Weitere Entscheidung unten: OLG Saarbrücken, 10.01.2001

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 29.09.2000 - 10 U 1541/99   

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https://dejure.org/2000,5020
OLG Koblenz, 29.09.2000 - 10 U 1541/99 (https://dejure.org/2000,5020)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29.09.2000 - 10 U 1541/99 (https://dejure.org/2000,5020)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29. September 2000 - 10 U 1541/99 (https://dejure.org/2000,5020)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung; Polizeiliche Einsatzstelle; Psychische Belastung; Sicherheitsberater; Wachdienst

  • Judicialis

    BB-BUZ § 1 (1); ; BB-BUZ § 2 (1)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ § 1 Nr. 1; BB-BUZ § 2 Nr. 1
    Verweisungstätigkeiten eines angestellten Leiters einer polizeilichen Einsatzstelle L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BB-BUZ § 1 (1) § 2 (1)
    Berufsunfähigkeit - Zusatzversicherung - Verweisungstätigkeit - Leiter einer polizeilichen Einsatzstelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 877 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.06.1999 - IV ZR 211/98

    Berufsunfähigkeit bei Ausübung anderweitiger Berufstätigkeit

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.09.2000 - 10 U 1541/99
    a) Es gehört grundsätzlich zur Vortragslast des Versicherers, einen Vergleichsberuf, auf den er den Versicherten verweisen will, bezüglich der ihn prägenden Merkmale (wie z. B. Vorbildung, Arbeitsbedingungen, Arbeitsverhältnisse, Entlohnung, erforderliche Fähigkeiten, körperliche Kräfte) näher zu konkretisieren (BGH Urteil vom 23.6.1999 -- IV ZR 211/98 -- VersR 1999, 1134, 1135; Urteil vom 29.6.1994 -- IV ZR 120/93 -- VersR 1994, 1095; Urteil vom 28.9.1994 -- IV ZR 226/93 -- NJW-RR 1995, 20).

    Übt der Versicherte bereits eine andere Tätigkeit aus, so muss er hingegen darlegen und beweisen, dass diese Tätigkeit keine bedingungsgemäße Vergleichstätigkeit ist (BGH VersR 1999, 1134, 1135; Urteil vom 30.11.1994 -- IV ZR 300/93 -- VersR 1995, 159; Senatsurteil vom 14.6.1996 -- 10 U 996/95 -- VersR 1997, 688).

  • BGH, 30.11.1994 - IV ZR 300/93

    Darlegungs- und Beweislast des Versicherten im Hinblick auf eine tatsächlich

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.09.2000 - 10 U 1541/99
    Übt der Versicherte bereits eine andere Tätigkeit aus, so muss er hingegen darlegen und beweisen, dass diese Tätigkeit keine bedingungsgemäße Vergleichstätigkeit ist (BGH VersR 1999, 1134, 1135; Urteil vom 30.11.1994 -- IV ZR 300/93 -- VersR 1995, 159; Senatsurteil vom 14.6.1996 -- 10 U 996/95 -- VersR 1997, 688).
  • BGH, 27.01.1993 - IV ZR 309/91

    Berufsunfähigkeit vor Abschluß des Versicherungsvertrages

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.09.2000 - 10 U 1541/99
    War der Versicherte bereits vor Vertragsabschluß nicht mehr fähig in seinem konkret ausgeübten Beruf tätig zu sein, kann die Feststellung nicht getroffen werden, daß der Versicherte die Fähigkeit zur Berufsausübung erst während der Vertragsdauer verloren hat (BGH Urteil vom 27.1.1993 -- IV ZR 309/91 -- VersR 1993, 469, 470).
  • BGH, 29.06.1994 - IV ZR 120/93

    Konkretisierung von Vergleichsberufen durch den Versicherer

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.09.2000 - 10 U 1541/99
    a) Es gehört grundsätzlich zur Vortragslast des Versicherers, einen Vergleichsberuf, auf den er den Versicherten verweisen will, bezüglich der ihn prägenden Merkmale (wie z. B. Vorbildung, Arbeitsbedingungen, Arbeitsverhältnisse, Entlohnung, erforderliche Fähigkeiten, körperliche Kräfte) näher zu konkretisieren (BGH Urteil vom 23.6.1999 -- IV ZR 211/98 -- VersR 1999, 1134, 1135; Urteil vom 29.6.1994 -- IV ZR 120/93 -- VersR 1994, 1095; Urteil vom 28.9.1994 -- IV ZR 226/93 -- NJW-RR 1995, 20).
  • BGH, 28.09.1994 - IV ZR 226/93

    Vergleichstätigkeit - Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.09.2000 - 10 U 1541/99
    a) Es gehört grundsätzlich zur Vortragslast des Versicherers, einen Vergleichsberuf, auf den er den Versicherten verweisen will, bezüglich der ihn prägenden Merkmale (wie z. B. Vorbildung, Arbeitsbedingungen, Arbeitsverhältnisse, Entlohnung, erforderliche Fähigkeiten, körperliche Kräfte) näher zu konkretisieren (BGH Urteil vom 23.6.1999 -- IV ZR 211/98 -- VersR 1999, 1134, 1135; Urteil vom 29.6.1994 -- IV ZR 120/93 -- VersR 1994, 1095; Urteil vom 28.9.1994 -- IV ZR 226/93 -- NJW-RR 1995, 20).
  • BGH, 22.09.1993 - IV ZR 203/92

    Maßgebliche Berufsausübung zur Ermittlung bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.09.2000 - 10 U 1541/99
    Im Rahmen der Ermittlung bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit ist grundsätzlich die letzte konkrete Berufsausübung des Versicherten maßgebend ist, so wie sie in gesunden Tagen ausgestaltet war, d. h., solange seine Leistungsfähigkeit noch nicht beeinträchtigt war (BGH Urteil vom 22.9.1993 -- IV ZR 203/92 -- VersR 1993, 1470, 1471).
  • OLG Koblenz, 14.06.1996 - 10 U 996/95

    Konkrete Verweisung; Gewisse Härte; Zwingendes Bedingungswerk; Verweisungsberuf;

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.09.2000 - 10 U 1541/99
    Übt der Versicherte bereits eine andere Tätigkeit aus, so muss er hingegen darlegen und beweisen, dass diese Tätigkeit keine bedingungsgemäße Vergleichstätigkeit ist (BGH VersR 1999, 1134, 1135; Urteil vom 30.11.1994 -- IV ZR 300/93 -- VersR 1995, 159; Senatsurteil vom 14.6.1996 -- 10 U 996/95 -- VersR 1997, 688).
  • OLG Koblenz, 11.04.2003 - 10 U 768/02

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Hausmeistertätigkeit als bedingungsgemäße

    Übt der Versicherte indes bereits eine andere Tätigkeit aus, so muss er hingegen darlegen und beweisen, dass diese Tätigkeit keine bedingungsgemäße Vergleichstätigkeit ist (BGH VersR 1999, 1134, 1135; Urteil vom 30.11.1994 - IV ZR 300/93 - VersR 1995, 159; Senatsurteil vom 14.6.1996 - 10 U 996/95 - VersR 1997, 688; vgl. auch Senatsurteil vom 29. September 2000 - 10 U 1541/99 - NVersZ 2001, 72 = OLGR 2001, 150 = R+S 2001, 343 = VersR 2002, 877).
  • OLG Koblenz, 29.09.2000 - 10 U 1667/99

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

    Gegen dieses Teilurteil hat die Beklagte Berufung eingelegt (10 U 1541/99).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 10.01.2001 - 5 U 737/00 - 70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,15855
OLG Saarbrücken, 10.01.2001 - 5 U 737/00 - 70 (https://dejure.org/2001,15855)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 10.01.2001 - 5 U 737/00 - 70 (https://dejure.org/2001,15855)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 10. Januar 2001 - 5 U 737/00 - 70 (https://dejure.org/2001,15855)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)

    BB-BUZ § 2; BB-BUZ § 5
    Versicherer muss Kulanzcharakter einer befristeten Leistungszusage unmissverständlich zum Ausdruck bringen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • competence-site.de PDF (Rechtsprechungsübersicht)

    Maklerhaftung bei unklaren Leistungserklärungen des BU-Versicherers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 877
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Koblenz, 28.04.2005 - 10 U 1178/04

    Rechtsschutzversicherung: Rechtsanspruch auf Versicherungsleistung auf Grund

    Ob sich aus einem Kulanzversprechen ein rechtlicher Anspruch auf Leistungen aus der Rechtsschutzversicherung ergibt, wird u.a. auch davon abhängen, in welchem Umfang der Versicherungsnehmer auf die Zusage vertraut hat und ggf. auf eine Kostenzusage rechtliche Schritte gegen eine andere Partei eingeleitet bzw. als Klagegegner sein Prozessverhalten darauf eingerichtet hat (vgl. auch OLG Saarbrücken, VersR 2002, 877 ff., wonach eine Kulanzleistung in der Sache stets eine Ablehnung von Versicherungsleistungen bedeute und kein Anerkenntnis nach §§ 780 f. BGB darstelle).

    Das Landgericht hat unter Bezugnahme auf OLG Saarbrücken, VersR 2002, 877 ff. darauf verwiesen, dass eine Kulanzleistung in der Sache eine Ablehnung von Versicherungsleistungen bedeute.

  • OLG Saarbrücken, 16.07.2008 - 5 U 135/06

    Außerordentliche Kündigung einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung durch den

    Soweit der Kläger zunächst künftige Rentenzahlung sowie Feststellung der Beitragsbefreiung und Unwirksamkeit der Kündigung vom 07.04.2005 begehrt hat, war unter Vornahme eines 20%-igen Abschlages für die Feststellungsanträge jeweils der 3, 5-fache Jahresbetrag der vertraglich vereinbarten Rentenleistung und der Prämie anzusetzen (BGH, Beschl. v. 01.12.2004 - IV ZR 150/04 - VersR 2005, 959; Senat, Urt. v. 10.01.2001 - 5 U 737/00-70 - VersR 2002, 877 [879]).
  • OLG Dresden, 22.08.2023 - 4 U 943/20

    Begriff des Anerkenntnisses durch den Versicherer im Sinne von § 173 Abs. 1 VVG;

    Tut er dies nicht hinreichend deutlich, handelt es sich um ein Anerkenntnis (OLG Saarbrücken, Urteil vom 10.01.2001 - 5 U 737/2000 in: Versicherungsrecht 2002, 877).
  • OLG Saarbrücken, 06.06.2012 - 5 U 163/08

    Beginn der Eintrittspflicht der Berufungsunfähigkeits-Zusatzversicherung

    Er muss dies vielmehr so deutlich zum Ausdruck bringen, dass keinerlei Zweifel daran aufkommen können, dass eine Leistung ausschließlich kulanzhalber erfolgen solle (vgl. Senat, Urt. v. 10.1.2001 - 5 U 737/00 - VersR 2002, 877 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 01.12.2004 - 5 U 244/02

    Zur Zulässigkeit des Rücktritts des Versicherers einer Risikolebensversicherung

    Für den Feststellungsantrag auf Fortbestehen der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung der Lebensversicherung war der Streitwert mit 80 % des 3 1/2 -fachen des Jahresbetrages einer Monatsrente von (zuletzt) 2.743 DM (Bl. 140 d.A.) und damit in Höhe von 47.123,11 Euro zu bemessen (vgl. Senat, Urteil vom 10.1.2001, Az. 5 U 737/00-70, RuS 2002, S. 302; OLG Frankfurt, OLGR 2001, S. 206 ff).
  • OLG Braunschweig, 11.03.2019 - 11 U 160/18

    Eintrittspflicht der privaten Krankenkostenversicherung für die Kosten einer

    Da es sich bei im Kulanzwege erbrachten Leistungen des Versicherers immer um freiwillige Leistungen handelt, die ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erbracht werden (vgl. Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 10. Januar 2001 - 5 U 737/00 -, juris, Rn. 63), erscheint bereits zweifelhaft, ob überhaupt aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz ein Anspruch auf Kulanzleistungen folgen kann.
  • OLG Celle, 05.06.2008 - 8 U 2/08
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass der Versicherte gehalten ist, seine Leistungsfähigkeit durch eine zumutbare Behandlung mit Medikamenten, die nicht ihrerseits die Gesundheit gefährden, wiederherzustellen bzw. zu erhalten (OLG Saarbrücken VersR 2002, 877).
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