Rechtsprechung
OLG Köln, 18.07.2000 - 9 U 36/98 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fahrzeugentwendung; Fahrzeugdiebstahl; Entschädigung ; Kraftfahrtversicherung; Vorläufige Deckungszusage; Beweiserleichterung
- Judicialis
VVG § 1; ; VVG § 49; ; AKB § 1 Abs. 5 S. 1; ; ZPO § 141; ; ZPO § 97; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 108
- rewis.io
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 1; VVG § 49; AKB § 12 Abs. 1
Nachweis des vorgetäuschten Kfz-Diebstahls bei Fehlen eines Senders für Wegfahrsperre - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AKB § 12 Abs. 1 Nr. 1b; VVG §§ 1, 49
Versicherungsvertragsrecht - Nachweis der erheblichen Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung der Fahrzeugentwendung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aachen, 07.04.1998 - 12 O 37/96
- OLG Köln, 18.07.2000 - 9 U 36/98
- BGH, 17.01.2001 - IV ZR 209/00
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 531
- VersR 2002, 225
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94
Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls
Auszug aus OLG Köln, 18.07.2000 - 9 U 36/98
Dazu reicht in der Regel der Nachweis, dass der Versicherungsnehmer sein Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt und dort später nicht wieder aufgefunden hat (BGH, r+s 95, 288 = VersR 95, 909).Nach der Rechtsprechung des BGH legen Auffälligkeiten bei den Schlüsselverhältnissen, etwa das Fehlen eines Originalschlüssels, allein in der Regel noch nicht die erhebliche Wahrscheinlichkeit einer vorgetäuschten Tat nahe, sondern es müssen noch weitere Verdachtsumstände hinzukommen (BGH, r+s 95, 288 = VersR 95, 909).
- BGH, 17.03.1993 - IV ZR 11/92
Anforderungen an die Darlegung des äußeren Bildes eines Diebstahls
Auszug aus OLG Köln, 18.07.2000 - 9 U 36/98
Für diesen Mindestsachverhalt muß der Versicherungsnehmer allerdings den Vollbeweis erbringen, z.B. durch einen Zeugen in seiner Begleitung, der das Abstellen und/oder Nichtwiederauffinden des Fahrzeugs gesehen hat (BGH, r+s 93, 169 = VersR 93, 571). - BGH, 12.04.1989 - IVa ZR 83/88
Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Klägers - Wahrscheinlichkeit für eine …
Auszug aus OLG Köln, 18.07.2000 - 9 U 36/98
Dabei reichen für den Gegenbeweis des Versicherers nicht erst solche Tatsachen aus, die eine erhebliche Wahrscheinlichkeit für die Vortäuschung des Versicherungsfalles begründen, sondern schon solche, die eine erhebliche Wahrscheinlichkeit hierfür nahelegen (BHG VersR 89, 587 = r+s 90, 130).
- BGH, 19.03.1986 - IVa ZR 182/84
Eintrittspflicht des Kfz-Versicherers für Unfall im Ausland bei angegebener …
Auszug aus OLG Köln, 18.07.2000 - 9 U 36/98
Diese vorläufige Deckungszusage, die nach dem Wortlaut der AKB nur vorläufigen Versicherungsschutz für die Kfz.-Haftpflichtversicherung begründet, führt nach der Rechtsprechung gleichwohl dazu, dass der Versicherer regelmäßig auch zur Gewährung vorläufigen Deckungsschutzes in der Fahrzeugversicherung verpflichtet ist, wenn auch Kaskoversicherungsschutz beantragt wird und die Aushändigung ohne den deutlichen Hinweis darauf erfolgt, es werde dem Versicherungsnehmer dadurch nur vorläufige Deckung in der Kfz.-Haftpflichtversicherung gewährt (BGH VersR 86, 541; 99, 1274). - BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82
Begriff der groben Fahrlässigkeit; Ersatzpflicht des Versicherers bei …
Auszug aus OLG Köln, 18.07.2000 - 9 U 36/98
Der Versicherungsnehmer muß lediglich einen Sachverhalt darlegen und beweisen, der mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf die Fahrzeugentwendung zuläßt (BGH VersR 84, 29). - BGH, 14.07.1999 - IV ZR 112/98
Uneingeschränkter Versicherungsschutz bei Aushändigung der Doppelkarte
Auszug aus OLG Köln, 18.07.2000 - 9 U 36/98
Diese vorläufige Deckungszusage, die nach dem Wortlaut der AKB nur vorläufigen Versicherungsschutz für die Kfz.-Haftpflichtversicherung begründet, führt nach der Rechtsprechung gleichwohl dazu, dass der Versicherer regelmäßig auch zur Gewährung vorläufigen Deckungsschutzes in der Fahrzeugversicherung verpflichtet ist, wenn auch Kaskoversicherungsschutz beantragt wird und die Aushändigung ohne den deutlichen Hinweis darauf erfolgt, es werde dem Versicherungsnehmer dadurch nur vorläufige Deckung in der Kfz.-Haftpflichtversicherung gewährt (BGH VersR 86, 541; 99, 1274).
- LG Dortmund, 14.07.2010 - 22 O 63/08
Abstellen auf die Stellung des Leasinggebers für die Bemessung des …
Die erhebliche Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung kann sich sowohl aus den Tatumständen allgemein als auch aus erheblichen Zweifeln an der Glaubwürdigkeit des Antragstellers und aus seinem Verhalten ergeben (OLG Köln, VersR 2002, 225). - LG Dortmund, 19.03.2008 - 22 O 126/07
Kaskoversicherung, Entwendung
Die erhebliche Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung kann sich sowohl aus den Tatumständen allgemein als auch aus erheblichen Zweifeln an der Glaubwürdigkeit des Antragstellers und aus seinem Verhalten ergeben (OLG Köln, VersR 2002, 225). - LG Dortmund, 02.03.2022 - 2 O 304/19
Indizien für das Vortäuschen eines Wohnungs-einbruchdiebstahls
Dabei kann sich die erhebliche Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung sowohl aus den Tatumständen allgemein als auch aus erheblichen Zweifeln an der Glaubwürdigkeit des Antragstellers als auch aus seinem Verhalten ergeben (vgl. OLG Köln, Urteil vom 18.07.2000, 9 U 36/98). - LG Köln, 21.12.2016 - 20 O 262/15
Versicherungsschutz für die Entwendung des Fahrzeugs durch Diebstahl; Beweislast …
Dabei kann sich die erhebliche Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung sowohl aus den Tatumständen allgemein als auch aus erheblichen Zweifeln an der Glaubwürdigkeit des Antragstellers als aus seinem Verhalten ergeben, vgl. Urt. OLG Köln v. 18.07.2000, 9 U 36/98, NJW-RR 2002, 531, bei juris.de unter Rn. 31 m.w.N. - LG Dortmund, 22.06.2020 - 2 O 276/17 Dabei kann sich die erhebliche Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung sowohl aus den Tatumständen allgemein als auch aus erheblichen Zweifeln an der Glaubwürdigkeit des Antragstellers als aus seinem Verhalten ergeben (vgl. Urt. OLG Köln v. 18.07.2000, 9 U 36/98, NJW-RR 2002, 531, bei juris.de unter Rn. 31 m.w.N.), wobei die einzelnen Indizien und Umstände nicht nur aufgelistet, sondern insgesamt gewürdigt werden müssen (zu diesen Anforderungen siehe BGH, Beschluss vom 30.1.2008, IV ZR 18/07, VersR 2008, 776).
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 29.05.2001 - 4 U 218/00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- IWW
- Wolters Kluwer
Obliegenheitsverletzung; Entschädigung für KFZ-Diebstahl; Fahrzeugdiebstahl; Verschuldens des Versicherungsnehmers; Verifizierung des Vorschadens; Diebstahlsentschädigung; Aufklärungspflichten in bezug auf den Vorschaden
- Judicialis
VVG § 6 Abs. 3; ; AKB § 7 I Abs. 2 Satz 3; ; AKB § 12 Nr. 1 I b
- VersR (via Owlit)
VVG § 6 Abs. 3; AKB § 7 I Abs. 2 S. 3; AKB § 12 Abs. 1 I b
Verletzung der Aufklärungsobliegenheit wegen widersprüchlicher Angaben zu einer "schwarz" durchgeführten Reparatur L - rechtsportal.de
Kaskoversicherung - Leistungsfreiheit wegen Obliegenheitsverletzung - zweifelhafte Angaben zu Vorschäden des gestohlenen Fahrzeugs
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Kaskoversicherung - Versicherungsfragen auch bei Schwarzarbeit sorgfältig beantworten
Verfahrensgang
- LG Krefeld, 21.11.2000 - 4 O 165/00
- OLG Düsseldorf, 29.05.2001 - 4 U 218/00
Papierfundstellen
- VersR 2002, 225 (Ls.)
Rechtsprechung
LG Köln, 09.01.2002 - 23 S 52/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rewis.io
- VersR (via Owlit)
MBKK 94 § 4 Abs. 1; AGBG § 8
Keine Kostenerstattung für im Leistungskatalog nicht aufgeführte Hilfsmittel - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Krankenversicherung: Kostenerstattung für im Leistungskatalog nicht aufgeführte Hilfsmittel
Verfahrensgang
- AG Köln, 17.05.2001 - 115 C 317/00
- LG Köln, 09.01.2002 - 23 S 52/01
Papierfundstellen
- VersR 2002, 225
Wird zitiert von ...
- AG Kaiserslautern, 18.07.2003 - 7 C 284/03
Krankenversicherung: Erstattungsfähigkeit der Aufwendungen für ein Scalamobil
Es würde ansonsten einer seriösen Prämienkalkulation der Boden entzogen (vgl. LG Köln, Versicherungsrecht 2002, 225).