Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 18.06.1999

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 21.08.2000 - 3 Ss 94/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,13403
OLG Karlsruhe, 21.08.2000 - 3 Ss 94/00 (https://dejure.org/2000,13403)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.08.2000 - 3 Ss 94/00 (https://dejure.org/2000,13403)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. August 2000 - 3 Ss 94/00 (https://dejure.org/2000,13403)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StGB § 230; BGB § 833
    Strenge Sorgfaltsanforderungen an den Halter eines als aggressiv bekannten Hundes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Pressemitteilung)

    Verurteilung von Hundehalter wegen fahrlässiger Körperverletzung rechtskräftig - strenge Sorgfaltsanforderungen bei aggressiven Hunden

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 724
 
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Wird zitiert von ... (6)

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 18.06.1999 - 20 U 222/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4695
OLG Köln, 18.06.1999 - 20 U 222/98 (https://dejure.org/1999,4695)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.06.1999 - 20 U 222/98 (https://dejure.org/1999,4695)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Juni 1999 - 20 U 222/98 (https://dejure.org/1999,4695)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Fälligkeit Telefonrechnung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 6 TDSV
    Fälligkeit Telefonrechnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Telefonrechnung; Fälligkeit ; Einzelgesprächsnachweis; Gesprächsaufkommen; Darlegungs- und Beweislast ; Aufzeichnungslöschung; Verbindungsdatenspeicherung; Rufnummernkürzung; Geschäftsbedingungen

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Kurzinformation)

    Hinweis auf die Rechtsfolgen der Löschung von Verbindungsdaten - Vorvertragliche Pflichten von TK-Diensteanbietern infolge überlegener Sach-/Rechtskunde?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 724
  • MMR 1999, 735
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 28.08.1996 - 20 U 67/95
    Auszug aus OLG Köln, 18.06.1999 - 20 U 222/98
    Dies gilt indes nur, wenn im Einzelfall keine atypischen Umstände vorliegen, die geeignet sind, Zweifel an der Richtigkeit der Aufzeichnungen zu begründen (OLG Celle OLGR Celle 1997, 35; LG Ulm MDR 1999, 472 m.w.N.).

    Vielmehr muss sie den Kunden zugleich auch darauf hinweisen, dass sich die Zedentin mit der Inanspruchnahme der Zusatzleistung durch ihren Kunden ihrer generell bestehenden Darlegungs- und Beweislast zur Höhe des Gebührenaufkommens (so auch OLG Celle, NJW-RR 97, 568 f.) entledigt und sie auf den Kunden abwälzen kann (vgl. auch LG Ulm a.a.O.).

  • LG Ulm, 27.01.1999 - 1 S 244/98

    Mobiltelefonrechnung

    Auszug aus OLG Köln, 18.06.1999 - 20 U 222/98
    Dies gilt indes nur, wenn im Einzelfall keine atypischen Umstände vorliegen, die geeignet sind, Zweifel an der Richtigkeit der Aufzeichnungen zu begründen (OLG Celle OLGR Celle 1997, 35; LG Ulm MDR 1999, 472 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 14.11.2003 - 8 U 824/02

    Sittenwidrigkeit der Abrechnung sog. Mehrwertdienste über 0190-Nummern

    Die Berufung des Beklagten auf OLG Köln, VersR 2001, 724 , hilft dem Beklagten nicht weiter, weil die dortige Entscheidung den Mobilfunkvertrag betrifft und dort andere Regelungen gelten.
  • LG Memmingen, 27.06.2001 - 1 S 297/01

    Beweislast bei Einzelverbindungsnachweis

    Es versteht sich unter den gegebenen Umständen von selbst, dass ein wirksames Verlangen der Löschung i. S. von § 6 Abs. 4 Nr. 2 TDSV daher nur vorliegt, wenn der Kunde eindeutig auf die Beweisnachteile hingewiesen worden ist, nämlich darauf, dass sich der Anbieter bei sofortiger Datenlöschung seiner generellen Darlegungs- und Beweislast zur Höhe des angefallenen Entgelts entledigt (vgl. LG Ulm, NJW-RR 1999, 1511; OLG Köln, VersR 2001, 724).
  • AG Gießen, 04.05.2004 - 44 C 22/04

    0190-Dialer

    Da die Beklagten mit Schreiben vom 30.08.02 (Bl. 35 ff.) rechtzeitig gegen die Rechnung vom 28.06.02 Einwendungen erhoben haben, durften gemäß § 7 III 4 TDSV zu Beweiszwecken auch die vollständigen Zielnummern gespeichert und nach § 7 V TDSV an die Zedentin zwecks Durchsetzung ihrer Forderung übermittelt werden (OLG Köln, Versicherungsrecht 2001, S. 724 ff., OLG Gelle, NJW-RR 1957, 568 ff.).
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