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Rechtsprechung
   BGH, 24.01.2002 - III ZR 103/01   

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BGH, 24.01.2002 - III ZR 103/01 (https://dejure.org/2002,1185)
BGH, Entscheidung vom 24.01.2002 - III ZR 103/01 (https://dejure.org/2002,1185)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 2002 - III ZR 103/01 (https://dejure.org/2002,1185)
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Volltextveröffentlichungen (13)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Verkehrssicherungspflicht für die Treppe einer Fußgängerunterführung (IBR 2002, 254)

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1265
  • VersR 2002, 1040
  • WM 2002, 1133
  • DVBl 2002, 643 (Ls.)
  • BauR 2002, 1069
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 24.08.2017 - III ZR 574/16

    Eigentümer von baumbestandenen Grundstücken haften nur unter besonderen Umständen

    a) Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht beruht auf dem Gedanken, dass derjenige, der in seinem Verantwortungsbereich eine Gefahrenlage schafft oder andauern lässt, in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise alle, aber auch nur diejenigen Gefahren auszuräumen und erforderlichenfalls vor ihnen zu warnen hat, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzurichten vermag (z.B. Senatsurteile vom 24. Januar 2002 - III ZR 103/01, NJW 2002, 1265; vom 2. Februar 2006 - III ZR 159/05, NVwZ 2006, 1084, 1085 Rn. 11; vom 5. Juli 2012 - III ZR 240/11, NVwZ-RR 2012, 831, 832 Rn. 11 und vom 24. Juli 2014 - III ZR 550/13, NZV 2014, 450, 451 Rn. 15).
  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

    In rechtlicher Hinsicht sind die Voraussetzungen für das Eingreifen der Regel nicht gegeben, wenn das Kollegialgericht bereits in seinem rechtlichen Ausgangspunkt von einer verfehlten Betrachtungsweise ausgegangen ist oder wesentliche rechtliche Gesichtspunkte unberücksichtigt gelassen hat (Urteil vom 21. September 2000, a.a.O.; BGH, Urteile vom 24. Januar 2002 - III ZR 103/01 - NJW 2002, 1265 und vom 18. November 2004 - III ZR 347/03 - DVBl 2005, 312 ).
  • BGH, 24.07.2014 - III ZR 550/13

    Ausgestaltung der Begrenzung einer Parkfläche

    Dabei kann der Verkehrssicherungspflichtige auch gehalten sein, ein nahe liegendes Fehlverhalten von Benutzern zu berücksichtigen (Senatsurteil vom 24. Januar 2002 - III ZR 103/01, NJW 2002, 1265 f; Senatsurteil vom 12. November 1982 - III ZR 159/81, VersR 1982, 854 zur Verkehrssicherungspflicht bei Treppen).
  • BGH, 03.03.2005 - III ZR 353/04

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Notar bei

    Dafür, daß die Gerichte dabei den ihnen unterbreiteten Sachverhalt nicht sorgfältig und erschöpfend gewürdigt hätten und die Richtlinie deswegen nicht anwendbar wäre (vgl. Senatsurteile vom 24. Januar 2002 - III ZR 103/01 - NJW 2002, 1265, 1266 und vom 18. November 2004 - III ZR 347/03 - DVBl. 2005, 312, 313), besteht kein hinreichender Anhalt.
  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 36.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

    In rechtlicher Hinsicht sind die Voraussetzungen für das Eingreifen der Regel nicht gegeben, wenn das Kollegialgericht bereits in seinem rechtlichen Ausgangspunkt von einer verfehlten Betrachtungsweise ausgegangen ist oder wesentliche rechtliche Gesichtspunkte unberücksichtigt gelassen hat (Urteil vom 21. September 2000, a.a.O.; BGH, Urteile vom 24. Januar 2002 - III ZR 103/01 - NJW 2002, 1265 und vom 18. November 2004 - III ZR 347/03 - DVBl 2005, 312 ).
  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 39.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

    In rechtlicher Hinsicht sind die Voraussetzungen für das Eingreifen der Regel nicht gegeben, wenn das Kollegialgericht bereits in seinem rechtlichen Ausgangspunkt von einer verfehlten Betrachtungsweise ausgegangen ist oder wesentliche rechtliche Gesichtspunkte unberücksichtigt gelassen hat (Urteil vom 21. September 2000, a.a.O.; BGH, Urteile vom 24. Januar 2002 - III ZR 103/01 - NJW 2002, 1265 und vom 18. November 2004 - III ZR 347/03 - DVBl 2005, 312 ).
  • OLG Zweibrücken, 29.08.2022 - 1 U 258/21

    Verkehrssicherungspflichten bei der Lagerung von Holzstämmen; Errichtung eines

    Letztlich trifft es zwar zu, dass der Verkehrssicherungspflichtige auch ein Fehlverhalten von Mitmenschen angemessen berücksichtigen muss; dies gilt indes nur für naheliegendes Fehlverhalten (BGH, Urteil vom 24.01.2002, Az. III ZR 103/01, Juris).
  • OLG Karlsruhe, 14.05.2003 - 7 U 138/01

    Verkehrssicherungspflichten für Zugänge und Treppenanlagen in einem öffentlichen

    Zwar sind Treppen nicht schlechthin gefahrlos zu begehen, und der Verkehrssicherungspflichtige kann sich auf die Eigenverantwortung der Treppenbenutzer einstellen, jedoch muss er in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise vor denjenigen Gefahren warnen oder sie ausräumen, die für den Benutzer, der seinerseits die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzurichten vermag (vgl. BGH, NJW 2002, 1265).

    Zumal die Beklagte bei der Gestaltung der Treppenanlage nicht nur damit rechnen musste, dass die Treppe auch durch eilige und damit nicht so aufmerksame Besucher benutzt wird, sondern sogar mit einem naheliegenden Fehlverhalten der Benutzer rechnen musste (vgl. BGH, NJW 2002, 1265, 1266).

  • BGH, 18.11.2004 - III ZR 347/03

    Amtspflichten bei der Überführung einer großen Anzahl Angestellter in eine

    Dieser Grundsatz gilt indes etwa dann nicht, wenn die Annahme des Kollegialgerichts, die Amtshandlung sei rechtmäßig gewesen, auf einer unzureichenden tatsächlichen oder rechtlichen Beurteilungsgrundlage beruht, beispielsweise das Gericht den Sachverhalt nicht sorgfältig und erschöpfend gewürdigt hat (Senatsurteile BGHZ 115, 141, 150; vom 20. Juli 2000 - III ZR 64/99 - NVwZ-RR 2000, 746, 748 und vom 24. Januar 2002 - III ZR 103/01 - NJW 2002, 1265, 1266).
  • BGH, 09.07.2020 - III ZR 245/18

    Anwendbarkeit der ein Verschulden des Amtsträgers ausschließenden

    Das ist etwa dann der Fall, wenn das Gericht infolge unzureichender Tatsachenfeststellung von einem anderen Sachverhalt als dem, vor den der Beamte gestellt war, ausgegangen ist, wenn es den festgestellten Sachverhalt nicht sorgfältig und erschöpfend gewürdigt hat, etwa für die Beurteilung des Falles wesentliche Gesichtspunkte unberücksichtigt gelassen hat, wenn es sich bereits in seinem Ausgangspunkt von einer rechtlich oder sachlich verfehlten Betrachtungsweise nicht hat freimachen können oder eine gesetzliche Bestimmung "handgreiflich falsch" ausgelegt hat (Senat, Urteile vom 21. Februar 2019 - III ZR 115/18, NJW 2019, 1374 Rn. 20; vom 18. November 2004 aaO; vom 24. Januar 2002 - III ZR 103/01, NJW 2002, 1265, 1266; vom 13. Juli 2000 aaO; vom 2. April 1998 aaO; vom 21. Oktober 1993 - III ZR 68/92, NVwZ 1994, 825, 826 und vom 20. Februar 1992 - III ZR 188/90, BGHZ 117, 240, 250; BeckOGK/Dörr aaO).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.01.2015 - 1 A 10676/14

    Immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid für Windkraftanlagen

  • OLG Saarbrücken, 13.02.2019 - 5 U 77/18

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht eines Kreditinstituts bezüglich

  • OLG Stuttgart, 20.07.2010 - 12 U 55/10

    Schadensersatzpflicht des Eissporthallenbetreibers:

  • BVerwG, 11.09.2008 - 2 B 69.07

    Auslegung einer Erklärung nach den Grundsätzen der §§ 133, 157 BGB i.R.d.

  • OLG Frankfurt, 22.10.2007 - 19 U 160/07

    Verkehrssicherungspflicht: Sicherung einer außer Betrieb gesetzten Rolltreppe

  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 38.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.08.2011 - 1 E 10808/11

    Streitwert bei Anfechtungsklage gegen Abrissverfügung und gleichzeitiger

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2007 - 1 A 2117/05

    Anspruch des Beamten auf Zahlung von Schadensersatz gegen den Dienstherrn wegen

  • BVerwG, 15.02.2016 - 6 PKH 1.16

    Divergenz; Entscheidung eines Kollegialgerichts; beabsichtigter

  • BGH, 20.07.2020 - NotZ(Brfg) 3/19

    Auswahl eines Bewerbers für die Besetzung einer Notarstelle im Wege der

  • OLG Saarbrücken, 27.05.2021 - 4 U 35/20

    Amtspflichten einer Behörde vor Erstattung einer Strafanzeige gegen einen

  • VG Augsburg, 14.06.2018 - Au 2 K 17.18

    Keine Zulässigkeit einer Anfechtungs- oder Feststellungsklage nach endgültiger

  • OLG Hamm, 11.06.2021 - 11 U 46/20

    Verkehrssicherungspflicht; Gehweg; Hindernis; Findling; Beleuchtung

  • OLG Frankfurt, 29.09.2017 - 8 U 183/16

    Zur Verkehrssicherungspflicht in Bezug auf eine Fütterungskanzel

  • LG Coburg, 12.03.2008 - 21 O 15/08

    Zur Frage, ob eine Kommune eine Treppenanlage um einen Brunnen in jedem Fall mit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2007 - 1 A 3005/05

    Schadensersatz aufgrund des Verlustes eines versorgungsrechtlichen Vorteils;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2006 - 6 A 4320/04

    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs eines Beamten wegen verzögerter oder

  • AG Köln, 02.03.2005 - 126 C 444/04

    Anspruch gegen die Stadtwerke auf Erstattung von Kosten für eine Zuzahlung an

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.08.2011 - 1 E 1808/11

    Streitwert bei Anfechtung einer Beseitigungsverfügung

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 29.01.2002 - 3 U 117/01   

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OLG Köln, 29.01.2002 - 3 U 117/01 (https://dejure.org/2002,3907)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.01.2002 - 3 U 117/01 (https://dejure.org/2002,3907)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld aus Verkehrsunfall; Kollision von Radfahrer und Fußgänger; Unfallprovozierendes Verhalten; Alkoholbedingtes falsches Fahrverhalten; Anscheinsbeweis für die Ursächlichkeit der alkoholbedingten Fahrunsicherheit für den Unfall ...

  • blutalkohol PDF, S. 513
  • rabüro.de

    Zur Haftungsverteilung Radfahrer und Fußgänger nach Kollision

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 847; ; BGB § 291; ; BGB § 288 Abs. 1; ; StVO § 41 Abs. 2 Nr. 5; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)

    BGB § 847; BGB § 823
    Anscheinsbeweis für Unfallursächlichkeit der alkoholbedingten Fahrunsicherheit eines Radfahrers

  • rechtsportal.de

    BGB § 847 § 823 Abs. 1
    Anscheinsbeweis zur Unfallursächlichkeit einer alkoholbedingten Fahrunsicherheit für einen Unfall mit einem Fußgänger

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 1040
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 25.06.1991 - 27 U 57/91

    Radfahrerunfall mit Alkohol

    Auszug aus OLG Köln, 29.01.2002 - 3 U 117/01
    Dieser Anscheinsbeweis hätte entkräftet werden können durch den Nachweis der ernsthaften Möglichkeit eines atypischen Geschehensablaufs etwa dahin, dass sich der Unfall in einer Verkehrslage und unter Umständen zugetragen hat, die auch der nüchterne Fahrer durchweg nicht hätte meistern können (vgl. u.a. OLG Hamm NZV 1992, 318).
  • OLG München, 23.01.2015 - 10 U 299/14

    Anscheinsbeweis bei Kollision zwischen Grundstücksabbieger und alkoholisiertem

    Aus diesem Grund ist ein unfallursächlicher Verstoß das alkoholisierten Kraftfahrers vorauszusetzen, bevor - aufgrund der Alkoholisierung, gegebenenfalls in Form eines Anscheinsbeweises - darauf geschlossen werden kann, der Unfall habe sich in einer Verkehrslage ereignet, die ein nüchterner Kraftfahrer problemlos hätte meistern können (BGH NJW 1976, 897: Fußgänger, zusätzlich zur Alkoholisierung unmotiviertes Liegen auf der Fahrbahn; OLG Stuttgart r + s 1988, 329 [Volltext BeckRS 2008, 19041: zusätzlich stark überhöhte Geschwindigkeit; OLG Hamm NZV 1995, 483; OLG Köln VersR 2002, 1040; KG Urt. v. 21.06.1990 - 12 U 3456/89 [BeckRS 1990, 07643: Alkoholisierung nicht ursächlich, weil ohnehin schuldhaftes Überholen einer unübersichtlichen Kolonne]; OLG Celle, Urt. v. 29.09.2010 - 14 U 27/10 [BeckRS 2011, 14566: zusätzlicher Verstoß gegen § 1 II StVO gefordert, aber nicht erweislich]; Senat, Beschl. v. 12.11.2014 - 10 U 3222/14: zusätzlich zur Alkoholisierung nicht rechtzeitige Ausweichreaktion erforderlich).
  • OLG Düsseldorf, 18.06.2007 - 1 U 278/06

    Fahrrad fahren ohne Helm begründet bei einem Freizeitradler kein Mitverschulden

    Darüber hinaus hat das OLG Oldenburg Bezug genommen auf ein Urteil des OLG Köln (VersR 2002, 1040).
  • OLG Oldenburg, 09.03.2004 - 8 U 19/04

    Sorgfaltspflichten von Radfahrern gegenüber Fußgängern auf kombinierten Fußwegen

    Auf einem Sonderweg, der eine Mischung des Radverkehrs mit den Fußgängern auf einer gemeinsamen Verkehrsfläche bewirkt, haben Radfahrer auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen (vgl. OLG Köln VersR 2002, 1040; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., § 41 StVO RdNr. 83 ff).
  • OLG München, 04.10.2013 - 10 U 2020/13

    Mitverschulden eines verbotswidrig in einer Fußgängerzone fahrenden Radfahrers

    Auf einem Sonderweg, der eine Mischung des Radverkehrs mit den Fußgängern auf einer gemeinsamen Verkehrsfläche bewirkt, haben Radfahrer auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen (vgl. OLG Oldenburg NJW-RR 2004, 890; OLG Köln VersR 2002, 1040; Hentschel/König/Dauer-König, Straßenverkehrsrecht, 42. Auflage 2013, § 41 StVO Rz. 248 d f.).

    Vielmehr hatte sich das abstrakte Gefährdungspotential, das bei nur optisch voneinander getrennten Verkehrsflächen im innerstädtischen Begegnungsverkehr angenommen wird (vgl. BGH MDR 2009, 203, 204; OLG Oldenburg NJW-RR 2004, 890, 891; OLG Köln VersR 2002, 1040; Hentschel/König/Dauer-König, a.a.O., § 41 StVO, Rz. 248 c) bereits dadurch zu einer kritischen Situation verdichtet, dass objektiv das Befahren des Theatervorplatzes mit Fahrrädern verboten war.

  • OLG Celle, 19.08.2019 - 14 U 141/19

    Fahrlässige Herbeiführung eines Verkehrsunfalls; Verhalten bei unklarer

    Auf einem Sonderweg, der eine Mischung des Radverkehrs mit den Fußgängern auf einer gemeinsamen Verkehrsfläche bewirkt, haben Radfahrer auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen (vgl. OLG Köln VersR 2002, 1040; König, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl., § 41 StVO, Rn. 248c).
  • OLG Brandenburg, 19.10.2006 - 12 U 65/06

    Haftungsverteilung bei der Kollision eines mit überhöhter Geschwindigkeit

    Auch bei nur relativer Fahrunsicherheit spricht allerdings der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass die alkoholbedingte Unsicherheit ursächlich für den Unfall geworden ist, wenn dieser sich unter Umständen zugetragen hat, die einen nüchternen Fahrzeugführer keine Schwierigkeiten bereitet hätten (OLG Köln VRS 102, S. 424; OLG Karlsruhe ZfS 1993, S. 160; Hentschel, a. a. O., Rn. 69).
  • KG, 05.07.2007 - 12 U 195/05

    Kollision von Radfahrer und Inlineskater auf einem gemeinsamen Fuß- und Radweg:

    Das Gebot allgemeiner Rücksichtnahme nach § 1 Abs. 1 StVO wird für die Nutzung gemeinsamer Fuß- und Radwege durch § 41 Abs. 2 Nr. 5 c) StVO dahin konkretisiert, dass dort eine besondere Pflicht der Radfahrer zur Rücksichtnahme auf Fußgänger besteht (OLG Köln, VersR 2002, 1040; OLG Oldenburg, NJW-RR 2004, 890).
  • AG Gardelegen, 02.06.2015 - 31 C 218/14

    Unfallschadensregulierung - Recht auf Anwalt für Privatperson bestätigt

    Aus diesem Grund ist ein unfallursächlicher Verstoß das alkoholisierten Kraftfahrers vorauszusetzen, bevor - aufgrund der Alkoholisierung, gegebenenfalls in Form eines Anscheinsbeweises - darauf geschlossen werden kann, der Unfall habe sich in einer Verkehrslage ereignet, die ein nüchterner Kraftfahrer problemlos hätte meistern können (BGH NJW 1976, 897: Fußgänger, zusätzlich zur Alkoholisierung unmotiviertes Liegen auf der Fahrbahn; OLG Stuttgart r + s 1988, 329 [Volltext BeckRS 2008, 19041: zusätzlich stark überhöhte Geschwindigkeit; OLG Hamm NZV 1995, 483; OLG Köln VersR 2002, 1040; KG Urt. v. 21.06.1990 - 12 U 3456/89 [BeckRS 1990, 07643: Alkoholisierung nicht ursächlich, weil ohnehin schuldhaftes Überholen einer unübersichtlichen Kolonne]; OLG Celle, Urt. v. 29.09.2010 - 14 U 27/10 [BeckKRS 2011, 14566: zusätzlicher Verstoß gegen § 1 II StVO ge-.
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