Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 01.03.2001

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 14.09.2000 - 27 U 84/00   

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https://dejure.org/2000,2679
OLG Hamm, 14.09.2000 - 27 U 84/00 (https://dejure.org/2000,2679)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.09.2000 - 27 U 84/00 (https://dejure.org/2000,2679)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. September 2000 - 27 U 84/00 (https://dejure.org/2000,2679)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leasingnehmer; Vorsteuerabzugsberechtigung; Zerstörung des geleasten Fahrzeugs; Wiederbeschaffungswert; Umsatzsteuer

  • Judicialis

    StVG § 7; ; StVG § 17; ; PflVG § 3; ; BGB § 249; ; BGB § 291; ; BGB § 288; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249
    Nicht vorsteuerabzugsberechtigter Leasingnehmer kann Umsatzsteuer auf Kfz-Wiederbeschaffungswert verlangen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zerstörung des Leasingfahrzeugs - Umsatzsteuer auf Wiederbeschaffungswert als Schaden - Bruttoschaden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Umsatzsteuererstattung auch bei privatem Leasingfahrzeug

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallschadensregulierung - Wirtschaftlicher Totalschaden mit Leasingfahrzeug: Brutto- oder Nettoentschädigung?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 213
  • VersR 2002, 858
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.07.1993 - IV ZR 181/92

    Berechnung der Neupreisentschädigung bei Totalschaden des Leasingfahrzeugs

    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2000 - 27 U 84/00
    Nur am Rande ist darauf hinzuweisen, dass die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Mehrwertsteuererstattungspflicht im Falle eines Kasko-Schadens (VersR 1989, 959; 1993, 1223) auf die vorliegende Rechtsfrage nicht anwendbar ist.
  • OLG Köln, 06.11.1985 - 2 U 63/85

    Totalschaden; Leasingvertrag; Schadensersatzanspruch; Schadensersatz

    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2000 - 27 U 84/00
    Unter Berücksichtigung dieser Rechtslage und der vertraglichen Verpflichtung des Leasingnehmers aus dem Leasingvertrag, alle fahrzeugbezogenen Ansprüche aus einem Schadensfall im eigenen Namen geltend zu machen (Ziffer X Abs. 4), kommt es für die Bemessung des Haftungsschadens auf die Vorsteuerabzugsberechtigung des Leasingnehmers an, die vorliegend unstreitig nicht gegeben ist (so auch Becker; a.a.O., D 88; OLG Köln in NJW 1986, 1816; OLG Saarbrücken in ZfS 95, 95; AG Freiburg in NJW-RR 1987, 346).
  • BGH, 05.11.1991 - VI ZR 145/91

    Schadensersatz bei Beschädigung eines geleasten Fahrzeugs

    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2000 - 27 U 84/00
    Der Leasingnehmer ist insoweit nachteilig betroffen, als infolge des Schadensereignisses das äquivalent für seine - fortbestehende - Leistungsverpflichtung weggefallen ist (BGH in NJW 1992, 553; VersR 1991, 319; Geigel, Der Haftpflichtprozeß, 22. Aufl., Kap. 4, Rn. 93; Becker, Kraftverkehrshaftpflicht-Schäden, 29. Aufl., D 87).
  • OLG München, 28.02.1989 - 5 U 5138/88

    Anforderungen an die Geltendmachung unfallbedingten Verdienstausfalls

    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2000 - 27 U 84/00
    Der Leasingnehmer ist insoweit nachteilig betroffen, als infolge des Schadensereignisses das äquivalent für seine - fortbestehende - Leistungsverpflichtung weggefallen ist (BGH in NJW 1992, 553; VersR 1991, 319; Geigel, Der Haftpflichtprozeß, 22. Aufl., Kap. 4, Rn. 93; Becker, Kraftverkehrshaftpflicht-Schäden, 29. Aufl., D 87).
  • BGH, 11.05.1989 - III ZR 88/87

    Haftung der Gemeinde für die Bebaubarkeit eines noch zu beplanenden Geländes;

    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2000 - 27 U 84/00
    Nur am Rande ist darauf hinzuweisen, dass die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Mehrwertsteuererstattungspflicht im Falle eines Kasko-Schadens (VersR 1989, 959; 1993, 1223) auf die vorliegende Rechtsfrage nicht anwendbar ist.
  • OLG Hamm, 20.06.1995 - 27 U 14/94
    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2000 - 27 U 84/00
    Für die Bewertung dieser Sachnutzung bildet nach dem für das Schadensersatzrecht maßgebenden Gedanken des § 249 BGB - Herstellung des ohne das Schadensereignis bestehenden Zustandes - der Kauf- bzw. Wiederbeschaffungswert den maßgeblichen Anknüpfungspunkt, weil der Leasingnehmer mit einem über diese Ersatzleistung beschafften gleichwertigen Fahrzeug die Sachnutzung in gleicher Weise wie vor dem Unfall fortsetzen kann (vgl. auch Senatsurteil 27 U 14/94).
  • LG Coburg, 28.05.2021 - 33 S 10/21

    Ersatzpflicht bei Beschädigung eines Leasingfahrzeuges - Ersatzfähigkeit von

    Auch das OLG Hamm entschied in einem Fall der Zerstörung des Leasingfahrzeugs, dass der nicht vorsteuerabzugsberechtigte Leasingnehmer die auf den Wiederbeschaffungswert entfallende Umsatzsteuer als Schaden geltend machen kann und es für die Bemessung des Haftungsschadens auf die Vorsteuerabzugsberechtigung des Leasingnehmers ankomme, wodurch auch der Schädiger nicht unbillig belastet werde, da die Schadenshöhe regelmäßig von der Vorsteuerabzugsberechtigung des jeweils Geschädigten abhänge, vgl. OLG Hamm, Urteil vom 14.09.2000, Az. 27 U 84/00, BeckRS 2000, 30131373.
  • OLG München, 23.01.2015 - 10 U 1620/14

    Ersatzfähiger Schaden des Leasingnehmers bei der Beschädigung des

    Ein Ausnahmefall, nachdem der geschädigte Leasingnehmer vertraglich zu Wiederherstellung und Reparatur verpflichtet ist, und diese selbst für sich in Auftrag gibt (OLG Hamm VersR 2002, 858; OLG Celle, NJOZ 2014, 850; BGH NJW 1992, 553 = VersR 1992, 194), liegt unstreitig nicht vor.
  • OLG München, 26.04.2013 - 10 U 3879/12

    Umfang des Schadensersatzes für Unfallschäden eines geleasten Fahrzeugs

    (2) Auch das OLG Hamm sah den nicht vorsteuerabzugsberechtigten Leasingnehmer im Rahmen des "Haftungsschadens" als berechtigt an, Umsatzsteuer zu verlangen "Denn der Leasingnehmer mußte für die Wiederherstellung der früheren Lage, also zur Wiedererlangung eines Äquivalentes für die Entziehung des Fahrzeuges neben dem Fahrzeugnettopreis auch Umsatzsteuer aufwenden" (OLG Hamm VersR 2002, 858 = Urteil v. 14.09.2000, Az. 27 U 84/00 [[...], zitiert Rz 22]; NZV 2004, 1191).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 01.03.2001 - 8 U 106/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8591
OLG Düsseldorf, 01.03.2001 - 8 U 106/00 (https://dejure.org/2001,8591)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.03.2001 - 8 U 106/00 (https://dejure.org/2001,8591)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. März 2001 - 8 U 106/00 (https://dejure.org/2001,8591)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf eine monatliche Mehrbedarfsrente ; Spastische Tetraplegie; Unentgeltliche Pflegeleistungen durch Angehörige ; Betreuungsaufwand; Schadensermittlung; Vermehrte menschliche Zuwendung ; Volljährigkeit

  • Judicialis

    BGB § 843 Abs. 1; ; BGB § 284 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 288 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 287; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711 Satz 1; ; ZPO § 108 Abs. 1 Satz 1

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 843; ZPO § 287
    Keine erhöhte Entschädigung wegen besonders liebevoller Zuwendung und Aufmerksamkeit für Eltern eines schwerbehinderten Kindes L

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf eine monatliche Mehrbedarfsrente und auf Ersatz der künftig eintretenden Schäden bei Schädigung aufgrund geburtshilflicher Versäumnisse

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 869
  • VersR 2002, 858 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.06.1999 - VI ZR 244/98

    Ersatz für Betreuungsleistungen der Eltern eines geschädigten Kindes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.03.2001 - 8 U 106/00
    Dieser Aspekt muß nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGHZ 106, 28; NJW 1999, 2819) aus grundsätzlichen Erwägungen außer Betracht bleiben: Es ist sicherlich nachvollziehbar, anerkennenswert und für die persönliche Entwicklung bedeutsam, daß sich die Angehörigen einem behinderten Kind mit besonderer Fürsorge widmen; häufig ist es das Bestreben der Eltern, die offensichtliche Hilfsbedürftigkeit einer geistig und körperlich behinderten Person verstärkt durch liebevolle Zuwendung und Aufmerksamkeit auszugleichen.
  • BGH, 22.11.1988 - VI ZR 126/88

    Ersatzfähigkeit elterlicher Zuwendung bei Schadensersatzanspruch eines Kindes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.03.2001 - 8 U 106/00
    Dieser Aspekt muß nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGHZ 106, 28; NJW 1999, 2819) aus grundsätzlichen Erwägungen außer Betracht bleiben: Es ist sicherlich nachvollziehbar, anerkennenswert und für die persönliche Entwicklung bedeutsam, daß sich die Angehörigen einem behinderten Kind mit besonderer Fürsorge widmen; häufig ist es das Bestreben der Eltern, die offensichtliche Hilfsbedürftigkeit einer geistig und körperlich behinderten Person verstärkt durch liebevolle Zuwendung und Aufmerksamkeit auszugleichen.
  • OLG Karlsruhe, 13.08.2014 - 7 U 128/13

    hypoxischer Hirnschaden - Arzthaftung: Bemessung des Pflege- und

    bb) Naturgemäß ist es nicht möglich, den zu ersetzenden Schaden für jeden Lebenstag zeitlich exakt zu ermitteln; vielmehr ist der Umfang der erforderlichen Aufwendungen nach § 287 ZPO unter Berücksichtigung der nachvollziehbaren Angaben der mit der Betreuung befassten Angehörigen und unter Zugrundelegung von Erfahrungswerten zu schätzen (OLG Dresden, Urteil vom 23.06.2011 - 4 U 1409/10, juris Tz. 14; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2002, 869 f., juris Tz. 18).
  • OLG Dresden, 23.06.2011 - 4 U 1409/10

    Begriff des Pflegemehraufwandes im Sinne von § 843 BGB; finanzielle Bewertung der

    (BGH VersR 1989, 188; OLG Zweibrücken aaO.; OLG Düsseldorf, aaO.; NJW-RR 2002, 869; Urteil vom 11.05.95, Az. 8 U 136/93 - juris).
  • OLG Düsseldorf, 07.12.2010 - 1 U 57/10
    Schadensersatz für elterliche Zuwendung wird nicht geschuldet (BGH NJW 1999, 2815; OLG Düsseldorf NJW-RR 2002, 869).

    Im Übrigen liegt der Betrag von 10 EUR je Stunde im Rahmen dessen, was andere Oberlandesgerichte ausgeurteilt haben (OLG Düsseldorf NJW-RR 2002, 869: 18 DM; OLG Köln VRS 82, 1: 20 DM; OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 90: 20 DM; OLG Koblenz VersR 2002, 244: 20 DM; OLG Zweibrücken NJW-RR 2008 620: 10 EUR).

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