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   OLG Köln, 06.09.2002 - 19 U 16/02   

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OLG Köln, 06.09.2002 - 19 U 16/02 (https://dejure.org/2002,672)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.09.2002 - 19 U 16/02 (https://dejure.org/2002,672)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. September 2002 - 19 U 16/02 (https://dejure.org/2002,672)
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Internetauktion - goldene Herrenarmbanduhr

§§ 144 ff. BGB, § 286 ZPO, Nutzung eines Paßwortes im Rahmen einer Internetauktion schafft ist für den Beweis der Identität des Vertragschließenden nicht hinreichend (Mißbrauchsgefahr), auch kein Anscheinsbeweis

Volltextveröffentlichungen (15)

  • verkehrslexikon.de

    Kein Anscheinsbeweis und keine Beweislastumkehr zu Lasten des Inhabers eines E-Mail-Accounts -

  • JurPC

    BGB §§ 145 ff.
    Beweisfragen bei Vertragsschluss in der Internet-Auktion

  • aufrecht.de

    Mißbrauchsgefahr von E-Mail-Adressen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tragen der Missbrauchsgefahr durch Unterhalten einer E-Mail-Adresse; Typischer Geschehensablauf für einen Anscheinsbeweis bei Verwendung eines ungeschützten Passwortes ; Voraussehen des vollmachtlosen Handelns des Unbefugten im Rahmen der Anscheinsvollmacht; Schutz des ...

  • Kanzlei Flick

    Beweislast für Identität des Käufers

  • kanzlei.biz

    Beweisfragen bei Vertragsschluss in der Internet-Auktion

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    ZPO § 91; ; ZPO § 97; ; ZPO § 108; ; ZPO § 711; ; ZPO § 708 Nr. 10

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 164 ff.; BGB § 433
    Beweislast für Vertragsschlüsse im Internet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 164 ff. 433
    Computerrecht: Vertragsschlüsse im Internet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Kein Anscheinsbeweis und keine Beweislastumkehr zu Lasten des Inhabers eines E-Mail-Accounts

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Passwort-Schutz auf eBay + rechtliche Konsequenzen

  • beck.de (Leitsatz)

    Beweislast für Gebote bei Internetauktion

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Internetauktionen: Email reicht als Nachweis eines Vertragsschlusses nicht aus // Die Benutzung eines Email Accounts lässt nicht auf die Identität des Benutzers schließen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 1565
  • MMR 2002, 813
  • K&R 2003, 83
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • AG Erfurt, 14.09.2001 - 28 C 2354/01

    Identitätsnachweis bei Internetauktion

    Auszug aus OLG Köln, 06.09.2002 - 19 U 16/02
    Zur Vermeidung von Wiederholungen nimmt der Senat auf die Begründung des angefochtenen Urteils, der er sich vollinhaltlich anschließt, Bezug (zustimmend ebenfalls Wiebe, MMR 2002, 257; Boere, TR 2002, 295; in einem gleichgelagerten Fall hat das AG Erfurt ebenso entschieden, MMR 2002, 127).
  • LG Bonn, 07.08.2001 - 2 O 450/00

    Beweislast für Vertragsschluss bei Online-Auktion

    Auszug aus OLG Köln, 06.09.2002 - 19 U 16/02
    Die Berufung des Klägers gegen das am 07.08.2001 verkündete Urteil des Landgerichts Bonn - 2 O 450/00 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 16.04.2002 - XI ZR 375/00

    Rechtsnatur des Vertragsverhältnisses zwischen Kreditkartenunternehmen und

    Auszug aus OLG Köln, 06.09.2002 - 19 U 16/02
    Das bloße unterhalten einer E-Mail-Adresse führt ebenso wenig zu Tragung der Missbrauchsgefahr die der bloße Besitz einer Kreditkarte zu einer Haftung des Inhabers führt im Falle der missbräuchlichen Angabe seiner (geheimen) Kreditkartennummer durch einen unbefugten Dritten z. B. im Mailorderverfahren (siehe hierzu BGH NJW 2002, 2234 unter Hinweis auf Langenbucher, Die Risikozuweisung im bargeldlosen Zahlungsverkehr, S. 259).
  • OLG Hamm, 16.11.2006 - 28 U 84/06

    Zur Vermutung der Käufereigenschaft bei Kaufvertrag über das

    Der Sicherheitsstandard im Internet ist derzeit nicht ausreichend, um aus der Verwendung eines geheimen Passworts auf denjenigen als Verwender zu schließen, dem dieses Passwort ursprünglich zugeteilt worden ist (OLG Köln CR 2003, 55 = MMR 2002, 813; LG Bonn CR 2002, 393 = MMR 2002, 255; und CR 2004, 218 = MMR 2004, 179; OLG Naumburg OLGR 2005, 105 = OLG-NL 2005, 51; LG Köln, Urt. v. 27.10.2005, Az. 8 O 15/05; Hoffmann NJW 2004, 2569, 2571; und NJW 2005, 2595, 2597; s. in and.
  • OLG Köln, 13.01.2006 - 19 U 120/05

    Zustandekommen von Verträgen über Internet-Plattformen

    Der Geschäftspartner kann im anonymen Internetverkehr daher allein aufgrund eines verwendeten Passworts nicht berechtigterweise davon ausgehen, einen Vertragspartner zu erhalten (vgl. Senatsurteil vom 06.09.2002, CR 2003, 55 f.).
  • LG Bonn, 19.12.2003 - 2 O 472/03

    Keine tatsächliche Vermutung und ken Anscheinsbeweis für die für die Identität

    Eine von der Grundregel abweichende Verteilung der Beweislast aus Billigkeitsgesichtspunkten ist auch im Hinblick auf die dem Vertragsschluss im Rahmen einer Internetauktion zugrunde liegenden Gefahrenbereiche nicht geboten (OLG Köln, Urteil vom 06.09.2002, 19 U 16/02, CR 2003, 55 = MMR 2002, 813; LG Bonn, Urteil - der erkennenden Kammer - vom 07.08.2001, 2 O 450/00, CR 2002, 293 = MMR 2002, 255; LG Konstanz, Urteil vom 19.04.2002, 2 O 141/01 A, CR 2002, 609 = MMR 2002, 835; AG Erfurt, Urteil vom 14.09.2001, MMR 2002, 127).
  • AG Wiesloch, 20.06.2008 - 4 C 57/08

    Bank muss Phishing-Opfern Geld erstatten

    Nach OLG Köln, MMR 2002, 813 (zu einer Emailadresse) ist eine Anscheinsvollmacht bei Benutzung einer Emailadresse nicht gegeben, da der Inhaber der Adresse nicht die Möglichkeit habe, das Verhalten eines Dritten vorauszusehen.
  • OLG Karlsruhe, 25.10.2006 - 6 U 35/06

    Markenverletzung: Verwendung eines geschützten Zeichens im Absenderadressfeld von

    Die Situation im Streitfall unterscheidet sich von derjenigen, die der Entscheidung des LG Bonn (CR 2002, 293, bestätigt durch OLG Köln, CR 2003, 55) zugrunde gelegen hat.
  • LG Magdeburg, 21.10.2003 - 6 O 1721/03

    Zustandekommen eines Kaufvertrages bei einer Internet-Auktion

    Allein das Unterhalten eines Kontos bei einem Internet-Auktionshaus führt noch nicht dazu, dass der Inhaber die Missbrauchsgefahr zu tragen hat (vgl. OLG Köln, Urt. v. 06.09.2002 [- 19 U 16/02], VersR 2002, 1565 f.; LG Konstanz, Urt. v. 19.04.2002 [- 2 O 141/01 A], MMR 2002, 835 f.; AG Erfurt, Urt. v. 14.09.2001 [- 28 C 2354/01], MMR 2002, 127 f.).
  • AG Hamburg, 12.01.2011 - 7c C 53/10

    Internet-Anschlusskosten: Rückerstattungsanspruch für Mehrwertdienstentgelte bei

    Eine Haftung des Vertretenen aufgrund einer Anscheinsvollmacht kommt nur in Betracht, wenn der Geschäftsgegner die den Rechtsschein begründenden und dem Vertretenen zurechenbaren Umstände im Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses gekannt, auf den Rechtsschein vertraut hat, und dieses Vertrauen für seine geschäftliche Entschließung ursächlich geworden ist (BGH, Urteil v. 14.03.2000, XI ZR 55/99, BGHR BGB § 167 Anscheinsvollmacht 9 m. w. Nachw., zitiert nach juris; vgl. auch LG Bonn, Versäumnisurteil v. 7.8.2001, 2 O 450/00, bestätigt durch OLG Köln, Urteil v. 6.09.2002, CR 2003, 55; ; LG Bonn, Urteil v. 19.12.2003, 2 O 472/03).
  • LG Aachen, 02.06.2005 - 12 O 55/05

    Wirksamkeitsvoraussetzungen eines über das Internetportal Ebay zustande

    Darauf, ob die Beklagte oder ein Dritter die Ersteigerung tatsächlich durchgeführt haben und wer insofern beweisbelastet ist, sowie ob eine Rechtsscheinshaftung überhaupt in Betracht kommt (vgl. etwa OLG Köln, Urteil vom 06.09.2002, 19 U 16/02 bzw. KG, NJW 2005, 1053 f.) kommt es entscheidungserheblich nicht an.
  • LG Münster, 20.03.2006 - 12 O 645/05
    Für einen im Rahmen einer Internetversteigerung zustande gekommenen Kaufvertrag gilt dabei nichts anderes (vgl. OLG T, Urt. v. 2.3.2004, OLG-NL 2005, 51; OLG L2 Urt. v. 6.9.2002 CR 2003, 55; LG C, Urt. v. 19.12.2003, CR 2004, 218ff.; LG N Urt. v. 21.10.2003 CR 2005, 466f.; LG L, Urt. v. 19.4.2002, CR 2002, 609; LG C Urt. v. 7.8.2001 CR 2002, 293ff.).
  • LG Köln, 27.10.2005 - 8 O 15/05

    Kein Anscheinsbeweis für Identität des Käufers bei eBay-Kauf

    So besteht zum einen die Gefahr eines Eingriffs seitens unbefugter Dritter, zum anderen haben sich beide Parteien mit der Registrierung bzw. Nutzung dieser Gefahr gleichermaßen ausgesetzt (OLG Köln MMR 2002, 813-814; LG Bonn MMR 2002, 256).
  • VG Köln, 26.04.2004 - 11 L 673/04

    Dialerverbot gegenüber HAS bestätigt

  • AG Hamburg-Altona, 16.12.2004 - 316 C 369/04

    Zahlung von Telefondienstleistungen; Haftung für die Entgegennahme von

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