Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 24.01.2001

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 25.01.2002 - U 3/01 RhSch   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7541
OLG Karlsruhe, 25.01.2002 - U 3/01 RhSch (https://dejure.org/2002,7541)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.01.2002 - U 3/01 RhSch (https://dejure.org/2002,7541)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. Januar 2002 - U 3/01 RhSch (https://dejure.org/2002,7541)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schiffsunfall; Schadensersatz; Begegnungskollision; Schifffahrtsübliche Kurse; Radarschiffer-Zeugnis ; Mitverschulden

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 252; ; BGB § 779

  • Institut für Transport- und Verkehrsrecht

    BGB §§ 254, 823 Abs. 1 und 2; RhSchPVO §§ 4.06, 6.03, 6.07, 6.24; BinSchiffG 3, 92b, 92c

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 254; BGB § 823 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 2; RheinSchPV § 4.06; RheinSchPV § 6.03; RheinSchPV § 6.07; RheinSchPV § 6.24; BinnSchG § 3; BinnSchG § 92 b; BinnSchG § 92 c
    Einhaltung des schifffahrtsüblichen Kurses ist heute grundsätzlich nur noch an Gefahrenstellen geboten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242 § 252 § 779
    Haftung des Schiffsführers bzw. Eigners eines Binnenschiffes für Schäden bei einer Schiffskollision auf dem Rhein, die durch eine plötzliche Kursänderung verursacht wurden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2002, 328
  • VersR 2002, 778
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • Berufungskammer der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, 10.06.1998 - 374 Z - 7/98
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.01.2002 - U 3/01
    "Schifffahrtsüblichen" Kursen kommt heute in der Regel nur noch an besonderen Gefahrenstellen Bedeutung mehr zu, da die Schifffahrt aufgrund ihrer Ausstattung mit nautischen Hilfsmitteln in der Lage ist, auch schifffahrtsunübliche Kurse zu fahren und zu erkennen (vgl. BK ZKR VersR 1999, 649; OLG - SchObG - Karlsruhe, Urt. v. 5.12.2001 U 2/01RhSch -).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 24.01.2001 - 14 W 46/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7634
OLG Koblenz, 24.01.2001 - 14 W 46/01 (https://dejure.org/2001,7634)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24.01.2001 - 14 W 46/01 (https://dejure.org/2001,7634)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24. Januar 2001 - 14 W 46/01 (https://dejure.org/2001,7634)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Kostenfestsetzung; Deckungszusage; Rechtsschutzversicherungen; Nicht gebührenrechtlicher Einwand; Gebührenprozess

  • Judicialis

    BRAGO § 16 Abs. 5

  • VersR (via Owlit)

    BRAGO § 19 Abs. 5
    Keine Kostenfestsetzung bei fehlender Deckungszusage des Rechtsschutzversicherers infolge Anwaltsverschuldens

  • rechtsportal.de

    BRAGO § 16 Abs. 5
    Angeblicher Fehler beim Deckungsschutz-nichtgebührenrechtlicher Einwand

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1206 (Ls.)
  • VersR 2002, 778
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Brandenburg, 12.03.2003 - 9 WF 39/03

    Gebührenanspruch eines Rechtsanwalts nach telefonischem Entzug der

    Nicht gebührenrechtlich in diesem Sinne ist ein Einwand, der sich nicht lediglich gegen die Richtigkeit einzelner Ansätze, sondern gegen den Gebührenanspruch als solchen nach Grund und/oder nach Höhe richtet (OLG Koblenz VersR 2002, 778, Hartmann, Kostengesetze, 32. Aufl. 2003, § 19 Rn. 52 am Ende).
  • OLG Köln, 11.05.2016 - 17 W 99/16

    Anspruch des Rechtsanwalts auf Festsetzung einer Vergütung bei Bestehen einer

    Anders ist lediglich dann zu entscheiden, wenn der Mandant einwendet, man habe vereinbart, dass sich der Rechtsanwalt zunächst an die Rechtsschutzversicherung wendet oder der Rechtsanwalt sei von dieser bereits honoriert worden oder dieser habe es pflichtwidrig unterlassen, für Deckungsschutz zu sorgen (OLG Koblenz VersR 2002, 778; Müller-Rabe, a. a. O., m. w. N.).
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