Rechtsprechung
   OLG Celle, 16.05.2002 - 11 U 193/01 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5049
OLG Celle, 16.05.2002 - 11 U 193/01 (1) (https://dejure.org/2002,5049)
OLG Celle, Entscheidung vom 16.05.2002 - 11 U 193/01 (1) (https://dejure.org/2002,5049)
OLG Celle, Entscheidung vom 16. Mai 2002 - 11 U 193/01 (1) (https://dejure.org/2002,5049)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,5049) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Bausparkassenvertreter: Bemessung des Ausgleichsanspruchs nach Beendigung der Vertretertätigkeit

  • IWW
  • Judicialis

    HGB § 89 b

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    HGB § 89 b; BGB § 242; AGBG § 9
    Voraussetzungen für die Heranziehung von Folgeverträgen für die Bemessung des Ausgleichsanspruchs. Mit Anmerkungen: Dr. Wolfram Küstner und Dr. Karl-Heinz Thume

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 89b
    Unangemessene Benachteiligung des Bausparkassenvertreters durch formularvertragliche "Grundsätze" zur Bemessung des Ausgleichsanspruchs nach § 89 b Abs. 4 HGB bei gebotener generalisierender Betrachtungsweise. Grundsätze zur konkreten Berechnung des Ausgleichsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - BHW 3 -, AA des Bausparkassenvertreters, \Grundsätze\ im Bausparbereich, Multiplikatoren, unangemessene Benachteiligung, enger wirtschaftlicher Zusammenhang, Anrechnungsklausel, Anrechenbarkeit der Altersversorgung auf den AA, bAV als Entgelt, Leistungszuschlag, ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 976
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 23.05.1966 - VII ZR 268/64

    Altersversorgung und Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters

    Auszug aus OLG Celle, 16.05.2002 - 11 U 193/01
    Dieses beruht auf dem Gedanken der "funktionellen Verwandtschaft" (vgl. BGH NJW 1996, 381; NJW 1966, 1962) zwischen Ausgleichsanspruch und Altersversorgung sowie darauf, dass die Altersversorgung den praktischen Zweck einer Ausgleichszahlung übernimmt.

    Mit in die Billigkeitserwägung ist einzubeziehen, dass die Nichtberücksichtigung des Barwertes zu einer doppelten Belastung der Beklagten durch freiwillige Finanzierung einer Altersversorgung einerseits und durch vollständige Ausgleichszahlung andererseits führen würde und deshalb wirtschaftlich nicht gerechtfertigt wäre (vgl. dazu BGH NJW 1966, 1962 [1963]).

    Deren Umfang wird durch Steuervergünstigungen der Beklagten nicht berührt (vgl. BGH NJW 1966, 1962 [1964]).

  • BGH, 19.11.1970 - VII ZR 47/69

    Berücksichtigung einer langen Vertragsdauer bei Bemessung des Ausgleichsanspruchs

    Auszug aus OLG Celle, 16.05.2002 - 11 U 193/01
    Insofern geht auch der Bundesgerichtshof in seiner ständigen Rechtsprechung zutreffend davon aus, dass nur solche Folgeverträge für die Bemessung des Ausgleichsanspruchs heranzuziehen sind, die in einem engen wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Erstvertrag stehen und demselben Bausparbedürfnis dienen (vgl. BGHZ 34, 310; 55, 45; 59, 125).

    Insofern hat der Bundesgerichtshof auch stets darauf hingewiesen, dass eine Einzelfallprüfung und Einzelfallabwägung vorgenommen werden muss (vgl. BGHZ 55, 45).

  • BVerfG, 22.08.1995 - 1 BvR 1624/92

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses des gesetzlichen Ausgleichsanspruchs von

    Auszug aus OLG Celle, 16.05.2002 - 11 U 193/01
    Dieses beruht auf dem Gedanken der "funktionellen Verwandtschaft" (vgl. BGH NJW 1996, 381; NJW 1966, 1962) zwischen Ausgleichsanspruch und Altersversorgung sowie darauf, dass die Altersversorgung den praktischen Zweck einer Ausgleichszahlung übernimmt.
  • BGH, 23.02.1961 - VII ZR 237/59

    Ausgleichsanspruch des Bausparkassenvertreters

    Auszug aus OLG Celle, 16.05.2002 - 11 U 193/01
    Insofern geht auch der Bundesgerichtshof in seiner ständigen Rechtsprechung zutreffend davon aus, dass nur solche Folgeverträge für die Bemessung des Ausgleichsanspruchs heranzuziehen sind, die in einem engen wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Erstvertrag stehen und demselben Bausparbedürfnis dienen (vgl. BGHZ 34, 310; 55, 45; 59, 125).
  • BGH, 06.07.1972 - VII ZR 75/71

    Berechnung des Ausgleichsanspruchs eines Bausparkassenvertreters

    Auszug aus OLG Celle, 16.05.2002 - 11 U 193/01
    Insofern geht auch der Bundesgerichtshof in seiner ständigen Rechtsprechung zutreffend davon aus, dass nur solche Folgeverträge für die Bemessung des Ausgleichsanspruchs heranzuziehen sind, die in einem engen wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Erstvertrag stehen und demselben Bausparbedürfnis dienen (vgl. BGHZ 34, 310; 55, 45; 59, 125).
  • BGH, 11.10.1990 - I ZR 32/89

    Provisionsanspruch des Handelsvertreters bei Kauf auf Abruf

    Auszug aus OLG Celle, 16.05.2002 - 11 U 193/01
    Nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift, den Vertreter vor der Gefahr zu bewahren, sich aufgrund seiner wirtschaftlichen Abhängigkeit von dem vertretenen Unternehmen auf ihn benachteiligende Abreden einzulassen (vgl. BGH WM 1996, 1967; BGH MDR 1990, 793), verbieten sich nicht nur Vereinbarungen, durch die der Ausgleich ganz ausgeschlossen wird, sondern auch solche, durch die er im Ergebnis mehr oder weniger eingeschränkt wird (vgl. BGH NJW-RR 1991, 156).
  • OLG Köln, 17.08.2001 - 19 U 206/00

    Berücksichtigung des Rentenbarwerts bei der Ermittlung des Ausgleichsanspruchs

    Auszug aus OLG Celle, 16.05.2002 - 11 U 193/01
    Grundsätzlich ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass Leistungen des Unternehmers zum Zweck der Altersvorsorgung des Vertreters bei der gemäß § 89 b Abs. 1 Nr. 3 HGB vorzunehmenden Abwägung von Bedeutung sein können, wenn und soweit die ungekürzte Zuerkennung des Ausgleichsanspruchs unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls unbillig wäre (vgl. OLG Köln, VersR 2001, 1377 [1379] m. w. N.).
  • BGH, 29.03.1990 - I ZR 2/89

    Vereinbarungen über den Ausgleichsanspruch vor Ablauf des

    Auszug aus OLG Celle, 16.05.2002 - 11 U 193/01
    Nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift, den Vertreter vor der Gefahr zu bewahren, sich aufgrund seiner wirtschaftlichen Abhängigkeit von dem vertretenen Unternehmen auf ihn benachteiligende Abreden einzulassen (vgl. BGH WM 1996, 1967; BGH MDR 1990, 793), verbieten sich nicht nur Vereinbarungen, durch die der Ausgleich ganz ausgeschlossen wird, sondern auch solche, durch die er im Ergebnis mehr oder weniger eingeschränkt wird (vgl. BGH NJW-RR 1991, 156).
  • LG Hannover, 28.05.2001 - 21 O 2196/99

    - BHW 3 -, AA des Bausparkassenvertreters, Grundsätze Bauspar,

    Auszug aus OLG Celle, 16.05.2002 - 11 U 193/01
    unter Abänderung des angefochtenen Urteils des Landgerichts Hannover (Az.: 21 O 2196/99(60)).
  • OLG Köln, 19.09.1996 - 18 U 14/96

    Handelsvertreter; Ausgleichsanspruch ; Feststellungsklage; Rechtsverhältnis;

    Auszug aus OLG Celle, 16.05.2002 - 11 U 193/01
    Im Rahmen einer derartigen Einzelfallprüfung haben die Gerichte insbesondere auch in den Fällen, in denen eine erhebliche Fälligkeitsdifferenz zwischen dem Ausscheiden des Vertreters einerseits und dem Einsetzen der Zahlung von Altersrente andererseits liegt, geurteilt, dass der Vertreter einen Anspruch auf ungekürzte Ausgleichszahlung hat und der Rentenwert nicht angerechnet wird (vgl. u. a. OLG Köln, VersR 1997, 615).
  • BGH, 10.07.1996 - VIII ZR 261/95

    Ausschluß des Ausgleichsanspruchs im voraus

  • OLG Celle, 01.02.2001 - 11 U 110/00

    Buchauszugserteilung ; Handelsvertreter; Provisionsabrechnung; Verjährung;

  • OLG Celle, 13.01.2005 - 11 U 171/04

    Anspruch eines ausgeschiedenen Handelsvertreters gegen Unternehmer auf

    Zu dieser Frage hat der Senat in seinem Urteil in der Sache 11 U 193/01 vom 16. Mai 2002 folgendes ausgeführt:.

    Der Senat hat eine solche Anrechnung in seinem vorerwähnten Urteil 11 U 193/01 vom 16. Mai 2002 bereits einmal in voller Höhe vorgenommen und hierzu folgendes ausgeführt:.

    Insoweit ist auch nicht einmal ein Aktenzeichen mitgeteilt, sodass dem Senat auch jegliche Erkundigung nach dem Stand des angeblichen Verfahrens verwehrt ist; das Verfahren 11 U 193/01 ist informationshalber beigezogen.

  • OLG Köln, 01.08.2003 - 19 U 39/02

    Abrechnung von Provisionen für vermittelte dynamische

    Bei der von der Beklagten finanzierten Altersversorgung handelt es sich vielmehr um eine freiwillig erbrachte Leistung, deren Voraussetzungen sie selbst festlegen durfte (vgl. auch OLG Celle, VersR 2002, 976).
  • OLG Frankfurt, 18.09.2012 - 5 U 101/09

    - DVAG 27 -, AA des VV, Anwendbarkeit der Grundsätze, Berechnung des AA nach den

    Dort ist angenommen worden, dass Voraussetzung der Anrechnung eine freiwillige Leistung ist, die aus Mitteln des Unternehmens erbracht wurde (vgl. BGH vom 23.5.1966, VII ZR 268/64 - BGHZ 45, 268 Rz.20 bei juris; OLG Celle VersR 2002, 976).
  • OLG Frankfurt, 06.07.2010 - 5 U 101/09

    - DVAG 27 -, AA des VV, HV, unbezifferter Leistungsantrag, Zulässigkeit,

    Andere Zahlen aus dem Bausparkassengeschäft sind nicht nützlich (OLG Celle VersR 2002, 976: 7 Jahre; OLG Stuttgart Vers. 72, 44: 4 Jahre).
  • OLG Köln, 20.10.2014 - 19 U 67/14

    Anrechnung des Kapitalwerts eines Versorgungsanrechts auf den Ausgleichsanspruch

    Von diesen Erwägungen hat sich der Senat in ständiger Rechtsprechung (wie hier OLG Celle , VersR 2002, 976; OLG München , BeckRS 2010, 29115) auch im vorliegenden Fall leiten lassen.
  • FG München, 19.04.2016 - 6 K 1471/14

    Einkommensteuerfreiheit laufend gezahlter Beiträge zur Kapitallebensversicherung

    Soweit die Vermittlungen für die Beitragszahlungen von Bedeutung seien, handele es sich nur um eine Bemessungsgrundlage (vgl. OLG Celle vom 16. Mai 2002 11 U 193/01, [...]).
  • LG Bonn, 22.09.2015 - 18 O 30/15

    Berücksichtigung der Auszahlung einer Lebensversicherung bei der Berechnung des

    Wenn jedoch die Beitragszahlungen an die Versicherung nicht aus Mitteln des Klägers flossen, hat er faktisch keinerlei Zahlungen - weder mittelbar noch unmittelbar - zu der Altersversorgung beigesteuert (OLG Celle, 16.05.2002, 11 U 193/01, zitiert nach juris).
  • OLG Celle, 16.05.2002 - 11 U 193/00

    Rentenrecht - Heranziehung von Folgeverträgen für Ausgleichsanspruch

    11 U 193/01.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht