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   OLG Düsseldorf, 23.07.1999 - 22 U 27/99   

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https://dejure.org/1999,6927
OLG Düsseldorf, 23.07.1999 - 22 U 27/99 (https://dejure.org/1999,6927)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.07.1999 - 22 U 27/99 (https://dejure.org/1999,6927)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Juli 1999 - 22 U 27/99 (https://dejure.org/1999,6927)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 847; ZPO § 256
    15 000 DM Schmerzensgeld für fahrlässig verursachten und folgenlos verheilten Unterschenkelstückbruch L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 § 847; ZPO § 256
    Schmerzensgeld in Höhe von 15.000 DM für fahrlässig verursachten unkomplizierten Unterschenkelstückbruch einer 48jährigen Frau

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 250 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.10.1973 - VI ZR 51/72

    Schutzbedürftiges Interesse - Verletzungsfolgen - Zukünftige Verletzungsfolgen -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.07.1999 - 22 U 27/99
    Hierzu kann schon die Schwere der Verletzung Veranlassung geben (BGH, VersR 1974, 248).
  • BGH, 19.03.1991 - VI ZR 199/90

    Auswirkungen eines ärztlichen Behandlungsfehlers; Einholung eines ärztlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.07.1999 - 22 U 27/99
    Es reicht aus, daß mit der nicht eben fernliegenden Möglichkeit eines solchen Schadens zu rechnen ist (BGH, VersR 1991, 779 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 27.02.1998 - 22 U 71/97
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.07.1999 - 22 U 27/99
    Dieser Betrag liegt jedenfalls nicht unter dem, was der Senat in vergleichbaren Fallen zuerkannt hat (vgl. OLGR 1998, 345; OLGR 1998, 346; OLGR 1999, 78).
  • OLG Düsseldorf, 20.03.1998 - 22 U 154/97

    Umfang der Räum- und Streupflicht bei Schneefall

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.07.1999 - 22 U 27/99
    Dieser Betrag liegt jedenfalls nicht unter dem, was der Senat in vergleichbaren Fallen zuerkannt hat (vgl. OLGR 1998, 345; OLGR 1998, 346; OLGR 1999, 78).
  • LG Saarbrücken, 24.09.2010 - 13 S 216/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Verweisung des Geschädigten auf die

    Es reicht aus, dass mit der nicht eben fernliegenden Möglichkeit eines solchen Schadens zu rechnen ist (vgl. BGH, Urteil vom 19.03.1991, VI ZR 199/90, VersR 1991, 779; Geigel/Bacher, Der Haftpflichtprozess, 25. Aufl., Kap. 39 Rn. 19 mwN.) Dafür müssen allerdings konkrete Anhaltspunkte für das Eintreten von Spätfolgen gegeben sein, bloß abstrakt-theoretisch denkbare Kausalverläufe sind nicht genügend (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.07.1999, 22 U 27/99, VersR 2001, 250).
  • OLG Koblenz, 25.11.2003 - 12 U 714/02

    Haftung bei Kfz-Unfall: Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der

    Für einen verheilten Unterschenkelstückbruch wurde nur ein Schmerzensgeld in Höhe von 15.000 DM (7.669,38 Euro) zugesprochen (OLG Düsseldorf VersR 2001, 250 f.).
  • OLG Düsseldorf, 25.06.2013 - 1 U 193/12

    Höhe des Schmerzensgeldes bei Unterschenkelfraktur mit verbleibender

    Zudem hat der Senat in seiner Entscheidung vom 23.07.1999 (VersR 2001, 250) für eine nach neun Monaten folgenlos verheilten Unterschenkelstückbruch ein Schmerzensgeld in Höhe von 15.000,00 DM zuerkannt.
  • LG Karlsruhe, 08.08.2006 - 2 O 564/05

    Bürgermeister Eidenmüller unterliegt mit Schmerzensgeldklage gegen das Land

    Für die Frage des Feststellungsinteresses bedeutet dies umgekehrt formuliert, dass bloß abstrakt-theoretisch denkbare Kausalverläufe nicht ausreichen, sondern zumindest konkrete Anhaltspunkte für das Eintreten späterer Folgen gegeben sein müssen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.07.1999, 22 U 27/99 , bei JURIS: Rdnr. 13).
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