Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 11.09.2000

Rechtsprechung
   BGH, 06.11.2001 - VI ZR 38/01   

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https://dejure.org/2001,5155
BGH, 06.11.2001 - VI ZR 38/01 (https://dejure.org/2001,5155)
BGH, Entscheidung vom 06.11.2001 - VI ZR 38/01 (https://dejure.org/2001,5155)
BGH, Entscheidung vom 06. November 2001 - VI ZR 38/01 (https://dejure.org/2001,5155)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Krankenversicherung - Sozialversicherung - Schwangerschaftsabbruch - Fehler - Arzt - Ersatzanspruch - Kind - Familienversicherung - Regreßanspruch

  • Judicialis

    SGB V § 10

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    SGB X § 116; SGB V § 10
    Kein Regressanspruch des SVT wegen Leistungen an ein infolge fehlerhafter ärztlicher Diagnose unerwünscht geborenes behindertes Kind. Mit Anmerkung: Dr. Rainer Büsken.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; StGB § 218
    Ersatzanspruch des Kindes bei unterbliebenem Schwangerschaftsabbruch

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 192
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 16.06.1999 - B 1 KR 6/99 R

    Familienversicherung - Familienangehöriger - Eigenständigkeit - Stammversicherter

    Auszug aus BGH, 06.11.2001 - VI ZR 38/01
    Da die Leistungspflicht in der Familienversicherung gem. § 10 SGB V nicht gegenüber den Eltern, sondern allein gegenüber dem Kind besteht (BSG, Urteil vom 16. Juni 1999 - B 1 KR 6/99 R - SozR 3-2500 § 10 Nr. 16), hat der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung insoweit keinen Regreßanspruch gegen den Arzt.
  • BGH, 18.01.1983 - VI ZR 114/81

    Nicht ermöglichte Abtreibung (wrongful life)

    Auszug aus BGH, 06.11.2001 - VI ZR 38/01
    Ist ein Schwangerschaftsabbruch, der gerechtfertigt gewesen wäre, aufgrund eines ärztlichen Fehlers unterblieben, besteht kein Ersatzanspruch des Kindes gegen den Arzt (Senatsurteil BGHZ 86, 240, 250 ff.).
  • BGH, 13.07.2004 - VI ZR 273/03

    Überleitung eines Schadensersatzanspruchs der Mutter gegen den Arzt wegen des

    Dem Anspruchsübergang stehe entgegen der Auffassung der Beklagten nicht das Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg vom 12. Dezember 2000 (VersR 2001, 341; rechtskräftig nach Nichtannahme der Revision durch Beschluß des erkennenden Senats vom 6. November 2001 - VI ZR 38/01 - VersR 2002, 192) entgegen.

    Insofern solle den Beklagten die Möglichkeit gegeben werden, die Übertragbarkeit der in dem Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg vom 12. Dezember 2000 (VersR, aaO; rechtskräftig durch Nichtannahme der Revision durch den Senat am 6. November 2001 - VI ZR 38/01 - VersR 2002, 192) aufgestellten Grundsätze auf die vorliegende Fallkonstellation überprüfen zu lassen.

  • OLG Hamm, 04.08.2003 - 3 U 138/02
    Nichts anders ergibt sich auch aus der von den Beklagten angeführten Entscheidung des OLG Naumburg vom 12.12.2000 (VersR 2001, S. 341, Annahme der Revision wurde vom BGH abgelehnt, VersR 2002, S. 192).

    Insofern soll den Beklagten die Möglichkeit gegeben werden, die Übertragbarkeit der in den Entscheidungen des OLG Naumburg vom 12.12.2000 (VersR 2000, S. 341) und des BGH (VersR 2002, S. 192) aufgestellten Grundsätze auf die vorliegende Fallkonstellation überprüfen zu lassen.

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 11.09.2000 - 3 U 109/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,30108
OLG Hamm, 11.09.2000 - 3 U 109/99 (https://dejure.org/2000,30108)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.09.2000 - 3 U 109/99 (https://dejure.org/2000,30108)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. September 2000 - 3 U 109/99 (https://dejure.org/2000,30108)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 192
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • KG, 08.05.2008 - 20 U 202/06

    Arzthaftung: Beiziehung eines Sprachmittlers bei Aufklärung eines ausländischen

    Hier muss der Aufklärungspflichtige darlegen und notfalls beweisen, dass er ordnungsgemäß aufgeklärt hat, wozu gehört, dass der Aufgeklärte der Aufklärung auch sprachlich folgen konnte (allg. Ansicht, vgl. OLG Hamm, 11.9.2000 3 U 109/99, VersR 2002, 192; OLG Nürnberg, 28.6.1995 4 U 3943/94, VersR 1996, 1372 sowie 30.10.2000 5 U 319/00, NJW-RR 2002, 1255; OLG Karlsruhe 19.3.1997 13 U 42/96, VersR 1998, 718; OLG München 23.6.1994 1 U 7286/93, VersR 1995, 95).

    Dies genügt für den Nachweis, dass die Erblasserin der Aufklärung sprachlich folgen konnte; eine grundsätzliche Verpflichtung des aufklärenden Arztes, sich mit ausländischen Patienten immer nur per Sprachmittler zu verständigen, besteht nicht (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 11.9.2000 - 3 U 109/99, VersR 2002, 192 mit NA-Beschluss des BGH vom 18.9.2001 - VI ZR 389/00 - OLG München, Urteil vom 23.6.1994 - 1 U 7286/93, VersR 1995, 95).

  • OLG Karlsruhe, 09.04.2014 - 7 U 121/13

    Zu den Aufklärungspflichten eines Arztes bei einem Patienten mit unzureichenden

    Im Rahmen der Beweiswürdigung ist dabei unter anderem zu berücksichtigen, ob bei der Anamnese eine Verständigung möglich war und ob der Patient durch die Unterzeichnung einer Einwilligungserklärung oder auf andere Weise den Eindruck erweckt hat, der deutschen Sprache hinreichend mächtig zu sein (vgl. etwa OLG München, a.a.O. Tz. 80; OLG Hamm, VersR 2002, 192 und OLG Nürnberg, NJW-RR 2002, 1255).
  • OLG Karlsruhe, 27.06.2012 - 7 U 116/11

    Zahnarzthaftung: Anforderungen an den Nachweis der ärztlichen Aufklärung;

    a) Zur ordnungsgemäßen Aufklärung, hinsichtlich derer dem Aufklärenden die Beweislast obliegt, gehört, dass der Aufgeklärte der Aufklärung auch sprachlich folgen konnte (KG, VersR 2008, 1649 f., juris Tz. 21 m.w.N.; OLG Hamm, VersR 2002, 192).
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