eintrittspflicht zu prüfen.
  • OLG Hamburg, 07.07.1999 - 8 W 195/99
    Auszug aus OLG Hamburg, 14.08.2000 - 8 W 188/00
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats, die der Beklagten bekannt ist (vgl. z. B. die Beschlüsse zu 8 W 43/97 = OLG Report Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein, 1997, S. 235 f sowie zu 8 W 195/99 in einer gegen die Beklagte gerichteten Sache), ist es grundsätzlich Aufgabe des Versicherers selbst, seiner Eintrittspflicht zu prüfen.
  • OLG Köln, 03.09.2012 - 17 W 151/12

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Ermittlungsbüros

    Dabei ist für den vorliegenden Fall hervorzuheben, dass eine Versicherung ihre Einstandspflicht und ihre Ersatzberechtigung grundsätzlich in eigener Verantwortung zu prüfen und den dadurch entstehenden Aufwand selbst zu tragen hat (BGH, Beschluss vom 24.04.2012 - VIII ZB 27/11 - OLG Hamburg MDR 2000, 1459).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 22.12.2000 - 8 W 256/00   

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https://dejure.org/2000,25503
OLG Rostock, 22.12.2000 - 8 W 256/00 (https://dejure.org/2000,25503)
OLG Rostock, Entscheidung vom 22.12.2000 - 8 W 256/00 (https://dejure.org/2000,25503)
OLG Rostock, Entscheidung vom 22. Dezember 2000 - 8 W 256/00 (https://dejure.org/2000,25503)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vor dem Rechtsstreit eingeholten Privatgutachtens i.R.d. notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung; Erstattungsfähigkeit der Kosten eines zur Darlegung hinreichender Anhaltspunkte zur Begründung des Verdachts ...

  • VersR (via Owlit)

    ZPO § 91 Abs. 1
    Kosten eines vom Kaskoversicherer eingeholten Schlüsselgutachtens

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 1534
 
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