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   BGH, 10.10.2002 - III ZR 205/01   

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https://dejure.org/2002,731
BGH, 10.10.2002 - III ZR 205/01 (https://dejure.org/2002,731)
BGH, Entscheidung vom 10.10.2002 - III ZR 205/01 (https://dejure.org/2002,731)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 2002 - III ZR 205/01 (https://dejure.org/2002,731)
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Schlaganfall des Gefangenen

§ 847 BGB (seit 1.8.02: § 253 Abs. 2 BGB), zur Möglichkeit, in der zweiten Instanz den Schmerzensgeldantrag zu erhöhen

Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schmerzensgeld - Höhe - Klageantrag - Obergrenze - Unbeziffert - Größenordnung - Berufung - Änderung - Verjährung - Klageänderung - Schadensersatz - Erwerbsschaden - Sozialhilfe - Sozialhilfeempfänger

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Schadensersatzantrag (unbeziffert) und Größenordnung in der Berufungsinstanz - Erwerbsschaden bei Sozialhilfeempfänger

  • Judicialis

    BGB § 209 Abs. 1 i.d.F. bis 31.12.2001; ; BGB § 843 Abs. 1 erste Alt.; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; SGB X § 116 Abs. 1; ; BSHG § 2

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 209 Abs. 1; BGB § 843 Abs. 1 Alt. 1; ZPO § 253 Abs. 2Nr. 2; SGB X § 116 Abs. 1; BSHG § 2
    Erhöhung der Größenordnung des nach oben nicht begrenzten Schmerzensgeldes in zweiter Instanz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erhöhung der Angabe der Größenordnung des Schmerzensgeldes in der Berufungsinstanz; Erwerbsschaden eines Sozialhilfeempfängers

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallschadensregulierung - Regressfalle unbezifferter Schmerzensgeldantrag

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Erhöhung des begehrten Schmerzensgelds in 2. Instanz

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 3769
  • MDR 2003, 26
  • NZV 2002, 557
  • VersR 2002, 1521
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus BGH, 10.10.2002 - III ZR 205/01
    Denn der Kläger, der ein angemessenes Schmerzensgeld unter Angabe einer Größenordnung von 15.000 DM begehrt hat, wurde durch das Urteil des Landgerichts, das ihm insoweit nur 10.000 DM zugesprochen hat, um 5.000 DM beschwert (vgl. BGHZ 132, 341, 352; 140, 335, 340 f).

    Danach wird zwar daran festgehalten, der Kläger müsse, um dem Bestimmtheitsgebot des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zu genügen, auch bei unbezifferten Leistungsanträgen nicht nur die tatsächlichen Grundlagen, sondern auch die Größenordnung des geltend gemachten Betrages so genau wie möglich angeben; zugleich wird jedoch befunden, die Ausübung des richterlichen Ermessens werde durch die Angabe eines Mindestbetrages nach oben nicht begrenzt; die Überschreitung einer angegebenen Größenordnung sei mit § 308 Abs. 1 ZPO vereinbar, solange der Kläger für sein Begehren keine Obergrenze angebe (vgl. BGHZ 132, 341, 350, 351).

    In dieser Entscheidung wird zwar - auch unter Bezug auf § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO - die Auffassung geäußert, der Angabe der Größenordnung komme auch nach der Entscheidung BGHZ 132, 341 Bedeutung zu.

  • BGH, 02.02.1999 - VI ZR 25/98

    Zivilprozeßrecht: Rechtsmittelbeschwer bei Zuerkennung eines der

    Auszug aus BGH, 10.10.2002 - III ZR 205/01
    Denn der Kläger, der ein angemessenes Schmerzensgeld unter Angabe einer Größenordnung von 15.000 DM begehrt hat, wurde durch das Urteil des Landgerichts, das ihm insoweit nur 10.000 DM zugesprochen hat, um 5.000 DM beschwert (vgl. BGHZ 132, 341, 352; 140, 335, 340 f).

    (4) Mit dieser Entscheidung setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zum Urteil des VI. Zivilsenats vom 2. Februar 1999 (BGHZ 140, 335).

    Dem näheren Zusammenhang der Ausführungen ist jedoch zu entnehmen, daß es in dem angeführten Urteil nicht im eigentlichen Sinn um Fragen des Streitgegenstandes geht, sondern um die Verdeutlichung von Grundsätzen, die die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für die Feststellung einer durch das Rechtsmittelverfahren zu beseitigenden Beschwer seit jeher geprägt haben (vgl. nur BGHZ 45, 91, 93; Urteil vom 9. Juli 1974 - VI ZR 263/73 - VersR 1974, 1182, 1183; BGHZ 140, 335, 341).

  • BGH, 01.02.1966 - VI ZR 193/64

    Beschwer bei unbeziffertem (Schmerzensgeld-)Antrag

    Auszug aus BGH, 10.10.2002 - III ZR 205/01
    Ließ der Bundesgerichtshof diese Frage in seinem Urteil vom 1. Februar 1966 noch offen (BGHZ 45, 91, 93), verlangte er mit Urteil vom 9. Juli 1974, auch wenn es in ihm entscheidend nur auf das Vorliegen einer Beschwer ankam, die Angabe einer Größenordnung, um das Gericht und den Gegner darüber zu unterrichten, welchen Umfang letztlich der Streitgegenstand haben solle (VI ZR 263/73 - VersR 1974, 1182, 1183).

    Dem näheren Zusammenhang der Ausführungen ist jedoch zu entnehmen, daß es in dem angeführten Urteil nicht im eigentlichen Sinn um Fragen des Streitgegenstandes geht, sondern um die Verdeutlichung von Grundsätzen, die die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für die Feststellung einer durch das Rechtsmittelverfahren zu beseitigenden Beschwer seit jeher geprägt haben (vgl. nur BGHZ 45, 91, 93; Urteil vom 9. Juli 1974 - VI ZR 263/73 - VersR 1974, 1182, 1183; BGHZ 140, 335, 341).

  • BGH, 09.07.1974 - VI ZR 236/73

    Rechtsmittelbeschwer bei unbeziffertem Schmerzensgeldantrag

    Auszug aus BGH, 10.10.2002 - III ZR 205/01
    Ließ der Bundesgerichtshof diese Frage in seinem Urteil vom 1. Februar 1966 noch offen (BGHZ 45, 91, 93), verlangte er mit Urteil vom 9. Juli 1974, auch wenn es in ihm entscheidend nur auf das Vorliegen einer Beschwer ankam, die Angabe einer Größenordnung, um das Gericht und den Gegner darüber zu unterrichten, welchen Umfang letztlich der Streitgegenstand haben solle (VI ZR 263/73 - VersR 1974, 1182, 1183).

    Dem näheren Zusammenhang der Ausführungen ist jedoch zu entnehmen, daß es in dem angeführten Urteil nicht im eigentlichen Sinn um Fragen des Streitgegenstandes geht, sondern um die Verdeutlichung von Grundsätzen, die die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für die Feststellung einer durch das Rechtsmittelverfahren zu beseitigenden Beschwer seit jeher geprägt haben (vgl. nur BGHZ 45, 91, 93; Urteil vom 9. Juli 1974 - VI ZR 263/73 - VersR 1974, 1182, 1183; BGHZ 140, 335, 341).

  • BGH, 18.03.1976 - VII ZR 35/75

    Unterbrechung der Verjährung der Gewährleistungsansprüche durch Erhebung einer

    Auszug aus BGH, 10.10.2002 - III ZR 205/01
    Dem entspricht es, daß auch bei einer "verdeckten Teilklage", bei der es weder für den Beklagten noch für das Gericht erkennbar ist, daß die bezifferte Forderung nicht den Gesamtschaden abdeckt, die Rechtskraft des Urteils nur den geltend gemachten Anspruch im beantragten Umfang ergreift (BGHZ 135, 178) und eine nachträgliche Mehrforderung verjährungsrechtlich selbständig beurteilt wird (vgl. BGHZ 66, 142, 147 f; Senatsurteil vom 2. Mai 2002 - III ZR 135/01 - NJW 2002, 2167 f, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).
  • BGH, 25.06.1996 - VI ZR 117/95

    Voraussetzungen des gesetzlichen Forderungsübergangs auf den Sozialhilfeträger;

    Auszug aus BGH, 10.10.2002 - III ZR 205/01
    Denn der Bundesgerichtshof hat aus dem Grundsatz des Nachrangs der Sozialhilfe und dem Zusammenspiel des § 116 SGB X mit § 2 BSHG eine Ermächtigung des Geschädigten entnommen, die Ersatzleistung nach dem Rechtsübergang auf den Sozialhilfeträger zur Vermeidung der Hilfebedürftigkeit im eigenen Namen vom Schädiger einzufordern (vgl. BGHZ 131, 274, 282 ff; 133, 129, 135).
  • BGH, 13.02.2001 - VI ZR 272/99

    Mündliche Ergänzung des medizinischen Sachverständigengutachtens im

    Auszug aus BGH, 10.10.2002 - III ZR 205/01
    Da es bei der unterschiedlichen Beurteilung der beiden Sachverständigen um medizinische Fachfragen geht, kann sich das Berufungsgericht hierüber nicht aus eigener Sachkunde hinwegsetzen, sondern ist gehalten, mit sachverständiger Hilfe auf eine weitere Aufklärung hinzuwirken (vgl. BGH, Urteile vom 24. September 1996 - VI ZR 303/95 - NJW 1997, 794, 795; vom 13. Februar 2001 - VI ZR 272/99 - NJW 2001, 2796, 2797).
  • BGH, 09.04.1997 - IV ZR 113/96

    Umfang der Rechtskraft des Urteils bei verdeckter Teilklage

    Auszug aus BGH, 10.10.2002 - III ZR 205/01
    Dem entspricht es, daß auch bei einer "verdeckten Teilklage", bei der es weder für den Beklagten noch für das Gericht erkennbar ist, daß die bezifferte Forderung nicht den Gesamtschaden abdeckt, die Rechtskraft des Urteils nur den geltend gemachten Anspruch im beantragten Umfang ergreift (BGHZ 135, 178) und eine nachträgliche Mehrforderung verjährungsrechtlich selbständig beurteilt wird (vgl. BGHZ 66, 142, 147 f; Senatsurteil vom 2. Mai 2002 - III ZR 135/01 - NJW 2002, 2167 f, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).
  • BGH, 28.02.1984 - VI ZR 70/82

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Aufklärung, Chirurgie

    Auszug aus BGH, 10.10.2002 - III ZR 205/01
    Deutlicher wird im Urteil vom 28. Februar 1984 formuliert, es fehle an der von § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO geforderten Bestimmtheit des unbezifferten Klageantrags, wenn der Kläger keine verbindlichen Angaben zur Größenordnung des begehrten Schmerzensgeldes mache; dann sei der Klageantrag unzulässig (VI ZR 70/82 - NJW 1984, 1807, 1809).
  • BGH, 12.12.1995 - VI ZR 271/94

    Gesetzlicher Übergang des Schadensersatzanspruchs wegen vermehrter Bedürfnisse

    Auszug aus BGH, 10.10.2002 - III ZR 205/01
    Denn der Bundesgerichtshof hat aus dem Grundsatz des Nachrangs der Sozialhilfe und dem Zusammenspiel des § 116 SGB X mit § 2 BSHG eine Ermächtigung des Geschädigten entnommen, die Ersatzleistung nach dem Rechtsübergang auf den Sozialhilfeträger zur Vermeidung der Hilfebedürftigkeit im eigenen Namen vom Schädiger einzufordern (vgl. BGHZ 131, 274, 282 ff; 133, 129, 135).
  • BGH, 24.09.1996 - VI ZR 303/95

    Aufklärung von Widersprüchen zwischen zwei Gutachten zur Aufklärung eines groben

  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines

  • BGH, 02.05.2002 - III ZR 135/01

    Unterbrechung der Verjährung durch Erhebung einer Teilklage

  • OLG Hamm, 20.02.2017 - 3 U 138/15

    Intimes Foto unerlaubt im Internet veröffentlicht - 7.000 Euro Schmerzensgeld

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 30. April 1996 - VI ZR 55/95 -, Rn. 34; Versäumnisurteil vom 10. Oktober 2002 - III ZR 205/01 -, Rn. 12, juris) und herrschender Meinung in der Literatur (vgl. Zöller-Greger, a.a.O., § 253 Rn. 14; Palandt-Grüneberg, a.a.O., § 253 Rn. 24) wird bei unbezifferten Klageanträgen die Ausübung des richterlichen Ermessens indes durch die Angabe eines Mindestbetrages nach oben nicht begrenzt, sondern vielmehr ist die Überschreitung der angegebenen Größenordnung (auch um ein Vielfaches) mit § 308 Abs. 1 ZPO jedenfalls solange vereinbar, wie der Kläger für sein Begehren keine klare Obergrenze angibt.
  • LG Frankenthal, 05.06.2020 - 4 O 10/19

    Unfall zwischen Radfahrer und Pferd auf einem Radweg: Tierhalterhaftung und

    Der Kläger muss sein Begehren hierbei dadurch konkretisieren, dass er die Größenordnung des geltend gemachten Betrages (BGH NJW 2002, 3769; 2014, 939 Rn. 56) oder einen Mindestbetrag (BGH NJW 1999, 1339 (1340)) angibt (BeckOK ZPO/Bacher ZPO § 253 Rn. 59-62.1, beck-online).
  • OLG München, 21.03.2014 - 10 U 3341/13

    Höhe des Schmerzensgeldes bei HWS-Syndrom mit lang anhaltender Schmerzsymptomatik

    Dem Kläger ist über das bereits außergerichtlich bezahlte Schmerzensgeld in Höhe von 2.000,00 EUR hinaus ein weiteres - ohne Verstoß gegen § 308 I ZPO (vgl. BGHZ 132, 341 (350 f.) = NJW 1996, 2425 = VersR 1996, 990 - VI. ZS; NJW 2002, 3769 = VersR 2002, 1521 - III. ZS; OLG Düsseldorf NJW 2011, 1152) auch etwas über den klägerischen Vorstellungen liegendes - Schmerzensgeld in Höhe von 11.000,00 EUR zuzusprechen.
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