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   OLG Brandenburg, 08.11.2000 - 1 U 6/99   

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https://dejure.org/2000,4245
OLG Brandenburg, 08.11.2000 - 1 U 6/99 (https://dejure.org/2000,4245)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08.11.2000 - 1 U 6/99 (https://dejure.org/2000,4245)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08. November 2000 - 1 U 6/99 (https://dejure.org/2000,4245)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schmerzensgeld gegen einen Zahnarzt wegen der Wurzelbehandlung eines Zahnes; Berufungsgerichtliche Überprüfung der Übertragung einer Streitigkeit in einer Arzthaftungssache von der Zivilkammer auf den Einzelrichter; Bezifferung einer Klage als Voraussetzung ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 101; ZPO § 348; ZPO § 512; ZPO § 539; BGB § 611; BGB § 823 ff.
    Kontrollpflichten des Zahnarztes nach Wurzelfüllung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 1241
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (41)

  • OLG Brandenburg, 05.04.2005 - 1 U 34/04

    Haftung eines Zahnarztes auf Schadensersatz und Schmerzensgeld;

    Der Zahnarzt schuldet demnach allein die ordnungsgemäße zahnmedizinische Behandlung, nicht aber den Eintritt eines bestimmten Behandlungserfolges; nur in Bezug auf die technische Ausführung einer Prothese findet Werkvertragsrecht Anwendung (s. dazu BGHZ 63, S. 306, 309 ff.; OLG Zweibrücken, NJW 1983, S. 2094; OLG Düsseldorf, VersR 1985, S. 456, 457; OLG Koblenz, NJW-RR 1994, S. 52, 53; OLG Köln, MedR 1994, S. 198, 199; OLG Oldenburg, NJW-RR 1996, S. 1267 f.; Senat, VersR 2001, S. 1241, 1242 = OLG-NL 2001, S. 5, 7 m.w.Nw.; Palandt/Weidenkaff, BGB, 64. Aufl. 2005, vor § 611 Rdn. 18; Palandt/Sprau, aaO., § 631 Rdn. 32).

    Daher muss der medizinische Sachverständige vom Gericht auch "in dieser Richtung", d. h. zur Qualität und "Schwere" des ärztlichen Kunstfehlers - aus medizinischer Sicht - befragt werden [vgl. BGH NJW 2001, S. 2791 f.; MedR 2003, S. 169, 170; Senat, OLG-NL 2001, S. 5, 8 = VersR 2001, S. 1241, 1243; Tombrink, Der schwere ("grobe") medizinische Behandlungsfehler in der gerichtlichen Praxis, in: 10 Jahre Brandenburgisches Oberlandesgericht, 2003, S. 181, 190, 193 f.).

  • OLG Karlsruhe, 24.06.2005 - 7 W 28/05

    Arzthaftungsprozess: Entscheidung und Beweiserhebung durch den Einzelrichter;

    Dies mag dadurch veranlasst sein, dass der vom Bundesgerichtshof aufgestellte (VersR 1993, 836, 838 m. N.), vom Senat (VersR 1994, 860) ebenso wie von anderen Obergerichten (vgl. OLG Brandenburg VersR 2001, 1241) geteilte Grundsatz nicht beachtet worden ist, wonach wegen der besonders schwierigen und verantwortungsvollen Aufgabe der Tatsachenfeststellung, der Beweiswürdigung und Rechtsanwendung die Entscheidung und Beweiserhebung im Arzthaftungsprozess grundsätzlich nicht durch den Einzelrichter zu erfolgen hat, sodass sich sowohl eine Übertragung auf den - hier nicht entscheidenden - obligatorischen Einzelrichter nach § 348 a Abs. 1 Nr. 1 ZPO verbietet (Musielak/Wittschier, ZPO, 4. Aufl., § 348 a Rn. 8) wie auch die Kammer auf die gebotene - BGH NJW 2003, 1254 - Vorlage des originären Einzelrichters zur Übernahme aufgerufen ist (Thomas/Putzo, ZPO, 26. Aufl., § 348 Rn. 11).
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