Weitere Entscheidung unten: BGH, 24.04.2002

Rechtsprechung
   BGH, 08.05.2002 - IV ZR 239/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2848
BGH, 08.05.2002 - IV ZR 239/00 (https://dejure.org/2002,2848)
BGH, Entscheidung vom 08.05.2002 - IV ZR 239/00 (https://dejure.org/2002,2848)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 2002 - IV ZR 239/00 (https://dejure.org/2002,2848)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,2848) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Transportversicherer - Container - Speditionsfirma - Sachschaden - Folgeschaden

  • tis-gdv.de

    Verpackungsausschluss, Transportversicherung

  • Judicialis

    ZPO § 286

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ADS Güterversicherung 73/84 Nr. 1.4.1.5
    Die "Verpackungsklausel" der Nr. 1.4.1.5 ADS Güterversicherung 73/84 enthält einen Risikoausschluss mit Beweislastfolgen für den Versicherer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 286
    Beweiswürdigung bei Vorlage von Lichtbildern

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - ordnungsgemäße Beweisaufnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1102
  • VersR 2002, 845
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.02.1996 - II ZR 21/95

    Ersatzpflicht des Seetransportversicherers wegen Beschädigung eines

    Auszug aus BGH, 08.05.2002 - IV ZR 239/00
    Die "Verpackungsklausel" in Ziffer 1.4.1.5 der ADS Güter 73/84 enthält einen verschuldensunabhängigen Risikoausschluß, dessen tatsächliche Voraussetzungen der Versicherer beweisen muß (dazu Enge, Transportversicherung, 3. Aufl., S. 125; ders., Erläuterungen zu den ADS Güterversicherung 1973 und dazugehörigen DTV-Klauseln, 1973, S. 37 f. zu Ziff. 1.4.1.5; Koller VersR 1993, 519, 524; vgl. auch Römer in Römer/Langheid, VVG, zu § 131 Rdn. 2; Voit in Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl. § 131 Rdn. 7; BGH, Urteil vom 26. Februar 1996 - II ZR 21/95 - VersR 1996, 1260 unter 3).

    Für die neue Verhandlung weist der Senat darauf hin, daß der Abladeort, auf dessen Standards es für die Bestimmung der Handelsüblichkeit einer Verpackung ankommt, der Ort ist, an dem das Transportgut auf ein Schiff übergeben wird (vgl. dazu BGH, Urteil vom 26. Februar 1996 - II ZR 21/95 - VersR 1996, 1260 unter 3 b).

  • OLG Bremen, 07.01.1988 - 2 U 152/86

    Ausgestaltung der Handelsüblichkeit der Verpackung und des Kantenschutzes von

    Auszug aus BGH, 08.05.2002 - IV ZR 239/00
    Da für Transportschäden regelmäßig mehrere adäquate Ursachen nebeneinander in Betracht kommen, ist auf die mit hoher Wahrscheinlichkeit wirksamste, in ihrer Ursächlichkeit erheblichste Ursache (causa proxima, vgl. dazu Voit aaO und § 131 VVG Rdn. 8; OLG Bremen, Urteil vom 7. Januar 1988 - 2 U 152/86 - VersR 1988, 716, jeweils m.w.N.) abzustellen.
  • BGH, 27.05.2015 - IV ZR 292/13

    Deckungsschutz aus einer Flusskaskopolice für ein Tankmotorschiff: Schiffsunfall

    Dieser für die Seeversicherung entwickelte Grundsatz (Senatsurteil vom 8. Mai 2002 - IV ZR 239/00, VersR 2002, 845 unter 3; OLG Hamburg VersR 1991, 544 unter I 2 c bb; OLG Bremen TranspR 1988, 236, 238; OLG Hamburg VersR 1987, 354; OLG Hamburg VersR 1973, 1136) ist auf die Transportversicherung übertragbar (OLG Karlsruhe TranspR 1994, 445, 446; vgl. MünchKomm-VVG/Kollatz, § 130 Rn.11; Koller in Prölss/Martin, VVG 29. Aufl. § 137 Rn. 2a; Langheid in Römer/Langheid, VVG 4. Aufl. § 130 Rn. 17; Harms in Rüffer/Halbach/Schimikowski, HK-VVG 2. Aufl. § 130 Rn. 7; Ramming in Staudinger/Halm/Wendt, FAKomm-VersR § 130 VVG Rn.13; Thume in Thume/de la Motte/Ehlers, Transportversicherungsrecht 2. Aufl. Teil 2 Rn. 420; a.A. Schauer in BK-VVG, Vorbem. §§ 49-68a Rn. 30; Sieg in Bruck/Möller, VVG 8. Aufl. § 49 Anm. 144; Heiss/Trümper in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechtshandbuch 3. Aufl. § 38 Rn. 153) und gilt auch bei der Haftung für Ersatz an Dritte.

    Dies lässt sich auf das Haftpflichtelement der hier in Rede stehenden Transportversicherung übertragen, weil die eine Eintrittspflicht des Versicherers für Ersatz an Dritte auslösenden Kollisionen in der Binnenschifffahrt in vergleichbarer Weise auf einem Zusammenwirken von Natureinflüssen, Technik und menschlichem Verhalten (vgl. Senatsurteil vom 8. Mai 2002 aaO unter 3; Sieg in Bruck/Möller aaO) beruhen können.

  • OLG Karlsruhe, 18.07.2013 - 12 U 203/12
    Ist der Schaden auf mehrere adäquate Ursachen zurückzuführen, so ist - auch in Hinblick auf ein Unterlassen (OLG Hamburg, VersR 87, 354) - auf die "causa proxima" (mit hoher Wahrscheinlichkeit wirksamste, erheblichste Ursache) abzustellen (BGH, VersR 2002, 845; VersR 1971, 1056; OLG Karlsruhe, Urt. 02.09.1994 - 15 U 249/93, TranspR 1994, 446; Koller in Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz, 28. Aufl., 2010, § 137 Rdnr. 2).

    Die Beweislast für die Kausalität des Fehlverhaltens und das Setzen der causa proxima trägt der Versicherer (BGH VersR 82, 381; 2002, 845).

  • OLG Frankfurt, 26.01.2018 - 3 U 85/13

    Haftung des Anwalts wegen fehlerhafter Prozessführung (hier: Verstoß gegen die

    Der Versicherer kann den ihm obliegenden Beweis mithin nur führen, wenn er zugleich darlegt und im Streitfall unter Beweis stellt, dass kein anderes Ereignis für den Schadenseintritt wirksamer geworden ist (so BGH, Urteil vom 08.05.2002, Az. IV ZR 239/00, Rn. 3, BeckRS 2002 30258298).
  • OLG Schleswig, 04.12.2014 - 5 U 89/14

    Staatenimmunität; Internationale Gerichtsbarkeit; Schuldenschnitt; hoheitliches

    Die Erwägungen der Kommission beruhen hingegen auf der causa proxima-Lehre, nach der auf die mit hoher Wahrscheinlichkeit wirksamste, in ihrer Ursächlichkeit erheblichste Ursache (BGH, Urteil vom 8. Mai 2002 - IV ZR 239/00, VersR 2002, 845 , Rn. 17 in [...]) abzustellen ist.
  • OLG München, 28.11.2016 - 23 U 2430/16

    Schimmelbildung beim Seetransport

    Entscheidend ist die mit hoher Wahrscheinlichkeit wirksamste, in ihrer Ursächlichkeit erheblichste Ursache (sog. causa proxima) (BGH, NJW-RR 2002, S. 1102, 1103; KG, Urteil vom 02.07.1999, 6 U 8103/97, BeckRS 1999, 12185 Tz. 5).
  • OLG München, 13.11.2002 - 7 U 2323/02

    Keine Haftung des Spediteurs bzw. des Versicherers wegen Beschädigung des

    Soweit der Bundesgerichtshof (Urteil vom 8. Mai 2002, Az.: IV ZR 239/00) im Rahmen des Risikoausschlusses nach Ziffer 1.4.1.5 der ADS 73/84 dem Versicherer den Nachweis auferlegt hat, dass die mangelhafte Verpackung des Transportguts für den eingetretenen Schaden ursächlich geworden ist und dass kein anderes Ereignis für den Schadenseintritt wirksamer geworden ist (sog. Causa-Proxima-Theorie), hat die Beklagte zu 1) diesen Nachweis hier geführt.
  • OLG München, 25.10.2016 - 23 U 2430/16

    Schimmelbildung beim Seetransport

    Entscheidend ist die mit hoher Wahrscheinlichkeit wirksamste, in ihrer Ursächlichkeit erheblichste Ursache (sog. causa proxima) (BGH, NJW-RR 2002, S. 1102, 1103; KG, Urteil vom 02.07.1999, 6 U 8103/97, BeckRS 1999, 12185 Tz. 5).
  • OLG Frankfurt, 13.11.2002 - 7 U 2323/02

    Anspruch auf Ersatz eines Transportschadens; Beschädigung von Transportgut;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Bremen, 05.05.2017 - 2 U 124/16

    Causa proxima für Untergang eines Frachters

    Bestehen für einen Schadensfall jedoch mehrere adäquat kausale Schadensursachen, von denen (mindestens) eine die Einstandspflicht des Versicherers entfallen lassen würde, kommt es für die Frage der Haftung unter Betrachtung aller in Rede stehender adäquater Schadensursachen auf die mit hoher Wahrscheinlichkeit in ihrer Ursächlichkeit erheblichste, wirksamste Ursache des Schadensereignisses (causa proxima) an (BGH, NJW-RR 2015, 1125, 1128; BGH, NJW-RR 2002, 1102, 1103 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 24.04.2002 - IV ZR 69/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,1325
BGH, 24.04.2002 - IV ZR 69/01 (https://dejure.org/2002,1325)
BGH, Entscheidung vom 24.04.2002 - IV ZR 69/01 (https://dejure.org/2002,1325)
BGH, Entscheidung vom 24. April 2002 - IV ZR 69/01 (https://dejure.org/2002,1325)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,1325) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versicherungsfall - Ausländisches Insolvenzverfahren - Ungerechtfertigte Bereicherung - Gerichtliche Zulassung - Geschäftsaufsicht

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Versicherungsfall bei Eröffnung eines ausländischen Insolvenzverfahrens gegen den dort ansässigen Kunden des Versicherungsnehmers

  • Judicialis

    AVB Warenkredit 1984 § 9

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)

    AVB Warenkredit 84 § 9
    Ergänzende Auslegung der AVB Warenkredit 84 zur Bestimmung Versicherungsfalls bei Eröffnung eines ausländischen Insolvenzverfahrens

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    AVB f. Warenkreditvers. (1984) § 9
    Bestimmung des Versicherungsfalls bei Eröffnung eines ausländischen Insolvenzverfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    AVB Warenkredit 1984

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1346
  • MDR 2002, 1063
  • EuZW 2003, 380
  • EuZW 2003, 480 (Ls.)
  • NZI 2002, 507
  • VersR 2002, 845
  • WM 2003, 537
  • BB 2002, 715
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.12.1992 - IV ZR 135/91

    Inhaltskontrolle der AVB-Warenkredit 84

    Auszug aus BGH, 24.04.2002 - IV ZR 69/01
    Daraus ergibt sich bei einer Gesamtbetrachtung auch für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer einer Warenkreditversicherung, daß Zahlungsunfähigkeit und damit der Eintritt des Versicherungsfalls bereits dann anzunehmen sind, wenn durch einen bestimmten, ohne weiteres nachprüfbaren Umstand dokumentiert ist (vgl. dazu BGHZ 120, 290, 296 ff. und BGH, Urteil vom 17. September 1986 - IVa ZR 73/85 - VersR 1987, 68 unter I 1 c), daß die Forderung des Versicherungsnehmers in absehbarer Zeit nicht oder jedenfalls nicht in vollem Umfang durchsetzbar ist.
  • BGH, 17.09.1986 - IVa ZR 73/85

    Auslegung und Inhaltskontrolle von Kreditversicherungsbedingungen

    Auszug aus BGH, 24.04.2002 - IV ZR 69/01
    Daraus ergibt sich bei einer Gesamtbetrachtung auch für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer einer Warenkreditversicherung, daß Zahlungsunfähigkeit und damit der Eintritt des Versicherungsfalls bereits dann anzunehmen sind, wenn durch einen bestimmten, ohne weiteres nachprüfbaren Umstand dokumentiert ist (vgl. dazu BGHZ 120, 290, 296 ff. und BGH, Urteil vom 17. September 1986 - IVa ZR 73/85 - VersR 1987, 68 unter I 1 c), daß die Forderung des Versicherungsnehmers in absehbarer Zeit nicht oder jedenfalls nicht in vollem Umfang durchsetzbar ist.
  • BGH, 22.01.1992 - IV ZR 59/91

    Rückgewähranspruch des Versicherers bei Rentenbezug des Versicherungsnehmers in

    Auszug aus BGH, 24.04.2002 - IV ZR 69/01
    Ziel dieser Auslegung ist es, einen Versicherungsschutz zu gewährleisten, der hinter dem bei Zahlungsunfähigkeit von Kunden mit Sitz im Inland nicht zurückbleibt, aber auch nicht darüber hinausgeht (vgl. zur ergänzenden Vertragsauslegung bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen BGHZ 117, 92, 98 ff. und H. Schmidt in Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Gesetz 9. Aufl. § 6 Rdn. 31, 32).
  • OLG Koblenz, 21.06.2004 - 10 U 945/03

    Warenkreditversicherung: Versicherungsfall der Zahlungsunfähigkeit bei

    In der Warenkreditversicherung nach den AVB Warenkredit 1984 bedarf es für den Versicherungsfall der Zahlungsunfähigkeit bei Auslandssachverhalten keiner ergänzenden Vertragsauslegung zu § 9 AVB Warenkredit 1984, wenn für diese eine Zusatzklausel vereinbart ist, nach der Zahlungsunfähigkeitauch dann vorliegt, "wenn infolge nachgewiesener ungünstiger Umstände eine Bezahlung aussichtslos erscheint, weil eine Zwangsvollstreckung, ein Konkursantrag oder eine andere gegen den Kunden gerichtete Maßnahme des Versicherungsnehmers keinen Erfolg verspricht" (Abgrenzung zu BGH, VersR 2002 S. 845).

    Die Klägerin bezieht sich auf BGH, VersR 2002 S. 845, und meint, auch in ihrem Schriftsatz vom 29. April 2004 dies noch näher ausführend, versicherte Zahlungsunfähigkeit liege auch dann vor, wenn der Schuldner "untergetaucht" sei, sei es aufgrund unmittelbarer Verknüpfung von § 1 AVB Warenkredit 1984 mit § 17 Abs. 2 Satz 2 InsO - weil "Untertauchen" mit Zahlungseinstellung gleichzusetzen sei -, sei es in Auslandsfällen in Anlehnung an die genannte Entscheidung des Bundesgerichtshofs deshalb, weil der Auslandssachverhalt aufgrund ergänzender Vertragsauslegung parallel zu behandeln sei.

  • BGH, 16.07.2003 - IV ZR 101/02

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung hinsichtlich der

    Die als rechtsgrundsätzlich bezeichneten Fragen des Eintritts des Versicherungsfalles nach § 9 AVB und der Beweislast für die Kausalität nach § 14 Nr. 2 AVB sind durch die Rechtsprechung des Senats geklärt (Urteile vom 24. April 2002 - IV ZR 69/01 - VersR 2002, 845 und vom 13. November 1996 - IV ZR 226/95 - VersR 1997, 485, jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 11.05.2004 - 9 U 136/03

    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht