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   OLG Stuttgart, 04.01.2000 - 14 U 31/98   

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https://dejure.org/2000,4843
OLG Stuttgart, 04.01.2000 - 14 U 31/98 (https://dejure.org/2000,4843)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04.01.2000 - 14 U 31/98 (https://dejure.org/2000,4843)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04. Januar 2000 - 14 U 31/98 (https://dejure.org/2000,4843)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arzthaftung; Neugeboreneninfektion; Erhöhtes Risiko; Engmaschige Beobachtung; Ausreichende organisatorische Vorkehrung

  • Judicialis

    ZPO § 519; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 100; ; ZPO § 708 Nr. 11; ; ZPO § 713

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823
    Anforderungen an die Überwachung Neugeborener bei Vorliegen eines erhöhten Infektionsrisikos

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, Geburtshilfe, Neugeboreneninfektion, Engmaschige Beobachtung, Neonatologischer Notfall, Hinzuziehung eines Arztes bei Atemnot, Hinzuziehung weiteren Arztes mit Erfahrungen mit erforderlicher ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 1560
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG München, 20.06.1996 - 1 U 4529/95

    Haftung des Krankenhausträgers für Fehler des Pflegepersonals

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.01.2000 - 14 U 31/98
    Es darf in einer Geburtsklinik nicht geschehen, daß ein zwar nach dem äußeren Erscheinungsbild gesund zur Welt gekommenes, aber durch den Ablauf der Geburt gefährdetes Kind mit Zeichen dieser Gefährdung über einen Zeitraum von mehr als einer Stunde ohne ärztliche Betreuung bleibt (vgl. OLG München VersR 1997, 977 unterlassene Hinzuziehung eines Arztes nach Hinweisen auf die gestörte Atmung eines Neugeborenen und später Transport des Kindes in eine Kinderklinik ohne ärztliche Begleitung und Beatmung, grob fehlerhaft; OLG München VersR 1991, 586 - unterlassene Hinzuziehung eines Arztes durch die Hebamme nach ersten Unregelmäßigkeiten im CTG, grob fehlerhaft; OLG Oldenburg VersR 1997, 749 - unterlassene Unterrichtung des zuständigen Arztes durch nichtärztliches Personal nach Eintritt ernsthafter Komplikationen, grob fehlerhaft; OLG Stuttgart VersR 1993, 1358 - eigene Therapieentscheidung durch Krankenschwester bei Erreichbarkeit eines Arztes, grob fehlerhaft).

    Mit dieser Bewertung befindet sich der Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte (OLG Hamm NJW-RR 1993, 537 250.000,00 DM bei Hirnschädigung mit Epilepsie, spastischer Diplegie und geistiger Behinderung; OLG Schleswig VersR 1994, 310 - Gesamtkapital von rund 340.000,00 DM - 200.000,00 DM Kapital, monatliche Rente von 600, 00 DM bei schwerer residueller Hirnschädigung mit Entwicklungsverzögerung; OLG Frankfurt OLGR 1993, 281 = MedR 1995, 75 mit nachfolgender Entscheidung des BGH v. 12.07.94 = VersR 1994, 1303 - 200.000,00 DM Kapital und monatliche Rente von 600, 00 DM bei schwerem inkompletten Querschnittssyndrom und beidseitiger unvollständige Lähmung der unteren Gliedmaßen als Folge einer Geburt; OLG München VersR 1997, 977 - 290.000 DM Kapital und 500, 00 DM monatliche Rente bei Tetraparese, eingeschränkter Feinmotorik und geistiger Behinderung).

  • OLG Stuttgart, 20.08.1992 - 14 U 3/92

    Haftung des Krankenhausträgers wegen mangelhafter Organisation der Krankenpflege

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.01.2000 - 14 U 31/98
    Es darf in einer Geburtsklinik nicht geschehen, daß ein zwar nach dem äußeren Erscheinungsbild gesund zur Welt gekommenes, aber durch den Ablauf der Geburt gefährdetes Kind mit Zeichen dieser Gefährdung über einen Zeitraum von mehr als einer Stunde ohne ärztliche Betreuung bleibt (vgl. OLG München VersR 1997, 977 unterlassene Hinzuziehung eines Arztes nach Hinweisen auf die gestörte Atmung eines Neugeborenen und später Transport des Kindes in eine Kinderklinik ohne ärztliche Begleitung und Beatmung, grob fehlerhaft; OLG München VersR 1991, 586 - unterlassene Hinzuziehung eines Arztes durch die Hebamme nach ersten Unregelmäßigkeiten im CTG, grob fehlerhaft; OLG Oldenburg VersR 1997, 749 - unterlassene Unterrichtung des zuständigen Arztes durch nichtärztliches Personal nach Eintritt ernsthafter Komplikationen, grob fehlerhaft; OLG Stuttgart VersR 1993, 1358 - eigene Therapieentscheidung durch Krankenschwester bei Erreichbarkeit eines Arztes, grob fehlerhaft).
  • BGH, 12.07.1994 - VI ZR 299/93

    Verantwortlichkeit eines in der Weiterbildung zum Gynäkologen stehenden Arztes

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.01.2000 - 14 U 31/98
    Mit dieser Bewertung befindet sich der Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte (OLG Hamm NJW-RR 1993, 537 250.000,00 DM bei Hirnschädigung mit Epilepsie, spastischer Diplegie und geistiger Behinderung; OLG Schleswig VersR 1994, 310 - Gesamtkapital von rund 340.000,00 DM - 200.000,00 DM Kapital, monatliche Rente von 600, 00 DM bei schwerer residueller Hirnschädigung mit Entwicklungsverzögerung; OLG Frankfurt OLGR 1993, 281 = MedR 1995, 75 mit nachfolgender Entscheidung des BGH v. 12.07.94 = VersR 1994, 1303 - 200.000,00 DM Kapital und monatliche Rente von 600, 00 DM bei schwerem inkompletten Querschnittssyndrom und beidseitiger unvollständige Lähmung der unteren Gliedmaßen als Folge einer Geburt; OLG München VersR 1997, 977 - 290.000 DM Kapital und 500, 00 DM monatliche Rente bei Tetraparese, eingeschränkter Feinmotorik und geistiger Behinderung).
  • OLG Stuttgart, 26.01.1995 - 14 U 62/93

    Arzthaftung für Diagnosefehler - Schmerzensgeld

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.01.2000 - 14 U 31/98
    In einem vergleichbar Fall mit geringeren Bewegungseinschränkungen und einem etwas höheren Maß an erhaltener Erlebnis- und Empfindungsfähigkeit hat der Senat ein Schmerzensgeld von 300.000,00 DM zugesprochen (Urt. v. 26.01.95 - 14 U 62/93, - Stammhirnschädigung mit Störung der Atem und Schluckfunktion bei nächtlicher Beatmungspflichtigkeit, Lähmungserscheinungen, Gleichgewichtsstörungen, geistiger Behinderung, aber mit der Fähigkeit, sich sprachlich auszudrücken).
  • BGH, 13.10.1992 - VI ZR 201/91

    Schmerzensgeld bei Hirnschaden aufgrund Behandlungsfehler des Geburtshelfers

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.01.2000 - 14 U 31/98
    b) In einem solchen Fall ist nicht nur für die Einbuße an personaler Qualität als solche ein Ausgleich zu leisten (hierzu vgl. BGHZ 120, 1 = NJW 1993, 781 = VersR 1993, 723).
  • OLG Hamm, 25.11.1992 - 3 U 252/91

    Schmerzensgeld; Schäden durch Behandlungsfehler bei der Geburt; Epilepsie;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.01.2000 - 14 U 31/98
    Mit dieser Bewertung befindet sich der Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte (OLG Hamm NJW-RR 1993, 537 250.000,00 DM bei Hirnschädigung mit Epilepsie, spastischer Diplegie und geistiger Behinderung; OLG Schleswig VersR 1994, 310 - Gesamtkapital von rund 340.000,00 DM - 200.000,00 DM Kapital, monatliche Rente von 600, 00 DM bei schwerer residueller Hirnschädigung mit Entwicklungsverzögerung; OLG Frankfurt OLGR 1993, 281 = MedR 1995, 75 mit nachfolgender Entscheidung des BGH v. 12.07.94 = VersR 1994, 1303 - 200.000,00 DM Kapital und monatliche Rente von 600, 00 DM bei schwerem inkompletten Querschnittssyndrom und beidseitiger unvollständige Lähmung der unteren Gliedmaßen als Folge einer Geburt; OLG München VersR 1997, 977 - 290.000 DM Kapital und 500, 00 DM monatliche Rente bei Tetraparese, eingeschränkter Feinmotorik und geistiger Behinderung).
  • OLG Köln, 21.08.1996 - 5 U 286/94

    Haftung des Belegkrankenhausesfür postoperative Betreuung eines frisch operierten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.01.2000 - 14 U 31/98
    Das begründet den Vorwurf eines groben Organisationsverschuldens (vgl. OLG Köln VersR 1997, 1404 - unzureichende postoperative Betreuung eines frisch operierten Patienten durch nicht geschultes Pflegepersonal, grob fehlerhaft).
  • OLG München, 15.02.1990 - 1 U 2016/87

    Arztruf bei Risikogeburt

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.01.2000 - 14 U 31/98
    Es darf in einer Geburtsklinik nicht geschehen, daß ein zwar nach dem äußeren Erscheinungsbild gesund zur Welt gekommenes, aber durch den Ablauf der Geburt gefährdetes Kind mit Zeichen dieser Gefährdung über einen Zeitraum von mehr als einer Stunde ohne ärztliche Betreuung bleibt (vgl. OLG München VersR 1997, 977 unterlassene Hinzuziehung eines Arztes nach Hinweisen auf die gestörte Atmung eines Neugeborenen und später Transport des Kindes in eine Kinderklinik ohne ärztliche Begleitung und Beatmung, grob fehlerhaft; OLG München VersR 1991, 586 - unterlassene Hinzuziehung eines Arztes durch die Hebamme nach ersten Unregelmäßigkeiten im CTG, grob fehlerhaft; OLG Oldenburg VersR 1997, 749 - unterlassene Unterrichtung des zuständigen Arztes durch nichtärztliches Personal nach Eintritt ernsthafter Komplikationen, grob fehlerhaft; OLG Stuttgart VersR 1993, 1358 - eigene Therapieentscheidung durch Krankenschwester bei Erreichbarkeit eines Arztes, grob fehlerhaft).
  • OLG Schleswig, 24.02.1993 - 4 U 18/91

    Ärztliche Entscheidung ; Schnittentbindung; Grober Behandlungsfehler; Objektive

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.01.2000 - 14 U 31/98
    Mit dieser Bewertung befindet sich der Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte (OLG Hamm NJW-RR 1993, 537 250.000,00 DM bei Hirnschädigung mit Epilepsie, spastischer Diplegie und geistiger Behinderung; OLG Schleswig VersR 1994, 310 - Gesamtkapital von rund 340.000,00 DM - 200.000,00 DM Kapital, monatliche Rente von 600, 00 DM bei schwerer residueller Hirnschädigung mit Entwicklungsverzögerung; OLG Frankfurt OLGR 1993, 281 = MedR 1995, 75 mit nachfolgender Entscheidung des BGH v. 12.07.94 = VersR 1994, 1303 - 200.000,00 DM Kapital und monatliche Rente von 600, 00 DM bei schwerem inkompletten Querschnittssyndrom und beidseitiger unvollständige Lähmung der unteren Gliedmaßen als Folge einer Geburt; OLG München VersR 1997, 977 - 290.000 DM Kapital und 500, 00 DM monatliche Rente bei Tetraparese, eingeschränkter Feinmotorik und geistiger Behinderung).
  • OLG Oldenburg, 09.04.1996 - 5 U 158/95

    Unerlaubte Handlung; Schmerzensgeld; Grober Behandlungsfehler; Arzthaftung;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.01.2000 - 14 U 31/98
    Es darf in einer Geburtsklinik nicht geschehen, daß ein zwar nach dem äußeren Erscheinungsbild gesund zur Welt gekommenes, aber durch den Ablauf der Geburt gefährdetes Kind mit Zeichen dieser Gefährdung über einen Zeitraum von mehr als einer Stunde ohne ärztliche Betreuung bleibt (vgl. OLG München VersR 1997, 977 unterlassene Hinzuziehung eines Arztes nach Hinweisen auf die gestörte Atmung eines Neugeborenen und später Transport des Kindes in eine Kinderklinik ohne ärztliche Begleitung und Beatmung, grob fehlerhaft; OLG München VersR 1991, 586 - unterlassene Hinzuziehung eines Arztes durch die Hebamme nach ersten Unregelmäßigkeiten im CTG, grob fehlerhaft; OLG Oldenburg VersR 1997, 749 - unterlassene Unterrichtung des zuständigen Arztes durch nichtärztliches Personal nach Eintritt ernsthafter Komplikationen, grob fehlerhaft; OLG Stuttgart VersR 1993, 1358 - eigene Therapieentscheidung durch Krankenschwester bei Erreichbarkeit eines Arztes, grob fehlerhaft).
  • OLG Frankfurt, 23.09.1993 - 1 U 226/89

    Arzthaftung: Anforderungen an Kenntnisstand und Fähigkeit eines

  • OLG Brandenburg, 23.06.2011 - 12 U 263/08

    Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche sowie Feststellung der Ersatzpflicht

    Die Entscheidung des OLG Stuttgart (VersR 2001, 1560) betrifft ein Neugeborenes, dass infolge eines ärztliches Behandlungsfehlers eine Cerebralparese erlitt und infolge dessen eine körperliche Mangelentwicklung nahm und geistig in seiner Entwicklung zurückgeblieben war, und ist deshalb ebenfalls nicht vergleichbar.
  • OLG München, 18.09.2008 - 1 U 4837/07

    Arzthaftung: Umfang der Dokumentationspflicht; Infektion eines Neugeborenen mit

    Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass der Entscheidung des OLG Stuttgart vom 4.1.2000 - 14 U 31/98, gänzlich andere Vorwürfe zugrunde lagen (keine organisatorischen Vorkehrungen für neonatologischen Notfall, infolgedessen stand kein kompetenter Arzt zur Verfügung, der die dringend notwendige Intubation bei dem Kind vornahm, das mittlerweile das Vollbild einer schweren Sepsis hatte).
  • OLG Hamm, 30.05.2005 - 3 U 297/04

    Behandlungsfehler bei Übernahme einer ärztlichen Behandlung trotz unzureichender

    Für den Kausalitätsnachweis greift im Fall eines groben Organisationsfehlers eine Beweislastumkehr zu Gunsten des Geschädigten ein (BGH, NJW 1994, 1594, 1595 unter II.2.b.; OLG Stuttgart, VersR 2001, 1560, 1562 unter II. 6.c.; Geiß/ Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 4. Aufl., Rn. B 253, 291 m. w. Nachw.).
  • OLG Koblenz, 05.07.2004 - 12 U 572/97

    Arzthaftung bei Kontroll- und Behandlungsdefiziten für ein mangelgeborenes Kind:

    Eine Voraborientierung an Schmerzensgeldern, die von Gerichten in Fällen sehr schwerer Schädigung von Neugeborenen zugesprochen wurden, zeigt, und zwar nicht nur unter dem Gesichtspunkt des Schädigungsjahres, ein recht divergierendes Bild (vgl. z.B. SchlH OLG in OLGR Schleswig 1999, 208-209: 250.000 DM und ab dem 12. Lebensjahr monatlich 600 DM Rente; OLG Stuttgart, VersR 2001, 1560 ff.: 200.000 DM und monatlich 700 DM Rente, was einem Kapitalbetrag von insgesamt 350.000 DM entspricht; OLGR Stuttgart 2001, 417, 418: 350.000 DM; OLG Stuttgart, VersR 2003, 376 ff.: 300.000 DM; OLGR München 2003, 269 f.: 350.000 EUR).
  • OLG Naumburg, 11.03.2010 - 1 U 36/09

    Zwillingsschwangerschaft - Krankenhaushaftung: Grober Behandlungsfehler einer

    z.B.: OLG Schleswig VersR 1994, 310, 311; OLG Stuttgart VersR 2001, 1560, 1563/4; OLG München VersR 1997, 977; OLG Brandenburg VersR 2004, 199, 200; OLG Düsseldorf VersR 2008, LG München VersR 2007, 1139; Senat a.a.O.).
  • OLG Frankfurt, 24.05.2005 - 8 U 129/04

    Schmerzensgeld für Geburtsschaden (Leukomalazie) durch Zuführung überhöhter

    Er hält sich im Rahmen aktueller Gerichtsentscheidungen in vergleichbaren Fällen und berücksichtigt, dass erst der schwere Pflichtverstoß die Beeinträchtigungen hervorgerufen hat (vgl. dazu OLG Stuttgart VersR 2000, 1108; VersR 2001, 1560; VersR 2002, 235; VersR 2003, 376; OLG Saarbrücken OLG-Report 2001, 240; OLG Hamm VersR 2002, 1164; KG VersR 2003, 606; OLG Köln vom 20.3.2002 - 5 U 153/01).
  • OLG München, 20.04.2011 - 1 U 333/11

    Arzthaftung: Darlegungs- und Beweislast bei dem Vorwurf mangelnder beruflicher

    Soweit sich die Klägerin auf die Entscheidung des OLG Stuttgart VersR 2001, 1560/1563 stützt, ist die Konstellation nicht vergleichbar, da dort die mangelnde Qualifikation des Arztes für die Behandlung, die hätte durchgeführt werden müssen, unstreitig nicht gegeben war, während im streitgegenständlichen Fall der beklagte Arzt seine hinreichende Qualifikation dargetan hat.
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