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Rechtsprechung
   OLG Jena, 16.10.2002 - 4 U 277/02   

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OLG Jena, 16.10.2002 - 4 U 277/02 (https://dejure.org/2002,20835)
OLG Jena, Entscheidung vom 16.10.2002 - 4 U 277/02 (https://dejure.org/2002,20835)
OLG Jena, Entscheidung vom 16. Oktober 2002 - 4 U 277/02 (https://dejure.org/2002,20835)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    MBKK 94 § 1 Abs. 1; BPflV § 22
    Umfang der pflegesatzrechtlichen Informationspflichten des Krankenhauses bei Wahlleistungsvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Die wirtschaftliche Aufklärungspflicht des Chefarztes beim Abschluss von Wahlleistungsvereinbarungen

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Mit der GOÄ am Krankenbett

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Sieben Voraussetzungen, die für eine wirksame Wahlleistungsvereinbarung vorliegen müssen

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 1499
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Meiningen, 07.02.2002 - 1 O 1001/01
    Auszug aus OLG Jena, 16.10.2002 - 4 U 277/02
    1 O 1001/01.

    Die Berufung des Streithelfers des Klägers gegen das Urteil des Landgerichtes Meiningen vom 07.02.2002 ? 1 O 1001/01 ? wird zurückgewiesen.

    Hinsichtlich des unstreitigen Tatsachenvortrages, des streitigen Parteivorbringens, der gestellten Anträge in 1. Instanz sowie der Prozessgeschichte bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht wird auf das angefochtene Urteil des Landgerichtes Meiningen vom 07.02.2002 ? 1 O 1001/01 ? gemäß § 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO n. F. Bezug genommen.

    das Urteil des Landgerichtes Meiningen vom 07.02.2002, Az.; 1 O 1001/01, aufzuheben und die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger DM 55.614,50 nebst Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz aus DM 52.309,31 seit dem 22.06.2001 und aus DM 3.305,19 seit Rechtshängigkeit zu zahlen.

  • BGH, 19.12.1995 - III ZR 233/94

    Wirksamkeit einer Wahlleistungsvereinbarung bei stationärer Krankenhausbehandlung

    Auszug aus OLG Jena, 16.10.2002 - 4 U 277/02
    Schon zu § 7 Abs. 2 BPflV 1985 ist verlangt worden, dass eine Unterrichtung des Patienten über tatsächlich zu zahlende ?Vergütungssätze? bei wahlärztlichen Leistungen, etwa durch Vorträge der GOÄ erfolgt (vgl. BGH 1998, 781 f, 782 = MedR 1996, 184 ff., 186).

    Der BGH (NJW 1996, 781 f= MedR 1996, 184 ff) hat zur Frage, welche Anforderungen an die Unterrichtungspflicht des Krankenhauses zu stellen sei, bisher nur in einem orbiter dictum Stellung genommen und die Vorlage der GOÄ angesprochen, ohne sie letztlich zu fordern.

    Hinsichtlich der Unterrichtung über die Entgelte der wahlärztlichen Leistungen bedürfe es zunächst der Vorlage bzw. der Übergabe der GOÄ, was bereits für die Regelung des § 7 Abs. 2 BPflV 1985 anerkannt sei (BGH NJW 1996, 781 f, 782).

  • OLG Karlsruhe, 08.01.2001 - 3 W 110/00
    Auszug aus OLG Jena, 16.10.2002 - 4 U 277/02
    Bei der GOÄ handele es sich schließlich um gesetzliche Vorschriften, die von den Vertragsbeteiligten zu beachten seien und die ? anders als häufig Allgemeine Geschäftsbedingungen ? nicht mit Überraschungen oder inhaltlichen Fallstricken versehen seien, (vgl. Amts- und Landgerichts Kiel MedR 2001, 368 ff., 371).
  • OLG Köln, 29.08.1997 - 6 U 114/96

    Regionale Wettbewerbsverstöße

    Auszug aus OLG Jena, 16.10.2002 - 4 U 277/02
    Die vom OLG Düsseldorf (Urteil vom 23.04.1998 ? 6 U 114/96 -) geforderte Erläuterung der Höhe der Entgelte anhand eines Berechnungsbeispiels und Darstellung des Unterschiedes zum allgemeinen Pflegesatz überfordere nicht nur die tägliche Praxis, sondern bedeute gleichzeitig eine erhebliche Verunsicherung des Patienten in einer gesundheitlichen Ausnahmesituation.
  • LG Kiel, 15.02.2001 - 1 S 206/00
    Auszug aus OLG Jena, 16.10.2002 - 4 U 277/02
    Abgesehen davon sei eine rechnerische Ausgliederung der ärztlichen Kosten des konkreten Behandlungsfalles aus dem Pflegesatz der Praxis mit erheblichem Aufwand verbunden und deshalb nicht vertretbar (vgl. Herbert Genzel in MedR 2001, 369/370).
  • OLG Düsseldorf, 23.04.1998 - 8 U 171/97

    Zustandekommen einer Wahlleistungsvereinbarung bei der Krankenhausaufnahme

    Auszug aus OLG Jena, 16.10.2002 - 4 U 277/02
    Gerade hier aber sei zum Ausgleich des Informationsdefizites des Wahlleistungspatienten und zur Erreichung des Zwecks der Regelung zu verlangen, dass die Krankenhäuser im Einklang mit der erweiterten Neuregelung der Informationspflicht eine noch weitergehende Unterrichtung vornehmen und dem Patienten Hinweise darauf gäben, welche Gebührenziffern mutmaßlich in Ansatz gebracht würden, ob die Regelhöchstsätze der GOÄ überschritten wurden (so OLG Düsseldorf VersR 1999, 496 ff, 497 bereits zu § 7 Abs. 2 BPflV 1985) und welche Höhe der Arztrechnung sich hieraus für den Patienten voraussichtlich ergebe.
  • OLG Düsseldorf, 16.02.1995 - 8 U 33/94

    Behandlungsvertrag; Chefarzt; Stationäre Behandlung; Patient; Hinweispflicht;

    Auszug aus OLG Jena, 16.10.2002 - 4 U 277/02
    Insoweit sei insbesondere der Umfang der persönlichen Leistungserbringung des Wahlarztes von Interesse (OLG Düsseldorf NJW 1995, 2421 f., 2421).
  • OLG Köln, 22.04.1998 - 5 U 144/96

    Haftung des anderen Ehegatten im Rahmen der Schlüsselgewalt für Wahlarztvertrag

    Auszug aus OLG Jena, 16.10.2002 - 4 U 277/02
    Dem Patienten sei die Möglichkeit der Einsichtnahme in die GOÄ/GOZ zu gewähren und auf Verlangen eine nähere Erläuterung zu geben (OLG Köln, Urteil vom 22.04.1998, NJW-RR 1999, 228 f, 229 zu § 7 Abs. 2 BPflV 1985).
  • BGH, 27.11.2003 - III ZR 37/03

    Unterrichtungspflicht des Krankenhauses vor Abschluss einer

    Eine genaue Angabe dieser Kosten sei allerdings nicht erforderlich; es genüge, wie bei einem Kostenanschlag nach § 650 BGB, eine im wesentlichen zutreffende Angabe (OLG Jena, VersR 2002, 1499, 1500 f; LG Dortmund, VersR 2002, 1033, 1034; LG Duisburg, MedR 2001, 213, 214, jeweils zu § 22 Abs. 2 BPflV; OLG Düsseldorf, VersR 1999, 496, 497 noch zu § 7 Abs. 2 BPflV a.F.; vgl. auch OLG Zweibrücken, NJW-RR 2003, 56; zustimmend Uleer/Miebach/Patt, Abrechnung von Arzt- und Krankenhausleistungen, 2. Aufl., § 22 BPflV, Erl. E 2.2; Miebach/Patt, NJW 2000, 3377, 3378).
  • BGH, 08.01.2004 - III ZR 375/02

    Voraussetzungen einer wirksamen Wahlleistungsvereinbarung; Mitteilung der

    Nach Meinung des Berufungsgerichts (VersR 2002, 1499, 1500 f) ist die vom Kläger getroffene Vereinbarung über wahlärztliche Leistungen unwirksam, da er zuvor nicht den Anforderungen des § 22 Abs. 2 Satz 1 2. Halbs. der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) entsprechend über die Entgelte der Wahlleistungen und deren Inhalte unterrichtet worden sei.
  • OLG Brandenburg, 10.02.2004 - 11 U 73/03

    Vergütungsanspruch eines Arztes - Wirksamkeit einer Wahlleistungsvereinbarung

    Erforderlich ist daher jedenfalls eine Aufklärung, die dem Patienten eine Vorstellung von den finanziellen Risiken vermittelt, die durch den Abschluss der Wahlleistungsvereinbarung auf ihn zukommen können (Thüringisches OLG VersR 2002, 1499; OLG Zweibrücken OLGR 2002, 401; LG Dortmund VersR 2002, 1033; LG Hagen RuS 2002, 433; LG Kiel ArztR 2001, 292; LG Duisburg MedR 2001, 213).
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Rechtsprechung
   AG Düren, 30.10.2002 - 45 C 214/02   

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https://dejure.org/2002,12997
AG Düren, 30.10.2002 - 45 C 214/02 (https://dejure.org/2002,12997)
AG Düren, Entscheidung vom 30.10.2002 - 45 C 214/02 (https://dejure.org/2002,12997)
AG Düren, Entscheidung vom 30. Oktober 2002 - 45 C 214/02 (https://dejure.org/2002,12997)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 1499
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.05.2001 - IV ZR 138/99

    Zur Wirksamkeit von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen

    Auszug aus AG Düren, 30.10.2002 - 45 C 214/02
    Durch zwei Entscheidungen des IV. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 09.05.2001 (in Versicherungsrecht 2001, 839.
  • OLG Stuttgart, 06.04.2001 - 2 U 175/00

    Nach § 172 Abs. 2 VVG ist die Bedingungsanpassung wegen Unwirksamkeit einer ALB

    Auszug aus AG Düren, 30.10.2002 - 45 C 214/02
    Mit der neuen Klausel sind die Vorbehalte der ober- und höchstgerichtlichen Rechtsprechung wegen der Intransparenz der ursprünglich vereinbarten Klausel ausgeräumt, gegen das Treuhänderverfahren zur Lückenfüllung sind Einwände nicht gerechtfertigt (vgl. eingehend OLG Stuttgart, Versicherungsrecht 2001, 1141 ff.).
  • OLG Stuttgart, 28.05.1999 - 2 U 219/98

    Allgemeine Versicherungsbedingungen als AGB

    Auszug aus AG Düren, 30.10.2002 - 45 C 214/02
    (in Versicherungsrecht 1999, 832 ff.) für unwirksam erklärt.
  • LG Aachen, 10.07.2003 - 2 S 367/02

    Anspruch auf Auskunft über den Rückkaufwert einer Versicherung gegenüber dem

    Die Berufung der Klägerin gegen das am 30. Oktober 2002 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düren - 45 C 214/02 -wird zurückgewiesen.

    das am 30. Oktober 2002 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düren - 45 C 214/02 - abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, ihr, der Klägerin, in prüfbarer und belegter Form Auskunft darüber zu erteilen,.

  • LG Aachen, 07.12.2006 - 2 S 367/02
    Auf die Berufung der Klägerin wird das am 30. Oktober 2002 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düren - 45 C 214/02 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt - wie folgt- neu gefasst:.
  • LG Hildesheim, 15.05.2003 - 1 S 3/03

    Abrechnung einer gekündigten Kapitallebensversicherung nach dem so genannten

    Es ist daher nicht zweifelhaft, daß jedenfalls Regelungsbedarf besteht (vgl. AG Hamburg 19 C 135/02; AG Düren VersR 2002, 1499; AG Kamenz 1 C 438/02; LG Traunstein 1 O 3674/02; AG Kiel VersR 2003, 317; LG Stuttgart VersR 2003, 313; AG Stuttgart VersR 2003, 317).
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