Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 12.09.2001

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 25.10.2000 - 20 U 66/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2028
OLG Hamm, 25.10.2000 - 20 U 66/00 (https://dejure.org/2000,2028)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.10.2000 - 20 U 66/00 (https://dejure.org/2000,2028)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Oktober 2000 - 20 U 66/00 (https://dejure.org/2000,2028)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • verkehrsrechtsforum.de

    Leistungsfreiheit der Versicherung bei Unfall aufgrund Rotlichtverstoßes. Hier aber nicht, weil besondere Umstände vorlagen.

  • Judicialis

    VVG § 61

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 61
    Kein grob fahrlässiger Rotlichtverstoß bei Ablenkung durch gefahrträchtiges Fahrverhalten eines Gelenkbusses

  • rechtsanwalt-strafrecht-detmold.de

    Leistungsfreiheit der Versicherung bei Unfall aufgrund Rotlichtverstoßes

  • RA Kotz

    Keine Leistung der Versicherung bei Unfall aufgrund Rotlichtverstoßes? Der Einzelfall entscheidet.............

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 61
    Grobe Fahrlässigkeit bei Rotlichtverstoß - Ablenkung durch gefahrträchtigen Gelenkbus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 395
  • VersR 2002, 603
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.07.1992 - IV ZR 223/91

    Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2000 - 20 U 66/00
    Er darf sich nicht von weniger wichtigen Vorgängen und Eindrücken ablenken lassen (BGH VersR 1992, 1085; Senat, VersR 1988, 1260; 95, 92).

    Vielmehr sind auch Umstände zu berücksichtigen, die die subjektive Seite der Verantwortlichkeit betreffen (BGH VersR 92, 1085 m.w.N.).

    Dabei reicht allerdings die Feststellung eines sogenannten "Augenblicksversagens" allein zur Entlastung nicht, wenn dies auch durchaus ein entlastendes Moment sein kann (BGH VersR 92, 1085; Senat, NVersZ 2000, 386).

  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 57/88

    Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2000 - 20 U 66/00
    Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nach den gesamten Umständen in ungewöhnlich hohem Maße verletzt und wer das unbeachtet gelassen hat, was im ggf. jedem hätte einleuchten müssen (BGH VersR 1989, 582 (583)).
  • OLG Hamm, 26.01.2000 - 20 U 166/99

    Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls bei einem Rotlichtverstoß

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2000 - 20 U 66/00
    Dabei reicht allerdings die Feststellung eines sogenannten "Augenblicksversagens" allein zur Entlastung nicht, wenn dies auch durchaus ein entlastendes Moment sein kann (BGH VersR 92, 1085; Senat, NVersZ 2000, 386).
  • OLG Hamm, 17.06.1994 - 20 U 390/93

    Anfahren trotz fortbestehenden Rotlichts

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2000 - 20 U 66/00
    Er darf sich nicht von weniger wichtigen Vorgängen und Eindrücken ablenken lassen (BGH VersR 1992, 1085; Senat, VersR 1988, 1260; 95, 92).
  • OLG Hamm, 02.03.1988 - 20 U 218/87
    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2000 - 20 U 66/00
    Er darf sich nicht von weniger wichtigen Vorgängen und Eindrücken ablenken lassen (BGH VersR 1992, 1085; Senat, VersR 1988, 1260; 95, 92).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 12.09.2001 - 7 U 189/2000, 7 U 189/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5039
OLG Frankfurt, 12.09.2001 - 7 U 189/2000, 7 U 189/00 (https://dejure.org/2001,5039)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.09.2001 - 7 U 189/2000, 7 U 189/00 (https://dejure.org/2001,5039)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. September 2001 - 7 U 189/2000, 7 U 189/00 (https://dejure.org/2001,5039)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Vollkaskoversicherung; Leistungsfreiheit; Alkoholtypischer Fahrfehler ; Unfall; Alkoholisierung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Alkoholbedingter Verkehrsunfall - Leistungsfreiheit der Versicherung

  • blutalkohol PDF, S. 96
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 603
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Köln, 25.11.1982 - 5 U 102/82

    Schuldhafte Herbeiführung des Versicherungsfalles; Leistungsbefreiung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.09.2001 - 7 U 189/00
    Der Senat folgt der Ansicht, dass die insoweit theoretisch in Betracht kommenden Umstände, dass auch einem Nüchternen ein vergleichbarer Unfall hätte unterlaufen können, so mannigfaltig sind, dass es die Beklagte überfordern würde, ihr daher nicht zumutbar ist, hierzu ohne entsprechendes Vorbringen des Klägers vorzutragen und Beweis anzutreten (vgl. auch OLG Oldenburg, Recht und Schaden 1995, 331 (332); OLG Köln, VersR 1983, 575; Bruck/Möller, "VVG", 8. Aufl. § 61 VVG Anm. 49; Baumgärtl, Handbuch der Beweislast § 61 VVG Rdn. 18).
  • BGH, 10.10.1990 - IV ZR 231/89

    Ausschluß des Versicherungsschutzes - Alkoholbedingte Bewußtseinsstörung -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.09.2001 - 7 U 189/00
    Dass die Alkoholisierung des Klägers zu Ausfallerscheinungen geführt hat, läßt sich dem ihm vorzuwerfenden unfallursächlichen Fahrfehler entnehmen, so dass sich hieraus ein Anscheinsbeweis der Ursächlichkeit der Fahruntüchtigkeit für den Unfall entnehmen läßt (vgl. auch BGH VersR 1988, 733; BGH VersR 1990, 1343; OLG Hamm, ZFS 1993, 313; OLG Hamm, Recht und Schaden 1995, 374; OLG Karlsruhe, ZFS 1986, 209; OLG Köln, VersR 1989, 139).
  • OLG Köln, 17.11.1988 - 5 U 71/88

    Rückgriff des Versicherers auf den Versicherungsnehmer bei vorsätzlich oder grob

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.09.2001 - 7 U 189/00
    Dass die Alkoholisierung des Klägers zu Ausfallerscheinungen geführt hat, läßt sich dem ihm vorzuwerfenden unfallursächlichen Fahrfehler entnehmen, so dass sich hieraus ein Anscheinsbeweis der Ursächlichkeit der Fahruntüchtigkeit für den Unfall entnehmen läßt (vgl. auch BGH VersR 1988, 733; BGH VersR 1990, 1343; OLG Hamm, ZFS 1993, 313; OLG Hamm, Recht und Schaden 1995, 374; OLG Karlsruhe, ZFS 1986, 209; OLG Köln, VersR 1989, 139).
  • BGH, 24.02.1988 - IVa ZR 193/86

    Feststellung der relativen Fahruntüchtigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.09.2001 - 7 U 189/00
    Dass die Alkoholisierung des Klägers zu Ausfallerscheinungen geführt hat, läßt sich dem ihm vorzuwerfenden unfallursächlichen Fahrfehler entnehmen, so dass sich hieraus ein Anscheinsbeweis der Ursächlichkeit der Fahruntüchtigkeit für den Unfall entnehmen läßt (vgl. auch BGH VersR 1988, 733; BGH VersR 1990, 1343; OLG Hamm, ZFS 1993, 313; OLG Hamm, Recht und Schaden 1995, 374; OLG Karlsruhe, ZFS 1986, 209; OLG Köln, VersR 1989, 139).
  • BGH, 30.10.1985 - IVa ZR 10/84

    Entfallen des Versicherungsschutzes wegen relativer Fahruntüchtigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.09.2001 - 7 U 189/00
    Soweit der Kläger zu bedenken gegeben hat, dass auch einem Nüchternen der Unfall hätte unterlaufen können, ist davon auszugehen, dass im allgemeinen ein nüchterner Fahrzeugführer eine solche Verkehrslage zu meistern imstande ist, wenn er das übliche Maß an Aufmerksamkeit und Sorgfalt beachtet, während sie gerade einem unter Alkohol Stehendem zum Verhängnis wird, weil er in seinem Reaktionsund Koordinationsvermögen gestört ist (vgl. auch BGH VersR 1976, 729 (730); BGH VersR 1957, 509; BGH VersR 1986, 141; OLG Oldenburg, Recht und Schaden 1995, 331).
  • OLG Hamm, 03.02.1993 - 20 U 285/92

    Bewußtseinsstörung; Nachtrunk; Ausfallerscheinungen bei der Blutentnahme;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.09.2001 - 7 U 189/00
    Dass die Alkoholisierung des Klägers zu Ausfallerscheinungen geführt hat, läßt sich dem ihm vorzuwerfenden unfallursächlichen Fahrfehler entnehmen, so dass sich hieraus ein Anscheinsbeweis der Ursächlichkeit der Fahruntüchtigkeit für den Unfall entnehmen läßt (vgl. auch BGH VersR 1988, 733; BGH VersR 1990, 1343; OLG Hamm, ZFS 1993, 313; OLG Hamm, Recht und Schaden 1995, 374; OLG Karlsruhe, ZFS 1986, 209; OLG Köln, VersR 1989, 139).
  • OLG Hamm, 27.10.1993 - 20 U 197/93

    Unfall; Alkoholisierter Fahrer; Typische alkoholbedinge Fahrfehler;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.09.2001 - 7 U 189/00
    Es beruht gerade auf den Ausfallerscheinungen eines angetrunkenen Kraftfahrers, dass er aufgrund seines dadurch eingeschränkten Blickfeldes und seiner stark eingeschränkten Möglichkeiten, das Geschehen scharf wahrzunehmen, in Verbindung mit einer verminderten Reaktionszeit den Verlauf einer Kurve falsch einschätzt und deshalb im weiteren Verlauf der Kurve aus dieser herausgetragen wird (vgl. auch OLG Hamm, ZFS 1994, 134).
  • BGH, 24.02.1976 - VI ZR 61/75

    Ursachenzusammenhang - Erster Anschein - Trunkenheit - Fußgänger - Beteiligung an

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.09.2001 - 7 U 189/00
    Soweit der Kläger zu bedenken gegeben hat, dass auch einem Nüchternen der Unfall hätte unterlaufen können, ist davon auszugehen, dass im allgemeinen ein nüchterner Fahrzeugführer eine solche Verkehrslage zu meistern imstande ist, wenn er das übliche Maß an Aufmerksamkeit und Sorgfalt beachtet, während sie gerade einem unter Alkohol Stehendem zum Verhängnis wird, weil er in seinem Reaktionsund Koordinationsvermögen gestört ist (vgl. auch BGH VersR 1976, 729 (730); BGH VersR 1957, 509; BGH VersR 1986, 141; OLG Oldenburg, Recht und Schaden 1995, 331).
  • BGH, 08.07.1957 - II ZR 177/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.09.2001 - 7 U 189/00
    Soweit der Kläger zu bedenken gegeben hat, dass auch einem Nüchternen der Unfall hätte unterlaufen können, ist davon auszugehen, dass im allgemeinen ein nüchterner Fahrzeugführer eine solche Verkehrslage zu meistern imstande ist, wenn er das übliche Maß an Aufmerksamkeit und Sorgfalt beachtet, während sie gerade einem unter Alkohol Stehendem zum Verhängnis wird, weil er in seinem Reaktionsund Koordinationsvermögen gestört ist (vgl. auch BGH VersR 1976, 729 (730); BGH VersR 1957, 509; BGH VersR 1986, 141; OLG Oldenburg, Recht und Schaden 1995, 331).
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