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   OLG Zweibrücken, 25.08.1999 - 1 U 199/98   

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https://dejure.org/1999,4987
OLG Zweibrücken, 25.08.1999 - 1 U 199/98 (https://dejure.org/1999,4987)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 25.08.1999 - 1 U 199/98 (https://dejure.org/1999,4987)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 25. August 1999 - 1 U 199/98 (https://dejure.org/1999,4987)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 828; BGB § 832; BGB § 254
    Verantwortlichkeit eines siebeneinhalbjährigen Kindes für Radfahrunfall durch Spurwechsel innerhalb einer Radfahrergruppe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Aufsichtspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823 § 828 § 832 § 254
    Haftungsverteilung bei Kollision zweier in einer Gruppe fahrender Radfahrer

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1191
  • NZV 1999, 509
  • VersR 2001, 256
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.07.1993 - VI ZR 278/92

    Einstandspflicht für bösgläubigen Teilnehmer einer "Schwarzfahrt"

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.08.1999 - 1 U 199/98
    Zum anderen entspricht es in aller Regel weder dem Willen, noch dem wohlverstandenen Interesse der Parteien, wenn ein Haftungsverzicht nicht den Schädiger, sondern einen hinter diesem stehenden Versicherer entlasten würde, für dessen Versicherungsleistung die jährlichen Prämien gezahlt werden (vgl. BGH NJW 1993, 3067; BGHZ 39, 158; Palandt/Heinrichs, BGB, 58. Aufl., § 254, Rdnr. 80).
  • OLG Düsseldorf, 26.04.1995 - 15 U 53/94

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Radfahrer bei abruptem Ende des Radwegs

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.08.1999 - 1 U 199/98
    Dies begründet nach dem anzulegenden objektiven Maßstab Fahrlässigkeit des Beklagten, und zwar auch dann, wenn man dem Umstand Rechnung trägt, dass die Sorgfalt eines gerade 7-jährigen Kindes nicht mit demselben Maßstab gemessen werden kann, welcher an das Verhalten eines Erwachsenen anzulegen ist (vgl. BGH NJW 1970, 1038; OLG Düsseldorf, VersR 1996, 1120, 1121).
  • BGH, 10.03.1970 - VI ZR 182/68

    Verantwortlichkeit eines Jugendlichen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.08.1999 - 1 U 199/98
    Dies begründet nach dem anzulegenden objektiven Maßstab Fahrlässigkeit des Beklagten, und zwar auch dann, wenn man dem Umstand Rechnung trägt, dass die Sorgfalt eines gerade 7-jährigen Kindes nicht mit demselben Maßstab gemessen werden kann, welcher an das Verhalten eines Erwachsenen anzulegen ist (vgl. BGH NJW 1970, 1038; OLG Düsseldorf, VersR 1996, 1120, 1121).
  • BGH, 07.07.1987 - VI ZR 176/86

    Haftungsverteilung bei Kollision eines radfahrenden Kindes mit einem erwachsenen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.08.1999 - 1 U 199/98
    Dies ist nicht mit einer Situation vergleichbar, in welcher sich ein Kind alleine und mit wesentlich größerem Spielraum bezüglich seiner Fahrspur auf einem Radweg fortbewegt (vgl. BGH VersR 1988, 83 bezüglich des Ausscherens eines siebeneinhalbjährigen Kindes aus einer Radwander-Gruppe).
  • OLG Köln, 30.11.2010 - 24 U 155/09

    Inbrandsetzung einer Halle auf einem als Reitanlage genutzten

    Der Senat folgt nicht der verbreitet vertretenen Auffassung (OLG Zweibrücken, Urt. v. 25.08.1999 - 1 U 199/98, Juris Rn. 7; BGB-RGRK/Kreft, § 832 BGB Rn. 9; Belling in: Staudinger, Neubearbeitung November 2007, § 832 BGB Rn. 154; Geigel/Haag, 25. Auflage, § 16 Rn. 45), nach der sich der Aufsichtspflichtige die Verletzung seiner Aufsichtspflicht als mitwirkendes Verschulden anrechnen lassen müsse, wenn er durch den Minderjährigen, den er zu beaufsichtigen hat, verletzt worden sei und der Minderjährige hierfür nach §§ 827, 828 BGB verantwortlich und infolgedessen dem Aufsichtspflichtigen haftbar sei.
  • AG Sinsheim, 30.10.2003 - 4 C 196/03

    Haftung eines nicht ganz acht Jahre alten Kindes für die Herbeiführung von

    Jedoch konnte der altersgemäß entwickelte Beklagte nach Auffassung des Gerichts ohne weiteres voraussehen, dass es auf einer abschüssigen Straße ohne ausreichendes Bremsen zu einem Zusammenstoß mit einem parkenden Fahrzeug kommen kann (vgl. auch OLG Zweibrücken, NJW-RR 2000, 1191 [OLG Zweibrücken 25.08.1999 - 1 U 199/98] ).
  • OLG Koblenz, 07.01.2005 - 8 U 659/04

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Gemäß § 828 Abs. 3 BGB ist insoweit allein auf die Einsichtsfähigkeit abzustellen, also auf die intellektuelle Fähigkeit, das Gefährliche seines Tuns zu erkennen und sich der Verantwortung für die Folgen seines Tuns bewusst zu sein (BGH, NJW 84, 1958; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2000, 1191 ).
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