Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 23.05.2000

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 12.12.2000 - 11 U 14/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6835
OLG Brandenburg, 12.12.2000 - 11 U 14/00 (https://dejure.org/2000,6835)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12.12.2000 - 11 U 14/00 (https://dejure.org/2000,6835)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12. Dezember 2000 - 11 U 14/00 (https://dejure.org/2000,6835)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Herausgabe eines Mercedes Benz 300 TD wegen wirksamen Eigentumserwerb an diesem Fahrzeug; Erwerb von Eigentum an einem Fahrzeug durch den Versicherer nach Eingang einer Schadensanzeige bei Entwendung des Fahrzeuges; Rechtzeitige Rückbringung eines ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 985; AKB § 13 Abs. 7; poln. IPRG Art. 24 § 2; poln. ZGB Art. 169
    Kein gutgläubiger Erwerb gestohlener Pkw in Polen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nomos.de PDF, S. 44 (Leitsatz)

    § 985 BGB; § 13 Abs. 7 AKB; § 2 IPR-Ges./Polen; Art. 169 ZGB/Polen
    Herausgabe/Gutglaubenserwerb/Anwendbarkeit polnischen Rechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anwendbares Recht bei Weiterveräußerung eines in Deutschland abhanden gekommenen Pkw in Polen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 597
  • NJ 2001, 319 (Ls.)
  • VersR 2001, 361
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 25.10.2006 - 1 W 2247/06

    Hemmung des Ablaufs der Verjärung nach § 13 StrEG durch PKH-Antrag

    Dies begründet den Vorwurf der Fahrlässigkeit, der nach polnischem Recht den guten Glauben zerstört (hierzu ausführlich OLG Brandenburg VersR 2001, 361; Looschelders/Bottek, VersR 2001, 401; durch Art. 43 EGBGB hat sich an der Rechtslage nichts geändert).
  • OLG Brandenburg, 18.01.2007 - 12 U 117/06

    Kaufvertrag: Eigentumsverschaffung an in den Niederlanden übergebenen Druckern,

    Nach Abs. 2 kommt es hinsichtlich der dinglichen Rechtslage zu einem Statutenwechsel, wenn die bewegliche Sache aus dem Machtbereich einer Rechtsordnung (hier zunächst Belgien) in den einer anderen verbracht wird, wobei das neue Belegenheitsstatut die bewegliche Sache in der rechtlichen Prägung, die sie unter dem alten Belegenheitsstatut erhalten hat, übernimmt (vgl. dazu auch OLG Brandenburg VersR 2001, 361), d. h. Erwerbs- und Verlustvorgänge sind nunmehr nach neuem, mithin niederländischem Recht zu beurteilen.
  • OLG Frankfurt, 15.01.2018 - 29 U 278/16

    Ist streitiges neues Vorbringen in der Berufungsinstanz zu berücksichtigen?

    Sind die Parteien auf die an sich vereinbarte förmliche Abnahme längere Zeit nicht zurückgekommen, kann ein stillschweigender Verzicht auf die vereinbarte Förmlichkeit vorliegen und eine stillschweigende Abnahme durch schlüssiges/konkludentes Handeln anzunehmen sein (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2001, 597).
  • LG Heilbronn, 07.02.2019 - 6 O 17/18

    Gebrauchtwagenkaufvertrag: Gutgläubiger Erwerb eines nach Polen verbrachten

    Bösgläubig ist nach Auffassung von Rechtsprechung und Schrifttum nicht nur, wer weiß, dass der Veräußerer nicht berechtigt ist, sondern auch, wer davon mit Leichtigkeit hätte Kenntnis erlangen können (culpa levis , vergleiche Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Stanislaw Rudnicki, Art. 169 §§ 1; Brandenburgisches OLG, VersR 2001, 361 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.05.2000 - 4 U 160/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5022
OLG Düsseldorf, 23.05.2000 - 4 U 160/99 (https://dejure.org/2000,5022)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.05.2000 - 4 U 160/99 (https://dejure.org/2000,5022)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Mai 2000 - 4 U 160/99 (https://dejure.org/2000,5022)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Unfallversicherung; Minderjähriger Fahrer; Versicherungsschutz; Fehlender Führerschein; Invaliditätsleistungen; Leistungsverpflichtung

  • Judicialis

    AUB 61 § 3 (2)

  • VersR (via Owlit)

    AUB 61 § 3 Nr. 2
    Ausschluss des Versicherungsschutzes wegen Unfalls infolge vorsätzlicher Ausführung eines Vergehens

  • rechtsportal.de

    AUB 61 § 3 (2)
    Leistungsfreiheit des Unfallversicherers bei unberechtigter Benutzung eines Fahrzeugs durch Minderjährige

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 361
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.09.1990 - IV ZR 176/89

    Risikoausschluß in der BB-ZU wegen unerlaubten Umgangs mit Schußwaffen;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.05.2000 - 4 U 160/99
    Der Unfall war auch im einen wie dem anderen Fall adäquate Folge (vgl. BGH NVersZ 1999, 27) der vorgenannten Straftaten und noch Ausfluß des Gefahrenbereichs der Verwirklichung dieser Tagen (vgl. zum letzteren BGH VersR 1990, 1268), selbst wenn A mit Fortsetzung der Fahrt über den gemeinsamen Tatplan und den vom Sohn des Klägers vorsätzlich unterstützter.
  • BGH, 23.09.1998 - IV ZR 1/98

    Umfang des Risikoausschlusses wegen Straftaten in der Unfallversicherung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.05.2000 - 4 U 160/99
    Der Unfall war auch im einen wie dem anderen Fall adäquate Folge (vgl. BGH NVersZ 1999, 27) der vorgenannten Straftaten und noch Ausfluß des Gefahrenbereichs der Verwirklichung dieser Tagen (vgl. zum letzteren BGH VersR 1990, 1268), selbst wenn A mit Fortsetzung der Fahrt über den gemeinsamen Tatplan und den vom Sohn des Klägers vorsätzlich unterstützter.
  • OLG Celle, 19.02.1998 - 8 U 171/96

    Mitfahrt in einem gestohlenen Pkw nach einem Einbruchdiebstahl

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.05.2000 - 4 U 160/99
    Hier war auch - anders als im vom OLG Celle (VersR 1999, 1403) entschiedenen Fall - die inhaltliche und zeitliche Verknüpfung zwischen zurechenbarer Straftat und Unfallereignis nicht derart, daß die kausale Verknüpfung bei wertender Betrachtung als nicht mehr relevant anzusehen wäre.
  • OLG Koblenz, 09.01.2006 - 12 U 622/04

    Aufteilung des Schadens zwischen Fahrer und Halter eines Unfallfahrzeugs; Haftung

    Die "Schwarzfahrt" des Beklagten liefert dann, wenn sie zugleich eine strafbare Handlung darstellt (§ 2 Abs. 2 Satz 3 AKB n.F., § 5 Abs. 3 Satz 2 KfzPflVV , § 248b StGB ), zugleich einen Grund für die vollständige Entziehung des Versicherungsschutzes (§ 2b Abs. 1 Buchstabe b, Abs. 2 Satz 3 AKB n.F.) und die Annahme der gänzlichen Leistungsfreiheit der Klägerin gegenüber dem Beklagten als mitversichertem Fahrer des Unfallfahrzeugs (vgl. OLG Düsseldorf OLG-Report Düsseldorf 2001, 116 f.; Stiefel/Hofmann, Kraftfahrtversicherung, § 2b AKB Rn. 52).
  • OLG Saarbrücken, 30.07.2014 - 5 U 1/14

    Versicherer muss für Schäden bei (alkoholisierten) "Auto-Tauziehen" aufkommen

    (3) Nach diesen Maßstäben hat die Beklagte die Voraussetzungen der vorsätzlichen Begehung einer Straftat, auch in der Form der Teilnahme - was genügen würde (OLG Düsseldorf, das VersR 2001, 361) - nicht schlüssig dargetan und nicht bewiesen.
  • OLG Celle, 22.04.2004 - Not 8/04

    Verfahren zur Bestellung eines Notars; Konkurrentenklage eines Mitbewerbers;

    Dies betrifft etwa den vom Antragsteller geführten Prozess vor dem Landgericht Lüneburg und später dem Oberlandesgericht Celle sowie dem Bundesgerichtshof, der die Sicherstellung der Kosten der Gegenseite eines Gerichtsverfahrens durch den Konkursverwalter zum Gegenstand hatte - § 204 KO - (S. 9 des Antragsschriftsatzes vom 11. März 2004) sowie das Verfahren vor dem Oberlandesgericht Celle - 4 U 160/99 , das die Nichtigkeit von Erschließungsverträgen betraf, wenn auf Gebühren verzichtet wird, und der schließlich vor dem Oberverwaltungsgericht ausgetragene Prozess über die Unwirksamkeit des Verzichts auf den Gemeindeanteil in einem Erschließungsvertrag durch den Erschließungsunternehmer (S. 11 des Schriftsatzes vom 11. März 2004).
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