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   OLG Karlsruhe, 07.06.2000 - 13 U 78/98   

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https://dejure.org/2000,7004
OLG Karlsruhe, 07.06.2000 - 13 U 78/98 (https://dejure.org/2000,7004)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.06.2000 - 13 U 78/98 (https://dejure.org/2000,7004)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. Juni 2000 - 13 U 78/98 (https://dejure.org/2000,7004)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz; Erfolgen der Aufklärung am Vorabend der Operation zu spät und Vorliegen einer unwirksamen Einwilligung; Operation des Tumors im Bereich der Hirnanhangsdrüse im Wege des subfrontalen Zuganges; Erleiden eines fast ...

  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § 831; ; BGB § 847

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823
    Bei verspäteter Aufklärung rechtfertigt wirksame hypothetische Einwilligung den medizinischen Eingriff

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 276 § 611 § 823
    Fiktive Einwilligung trotz unzureichender (verspäteter) Aufklärung durch den Arzt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 860
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.03.1998 - VI ZR 74/97

    Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.06.2000 - 13 U 78/98
    Mit Urteil vom 17.3.1998 hat der BGH (AZ.: VI ZR 74/97) das Urteil des Senats aufgehoben und zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
  • OLG Brandenburg, 24.03.2011 - 12 U 75/08

    Behandlungsvertrag: Aufklärungspflicht bei einer Spinalanästhesie

    Dabei entfällt der Einwand der hypothetischen Einwilligung nicht bereits bei einem Zögern des Patienten, das zu einer Verschiebung der konkreten Behandlung geführt hätte; maßgeblich ist vielmehr, ob eine Einwilligung in die letztlich durchgeführte Behandlung erfolgt wäre (OLG Karlsruhe VersR 2001, S. 860; Geiß/Greiner, C, Rn. 137).
  • OLG Brandenburg, 18.08.2016 - 12 U 176/14

    Arzthaftung: Pflicht zur Aufklärung über verschiedene Operationsmethoden vor

    Dabei entfällt der Einwand der hypothetischen Einwilligung nicht bereits bei einem Zögern des Patienten, das zu einer Verschiebung der konkreten Behandlung geführt hätte; maßgeblich ist vielmehr, ob eine Einwilligung in die letztlich durchgeführte Behandlung erfolgt wäre (OLG Karlsruhe VersR 2001, S. 860; Geiß/Greiner, C, Rn. 137).
  • OLG Brandenburg, 08.12.2022 - 12 U 21/21

    Abweisung der Arzthaftungsklage wegen Wechsel der Operationsmethode bei einer

    Der Einwand der hypothetischen Einwilligung entfällt nicht bereits bei einem Zögern des Patienten, das zu einer Verschiebung der konkreten Behandlung geführt hätte; maßgeblich ist vielmehr, ob eine Einwilligung in die letztlich durchgeführte Behandlung erfolgt wäre (vg. OLG Karlsruhe VersR 2001, 860; Geiß/Greiner a.a.O. Rn. C 137).
  • OLG Brandenburg, 20.07.2021 - 12 U 21/21

    Schadensersatzansprüche nach einem refraktiven Eingriff am Auge mit einem

    Dabei entfällt der Einwand der hypothetischen Einwilligung nicht bereits bei einem Zögern des Patienten, das zu einer Verschiebung der konkreten Behandlung geführt hätte; maßgeblich ist vielmehr, ob eine Einwilligung in die letztlich durchgeführte Behandlung erfolgt wäre (vgl. OLG Karlsruhe VersR 2001, 860; Geiß/Greiner, a.a.O., Rn. 137).
  • OLG Brandenburg, 08.03.2007 - 12 U 186/06

    Aufklärung über die Risiken eines ärztlichen Eingriffs, Zeckenschutzimpfung

    Entgegen der Ansicht der Klägerin entfällt der Einwand der hypothetischen Einwilligung allerdings nicht bereits bei einem Zögern des Patienten, das zu einer Verschiebung der konkreten Behandlung geführt hätte; maßgeblich ist vielmehr, ob eine Einwilligung in die letztlich durchgeführte Behandlung erfolgt wäre (OLG Karlsruhe VersR 2001, S. 860; Geiß/Greiner, C, Rn. 137).
  • OLG Köln, 27.04.2005 - 5 U 254/02

    Arzthaftung - Operationsbericht durch mitwirkende Oberärztin - Umfang der

    Der Patient muss aber grundsätzlich darlegen, weshalb der späte Zeitpunkt der Aufklärung sein Entscheidungsrecht verkürzt hat (BGH NJW 1992, 2351; NJW 1994, 3009; OLG Karlsruhe VersR 2001, 860).
  • OLG Brandenburg, 31.01.2019 - 12 U 171/18

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Einwand der hypothetischen Einwilligung in die

    Dabei entfällt der Einwand der hypothetischen Einwilligung nicht bereits bei einem Zögern des Patienten, das zu einer Verschiebung der konkreten Behandlung geführt hätte; maßgeblich ist vielmehr, ob eine Einwilligung in die letztlich durchgeführte Behandlung erfolgt wäre (vgl. OLG Karlsruhe VersR 2001, 860; Geiß/Greiner a.a.O. Rn. 137).
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