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   OLG Düsseldorf, 02.05.2000 - 4 U 99/99   

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https://dejure.org/2000,4889
OLG Düsseldorf, 02.05.2000 - 4 U 99/99 (https://dejure.org/2000,4889)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.05.2000 - 4 U 99/99 (https://dejure.org/2000,4889)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. Mai 2000 - 4 U 99/99 (https://dejure.org/2000,4889)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatz von Rettungskosten; Kaskoversicherung; Haarwild; Wildunfall; Beweiserleichterung; Redlichkeitsvermutung

  • Judicialis

    VVG § 62; ; VVG § 63; ; ZPO § 141; ; ZPO § 448; ; AKB § 12 Nr. 1 I d

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 62; VVG § 63; ZPO § 141; ZPO § 448; AKB § 12 Abs. 1 I d
    Keine Beweiserleichterung für die Entstehung von Rettungskosten bei Wildschadensfällen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AKB § 12 Nr. 1 I d; VVG § 62 § 63; ZPO § 141 § 448
    Darlegungs- und Beweislast bei Wildschäden in der Kaskoversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 322
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Jena, 12.05.1999 - 4 U 1639/98

    Haarwild - Wildschaden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.05.2000 - 4 U 99/99
    Der Fahrer, der einem Stück Wild ausweicht, ist demgegenüber nicht zwangsläufig in Beweisnot (so auch OLG Jena r + s 1999, 403).
  • OLG Hamburg, 07.05.1999 - 14 U 288/98

    Nichtbestehen des Anspruchs eines Versicherungsnehmers gegenüber seiner

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.05.2000 - 4 U 99/99
    In abgeschwächter Form mögen diese Erwägungen auch in sonstigen Entsendungsfällen bis hin zum Raub (vgl. OLG Hamburg r + s 2000, 99) ihre Berechtigung haben.
  • BGH, 20.02.1991 - IV ZR 202/90

    Erstattung von Rettungskosten zur Vermeidung eines Kfz-Unfalls mit Haarwild

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.05.2000 - 4 U 99/99
    Richtig ist zwar, daß, wenn ein kaskoversichertes Fahrzeug Schäden erleidet, weil der Fahrer einen (versicherten, vgl. § 12 Nr. 1 I d) AKB) Wildunfall verhindern will, ein Anspruch auf Rettungskostenersatz bestehen kann (st. Rspr., vgl. BGH VersR 1991, 459).
  • OLG Saarbrücken, 26.01.2011 - 5 U 356/10

    Kfz-Teilkaskoversicherung: Kürzung des Rettungskostenersatzes wegen grob

    Der Versicherungsnehmer trägt die Beweislast dafür, dass die entstandenen Schäden im Zusammenhang mit der Abwendung eines unmittelbaren bevorstehenden Versicherungsfalls im Sinne des § 90 VVG entstanden sind (vgl. für das alte Recht OLG Köln, RuS 2005, 457; OLG Thüringen, NVersZ 2000, 33; OLG Düsseldorf, zfs 2000, 493).

    Gewissermaßen regelhaft und damit als Grundlage für die Annahme einer konkludenten vertraglichen Abänderung der Grundsätze der Beweisführung geeignet ist das indessen nicht, weil in einer nicht unbeachtlichen Zahl von Fällen der Versicherungsnehmer auf Zeugen oder Indizien, die seinen Angaben ein besonderes Gewicht verleihen, zurückgreifen kann (Senat, Urt. v. 10.10.2001 - 5 U 217/01 - zfs 2002, 143; ebenfalls Beweiserleichterungen für behauptete Ausweichmanöver vor Tieren verneinend: OLG Thüringen, NVersZ 2000, 33; OLG Düsseldorf, zfs 2000, 493; OLG Hamm, VersR 1990, 1387).

  • OLG Köln, 23.10.2001 - 9 U 226/00

    Leistungsfreiheit einer Versicherung wegen Prämienzahlungsverzugs; Pflicht einer

    Für den Zugang besteht auch kein Anscheinsbeweis (BGHZ 24, 308, 312 f.; OLG Koblenz, ZfS 2000, 493; Römer / Langheid, VVG, § 39, Rn. 21; Knappmann in Prölss / Martin, VVG, 26. Aufl. 1998, § 39, Rn. 10 jew. m. w. N.).

    Denn der Versicherer hat es selbst in der Hand, die voraussehbaren Beweisschwierigkeiten zu vermeiden, indem er statt eines einfachen Briefes die qualifizierte Mahnung durch Einschreiben gegen Rückschein oder mittels eines anderen geeigneten Zustellungsnachweises an den Versicherungsnehmer versendet (vgl. BGHZ 24, 308, 313; OLG Koblenz, ZfS 2000, 493).

  • OLG Saarbrücken, 23.11.2022 - 5 U 120/21

    Anspruch gegen Fahrzeugversicherer auf Schadensersatz wegen eines verhinderten

    Dafür, dass die entstandenen Schäden im Zusammenhang mit der Abwendung eines unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfalles im Sinne des § 90 VVG entstanden sind, trägt freilich der Versicherungsnehmer die Darlegungs- und Beweislast (Senat, Urteil vom 26. Januar 2011 - 5 U 356/10-57, VersR 2012, 55; vgl. OLG Köln, RuS 2005, 457; OLG Jena, NVersZ 2000, 33; OLG Düsseldorf, ZfS 2000, 493).
  • OLG Saarbrücken, 10.10.2001 - 5 U 217/01

    Anforderungen an den Nachweis eines Verkehrsunfalls in Vermeidung des

    Insoweit hat das Landgericht zu Recht und mit beachtlichen Gründen darauf hingewiesen, dass die von der Rechtsprechung entwickelten Regeln der Überzeugungsbildung in den Fällen der Behauptung des Versicherungsfalls "Diebstahl" auf den Versicherungsfall "vermiedener Haarwildschaden" nicht übertragen werden können (OLG Düsseldorf zfs 2000, 493, OLG Jena VersR 1999, 678, zfs 2001, 319).
  • OLG Köln, 19.07.2005 - 9 U 15/00

    Entschädigungsanspruch wegen eines Zusammenstoßes mit Haarwild; Voraussetzungen

    Der Versicherungsnehmer muss dann die Voraussetzungen des Rettungskostenersatzes beweisen, also insbesondere, dass ein Unfall mit Haarwild unmittelbar bevorgestanden hat (vgl. OLG Düsseldorf, NVersZ 2000, 579; OLG Jena, VersR 2001, 855; OLG Saarbrücken, ZfS 2002, 143).
  • OLG Köln, 10.12.2002 - 9 U 75/02

    Nachweis einer Berührung zwischen dem Kfz und dem Haarwild durch den

    Der Versicherungsnehmer muss die Voraussetzungen des Rettungskostenersatzes beweisen, also insbesondere, dass ein Unfall mit Haarwild unmittelbar bevorgestanden hat (vgl. OLG Düsseldorf, NVersZ 2000, 579; OLG Jena, VersR 2001, 855; OLG Saarbrücken, ZfS 2002, 143; Knappmann, a.a.O., § 12 AKB, Rn 43).
  • LG Berlin, 09.09.2008 - 17 O 114/07

    KfzVersicherung - Teilkaskoversicherung - Versicherungsthemen -

    Anders als in den Kfz-Entwendungsfällen, in denen Beweiserleichterungen sowie die Redlichkeitsvermutung zu Gunsten des Versicherungsnehmers eingreifen, trägt der Versicherungsnehmer bei einem Wildschadenfall die volle Beweislast (OLG Düsseldorf Versicherungsrecht 2001, 322, 323).
  • LG Nürnberg-Fürth, 26.03.2013 - 12 O 8248/12

    Beschränkung der Streupflicht eines Anliegers auf satzungsgemäß vorgesehenen

    Dies genügt im Rahmen des § 448 ZPO nicht (vgl. OLG Düsseldorf , VersR 2001, 322).
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