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   AG Münster, 17.11.1999 - 5 C 4641/99   

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https://dejure.org/1999,16915
AG Münster, 17.11.1999 - 5 C 4641/99 (https://dejure.org/1999,16915)
AG Münster, Entscheidung vom 17.11.1999 - 5 C 4641/99 (https://dejure.org/1999,16915)
AG Münster, Entscheidung vom 17. November 1999 - 5 C 4641/99 (https://dejure.org/1999,16915)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inanspruchnahme einer Vollkaskoversicherung ohne vorherhige Inanspruchnahme der gegnerischen Haftpflichtversicherung; Beurteilung eines Verkehrunsfalls ohne Beweisantritt beider Parteien; Folgeschaden durch Höherstufung in der Vollkaskoversicherung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVG § 7; StVG § 18; BGB § 254
    Voraussetzungen des Mitverschuldens an einem Prämienschaden durch sofortige Inanspruchnahme des Kaskoversicherers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 781
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 25.04.2006 - VI ZR 36/05

    Haftung des Schädigers für die Rückstufung in der Kaskoversicherung

    c) Die Fragen, ob und inwieweit die Inanspruchnahme der Vollkaskoversicherung zum Ausgleich des Schadens erforderlich ist, wenn der Schädiger und dessen Haftpflichtversicherer die Regulierung ihres Schadensanteils sofort angeboten haben (vgl. zur Erforderlichkeit von Rechtsanwaltsgebühren als Rechtsverfolgungskosten Senatsurteil vom 18. Januar 2005 - VI ZR 73/04 - aaO; zur Inanspruchnahme der Kaskoversicherung Becker/Böhme, Kraftverkehrshaftpflichtschäden, 22. Aufl., Rn. D 84) oder ob der Geschädigte bei geringer Fremdbeteiligung gegen seine Schadensminderungspflicht verstößt (verneinend OLG Hamm, VersR 1993, 1545; LG Aachen, DAR 2000, 36; AG Gießen, DAR 1995, 29; AG Münster, VersR 2001, 781, 782), wirft der Streitfall nicht auf, weil die Beklagten nach den nicht angegriffenen tatsächlichen Feststellungen die Haftung zunächst dem Grunde nach bestritten haben.
  • AG Rüdesheim, 04.09.2014 - 3 C 208/14

    Verkehrsunfall bei Spurwechsel im Reißverschlussverfahren

    Im Übrigen verstößt es nicht gegen die Schadensminderungspflicht, die Vollkaskoversicherung in Anspruch zu nehmen - selbst vor einer Inanspruchnahme des Unfallgegners überhaupt! - wenn den Geschädigten eine Mithaftung trifft (BGH v. 29.6.2006, VI ZR 247/05; AG Münster, VersR 2001, 781).
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