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   OLG Köln, 05.06.2002 - 5 U 77/00   

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https://dejure.org/2002,12248
OLG Köln, 05.06.2002 - 5 U 77/00 (https://dejure.org/2002,12248)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.06.2002 - 5 U 77/00 (https://dejure.org/2002,12248)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. Juni 2002 - 5 U 77/00 (https://dejure.org/2002,12248)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 1365
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.02.1993 - IV ZR 206/91

    Nachprüfungsverfahren zur Leistungspflicht bei der

    Auszug aus OLG Köln, 05.06.2002 - 5 U 77/00
    Richtig ist zwar, dass ein Anerkenntnis der Leistungspflicht den Versicherer bis zum vertragsgemäßen Erlöschen der Leistungspflicht bindet, solange seine Wirkungen nicht nach § 7 AVB beseitigt werden, und zwar auch dann, wenn es mit einer zeitlichen Befristung versehen ist (BGHZ 121, 284; OLG Köln r+s 1989, 371; OLG Hamm VersR 1992, 1338; OLG Karlsruhe VersR 1992, 173; Benkel-Hirtschberg § 5 BUZ Rn. 13; Voit in Prölls/Martin § 5 BUZ Rn. 6 m.w.N.).
  • OLG Köln, 13.04.1989 - 5 U 28/87
    Auszug aus OLG Köln, 05.06.2002 - 5 U 77/00
    Richtig ist zwar, dass ein Anerkenntnis der Leistungspflicht den Versicherer bis zum vertragsgemäßen Erlöschen der Leistungspflicht bindet, solange seine Wirkungen nicht nach § 7 AVB beseitigt werden, und zwar auch dann, wenn es mit einer zeitlichen Befristung versehen ist (BGHZ 121, 284; OLG Köln r+s 1989, 371; OLG Hamm VersR 1992, 1338; OLG Karlsruhe VersR 1992, 173; Benkel-Hirtschberg § 5 BUZ Rn. 13; Voit in Prölls/Martin § 5 BUZ Rn. 6 m.w.N.).
  • BGH, 28.09.1994 - IV ZR 226/93

    Vergleichstätigkeit - Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

    Auszug aus OLG Köln, 05.06.2002 - 5 U 77/00
    Von einem befristeten Anerkenntnis ist jedoch der Fall zu unterscheiden, dass der Versicherer aus Kulanz Leistungen zusagt, obwohl er die Berufsunfähigkeit oder den erforderlichen Grad noch nicht als hinreichend bewiesen betrachtet (BGH NJW-RR 1995, 20; OLG Hamm r+s 1994, 154; r+s 1994, 473).
  • OLG Karlsruhe, 16.08.1990 - 12 U 84/89

    Spätere Verweisung nach unwirksamer Befristung im Anerkenntnis

    Auszug aus OLG Köln, 05.06.2002 - 5 U 77/00
    Richtig ist zwar, dass ein Anerkenntnis der Leistungspflicht den Versicherer bis zum vertragsgemäßen Erlöschen der Leistungspflicht bindet, solange seine Wirkungen nicht nach § 7 AVB beseitigt werden, und zwar auch dann, wenn es mit einer zeitlichen Befristung versehen ist (BGHZ 121, 284; OLG Köln r+s 1989, 371; OLG Hamm VersR 1992, 1338; OLG Karlsruhe VersR 1992, 173; Benkel-Hirtschberg § 5 BUZ Rn. 13; Voit in Prölls/Martin § 5 BUZ Rn. 6 m.w.N.).
  • OLG Köln, 08.12.1999 - 5 U 53/99

    Beschränkung des Anerkenntnisses der Versicherer bei

    Auszug aus OLG Köln, 05.06.2002 - 5 U 77/00
    Nichts für sich Günstiges herleiten kann der Kläger aus dem Ausgang des Parallelverfahrens gegen die P-Versicherung (5 U 53/99), wo der Senat ein wirksames Leistungsanerkenntnis bejaht hat.
  • OLG Hamm, 07.02.1992 - 20 U 259/91

    Leistungsanerkenntnis; Berufsunfähigkeitszusatzversicherung; Selbstbindung;

    Auszug aus OLG Köln, 05.06.2002 - 5 U 77/00
    Richtig ist zwar, dass ein Anerkenntnis der Leistungspflicht den Versicherer bis zum vertragsgemäßen Erlöschen der Leistungspflicht bindet, solange seine Wirkungen nicht nach § 7 AVB beseitigt werden, und zwar auch dann, wenn es mit einer zeitlichen Befristung versehen ist (BGHZ 121, 284; OLG Köln r+s 1989, 371; OLG Hamm VersR 1992, 1338; OLG Karlsruhe VersR 1992, 173; Benkel-Hirtschberg § 5 BUZ Rn. 13; Voit in Prölls/Martin § 5 BUZ Rn. 6 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 22.09.1993 - 20 U 42/93

    Klageschrift; Zustellung; Unrichtige Bezeichnung; Klagefrist; Parteibezeichnung;

    Auszug aus OLG Köln, 05.06.2002 - 5 U 77/00
    Von einem befristeten Anerkenntnis ist jedoch der Fall zu unterscheiden, dass der Versicherer aus Kulanz Leistungen zusagt, obwohl er die Berufsunfähigkeit oder den erforderlichen Grad noch nicht als hinreichend bewiesen betrachtet (BGH NJW-RR 1995, 20; OLG Hamm r+s 1994, 154; r+s 1994, 473).
  • OLG Hamm, 11.03.1994 - 20 U 334/93

    Bedeutung einer Zahlungsankündigung eines BUZ-Versicherers; Vorprozessuale

    Auszug aus OLG Köln, 05.06.2002 - 5 U 77/00
    Von einem befristeten Anerkenntnis ist jedoch der Fall zu unterscheiden, dass der Versicherer aus Kulanz Leistungen zusagt, obwohl er die Berufsunfähigkeit oder den erforderlichen Grad noch nicht als hinreichend bewiesen betrachtet (BGH NJW-RR 1995, 20; OLG Hamm r+s 1994, 154; r+s 1994, 473).
  • OLG Saarbrücken, 25.01.2006 - 5 U 28/05

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Möglichkeit der Ausübung einer beruflichen

    Das OLG Köln hat daher Berufsunfähigkeit bei psychischen Störungen, die die versicherte Person durch Anstrengung ihres Willens und Einsatz ihres Verstandes beherrschen kann, verneint (OLG Köln VersR 2002, 1365).
  • OLG Frankfurt, 18.01.2008 - 3 U 171/06

    Deckungsklage gegen die Berufsunfähigkeitsversicherung: Darlegung- und Beweislast

    Bejahendenfalls ist eine Berufsunfähigkeit nicht festzustellen (OLG Köln VersR 2002, 1365).
  • OLG Saarbrücken, 08.01.2003 - 5 U 910/01

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Verweisung auf Vergleichsberuf bei

    Darunter fällt aber nicht jede Befindlichkeitsschwankung, Motivationsstörung oder depressive Verstimmung, die ein Versicherter selbst und ohne medizinische Hilfe zu beherrschen in der Lage ist und die auch aus psychiatrischer Sicht nicht das Gewicht einer auch nur leichten psychischen "Krankheit" hat (vgl. OLG Köln, VersR 2002, 1365).
  • OLG Schleswig, 02.10.2003 - 16 U 29/03

    Geltendmachung eines Anspruchs aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung;

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  • OLG Saarbrücken, 29.10.2003 - 5 U 206/03

    Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung; Rücktritt des

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