Weitere Entscheidung unten: AG München, 30.09.1999

Rechtsprechung
   BGH, 14.11.2000 - XI ZR 336/99   

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https://dejure.org/2000,77
BGH, 14.11.2000 - XI ZR 336/99 (https://dejure.org/2000,77)
BGH, Entscheidung vom 14.11.2000 - XI ZR 336/99 (https://dejure.org/2000,77)
BGH, Entscheidung vom 14. November 2000 - XI ZR 336/99 (https://dejure.org/2000,77)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Prof. Dr. Lorenz

    Verantwortlichkeit für vorsätzliche Falschangaben eines selbständigen Vertragsvermittlers und dessen Untervermittler ("Nicht-Dritte" i.S.v. § 123 II BGB)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anfechtung - Darlehensvertrag - Arglistige Täuschung - Dritte - Vermittler - Hilfsperson - Pflichtenkreis

  • Judicialis

    BGB § 123 Abs. 2; ; BGB § 278

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 123 Abs. 2; BGB § 278
    Auch selbstständiger Vermittler einer Bausparkasse ist deren Hilfsperson

  • RA Kotz

    Vermittlerzurechnung bei Anfechtung - §§ 123 Abs.2, 278 BGB

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 123 Abs. 2, § 278
    Tätigkeit eines Vermittlers für eine Vertragspartei

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sonstiges Zivilrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bausparkasse haftet für Untervermittler

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Bausparkasse haftet für Untervermittler

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 123 Abs. 2, § 278
    Haftung der Bausparkasse für durch unterbeauftragten Vermittler gemachte Falschangaben bei der Anbahnung von Darlehens- und Bausparverträgen

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Flexi -, - Flexi-Programm -, Zurechnung einer Falschberatung eines MGA, Haftung des U für fehlerhafte Beratung durch Verhandlungsgehilfen, Verhandlungsgehilfe

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 34 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 123, 278 BGB
    Vertragsanfechtung/Verschulden des Erfüllungsgehilfen/Zurechnung bei arglistiger Täuschung eines Vermittlers

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 358
  • ZIP 2000, 2291
  • MDR 2001, 283
  • NZM 2001, 157
  • NJ 2001, 477
  • VersR 2001, 188
  • WM 2000, 2539
  • WM 2001, 2539
  • DB 2001, 1143
 
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Wird zitiert von ... (100)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.09.1996 - XI ZR 318/95

    Zurechnung der Erklärungen eines Vermittlers bei der Anwerbung von

    Auszug aus BGH, 14.11.2000 - XI ZR 336/99
    Übernimmt ein Vermittler, gleichgültig ob selbständig oder nicht, mit Wissen und Wollen einer der späteren Vertragsparteien Aufgaben, die typischerweise ihr obliegen, so wird er in ihrem Pflichtenkreis tätig und ist zugleich als ihre Hilfsperson zu betrachten (Senatsurteil vom 24. September 1996 - XI ZR 318/95, WM 1996, 2105, 2106 m.w.Nachw.).

    Deren Verhalten bei der Anbahnung der Darlehens- und Bausparverträge muß die Beklagte sich ebenfalls gemäß § 278 BGB zurechnen lassen (vgl. Senatsurteil vom 24. September 1996 aaO; BGH, Urteil vom 9. Juli 1998 - III ZR 158/97, WM 1998, 1673, 1674).

  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 40/94

    Makler als Erfüllungsgehilfe

    Auszug aus BGH, 14.11.2000 - XI ZR 336/99
    Wann eine solche Einschätzung gerechtfertigt ist, läßt sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur aufgrund einer die Interessen beider Parteien wertenden Betrachtung der Einzelfallumstände entscheiden (BGH, Urteil vom 24. November 1995 - V ZR 40/94, WM 1996, 315, 316).
  • BGH, 09.07.1998 - III ZR 158/97

    Haftung einer Lebensversicherungsgesellschaft wegen unzureichender

    Auszug aus BGH, 14.11.2000 - XI ZR 336/99
    Deren Verhalten bei der Anbahnung der Darlehens- und Bausparverträge muß die Beklagte sich ebenfalls gemäß § 278 BGB zurechnen lassen (vgl. Senatsurteil vom 24. September 1996 aaO; BGH, Urteil vom 9. Juli 1998 - III ZR 158/97, WM 1998, 1673, 1674).
  • BGH, 11.07.2012 - IV ZR 164/11

    Zu Schadensersatz- und Erfüllungsansprüchen gegen den englischen

    Übernimmt ein Vermittler mit Wissen und Wollen einer Vertragspartei Aufgaben, die typischerweise ihr obliegen, steht der Vermittler - unabhängig von seiner etwaigen Selbständigkeit und einer Tätigkeit auch für den Vertragspartner - in ihrem Lager, wird in ihrem Pflichtenkreis tätig und ist als ihre Hilfsperson zu betrachten (BGH, Urteile vom 14. November 2000 - XI ZR 336/99, VersR 2001, 188 unter II 2; vom 9. Juli 1998 - III ZR 158/97, VersR 1998, 1093 unter II 2; vom 24. September 1996 - XI ZR 318/95, VersR 1997, 877 unter II 1).
  • BGH, 08.01.2004 - VII ZR 181/02

    Haftung des Bauträgers bei zu geringer Wohnfläche; Zurechnung der Kenntnis eines

    Mit vergleichbarer Begründung hat er eine Bausparkasse verantwortlich gemacht, die die Anwerbung von Kunden für spezielle Finanzierungsmodelle einem selbständigen Vermittler überlassen hatte (BGH, Urteil vom 24. September 1996 - XI ZR 318/95, aaO; Urteil vom 14. November 2000 - XI ZR 336/99, NJW 2001, 358).
  • OLG Hamm, 03.11.2010 - 20 U 38/10

    Rechtsfolgen der unrichtigen Beantwortung von Fragen in einem von dem

    Nimmt der Makler jedoch nicht die Interessen beider Parteien wahr, sondern führt die Verhandlungen nur für eine Partei oder ist aufgrund enger Beziehungen als deren Vertrauensperson anzusehen oder übernimmt Aufgaben, die typischerweise einer Partei obliegen, so ist der Makler kein Dritter (BGH NJW 1996, 451; BGH NJW 2001, 358; Staudinger/.
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Rechtsprechung
   AG München, 30.09.1999 - 172 C 22427/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,13950
AG München, 30.09.1999 - 172 C 22427/98 (https://dejure.org/1999,13950)
AG München, Entscheidung vom 30.09.1999 - 172 C 22427/98 (https://dejure.org/1999,13950)
AG München, Entscheidung vom 30. September 1999 - 172 C 22427/98 (https://dejure.org/1999,13950)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch aus einer Reisegepäckversicherung auf Ersatz einer aus einer Reisetasche entwendeten Handtasche mit darin befindlicher Goldkette; Sichere Verwahrung eines Wertgegenstandes durch einen Versicherungsnehmer in einer ihrerseits in einer Reisetasche befindlichen ...

  • VersR (via Owlit)

    AVBR 92 § 1 Nr. 4 b; VVG § 6 Abs. 2
    Diebstahl aus einer unzureichend beaufsichtigten Tasche am Strand L

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 188 (Ls.)
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