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   BGH, 09.01.2001 - VI ZR 407/99   

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https://dejure.org/2001,538
BGH, 09.01.2001 - VI ZR 407/99 (https://dejure.org/2001,538)
BGH, Entscheidung vom 09.01.2001 - VI ZR 407/99 (https://dejure.org/2001,538)
BGH, Entscheidung vom 09. Januar 2001 - VI ZR 407/99 (https://dejure.org/2001,538)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Pflichten eines Geschäftsführers - Finanzielle Krise - Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung - Fälligkeit - Irrtum des Geschäftsführers - Verbotsirrtum

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Überprüfung der Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen durch den Geschäftsführer

  • Judicialis

    BGB § 823 Be;; ; StGB § 14 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 17; ; StGB § 266 a Abs. 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; StGB § 14 Abs. 1 Nr. 1; StGB § 17; StGB § 266 a Abs. 1
    Irrtum des GmbH-Geschäftsführers über den Umfang seiner Pflicht zur Überwachung der Abführung von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflichten des Geschäftsführers im Bezug auf die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nomos.de PDF, S. 40 (Leitsatz)

    § 823 BGB; §§ 14 Abs. 1 Nr. 1, 17, 266a Abs. 1 StGB
    GmbH/Pflichten des Geschäftsführers bei Unternehmenskrise

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Arbeitnehmeranteile, Beitragsvorenthaltung, Geschäftsführer, Gesellschaftsrecht, Pflichten, Schadensersatzanspruch

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 969
  • ZIP 2001, 422
  • MDR 2001, 520
  • NZA 2001, 392
  • NZI 2001, 194
  • NZI 2001, 44
  • NZS 2001, 487
  • NJ 2001, 315 (Ls.)
  • VersR 2001, 902
  • WM 2001, 574
  • BB 2001, 436
  • DB 2001, 528
  • NZG 2001, 320
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 14.11.2000 - VI ZR 149/99

    Schaden durch Nichtabführung von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung bei

    Auszug aus BGH, 09.01.2001 - VI ZR 407/99
    Das steht im Einklang mit dem nach Erlaß der angefochtenen Entscheidung ergangenen Senatsurteil vom 16. Mai 2000 (- VI ZR 90/99 - NJW 2000, 2993 = VersR 2000, 981, zum Abdruck in BGHZ bestimmt; ebenso neuestens Senatsurteil vom 14. November 2000 - VI ZR 149/99 - zur Veröffentlichung bestimmt, Umdruck S. 8, 9).

    Hiervon geht das Berufungsgericht aus, wenn es im Einklang mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Senatsurteil vom 14. November 2000 - VI ZR 149/99 - zur Veröffentlichung bestimmt, Umdruck S. 7, 8) eine Pflicht des Beklagten bejaht, in der seit Anfang des Jahres 1995 beginnenden Krisensituation des Unternehmens ausreichende Maßnahmen zu treffen, um die Bezahlung der Beiträge sicherzustellen.

  • BGH, 15.10.1996 - VI ZR 319/95

    Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH; Abführung der Arbeitnehmerbeiträge zur

    Auszug aus BGH, 09.01.2001 - VI ZR 407/99
    Der Beklagte war als Geschäftsführer kraft seiner Amtsstellung grundsätzlich für alle Angelegenheiten der Gesellschaft zuständig (vgl. BGHZ 133, 370, 376).

    Glaubt er, nicht zum Eingreifen verpflichtet zu sein und für die Abführung der Beiträge nicht (weiter) sorgen zu müssen, so unterliegt er keinem Tatbestandsirrtum, sondern einem Verbots- bzw. Gebotsirrtum, der ihn nur bei Unvermeidbarkeit entschuldigt (vgl. BGHZ 133, 370, 381 m.w.N.).

  • BGH, 21.01.1997 - VI ZR 338/95

    Verantwortlichkeit des Arbeitgebers für die Nichtabführung von

    Auszug aus BGH, 09.01.2001 - VI ZR 407/99
    Im Rahmen des hier ausreichenden bedingten Vorsatzes sind diese Voraussetzungen auch dann erfüllt, wenn der Arbeitgeber trotz Vorstellung von der Möglichkeit der Beitragsvorenthaltung diese gebilligt und nicht in dem erforderlichen Maße auf Erfüllung der Ansprüche der Sozialversicherungsträger auf Abführung der Arbeitnehmerbeiträge hingewirkt hat (vgl. BGHZ 134, 304, 314).
  • BGH, 29.06.1967 - VII ZR 266/64

    Beschränkung der Zulassung der Revision

    Auszug aus BGH, 09.01.2001 - VI ZR 407/99
    Denn diese betrifft einen rechtlich selbständigen und abtrennbaren Teil des Rechtsstreits, über den auch gesondert hätte entschieden werden können (vgl. BGHZ 48, 134, 136 und 101, 276, 278), nämlich die Vorenthaltung von Arbeitnehmerbeiträgen für August 1995, während das Berufungsgericht wegen der Beiträge für Juli 1995 ersichtlich die Revision nicht zulassen wollte.
  • BGH, 05.02.1998 - III ZR 103/97

    Durchsetzung einer in einem gerichtlichen Vergleich vereinbarten

    Auszug aus BGH, 09.01.2001 - VI ZR 407/99
    Eine Beschränkung der Rechtsmittelzulassung folgt jedoch aus den Gründen der Entscheidung (vgl. BGH, Urteil vom 5. Februar 1998 - III ZR 103/97 - VersR 1999, 123, 124, insoweit nicht in BGHZ 138, 67).
  • BGH, 03.06.1987 - IVa ZR 292/85

    Rechtzeitigkeit der Einlegung eines Rechtsmittels per Telex; Beendigung der

    Auszug aus BGH, 09.01.2001 - VI ZR 407/99
    Denn diese betrifft einen rechtlich selbständigen und abtrennbaren Teil des Rechtsstreits, über den auch gesondert hätte entschieden werden können (vgl. BGHZ 48, 134, 136 und 101, 276, 278), nämlich die Vorenthaltung von Arbeitnehmerbeiträgen für August 1995, während das Berufungsgericht wegen der Beiträge für Juli 1995 ersichtlich die Revision nicht zulassen wollte.
  • BGH, 09.03.2000 - III ZR 356/98

    Zur Wirksamkeit einer Vergütungsvereinbarung eines Zahnarztes

    Auszug aus BGH, 09.01.2001 - VI ZR 407/99
    Die Auslegung des Berufungsurteils durch den erkennenden Senat ergibt, daß das Berufungsgericht mit ausführlicher Begründung die revisionsrechtliche Überprüfung auf die - im damaligen Zeitpunkt tatsächlich noch nicht höchstrichterlich entschiedene - Frage beschränken wollte (vgl. BGH, Urteil vom 9. März 2000 - III ZR 356/98 - VersR 2000, 856, 857), ob ein Vorenthalten im Sinn des § 266 a Abs. 1 StGB auch dann vorliegt, wenn bei fortbestehendem Beschäftigungsverhältnis kein Entgelt gezahlt wird und keine Arbeitnehmerbeiträge bei Fälligkeit abgeführt werden.
  • BGH, 16.05.2000 - VI ZR 90/99

    Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung

    Auszug aus BGH, 09.01.2001 - VI ZR 407/99
    Das steht im Einklang mit dem nach Erlaß der angefochtenen Entscheidung ergangenen Senatsurteil vom 16. Mai 2000 (- VI ZR 90/99 - NJW 2000, 2993 = VersR 2000, 981, zum Abdruck in BGHZ bestimmt; ebenso neuestens Senatsurteil vom 14. November 2000 - VI ZR 149/99 - zur Veröffentlichung bestimmt, Umdruck S. 8, 9).
  • BGH, 03.05.2016 - II ZR 311/14

    Deliktshaftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Vorenthaltung von

    Anlass für konkrete Überwachungsmaßnahmen bieten insbesondere eine finanzielle Krisensituation oder ungeordnete Verhältnisse im Geschäftsablauf innerhalb der Gesellschaft (vgl. BGH, Urteil vom 2. Juni 2008 - II ZR 27/07, ZIP 2008, 1275 Rn. 11; Urteil vom 18. Dezember 2012 - II ZR 220/10, ZIP 2013, 412 Rn. 17; Urteil vom 9. Januar 2001 - VI ZR 407/99, ZIP 2001, 422, 424).
  • BGH, 17.07.2003 - IX ZR 268/02

    Zeitpunkt der Erledigung bei Aufrechnung

    In einem solchen Fall ist die Zulassung trotz der uneingeschränkten Zulassung der Revision im Tenor auf diesen Teil des Streitgegenstandes beschränkt (vgl. BGH, Urt. v. 5. Februar 1998 - III ZR 103/97, NJW 1998, 1138, 1139 f; v. 9. Januar 2001 - VI ZR 407/99, NJW 2001, 969, 970; v. 29. Januar 2003 - XII ZR 92/01, z.V.b. in BGHZ).
  • OLG Düsseldorf, 16.09.2014 - 21 U 38/14

    Haftung des Geschäftsführers wegen Beitragsvorenthaltung

    Der sich aus dieser "Allzuständigkeit" ergebenden Verantwortung jedes Geschäftsführers auch für die Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Pflichten der Gesellschaft, zu denen die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge gehört, können sich die Geschäftsführer weder durch interne Zuständigkeitsverteilung noch durch Delegation auf andere Personen entledigen (BGH, Urteil vom 15.10.1996, VI ZR 319/95 - NJW 1997, 130; Urteil vom 09. Januar 2001, VI ZR 407/99 - VersR 2001, 902; Urteil vom 02.06.2008, II ZR 27/07 - BeckRS 2008, 13002).

    Vielmehr war er in dieser Situation der offensichtlichen Finanzkrise gehalten, aufgrund eigener Kontrolle Sorge dafür zu tragen, dass die Zahlungspflichten auch tatsächlich erfüllt werden (BGH, Urteil vom 09.01.2001, VI ZR 407/99; OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.10.1995, 22 U 53/95).

    Hierzu hätte er entweder die entsprechenden Zahlungsbelege überprüfen, bei den zuständigen Bankinstituten die rechtzeitigen und vollständigen Zahlungen erfragen oder sich notfalls selbst bei der Einzugsstelle erkundigen müssen, ob noch Verbindlichkeiten offen standen (vgl. dazu insbesondere BGH, Urteil vom 09.01.2001, VI ZR 407/99; OLG Düsseldorf a.a.O.; OLG Frankfurt a.a.O.).

    Der Anspruch entsteht unabhängig von der Auszahlung des Nettolohnes, da jedenfalls mit Erbringung der Arbeitsleistung die Beiträge vom Arbeitgeber einbehalten und damit dem Sozialversicherungsträger vorenthalten werden (BGH, Urteil vom 16.5. 2000 - VI ZR 90/99; Urteil vom 09.01.2001, VI ZR 407/99 - VersR 2001, 902).

    Damit irrte er lediglich über das Handlungsgebot (so auch BGH, Urteil vom 09. Januar 2001, VI ZR 407/99).

  • BGH, 02.06.2008 - II ZR 27/07

    Pflichten eines ordentlichen Geschäftsleiters

    Als Geschäftsführer ist er für die Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Pflichten der Gesellschaft, zu denen die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge gehört, unabhängig von der internen Zuständigkeitsverteilung oder einer Delegation auf andere Personen verantwortlich (BGHZ 133, 370, 376; BGH, Urt. v. 9. Januar 2001 - VI ZR 407/99, ZIP 2001, 422).

    Bewusstsein und Wille, von der gebotenen Abführung der Beiträge bei Fälligkeit abzusehen, sind nach den für den bedingten Vorsatz geltenden Regeln vorhanden, wenn der Geschäftsführer eine für möglich gehaltene Beitragsvorenthaltung billigt und nicht auf die Erfüllung der Ansprüche der Sozialversicherungsträger hinwirkt (BGHZ 134, 304, 314; BGH, Urt. v. 9. Januar 2001 - VI ZR 407/99, ZIP 2001, 422).

    Wenn die Zahlung der Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung dem Ressort eines anderen Geschäftsführers zugewiesen oder auf Angestellte übertragen ist, muss der Geschäftsführer im Rahmen der ihm verbliebenen Überwachungspflicht tätig werden, sobald Anhaltspunkte bestehen, dass die Erfüllung der Aufgaben durch den intern zuständigen Geschäftsführer oder den mit der Erledigung beauftragten Angestellten nicht mehr gewährleistet ist, und durch geeignete Maßnahmen die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge sicherstellen sowie die Einhaltung der Pflicht überwachen (BGHZ 133, 370, 378; BGH, Urt. v. 9. Januar 2001 - VI ZR 407/99, ZIP 2001, 422).

  • BGH, 25.10.2001 - IX ZR 17/01

    Benachteiligung der Gläubiger durch Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen

    Die Vorschrift stellt nicht einmal darauf ab, ob das Entgelt für die Tätigkeit des Arbeitnehmers bereits geleistet oder empfangen ist (BGH, Urt. v. 9. Januar 2001 - VI ZR 407/99, NJW 2001, 969, 970).
  • BGH, 18.12.2012 - II ZR 220/10

    Deliktshaftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Vorenthaltens von

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs handelt der wegen Nichtabführung der Sozialversicherungsbeiträge in Anspruch genommene Geschäftsführer mit bedingtem Vorsatz, wenn er eine für möglich gehaltene Beitragsvorenthaltung billigt und nicht auf die Erfüllung der Ansprüche der Sozialversicherungsträger hinwirkt (BGH, Urteil vom 21. Januar 1997 - VI ZR 338/95, BGHZ 134, 304, 314 f.; Urteil vom 9. Januar 2001 - VI ZR 407/99, ZIP 2001, 422, 423; Urteil vom 2. Juni 2008 - II ZR 27/07, ZIP 2008, 1275 Rn. 11).
  • OLG München, 23.10.2008 - 29 U 5696/07

    Urheberrechtsschutz: Beteiligung eines IT-Nachrichtendienstes an der Verbreitung

    Nichts anderes gilt für die deliktische Gehilfenhaftung, deren Voraussetzungen sich nach strafrechtlichen Grundsätzen richten (vgl. BGH NJW 2005, 3137 [3139]; 2004, 3706 [3710]; 2001, 969 [971]; Grundmann in: Münchener Kommentar zum BGB, 5. Aufl. 2007, § 276 Rz. 159; Löwisch in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2004, § 276 Rz. 26; jeweils m. w. N.).
  • OLG Koblenz, 22.11.2007 - 6 U 1170/07

    GmbH: Weisung eines Mitgeschäftsführers an die Mitarbeiter, dem anderen

    ist er jedoch auch verpflichtet, Dritte (BGH NJW 2001, 969, 971: z. B. die Bank des Unternehmens), insbesondere aber das Personal des Unternehmens (vgl. dazu BGH NJW-RR 1986, 1293, 1294), zu befragen.
  • OLG Frankfurt, 23.01.2004 - 24 U 135/03

    Abführung von Arbeitgeberanteilen durch die GmbH: Überwachungspflichten des

    Vorsatz - wie ihn § 266 a Abs. 1 StGB voraussetzt - fordert das Wissen um die - Möglichkeit der - Vorenthaltung erarbeiteter Beiträge einerseits, den Willen andererseits, den Arbeitgeber- bzw. Geschäftsführerpflichten entgegen nicht für die Abführung der Beiträge zu sorgen (BGH VersR 2001, 902).

    Eine solche Aufteilung der Geschäfte ist straf- und haftungsrechtlich grundsätzlich beachtlich, da der Geschäftsführer seinen Handlungspflichten für die Gesellschaft auf unterschiedliche Weise, so auch durch die Mitwirkung an einer Regelung nachkommen darf, durch die jedem Geschäftsführer bestimmte Aufgaben zugewiesen werden (BGHZ 133, 370; VersR 2001, 902).

    Auch unter der Geltung interner Zuständigkeit verbleiben bei jedem Geschäftsführer aber Überwachungspflichten, Pflichten, dann einzugreifen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Erfüllung der der Gesellschaft obliegenden Aufgaben durch den - intern - zuständigen Geschäftsführer nicht mehr gewährleistet ist; denn nach außen trifft den - jeden - Geschäftsführer grundsätzlich eine "Allzuständigkeit" (BGHZ 133, 370; VersR 2001, 902).

    War dem Beklagten - vgl. oben aa) - bewusst, dass die Gesellschaft in wirtschaftlichen Schwierigkeiten steckte, war ihm zugleich bewusst, dass durchaus liquide Mittel zur Verfügung standen, um fällige Verbindlichkeiten auszugleichen, dann hatte er die Pflicht, das Wirken des kaufmännischen Geschäftsführers dahin zu überprüfen, ob und dass aus den liquiden Mitteln der GmbH zunächst die Sozialversicherungsbeiträge abgeführt würden, musste sich notfalls sogar bei der Einzugsstelle - der Klägerin - rückversichern, ob Verbindlichkeiten offen standen; sozialversicherungsrechtliche Verbindlichkeiten waren vorrangig zu erfüllen (BGHZ 134, 304; VersR 2001, 902).

  • BGH, 13.07.2004 - VI ZR 273/03

    Überleitung eines Schadensersatzanspruchs der Mutter gegen den Arzt wegen des

    Doch kann sich eine Beschränkung auch aus den Urteilsgründen ergeben (st. Rspr. vgl. Senatsurteil vom 9. Januar 2001 - VI ZR 407/99 - VersR 2001, 902; BGH, Urteile vom 5. Februar 1998 - III ZR 103/97 - VersR 1999, 123, 124, insoweit nicht in BGHZ 138, 67; vom 9. März 2000 - III ZR 356/98 - VersR 2000, 856, 857 und vom 12. November 2003 - XII ZR 109/01 - FamRZ 2004, 612 jeweils m.w.N.).
  • LAG Düsseldorf, 02.09.2015 - 12 Sa 175/15

    Persönliche Haftung des Geschäftsführers einer GmbH wegen unterbliebener

  • LG Cottbus, 16.12.2005 - 3 O 345/04

    Feststellung der Bezeichnung einer Forderung mit dem Rechtsgrund

  • BGH, 26.06.2001 - VI ZR 111/00

    Tilgungsbestimmung bei Sozialversicherungsbeiträgen

  • OLG Celle, 22.02.2001 - 32 Ss 9/01

    Vorenthaltung von Arbeitsentgelt; Zahlungsfähigkeit des Arbeitgebers ;

  • OLG Celle, 03.07.2013 - 1 Ws 123/13

    Anforderungen an die Darstellung der Veruntreuung von Arbeitsentgelt wegen des

  • OLG Brandenburg, 27.08.2009 - 12 U 1/09

    Hemmung der Verjährung: Hemmungswirkung der Zustellung eines Mahnbescheids bei

  • LG Bonn, 30.01.2017 - 36 T 435/16

    Zurechnung des Verschuldens Dritter i.R.d. Erstellung und Einreichung der

  • OLG Stuttgart, 27.09.2006 - 4 U 74/06

    Verfahrensrecht; Haftung des Geschäftsführers bzw. geschäftsführenden

  • OLG Brandenburg, 12.05.2019 - 12 U 164/09
  • KG, 02.10.2002 - 10 U 139/01

    Strafbarkeit des Geschäftsführers einer GmbH vor Eintragung; Haftung des

  • LG Bonn, 14.10.2008 - 37 T 62/08

    Anfechtung der Festsetzung eines Ordnungsgeldes von 2.500,00 EURO wegen

  • OLG Brandenburg, 14.02.2008 - 12 U 89/07

    Insolvenzfeststellungsklage: Bindungswirkung eines Anerkenntnisurteils betr. eine

  • OLG Saarbrücken, 30.01.2014 - 4 U 49/13

    Deliktshaftung eines GmbH-Geschäftsführers: Inanspruchnahme bei fahrlässiger

  • LAG Hamm, 18.07.2014 - 10 Sa 1492/13

    Haftung der Geschäftsführer einer GmbH für die Nichtabführung von

  • LG Bonn, 20.01.2010 - 31 T 1398/09

    Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen verspäteter Einreichung der

  • BGH, 25.10.2005 - VI ZR 280/04

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach dem sog. Unfallersatztarif;

  • OLG Brandenburg, 12.05.2011 - 12 U 164/09

    Haftung des Geschäftsführers einer GmbH im Falle des Vorenthaltens von

  • LG Bonn, 21.03.2011 - 35 T 1620/10

    Steuerberater muss überwacht werden

  • OLG Hamburg, 16.05.2003 - 1 U 137/02

    Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung durch den

  • KG, 22.09.2014 - 22 U 199/13

    Schadensersatzpflicht des Geschäftsführers einer GmbH hinsichtlich der

  • LG Bonn, 21.01.2011 - 35 T 1158/10

    Voraussetzungen für die Zurechnung fremden Verschuldens gegenüber einer

  • OLG Jena, 01.03.2007 - 5 W 37/07

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Verteidigung gegen einen geltend gemachten

  • OLG Rostock, 13.09.2001 - 1 U 261/99

    Schadenersatz wegen der Nichtabführung von Arbeitnehmerbeiträgen zur

  • LG Bonn, 13.02.2013 - 2 O 159/12

    Deliktische Haftung eines als Justitiar angestellten Geschäftsführers bei

  • LG Bonn, 22.12.2011 - 37 T 1055/11

    Ordnungsgeld wegen Nichteinreichung der Jahresabschlussunterlagen

  • AG Bremen, 17.03.2011 - 23 C 182/10

    Sozialversicherungsbeiträge - Nichtabführung und Haftung eines

  • LG Bonn, 07.06.2018 - 33 T 95/16
  • OLG Saarbrücken, 06.08.2002 - 4 U 193/01
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