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   OLG Nürnberg, 27.09.2000 - 4 U 2350/99   

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https://dejure.org/2000,8456
OLG Nürnberg, 27.09.2000 - 4 U 2350/99 (https://dejure.org/2000,8456)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 27.09.2000 - 4 U 2350/99 (https://dejure.org/2000,8456)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 27. September 2000 - 4 U 2350/99 (https://dejure.org/2000,8456)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verkehrssicherungspflicht; Straßenüberwachung; Straßensicherung; Fahrbahnschäden; Gefahrenmeldung; Anscheinsbeweis

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 839 Abs. 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 34; BGB § 839
    Gebotene Sicherungsmaßnahmen des Amtsträgers bei polizeilicher Gefahrenmeldung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • archive.org (Leitsatz)

    BGB § 823 Abs. 1, § 839 Abs. 1
    Verkehrssicherungspflicht bei Straßenglätte und Gefahrenmeldung der Polizei

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823 § 839
    Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde wegen Glättebildung auf der Straße durch Versprühen von Kalziumchlorid

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 999
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Celle, 06.12.1978 - 9 U 87/78
    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.09.2000 - 4 U 2350/99
    Von solchen Warnschildern wird vertrautet, daß sie die Verkehrsteilnehmer zu angemessenem, die Gefahr vermeidendem Verhalten veranlaßt hätten (OLG Celle VersR 80, 387; Palandt/Thomas, BGB, 59. Aufl., § 823 Rn. 125).
  • OLG Stuttgart, 22.10.2003 - 4 U 131/03

    Amtshaftung: Warnpflicht des Verkehrssicherungspflichtigen bezüglich der

    Es ist davon auszugehen, dass der Fahrer des verunfallten Fahrzeugs mehr in der Straßenmitte gefahren wäre, wenn entsprechende Markierungen oder Warnhinweise an der Unterführung oder der Fahrbahn vorhanden gewesen wären (OLG Naumburg DAR 1998, 18; OLG Nürnberg VersR 2001, 999, 1000).
  • OLG Saarbrücken, 03.11.2009 - 4 U 185/09

    Schadensersatz wegen versäumter Beseitigung eines Schlaglochs

    Eine Beschilderung kann dann zur vorläufigen Erfüllung der gebotenen Verkehrssicherung genügen, wenn eine nachhaltige Beseitigung der Gefahrenstelle mit zumutbaren Mitteln nicht erreicht werden kann (eine solche Fallgestaltung betraf die vom Landgericht zitierte Entscheidung OLGR Nürnberg 2001, 5 = VersR 2001, 999).
  • OLG Frankfurt, 01.03.2004 - 1 U 187/03

    Haftung einer hessischen Gemeinde: Verletzung der allgemeinen

    Da der Unfall auf der Glättebildung beruht und sich in dem Schadensfall danach gerade diejenige Gefahr verwirklicht hat, der durch das Aufstellen des Warnzeichens begegnet werden sollte, ergibt sich der Ursachenzusammenhang zwischen der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht und dem Unfallereignis aus den Grundsätzen über den Beweis des ersten Anscheins (BGH NJW 1994, 945, 946; OLG Nürnberg, VersR 2001, 999, 1000).
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