Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 30.11.2000 - 7 U 154/00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sittenwidrigkeit; Privater Krankenhausträger; Vereinbarte Vergütung; Geschuldete Leistung; Längere Verweildauer
- Judicialis
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
MBKK 76 § 1 Abs. 1 a; BGB § 612 Abs. 2; BGB § 138 Abs. 1
Sittenwidrigkeit einer Vergütungsvereinbarung des VN mit Privatklinik L. Mit Anmerkung: Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Erwin Deutsch
- VersR (via Owlit)
MBKK 76 § 1 Abs. 1 a; BGB § 612 Abs. 2; BGB § 138 Abs. 1
Sittenwidrigkeit einer Vergütungvereinbarung des VN mit Privatklinik - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
MB/KK (76) § 1 Abs. 1 a; BGB § 612 Abs. 2 § 1381
Vergütungsabrede mit privatem Krankenhausträger - Sittenwidrigkeit - konkrete Schuld - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 27.06.2000 - 7 O 188/00
- OLG Stuttgart, 30.11.2000 - 7 U 154/00
Papierfundstellen
- NJW-RR 2001, 673
- VersR 2001, 1017
- VersR 2001, 491
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 04.08.2000 - III ZR 158/99
Höhe von Krankenhaus-Wahlleistungsentgelten
Auszug aus OLG Stuttgart, 30.11.2000 - 7 U 154/00
Es ist bei der Feststellung dieses besonders groben Missverhältnisses auf die tatsächlich zu erbringenden Leistungen abzustellen (vgl. hierzu auch BGH VersR 2000, S. 1250 zur Bestimmung der Angemessenheit des für die Wahlleistung Unterkunft verlangten Entgelts). - BGH, 14.01.1998 - IV ZR 61/97
Berechnung privatärztlicher stationärer Leistungen
Auszug aus OLG Stuttgart, 30.11.2000 - 7 U 154/00
Dies folgt direkt aus § 1 Abs. 1 a MB/KK 76 (vgl. BGH 14.1.1998 AZ: IV ZR 61/97 zu überhöhten Arztrechnungen). - BGH, 17.09.1998 - III ZR 222/97
Höhe des Arzthonorars bei stationärer Krankenhausbehandlung
Auszug aus OLG Stuttgart, 30.11.2000 - 7 U 154/00
Hierdurch wird verhindert, dass der Patient diese Sachkosten, die auch mit dem Pflegesatz des Krankenhauses abgegolten werden, doppelt bezahlt (siehe hierzu auch BGH 17.9.1998 AZ: III ZR 222/97).
- BGH, 12.03.2003 - IV ZR 278/01
Zur Erstattungsfähigkeit von Pauschalvergütungen reiner Privatkliniken in der …
Allerdings verpflichtet die Krankheitskostenversicherung als Passivenversicherung den Versicherer gegenüber dem Versicherungsnehmer nur zum Ersatz derjenigen Aufwendungen, die diesem in bezug auf das versicherte Risiko zur Erfüllung von Verpflichtungen aus berechtigten Ansprüchen Dritter erwachsen sind (BGH, Urteil vom 14. Januar 1998 - IV ZR 61/97 - VersR 1998, 350 unter I 1; OLG Stuttgart VersR 2001, 491;… Schoenfeldt/Kalis, aaO § 1 MB/KK Rdn. 4 m.w.N.).Deshalb ist es entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts für die Bewertung der vereinbarten Fallpauschalen ohne Belang, wie hoch die von der Beklagten zu ersetzenden Kosten gewesen wären, wenn der Kläger seinen Bandscheibenvorfall im Wege einer herkömmlichen Schnittoperation hätte behandeln lassen und länger stationär untergebracht worden wäre (vgl. OLG Stuttgart VersR 2001, 491 f.).
- OLG Frankfurt, 10.10.2001 - 7 U 192/00
Private Krankenversicherung: Sittenwidrigkeit der Vereinbarung einer …
Das von der Beklagten für ihre Ansicht in Anspruch genommene Urteil des OLG Stuttgart vom 30.11.2000 7 U 154/00 (veröffentlicht in VersR 01, 491 f.) verkenne, dass die Streithelferin berechtigt sei, ihre Kosten in einer umfassenden Fallpauschale zu kalkulieren. - OLG Karlsruhe, 28.03.2017 - 12 U 143/16
Krankheitskostenversicherung: Erstattungsfähigkeit des Entgelts für allgemeine …
Die Krankheitskostenversicherung ist Passivenversicherung; sie verpflichtet den Versicherer gegenüber dem Versicherungsnehmer nur zum Ersatz derjenigen Aufwendungen, die diesem in Bezug auf das versicherte Risiko zur Erfüllung von Verpflichtungen aus berechtigten Ansprüchen Dritter erwachsen sind (BGH NJW 2003, 1596; VersR 1998, 350; Senat NJW-RR 2007, 176, 177; OLG Stuttgart VersR 2001, 491, juris Tz 4;… Bach/Moser, PKV, VVG § 192 Rn. 33-46, Prölss/Martin-Voit § 192 VVG Rz 121).
- LG Osnabrück, 21.02.2003 - 9 S 537/02 Die Kammer folgt den Ausführungen des OLG Stuttgart in seinem Urteil vom 30.11.2000 (VersR 2001, 491); die - dagegen - in der Entscheidung des OLG Frankfurt vom 10.10.2001 (VersR 2002, 222) enthaltene Begründung hat die Kammer nicht überzeugt.
Wollte man verschiedene Behandlungsmethoden und die dadurch entstehenden Kosten miteinander vergleichen, hätte dies zur Folge, dass der Fortschritt in der Medizin, hier insbesondere im Bereich der minimal- bzw. mikroinvasiven Behandlungstechnik - allein - dem Behandler zugute kommen und man den wissenschaftlichen Fortschritt nicht mehr als Bestandteil des Gesamtgefüges unserer Gesellschaftsordnung ansehen würde (vgl. dazu auch Deutsch in seiner Anmerkung zu OLG Stuttgart VersR 2001, 1017).
- LG Osnabrück, 19.02.2003 - 9 S 537/02
Krankenhauskosten, Sittenwidrigkeit
Die Kammer folgt den Ausführungen des OLG Stuttgart in seinem Urteil vom 30.11.2000 (VersR 2001, 491); die - dagegen - in der Entscheidung des OLG Frankfurt vom 10.10.2001 (VersR 2002, 222) enthaltene Begründung hat die Kammer nicht überzeugt.Wollte man verschiedene Behandlungsmethoden und die dadurch entstehenden Kosten miteinander vergleichen, hätte dies zur Folge, dass der Fortschritt in der Medizin, hier insbesondere im Bereich der minimal- bzw. mikroinvasiven Behandlungstechnik - allein - dem Behandler zugute kommen und man den wissenschaftlichen Fortschritt nicht mehr als Bestandteil des Gesamtgefüges unserer Gesellschaftsordnung ansehen würde (vgl. dazu auch Deutsch in seiner Anmerkung zu OLG Stuttgart VersR 2001, 1017).
- LG Osnabrück, 23.12.2002 - 9 S 537/02
Private Krankenversicherung: Sittenwidrigkeit der zwischen Versicherungsnehmer …
Die Kammer folgt den Ausführungen des OLG Stuttgart in seinem Urteil vom 30.11.2000 (VersR 2001, 491); die - dagegen - in der Entscheidung des OLG Frankfurt vom 10.10.2001 (VersR 2002, 222) enthaltene Begründung hat die Kammer nicht überzeugt.Wollte man verschiedene Behandlungsmethoden und die dadurch entstehenden Kosten miteinander vergleichen, hätte dies zur Folge, dass der Fortschritt in der Medizin, hier insbesondere im Bereich der minimal- bzw. mikroinvasiven Behandlungstechnik - allein - dem Behandler zugute kommen und man den wissenschaftlichen Fortschritt nicht mehr als Bestandteil des Gesamtgefüges unserer Gesellschaftsordnung ansehen würde (vgl. dazu auch Deutsch in seiner Anmerkung zu OLG Stuttgart VersR 2001, 1017).
- LG München I, 07.05.2002 - 13 S 534/02
Anspruch auf Ausgleich stationärer Behandlungskosten; Ersatz der notwendigen …
Der Beklagten ist der Einwand der Unangemessenheit der Fallpauschale auch nicht deshalb verwehrt, weil sie sich in ihrem Schreiben vom 08.02.2001 auf die vom Oberlandesgericht Stuttgart im Urteil vom 30.11.2000 (VersR 01, 491 = NJW-RR 01, 673) festgestellte Sittenwidrigkeit der Fallpauschale der Streithelferin berufen hat.