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   OLG Hamm, 07.02.2001 - 20 U 117/00   

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https://dejure.org/2001,3710
OLG Hamm, 07.02.2001 - 20 U 117/00 (https://dejure.org/2001,3710)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.02.2001 - 20 U 117/00 (https://dejure.org/2001,3710)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Februar 2001 - 20 U 117/00 (https://dejure.org/2001,3710)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    AUB 88 § 11

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 12 Abs. 3; AUB 88 § 11 IV
    Erforderlicher Hinweis auf Nachprüfungsverfahren bei Belehrung nach § 12 Abs. 3 VVG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AUB 88 § 11
    Unfallversicherung - Bemessung der Invalidität - Hinweispflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1174
  • NJW-RR 2001, 1175
  • VersR 2001, 1549
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 12.07.1989 - 20 U 81/89

    Entschädigung; Belehrung; Dreijahresfrist; Neufeststellung; Rechtsfolgen;

    Auszug aus OLG Hamm, 07.02.2001 - 20 U 117/00
    Zwar verkennt der Senat nicht, daß nach seiner eigenen Rechtsprechung (VersR 90, 965, so auch Grimm, Unfallversicherung, Rn. 25 zu § 11 AUB 88 m.w.N.) der Versicherer nicht verpflichtet ist, einen Versicherungsnehmer über die Möglichkeit eines Nachprüfungsverfahrens gem. § 11 IV AUB 88 zu belehren.
  • OLG Hamm, 19.11.1997 - 20 U 61/96

    Überprüfung der Entscheidung des Versicherers bei Neufestsetzung der Invalidität

    Auszug aus OLG Hamm, 07.02.2001 - 20 U 117/00
    Mit dieser Auffassung befinde sich die Beklagte in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (VersR 1998, 1273).
  • OLG Hamm, 25.06.2014 - 20 U 61/14

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bemessung des Invaliditätsgrades in der privaten

    Wartet der Versicherer in einem solchen Fall gem. Ziffer 9.1 AUB den Abschluss des Heilverfahrens ab und stützt seine Invaliditätserklärung auf ein danach im Einvernehmen mit dem Versicherten eingeholtes Gutachten, so ist davon auszugehen, dass sich beide Parteien mit dem Untersuchungszeitpunkt als maßgeblichem Stichtag einverstanden erklären (BGH aaO, Rn. 20; OLG Hamm, VersR 2001, 1549, Juris-Rn. 21; VersR 1998, 1273, Juris-Rn. 16).
  • OLG Dresden, 07.06.2002 - 3 U 589/02

    Klagefrist nach § 12 Abs. 3 VVG und Rechtsfolgen einer Fristversäumung:

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