Rechtsprechung
BGH, 30.01.2002 - IV ZR 263/00 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Diebstahl - Teilkaskoversicherung - Ersatzleistungen - Diebstahls-Mindestsachverhalt - Diebstahlsvortäuschung
- Judicialis
ZPO § 286
- ra.de
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 286; EMRK Art. 6
Berücksichtigung unrichtiger Angaben des VN zu früherem Schadensfall für Glaubwürdigkeitsbeurteilung im aktuellen Schadensfall - RA Kotz
Zum Diebstahlsnachweis in der Kaskoversicherung!
- RA Kotz
Zum Diebstahlsnachweis in der Kaskoversicherung!
- RA Kotz
Leasingfahrzeug - Diebstahlvortäuschung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG § 49; AKB § 12 Nr. 1 I b
Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls; Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Nachweis eines Diebstahls bei vorhergehender Unredlichkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Kasko - BGH zum Diebstahlsnachweis in der Kaskoversicherung
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 671
- VersR 2002, 431
Wird zitiert von ... (51) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94
Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls
Auszug aus BGH, 30.01.2002 - IV ZR 263/00
Dieses Mindestmaß wird in der Regel dann erfüllt, wenn bewiesen wird, daß das Fahrzeug vom Versicherungsnehmer an einem bestimmten Ort zu bestimmter Zeit abgestellt, dort aber nicht wieder aufgefunden worden ist (BGHZ 130, 1, 3). - BGH, 21.02.1996 - IV ZR 351/94
Beweiswürdigung im Rahmen der Inanspruchnahme des Fahrzeugversicherers wegen …
Auszug aus BGH, 30.01.2002 - IV ZR 263/00
Entscheidend ist daher insoweit - da der Kläger unmittelbare Zeugen hierzu nicht zu benennen vermag - seine Glaubwürdigkeit (…Senatsurteil aaO; vgl. auch Senatsurteil vom 21. Februar 1996 - IV ZR 351/94 - VersR 1996, 703 unter 1 b). - BGH, 21.02.1996 - IV ZR 300/94
Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers
Auszug aus BGH, 30.01.2002 - IV ZR 263/00
Denn es geht hier nicht um das Anknüpfen an bloße Verdachtsmomente, vielmehr um die Feststellung, d.h. um den Beweis von Unrichtigkeiten im Zusammenhang mit dem früheren Schadensfall, die ihrerseits den Schluß auf die Unredlichkeit des Klägers zulassen können (BGHZ 132, 79, 82 f.).
- BGH, 19.02.1997 - IV ZR 12/96
Nachweis des äußeren Bildes eines Diebstahls
Auszug aus BGH, 30.01.2002 - IV ZR 263/00
Damit aber ist allein mit der Aussage dieser Zeugin nicht einmal das Mindestmaß an Tatsachen bewiesen, das für das äußere Bild einer versicherten Entwendung erforderlich ist; der Nachweis eines bloßen "Rahmensachverhalts" reicht - entgegen der Auffassung von Landgericht und Berufungsgericht - insoweit nicht aus (Senatsurteil vom 19. Februar 1997 - IV ZR 12/96 - VersR 1997, 691 unter 1 b). - BGH, 14.07.1993 - IV ZR 179/92
Keine Beweiserleichterung im Rückforderungsprozeß
Auszug aus BGH, 30.01.2002 - IV ZR 263/00
a) Das Berufungsgericht hat mit einer unzureichenden Begründung angenommen, der Kläger habe den ihm obliegenden Beweis für das äußere Bild einer bedingungsgemäßen Entwendung erbracht, also für ein Mindestmaß an Tatsachen, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluß auf die Entwendung zulassen (BGHZ 123, 217, 220). - BGH, 14.01.1993 - IX ZR 238/91
Eigentumsvermutung zu Lasten der Ehegatten bei Fremdbesitz eines Dritten - …
Auszug aus BGH, 30.01.2002 - IV ZR 263/00
Sie stützt sich auf eine unzureichende Tatsachengrundlage; das Berufungsgericht hat unter Verstoß gegen § 286 ZPO den Vortrag der Beklagten dazu weitgehend außer acht gelassen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Januar 1993 - IX ZR 238/91 - NJW 1993, 935 unter 3 a und b).
- OLG Koblenz, 27.12.2012 - 10 U 503/12
Deckungsklage gegen die Kraftfahrzeugkaskoversicherung: Anforderungen an den …
Hingegen reicht zum Nachweis des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls nicht aus, dass der Versicherungsnehmer den Beweis für einen bloßen Rahmensachverhalt zu führen vermag (vgl. BGH, VersR 2002, 431f. = NJW-RR 2002, 671f.).Zeugen (oder sonstige Beweismittel) dafür, dass er das Fahrzeug entgegen seinem Willen nicht wieder am abgestellten Ort vorgefunden hat (vgl. dazu BGH, VersR 2002, 431f.), hat der Kläger nicht benennen können.
Denn wenn - wie es vorliegend der Fall ist - der Versicherungsnehmer unmittelbare Zeugen zum Entwendungsvorgang nicht präsentieren kann (und hier noch nicht einmal solche zu sogen. "Rahmentatsachen"), dann kommt es entscheidend auf seine Glaubwürdigkeit an (vgl. BGH, NJW-RR 1997, 663; NJW 1997, 638; NJW-RR 2000, 315; VersR 2002, 431f.).
An diesen Maßstäben gemessen oblag es dem Landgericht - wie auch von ihm erkannt und betrieben -, den von der Beklagten aufgezeigten, im wesentlichen unstreitigen Tatsachenstoff dahin zu würdigen, ob der Kläger im vorliegenden Falle zur Erlangung von Versicherungsleistungen ein Verhalten gezeigt hat, aus dem sich durchgreifende Zweifel an seiner Redlichkeit ergeben (vgl. BGH, VersR 2002, 431f.).
Hingegen reicht zum Nachweis des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls nicht aus, dass der Versicherungsnehmer den Beweis für einen bloßen Rahmensachverhalt zu führen vermag (vgl. BGH, VersR 2002, 431f. = NJW-RR 2002, 671f.).
Zeugen (oder sonstige Beweismittel) dafür, dass er das Fahrzeug entgegen seinem Willen nicht wieder am abgestellten Ort vorgefunden hat (vgl. dazu BGH, VersR 2002, 431f.), hat der Kläger nicht benennen können.
Denn wenn - wie es vorliegend der Fall ist - der Versicherungsnehmer unmittelbare Zeugen zum Entwendungsvorgang nicht präsentieren kann (und hier noch nicht einmal solche zu sogen. "Rahmentatsachen"), dann kommt es entscheidend auf seine Glaubwürdigkeit an (vgl. BGH, NJW-RR 1997, 663; NJW 1997, 638; NJW-RR 2000, 315; VersR 2002, 431f.).
An diesen Maßstäben gemessen oblag es dem Landgericht - wie auch von ihm erkannt und betrieben -, den von der Beklagten aufgezeigten, im wesentlichen unstreitigen Tatsachenstoff dahin zu würdigen, ob der Kläger im vorliegenden Falle zur Erlangung von Versicherungsleistungen ein Verhalten gezeigt hat, aus dem sich durchgreifende Zweifel an seiner Redlichkeit ergeben (vgl. BGH, VersR 2002, 431f.).
- OLG Rostock, 18.02.2004 - 6 U 76/03
(Vorgetäuschte) Entwendung eines geleasten Kraftfahrzeugs - zur Beweislast für …
Hingegen reicht zum Nachweis des äußeren Bildes eines kaskoversicherten Kfz-Diebstahls nicht aus, dass der VN den Beweis für einen bloßen Rahmensachverhalt zu führen vermag (vgl. BGH, VersR 2002, 431f. = NJW-RR 2002, 671f.).Zeugen (oder sonstige Beweismittel) dafür, dass er das Fahrzeug entgegen seinem Willen nicht wieder am abgestellten Ort vorgefunden hat (vgl. dazu BGH, VersR 2002, 431f.), hat der Kläger mithin gerade nicht benennen können.
Denn wenn - wie es vorliegend der Fall ist - der VN unmittelbare Zeugen zum Entwendungsvorgang nicht präsentieren kann (sondern nur solche zu sogen. "Rahmentatsachen"), dann kommt es entscheidend auf seine Glaubwürdigkeit an (vgl. BGH, NJW-RR 1997, 663; NJW 1997, 638; NJW-RR 2000, 315; VersR 2002, 431f.).
An diesem Maßstab gemessen oblag es dem Landgericht - wie auch von ihm erkannt und betrieben (UA Bl. 12ff.) - den von der Beklagten aufgezeigten, im wesentlichen unstreitigen Tatsachenstoff dahin zu würdigen, ob der Kläger im vorliegenden Falle zur Erlangung von Versicherungsleistungen ein Verhalten gezeigt hat, aus dem sich durchgreifende Zweifel an seiner Redlichkeit ergeben (vgl. BGH, VersR 2002, 431f.).
Denn das Landgericht hat unter Verstoss gegen § 286 ZPO den Vortrag der Beklagten dazu fehlerhaft gewertet (vgl. BGH, NJW 1993, 935; VersR 2002, 431f.).
- OLG Koblenz, 05.11.2012 - 10 U 503/12
Deckungsklage gegen die Kraftfahrzeugkaskoversicherung: Anforderungen an den …
Kann ein Versicherungsnehmer sog. Rahmentatsachen für das äußere Bild einer Fahrzeugentwendung (Zeugenbeweis für das Abstellen des verschlossenen Fahrzeuges an einem bestimmten Ort und für das Nichtwiederauffinden des Fahrzeuges) nicht beweisen, dann kommt es entscheidend auf seine Glaubwürdigkeit an (Anschluss BGH, 22. September 1999, IV ZR 172/98, NJW-RR 2000, 315 und BGH, 30. Januar 2002, IV ZR 263/00, VersR 2002, 431).Hingegen reicht zum Nachweis des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls nicht aus, dass der Versicherungsnehmer den Beweis für einen bloßen Rahmensachverhalt zu führen vermag (vgl. BGH, VersR 2002, 431f. = NJW-RR 2002, 671f.).
Zeugen (oder sonstige Beweismittel) dafür, dass er das Fahrzeug entgegen seinem Willen nicht wieder am abgestellten Ort vorgefunden hat (vgl. dazu BGH, VersR 2002, 431f.), hat der Kläger nicht benennen können.
Denn wenn - wie es vorliegend der Fall ist - der Versicherungsnehmer unmittelbare Zeugen zum Entwendungsvorgang nicht präsentieren kann (und hier noch nicht einmal solche zu sogen. "Rahmentatsachen"), dann kommt es entscheidend auf seine Glaubwürdigkeit an (vgl. BGH, NJW-RR 1997, 663; NJW 1997, 638; NJW-RR 2000, 315; VersR 2002, 431f.).
An diesen Maßstäben gemessen oblag es dem Landgericht - wie auch von ihm erkannt und betrieben -, den von der Beklagten aufgezeigten, im wesentlichen unstreitigen Tatsachenstoff dahin zu würdigen, ob der Kläger im vorliegenden Falle zur Erlangung von Versicherungsleistungen ein Verhalten gezeigt hat, aus dem sich durchgreifende Zweifel an seiner Redlichkeit ergeben (vgl. BGH, VersR 2002, 431f.).
- OLG Brandenburg, 31.08.2020 - 11 U 70/17
Zu den Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheiten des Versicherungsnehmers in der …
Dazu gehört in der Kfz-Kaskoversicherung wie hier, dass der Wagen von dem jeweiligen Versicherungsnehmer oder einer anderen zum Gebrauch befugten Person zu einer konkreten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt und dort später entgegen deren Willen - in der Regel also überraschend - nicht mehr aufgefunden wurde (…so BGH, Urt. v. 17.05.1995 - IV ZR 279/94, Rdn. 9, juris = BeckRS 1995, 3792; Urt. v. 30.01.2002 - IV ZR 263/00, Rdn. 7 f., juris = BeckRS 2002, 2010;… vgl. ferner Brockmöller aaO, 185;… Laumen aaO, 563). - BGH, 10.11.2010 - IV ZR 122/09
Deckungsprozess gegen die Kfz-Teilkaskoversicherung nach behauptetem …
Eine Anhörung des Versicherungsnehmers kommt erst dann in Betracht, wenn sich der Kläger tatsächlich in Beweisnot befindet, d.h. wenn ihm keine Beweismittel zur Verfügung stehen, um den erforderlichen Beweis des äußeren Bildes einer Entwendung zu erbringen (Senatsurteile vom 30. Januar 2002 - IV ZR 263/00, VersR 2002, 431 unter 2 b; vom 22. September 1999 - IV ZR 172/98, VersR 1999, 1535 unter I 2; vom 19. Februar 1997 - IV ZR 12/96, VersR 1997, 691 unter 1 b; vom 21. Februar 1996 - IV ZR 300/94, BGHZ 132, 79, 82; vom 24. April 1991 - IV ZR 172/90, VersR 1991, 917 unter 2; jeweils m.w.N.). - OLG Oldenburg, 23.06.2010 - 5 U 153/09
Eintrittspflicht des Fahrzeugversicherers bei Aufbewahrung des Kfz-Scheins im …
Der für den Eintritt des Versicherungsfalles vom Kläger darzulegende und zu beweisende Minimalsachverhalt, dass das Fahrzeug vom Versicherungsnehmer an einem bestimmten Ort zu bestimmter Zeit abgestellt, dort aber nicht wieder aufgefunden worden ist (BGH VersR 2002, 431), ist unstreitig. - OLG Hamm, 03.07.2013 - 20 U 226/12
Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Fahrzeugversicherung
Dieser Beweis ist erbracht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, das Fahrzeug zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort abgestellt und dort später nicht wieder aufgefunden zu haben (vgl. BGH, VersR 2002, 431, Juris-Rn. 8;… VersR 1999, 181, Juris-Rn. 6;… VersR 1997, 691, Juris-Rn. 5;… VersR 1995, 691, Juris-Rn. 8 f). - OLG Celle, 24.09.2018 - 8 U 73/18
Einholung von durch einen Dritten angeblich erhobene und gespeicherten …
Dieses äußere Bild eines Diebstahls ist dann gegeben, wenn ein Kraftfahrzeug an einer bestimmten Stelle zu einem bestimmten Zeitpunkt abgestellt und dort später nicht mehr vorgefunden wird (vgl. BGH NJW-RR 2002, 671; BGH NJW-RR 1999, 246; BGH NJW 1997, 1988; BGH VersR 1991, 1047; BGH VersR 1996, 319).Ist das äußere Bild eines Kfz-Diebstahls bewiesen, dann kann der Kfz-Kaskoversicherer den Beweis durch Tatsachen entkräften, die mit erheblicher Wahrscheinlichkeit den Schluss auf die Vortäuschung eines Diebstahls rechtfertigen (vgl. BGH VersR 2002, 431; BGH VersR 1999, 181).
- OLG Celle, 23.12.2004 - 8 U 78/04
Erschütterung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls; Anforderungen an einen …
Dieses äußere Bild eines Diebstahls ist im allgemeinen schon dann gegeben, wenn der Versicherungsnehmer das Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt hat, an dem er es später (unfreiwillig) nicht mehr vorfindet (BGHZ 130, 1, 3; 132, 79, 81; VersR 2002, 431 ; 1999, 181; 1993, 571, 572).Dieses Mindestmaß an Tatsachen muss in vollem Umfang dargelegt werden, während die bloße Schilderung eines "Rahmensachverhaltes" nicht genügt (BGH VersR 2002, 431, 432).
Vom Regelfall eines redlichen Versicherungsnehmers kann allerdings dann nicht mehr ausgegangen werden, wenn konkrete Tatsachen vorliegen, die den Versicherungsnehmer als unglaubwürdig erscheinen lassen oder doch schwerwiegende Zweifel an seiner Glaubwürdigkeit und an der Richtigkeit der von ihm aufgestellten Behauptungen der Entwendung bestehen (BGHZ 132, 79, 82; VersR 2002, 431, 432; 1997, 733, 734; OLG Schleswig MDR 2003, 455 ).
- OLG Celle, 23.09.2004 - 8 U 128/03
Inanspruchnahme aus einer Kasko-Versicherung wegen eines behaupteten …
Dieses Mindestmaß an Tatsachen muss in vollem Umfang dargelegt und bewiesen werden, während die bloße Schilderung eines "Rahmensachverhaltes" nicht genügt (BGH VersR 2002, 431, 432) [BGH 30.01.2002 - IV ZR 263/00] . - OLG Dresden, 05.07.2021 - 4 U 428/21
1. Die für das äußere Bild eines versicherten Diebstahls erforderlichen …
- OLG Celle, 03.07.2023 - 11 U 109/22
Nichtigkeit; Kasko-Versicherungsvertrag; Kasko-Versicherung; Betriebserlaubnis; …
- OLG Naumburg, 16.02.2012 - 4 U 32/11
Kfz-Kaskoversicherung: Arglistiges Verschweigen von Vorschäden
- OLG Celle, 13.12.2012 - 8 U 128/12
Sachverständigenverfahren
- OLG Oldenburg, 27.05.2011 - 5 U 27/11
Kfz-Kaskoversicherung - Obliegenheitsverletzung bei Diebstahlfalls - falsche …
- LG Saarbrücken, 25.10.2018 - 14 O 124/17
Deckungsprozess gegen die Kfz-Kaskoversicherung nach behaupteter …
- OLG Hamm, 04.12.2019 - 20 U 154/19
Kfz-Kaskoversicherung - Anforderungen an Diebstahlsnachweis
- OLG Hamm, 08.02.2012 - 20 U 172/11
Anforderungen an den Nachweis des äußeren Bildes eines Fahrzeugdiebstahls in der …
- OLG Dresden, 02.08.2022 - 4 U 428/22
Kann der Versicherungsnehmer den Beweis des 'äußeren Bildes' durch …
- OLG Celle, 12.06.2008 - 8 U 44/07
Zu geringe Angabe der Laufleistung bei einem neuen Motorrad als eine für den …
- OLG Dresden, 11.03.2024 - 4 W 109/24
- OLG Köln, 16.07.2013 - 9 U 30/13
Anforderungen an den Nachweis des äußeren Bildes des Diebstahls eines …
- OLG Naumburg, 07.03.2013 - 4 U 51/12
Versicherungsschutz in der Teilkaskoversicherung bei Kraftfahrzeugdiebstahl: …
- LG Kassel, 27.05.2010 - 5 O 2653/09
Hausratversicherung: Nachweis eines Diebstahls durch Bezugnahme auf die …
- OLG Brandenburg, 13.03.2019 - 11 U 64/18
Kfz-Kaskoversicherung: Auswirkungen einer unzutreffenden FIN auf Zustandekommen …
- OLG Naumburg, 18.06.2015 - 4 U 58/14
Deckungsklage gegen die Kfz-Kaskoversicherung nach behauptetem …
- OLG Naumburg, 14.03.2013 - 4 U 47/12
Eintrittspflicht der Kfz-Kaskoversicherung bei Kraftfahrzeugdiebstahl: …
- OLG Naumburg, 29.04.2004 - 4 U 167/03
Kfz-Versichrerung: Rechtsfolgen einer verspäteten Schadensanzeige
- OLG Rostock, 02.12.2020 - 4 U 70/20
Anforderungen an Hinweis zu eingereichtem elektronischem Dokument
- OLG Dresden, 30.03.2021 - 4 U 773/20
Ansprüche aus einer Kaskoversicherung Bedingungsgemäße Entwendung eines Kfz …
- OLG Hamm, 08.03.2017 - 20 U 15/17
AKB; Kaskoversicherung; Diebstahl; äußeres Bild; Redlichkeitsvermutung …
- OLG Naumburg, 10.10.2013 - 4 U 11/13
Kfz-Kaskoversicherung: Beweis eines Kfz-Diebstahls; Erschütterung der dem …
- OLG Brandenburg, 24.06.2015 - 11 U 10/15
Kfz-Kaskoversicherung: Erschütterung der Redlichkeitsvermutung zu Gunsten des …
- OLG Hamm, 23.06.2004 - 20 U 8/04
Beweislast für eine Obliegenheitsverletzung in der Fahrzeugversicherung
- OLG Hamm, 18.12.2015 - 20 U 58/15
Kraftfahrtversicherung: äußeres Bild des Kfz-Diebstahls (hier: Beweis nicht …
- OLG Köln, 15.07.2014 - 9 U 57/13
Anforderungen an die Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls
- OLG Dresden, 27.04.2022 - 4 U 2658/21
Zahlung von Versicherungsleistungen aus einer Kaskoversicherung wegen eines …
- LG Frankfurt/Main, 20.06.2018 - 8 S 11/16
Beweislast des Versicherungsnehmers einer Kaskoversicherung bei behauptetem …
- OLG Schleswig, 24.10.2002 - 16 U 65/01
Zur Unredlichkeit eines Versicherungsnehmers ein einem Kfz-Diebstahl-Fall
- OLG Naumburg, 17.03.2011 - 4 U 49/10
Kfz-Kaskoversicherung: Pflicht zur erneuten Belehrung über die Folgen einer …
- OLG Brandenburg, 01.03.2023 - 11 U 161/22
Leistungen aus der Kaskoversicherung nach behaupteter Entwendung des Kfz; …
- LG Dortmund, 26.06.2013 - 22 O 189/08
Fahrzeugversicherung, Teileentwendung, äußeres Bild, Redlichkeitsvermutung, …
- LG Stuttgart, 26.07.2006 - 18 O 203/06
- OLG Dresden, 12.02.2014 - 7 U 871/13
Wenn das Auto weg ist und der Kaskoversicherer bestreitet, dass es gestohlen …
- LG Bochum, 01.04.2015 - 4 O 345/14
Keine Redlichkeitsvermutung bei Einreichen von Scheinrechnungen
- OLG Düsseldorf, 15.12.2009 - 4 U 15/09
Anforderungen an die Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls in der …
- LG Dortmund, 13.04.2016 - 2 O 227/13
Leistungsanspruch auf den Wiederbeschaffungswert des versicherten Pkw wegen …
- LG Dortmund, 22.06.2020 - 2 O 276/17
- LG Hannover, 23.12.2009 - 6 O 54/08
Aufbruchspuren; Beweis; Beweisaufnahme; Beweiserbringung; Beweisfälligkeit; …
- LG Wuppertal, 19.03.2015 - 7 O 13/14
- LG Köln, 22.06.2016 - 20 O 155/15