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   OLG Hamm, 16.09.1999 - 6 U 92/99   

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https://dejure.org/1999,2676
OLG Hamm, 16.09.1999 - 6 U 92/99 (https://dejure.org/1999,2676)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.09.1999 - 6 U 92/99 (https://dejure.org/1999,2676)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. September 1999 - 6 U 92/99 (https://dejure.org/1999,2676)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufsichtspflichten von Eltern bzgl. eines Fahrrad fahrenden Kindes; Haftungsrechtliche Regulierung eines Fahrradunfalls zwischen einem Erwachsenen und einem Kind in einer reinen Anwohnerstraße; Widerlegung der Vermutung für eine schuldhafte Aufsichtspflichtverletzung

  • ra.de
  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 832
    Keine Verletzung der Aufsichtspflicht durch die einem Fünfjährigen erteilte Erlaubnis zum Fahrradfahren in reiner Anwohnerstraße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 832
    Gegenstand, Inhalt und Grenzen elterlicher Aufsichtspflicht; Gefahren durch radfahrende kleine Kinder

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 454
  • VersR 2001, 386
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.07.1984 - VI ZR 273/82

    Umfang der Aufsichtspflicht der Eltern

    Auszug aus OLG Hamm, 16.09.1999 - 6 U 92/99
    Der Umfang der gebotenen Aufsicht über Minderjährige bestimmt sich nach Alter, Eigenart und Charakter, wobei sich die Grenze der erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen danach richtet, was verständige Eltern nach vernünftigen Anforderungen in der konkreten Situation tun müssen, um Schädigungen Dritter durch ihr Kind zu verhindern (st. Rspr.: vgl. etwa BGH VersR 93, 485; BGH VersR 84, 968 = NJW 84, 2574).

    Denn ein normal entwickeltes Kind braucht gewisse Freiräume pädagogisch vertretbarer Maßnahmen, die sich aus den Erziehungszielen der §§ 1631 Abs. 1 und 1626 Abs. 2 BGB ergeben (BGH VersR 84, 968; Hamm NJW-RR 88, 798).

  • OLG Hamm, 21.09.1987 - 6 U 455/86
    Auszug aus OLG Hamm, 16.09.1999 - 6 U 92/99
    Denn ein normal entwickeltes Kind braucht gewisse Freiräume pädagogisch vertretbarer Maßnahmen, die sich aus den Erziehungszielen der §§ 1631 Abs. 1 und 1626 Abs. 2 BGB ergeben (BGH VersR 84, 968; Hamm NJW-RR 88, 798).
  • BGH, 19.01.1993 - VI ZR 117/92

    Elterliche Aufsichtspflicht über 12-jährigen Jungen beim Umgang mit Zündmitteln

    Auszug aus OLG Hamm, 16.09.1999 - 6 U 92/99
    Der Umfang der gebotenen Aufsicht über Minderjährige bestimmt sich nach Alter, Eigenart und Charakter, wobei sich die Grenze der erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen danach richtet, was verständige Eltern nach vernünftigen Anforderungen in der konkreten Situation tun müssen, um Schädigungen Dritter durch ihr Kind zu verhindern (st. Rspr.: vgl. etwa BGH VersR 93, 485; BGH VersR 84, 968 = NJW 84, 2574).
  • OLG Celle, 19.02.2020 - 14 U 69/19

    Schadensersatzanspruch nach einem Zusammenstoß mit einer minderjährigen

    Denn ein altersgerecht entwickeltes Kind braucht gewisse Freiräume pädagogisch vertretbarer Maßnahmen, die sich aus den Erziehungszielen der §§ 1631 Abs. 1 und 1626 Abs. 2 BGB ergeben (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 16. September 1999 - 6 U 92/99 -, Rn. 16, juris).
  • OLG Koblenz, 24.08.2011 - 5 U 433/11

    Anforderungen an die Überwachungspflichten einer Aufsichtsperson bzgl. eines auf

    Insofern war es angemessen, ...[A] als bald sechsjährigem Kind die Gelegenheit zu geben, sich eigenständig und unabhängig davon zu bewegen, ob die Beklagte jederzeit zu intervenieren vermochte (OLG-R Hamm 2000, 266; OLG Hamm VersR 2001, 386).
  • LG Mönchengladbach, 14.10.2003 - 5 S 75/03

    Doppelte Rückschaupflicht

    Der Umfang der gebotenen Aufsicht über Minderjährige bestimmt sich nach Alter, Eigenart und Charakter, wobei sich die Grenze der erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen danach richtet, was verständige Eltern nach vernünftigen Anforderungen in der konkreten Situation tun müssen, um Schädigungen Dritter zu verhindern (OLG Hamm, MDR 2000, Seite 454).
  • LG Hagen, 28.06.2021 - 1 S 50/21

    Elterliche Aufsichtspflicht: Grundschulkind Fahrradfahren

    Denn ein altersgerecht entwickeltes Kind braucht gewisse Freiräume pädagogisch vertretbarer Maßnahmen, die sich aus den Erziehungszielen der §§ 1631 I und 1626 II BGB ergeben (vgl. OLG Hamm Urt. v. 16.9.1999 - 6 U 92/99, BeckRS 2000, 1831).
  • AG Bünde, 06.04.2006 - 5 C 61/05

    Aufsichtspflicht: 6jähriger darf allein Fahrrad fahren

    So sei es keine Aufsichtspflichtverletzung, wenn beispielsweise ein fünfjähriger Junge, der bereits seit zwei Jahren ohne Stützräder fahren kann, ohne unmittelbare Eingriffsmöglichkeit der Aufsichtsperson auf einer ruhigen Anliegerstraße ohne erkennbaren Durchgangsverkehr auf der Straße fahre (OLG Hamm, MDR 2000, 454, (455); Staudinger/Belling/Eberl-Borges, 2002, § 832, Rn. 102).
  • OLG Saarbrücken, 24.06.2003 - 3 U 508/02

    Kind verursacht Unfall - Eltern haften nicht automatisch

    Dabei kommt es für die Haftung nach § 832 BGB stets darauf an, ob der Aufsichtspflicht nach den besonderen Umständen des konkreten Falles genügt worden ist (BGH, NJW-RR 1987, 1430 [1431 re. Sp.]; OLG Gelle, VersR 1988, 1240 [li. Sp.]; OLG Hamm, MDR 2000, 454 [455 li. Sp.]; OLG-Hamm, MDR 2000, 1373 [1374 li. Sp.] = NVZ 2001, 42 [li. Sp.]).
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