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   BGH, 21.02.2001 - IV ZR 259/99   

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https://dejure.org/2001,1092
BGH, 21.02.2001 - IV ZR 259/99 (https://dejure.org/2001,1092)
BGH, Entscheidung vom 21.02.2001 - IV ZR 259/99 (https://dejure.org/2001,1092)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 2001 - IV ZR 259/99 (https://dejure.org/2001,1092)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Lebensversicherung - Klausel - Vorläufige Deckung - Leistungspflicht

  • Judicialis

    AVB f. Lebensversicherung vor § 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 159; AVB für den vorläufigen Versicherungsschutz in der Lebensversicherung § 4 Abs. 1
    Unwirksamer Ausschluss für vor Antragstellung erkennbarer Todesursachen in AVB über vorläufige Deckung in der Lebensversicherung

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AVB f. Lebensversicherung vor § 1
    Ausschluß der Leistungspflicht in der Lebensvesicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 741
  • MDR 2001, 813
  • VersR 2001, 489
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.11.2000 - IV ZR 235/99

    Wirksamkeit von Klauseln einer Auslandsreise-Krankenversicherung

    Auszug aus BGH, 21.02.2001 - IV ZR 259/99
    c) In dieser Auslegung schränkt die Ausschlußklausel, deren Kontrollfähigkeit nicht in Frage steht (vgl. zu den Maßstäben zuletzt Senatsurteil vom 22. November 2000 - IV ZR 235/99 - zur Veröffentlichung bestimmt), wesentliche Rechte des Versicherungsnehmers, die sich aus der Natur eines Vertrages über vorläufigen Versicherungsschutz in der Lebensversicherung ergeben, so sehr ein, daß der Vertragszweck gefährdet wird (§ 9 Abs. 2 Nr. 2 AGBG).
  • BGH, 25.01.1995 - IV ZR 328/93

    Beendigung der vorläufigen Deckung durch Abschluß eines

    Auszug aus BGH, 21.02.2001 - IV ZR 259/99
    Für die Leistungspflicht des Versicherers aus diesem Vertrag ist es regelmäßig ohne Bedeutung, ob der endgültige Versicherungsvertrag zustande kommt oder - wie hier - schon mangels Annahme der Beklagten nicht zustande kommt (vgl. Senatsurteil vom 25. Januar 1995 - IV ZR 328/93 - VersR 1995, 409 unter 2 a).
  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus BGH, 21.02.2001 - IV ZR 259/99
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Senats sind Allgemeine Versicherungsbedingungen so auszulegen, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer sie bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen muß; dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an (BGHZ 123, 83, 85).
  • BGH, 12.03.2003 - IV ZR 278/01

    Zur Erstattungsfähigkeit von Pauschalvergütungen reiner Privatkliniken in der

    Ein solcher Versicherungsnehmer geht vom Wortlaut der auszulegenden Klausel aus und berücksichtigt ihren Zweck und den erkennbaren Sinnzusammenhang (BGHZ 123, 83, 85; Senatsurteil vom 21. Februar 2001 - IV ZR 259/99 - VersR 2001, 489 unter 3 a).
  • BGH, 25.09.2002 - IV ZR 248/01

    Ereignis im Sinne von § 4 (1) a ARB 94

    Ohne Bedeutung für die Auslegung bleiben auch Gesichtspunkte, die etwa aus der Systematik der §§ 16 ff. VVG abgeleitet werden können, weil sie sich dem Versicherungsnehmer ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse bei Durchsicht und Würdigung der Versicherungsbedingungen nicht erschließen (Senat, Urteil vom 21. Februar 2001 - IV ZR 259/99 - VersR 2001, 489 unter 2).
  • OLG Karlsruhe, 20.09.2007 - 12 U 27/07

    Rechtsschutzversicherung: Reichweite des Risikoausschlusses für die Wahrnehmung

    Der durchschnittliche Versicherungsnehmer braucht nicht damit zu rechnen, dass er Lücken im Versicherungsschutz hat, ohne dass ihm dies hinreichend verdeutlicht wird (BGH VersR 2001, 489; VersR 2003, 454).

    Ohne Bedeutung für die Auslegung bleiben ferner Gesichtspunkte, die etwa aus der Gesetzessystematik abgeleitet werden können, weil sie sich dem Versicherungsnehmer ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse bei Durchsicht und Würdigung der Versicherungsbedingungen nicht erschließen (BGH VersR 2001, 489).

  • BGH, 03.07.2002 - IV ZR 145/01

    Darlegungs- und Beweislast für mündliche Willenserklärungen im Rahmen des

    Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an (BGHZ 123, 83, 85 m.w.N.; BGH, Urteile vom 21. Februar 2001 - IV ZR 259/99 - VersR 2001, 489 unter 2; vom 21. Februar 2001 - IV ZR 11/00 - VersR 2001, 576 unter 2 a; vom 23. Januar 2002 - IV ZR 174/01 - VersR 2002, 436 unter 2 b).
  • OLG Karlsruhe, 03.07.2003 - 12 U 53/03

    Leistungsfreiheit der Rechtsschutzversicherung: Risikoausschluss "Baurisiko" bei

    Der durchschnittliche Versicherungsnehmer braucht nicht damit zu rechnen, dass er Lücken im Versicherungsschutz hat, ohne dass ihm dies hinreichend verdeutlicht wird (BGH VersR 2001, 489; VersR 2003, 454).

    Ohne Bedeutung für die Auslegung bleiben ferner Gesichtspunkte, die etwa aus der Gesetzessystematik abgeleitet werden können, weil sie sich dem Versicherungsnehmer ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse bei Durchsicht und Würdigung der Versicherungsbedingungen nicht erschließen (BGH VersR 2001, 489).

  • OLG Karlsruhe, 15.01.2013 - 12 U 155/12

    Rechtsschutzversicherung: Eintritt des Versicherungsfalls bei Geltendmachung

    Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeit eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an (BGH VersR 2001, 489; BGH VersR 2003, 454).
  • OLG Karlsruhe, 02.10.2012 - 12 U 99/12

    Rechtsschutzversicherung: Ausschluss der Baurisikoklausel bei Betrugsvorwurf

    Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeit eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an (BGH VersR 2001, 489; BGH VersR 2003, 454).

    Denn der durchschnittliche Versicherungsnehmer braucht nicht damit zu rechnen, dass er Lücken im Versicherungsschutz hat, ohne dass ihm diese hinreichend verdeutlicht werden (BGH VersR 2001, 489; BGH VersR 2003, 454).

  • OLG Köln, 28.09.2004 - 9 U 9/04

    Anspruch gegen eine Versicherung auf Ersatz von Mehraufwendungen wegen

    Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse an (vgl. nur BGH VersR 92, 349; VersR 93, 957; r + s 2001, 260).
  • OLG Karlsruhe, 07.04.2005 - 12 U 375/04

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Materieller Versicherungsbeginn vor

    Ohne Bedeutung für die Auslegung bleiben insbesondere Gesichtspunkte, die sich dem Versicherungsnehmer ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse bei Durchsicht und Würdigung der Versicherungsbedingungen nicht erschließen (BGH VersR 2001, 489).
  • OLG Hamm, 19.10.2005 - 20 U 80/05

    Ermittlung des Inhalts eines Vertrages - Auslegung allgemeiner

    Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an (BGH VersR 2001, 489; VersR 2001, 576; VersR 2002, 436).
  • OLG Saarbrücken, 11.07.2007 - 5 U 643/06

    Risikolebensversicherung: Wirksamkeit einer AVB-Ausschlussklausel für bereits

  • KG, 02.05.2017 - 6 U 21/17

    Umfang der Risikoausschlussklausel einer Rechtsschutzversicherung betreffend

  • OLG Köln, 08.06.2004 - 9 U 129/03

    Bestehen eines Zahlungsanspruchs aus einer Rechtsschutzversicherung; Rechtliche

  • LG Hamburg, 11.07.2003 - 324 O 577/02

    Vereinbarkeit einer in einem Rentenversicherungsvertrag verwendeten Klausel mit

  • OLG Nürnberg, 20.09.2001 - 8 U 1024/01

    Rechtsschutzversicherung; Berufsrechtsschutz; Versicherungsfall; Erstes

  • AG Kehl, 12.12.2007 - 4 C 106/07

    Haftungsbegrenzung im Automietvertrag: Unterbliebener Hinzuziehung der Polizei

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