Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 19.03.1999

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.10.1999 - 3 U 158/98   

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https://dejure.org/1999,2324
OLG Hamm, 20.10.1999 - 3 U 158/98 (https://dejure.org/1999,2324)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.10.1999 - 3 U 158/98 (https://dejure.org/1999,2324)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Oktober 1999 - 3 U 158/98 (https://dejure.org/1999,2324)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geburt; Kaiserschnittentbindung; Wahl der Behandlungsmethode; Arzt; Dammschnitt; Infektionen

  • Judicialis

    ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 847; BGB § 611; BGB § 612
    Aufklärungspflicht über die Alternative einer Kaiserschnittentbindung nicht allein wegen Erwartung eines großen Kindes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufklärung über die Alternative einer Kaiserschnittentbindung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 247
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Celle, 24.06.1998 - 3 U 216/97
    Auszug aus OLG Hamm, 20.10.1999 - 3 U 158/98
    Auch bei einem zu erwartenden großen Kind ist die Wahl der richtigen Behandlungsmethode grundsätzlich allein Sache des Arztes (OLG Hamm, Urteil vom 30.01.1989, 3 U 28/88 = VersR 1990, S. 52; Urteil vom 24.8.1998, 3 U 216/97; OLG Stuttgart, VersR 1989 S. 255; Steffen/Dressler, Arzthaftungsrecht, 8. Aufl. 1999 Rz 375).

    Aufzuklären ist nur, wenn eine Kaiserschnittentbindung wegen ernstzunehmender Gefahren für das Kind bei vaginaler Entbindung zur echten Alternative geworden ist (BGH, NJW 1993 S. 2372; Senat, Urteil vom 24.8.1998 a.a.O.; Steffen/Dressler, a.a.O. Rz 378).

    So hat der Senat schon im Urteil vom 24. August 1998 (3 U 216/97) entschieden, dass allein ein Geburtsgewicht dieser Größenordnung für das Kind nur ein nahezu nicht erkennbares - theoretisches - Risiko (einer möglichen Schulterdystokie) darstellt und deshalb hierüber nicht aufzuklären ist.

  • BGH, 16.02.1993 - VI ZR 300/91

    Zeitpunkt der Patientenaufklärung bei notwendiger Schnittentbindung

    Auszug aus OLG Hamm, 20.10.1999 - 3 U 158/98
    Aufzuklären ist nur, wenn eine Kaiserschnittentbindung wegen ernstzunehmender Gefahren für das Kind bei vaginaler Entbindung zur echten Alternative geworden ist (BGH, NJW 1993 S. 2372; Senat, Urteil vom 24.8.1998 a.a.O.; Steffen/Dressler, a.a.O. Rz 378).
  • LSG Berlin, 11.05.2000 - L 3 U 29/98

    Kein UV-Schutz auf dem Heimweg von der Arbeitsstätte wegen eines Umwegs

    Auszug aus OLG Hamm, 20.10.1999 - 3 U 158/98
    Der spätere Verlauf allein läßt noch nicht mit dem gebotenen hohen Maß an Wahrscheinlichkeit auf einen Fehler bei der Dammnaht schließen (vgl. auch Senat, Urteil vom 16.12.1998, 3 U 29/98).
  • OLG Hamm, 30.01.1989 - 3 U 28/88
    Auszug aus OLG Hamm, 20.10.1999 - 3 U 158/98
    Auch bei einem zu erwartenden großen Kind ist die Wahl der richtigen Behandlungsmethode grundsätzlich allein Sache des Arztes (OLG Hamm, Urteil vom 30.01.1989, 3 U 28/88 = VersR 1990, S. 52; Urteil vom 24.8.1998, 3 U 216/97; OLG Stuttgart, VersR 1989 S. 255; Steffen/Dressler, Arzthaftungsrecht, 8. Aufl. 1999 Rz 375).
  • OLG Hamm, 16.11.1987 - 3 U 221/85

    Schadensersatz; Schmerzensgeld

    Auszug aus OLG Hamm, 20.10.1999 - 3 U 158/98
    Auch bei einem zu erwartenden großen Kind ist die Wahl der richtigen Behandlungsmethode grundsätzlich allein Sache des Arztes (OLG Hamm, Urteil vom 30.01.1989, 3 U 28/88 = VersR 1990, S. 52; Urteil vom 24.8.1998, 3 U 216/97; OLG Stuttgart, VersR 1989 S. 255; Steffen/Dressler, Arzthaftungsrecht, 8. Aufl. 1999 Rz 375).
  • OLG Hamm, 07.11.2005 - 3 U 41/05

    Schadensersatzbegehren wegen fehlerhafter ärztlicher Behandlung im Zusammenhang

    Selbst wenn man annehmen wollte, dass das tatsächliche Geburtsgewicht von 4700 g für die Frage des Vorgehens zu beachten gewesen wäre, hätte auch dieses Gewicht allein keine zwingende Indikation für eine Schnittentbindung begründet (vgl. hierzu OLG Zweibrücken, VersR 1997, Seite 1103; OLG Schleswig, VersR 2000, Seite 1544; OLG Hamm, VersR 2001, Seite 247).

    Wie der Senat bereits wiederholt (vgl. etwa VersR 2001, 247; VersR 90, 52; 3 U 125/03 = Urteil vom 08.03.2004) und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH (NJW 1993, 2372 und 1524) und weiteren Oberlandesgerichten (vgl. etwa OLG Stuttgart, VersR 1989, 519; OLG Zweibrücken, VersR 1997, 1103, OG Schleswig, VersR 2000, 1544; OLG Braunschweig, NJW-RR 2000, 238) entschieden hat, besteht keine grundsätzliche Aufklärungspflicht des Arztes über die Möglichkeit einer Schnittentbindung.

  • OLG Koblenz, 18.05.2006 - 5 U 330/02

    Haftung des Krankenhausträgers wegen Schulterdystokie; Aufklärungspflicht des

    Auf die Frage, ob der obergerichtlichen Rechtsprechung darin gefolgt werden kann, dass selbst ein Geburtsgewicht in der Größenordnung von 4.700 Gramm noch keine zwingende Indikation für eine Schnittentbindung begründet (vgl. hierzu OLG Zweibrücken VersR 1997, 1103; OLG Schleswig VersR 2000, 1544; OLG Hamm VersR 2001, 247), kommt es daneben nicht mehr entscheidend an.
  • OLG München, 29.06.2006 - 1 U 2132/05

    Arzthaftung: Unterlassung einer sonographischen Gewichtsschätzung bei der

    In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, die jeweils auf der Befragung geburtsmedizinischer Sachverständiger beruht, werden uneinheitliche Untergrenzen, beginnend bei 4.000g, zumeist aber deutlich höher genannt, bei denen eine Sektio in Betracht kommt, aber keineswegs zwingend indiziert ist (vgl. OLG Düsseldorf AHRS II 5000/150; OLG Schleswig VersR 2000, 1544; OLG Hamm VersR 2001, 247; OLG Stuttgart OLGR 2001, 394; OLG F.furt OLGR 2003, 55; OLG Karlsruhe OLGR 2005, 273 und die vom Kläger im Schriftsatz vom 18.11.2004 angeführten Entscheidungen).
  • OLG Hamm, 15.11.2004 - 3 U 236/04

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

    Wie der Senat bereits wiederholt (vgl. etwa VersR 1990, 52, 53; 2001, 247, 248 sowie zuletzt durch Urteil vom 08.03.2004 - 3 U 125/03) in Übereinstimmung mit dem Bundesgerichtshof (vgl. NJW 1993, 1524 sowie 2372 f.) und weiteren Oberlandesgerichten (vgl. etwa OLG Stuttgart VersR 1989, 519, 520; OLG Schleswig VersR 2000, 1544, 1545; OLG Braunschweig NJW-RR 2000, 238) entschieden hat, besteht keine grundsätzliche Aufklärungspflicht des Arztes über die Möglichkeit einer Schnittentbindung.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 19.03.1999 - 22 U 247/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,8400
OLG Düsseldorf, 19.03.1999 - 22 U 247/98 (https://dejure.org/1999,8400)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.03.1999 - 22 U 247/98 (https://dejure.org/1999,8400)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. März 1999 - 22 U 247/98 (https://dejure.org/1999,8400)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 826; ZPO § 203
    Sittenwidrige Schädigung durch rechtswidrigen Antrag eines Rechtsanwalts auf öffentliche Zustellung L

  • rechtsportal.de

    BGB § 826; ZPO § 203
    Rechtsanwalt kann als (Mit-)Täter einer sittenwidrigen Schädigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Düsseldorf - 1 O 248/98
  • OLG Düsseldorf, 19.03.1999 - 22 U 247/98

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 875
  • VersR 2001, 247 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 27.05.1997 - 9 U 901/97

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.03.1999 - 22 U 247/98
    Auch wenn ein Rechtsanwalt grundsätzlich als Vertreter seines Mandanten und nicht im eigenen Namen tätig wird, seine Erklärungen deshalb als Erklärungen des Mandanten anzusehen sind (vgl. KG NJW 1997, 2390 ), so schließt das nicht aus, daß der Rechtsanwalt selbst als Schädiger, etwa als Mittäter der sittenwidrigen Schädigung, anzusehen sein kann.
  • BGH, 23.05.1985 - IX ZR 132/84

    Schadensersatzanspruch des Gläubigers bei ungerechtfertigter einstweiliger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.03.1999 - 22 U 247/98
    Widerrechtliches Handeln kommt insoweit nur bei Aufstellung bewußt oder leichtfertig unwahrer Behauptungen oder beim Einsatz anderer unlauterer Mittel in Betracht (BGH NJW 1985, 1959, 1961).
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