Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 09.08.2000

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 21.02.2002 - 19 U 167/01   

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https://dejure.org/2002,1428
OLG Karlsruhe, 21.02.2002 - 19 U 167/01 (https://dejure.org/2002,1428)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.02.2002 - 19 U 167/01 (https://dejure.org/2002,1428)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. Februar 2002 - 19 U 167/01 (https://dejure.org/2002,1428)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versicherungsrecht; Verkehrsunfall; Grobe Fahrlässigkeit; Blutalkoholkonzentration; Relative Fahruntüchtigkeit ; Alkoholabbau

  • blutalkohol PDF, S. 98

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwalt-bauer.de (Kurzinformation)

    Kaskoregress nach Alkoholunfall

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Restalkohol und die Folgen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Restalkohol nach langer Feier grob fahrlässig // Fahrer riskieren strafrechtliche Konsequenzen und Verlust des Versicherungsschutzes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 1007
  • NZV 2002, 227
  • VersR 2002, 969
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 27.05.1982 - 12 U 166/81

    Anspruch auf Schadensersatz wegen eines unverschuldeten Verkehrsunfalls ;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.02.2002 - 19 U 167/01
    Sie setzt objektiv einen besonders groben, über das gewöhnliche Maß hinausgehenden Verstoß gegen Sorgfalts- und Verkehrspflichten und auch subjektiv ein in besonderer Weise vorwerfbares Verhalten, also ein beträchtliches und erhebliches schuldhaftes Versagen gegenüber den zu stellenden Anforderungen an die Achtsamkeit und Sorgfalt voraus (OLG Karlsruhe VersR 1983, 292).

    Dem Kläger ist einzuräumen, dass sich in der Rechtsprechung Hinweise finden, wonach bei einem längere Zeit vor dem Fahrtantritt liegenden Alkoholgenuss wegen des zwischenzeitlichen Alkoholabbaus die Fehleinschätzung der Fahrtüchtigkeit nicht als subjektiv grob fahrlässig angesehen werden kann, wenn konkrete Ausfallerscheinungen vor Fahrtantritt oder während der Fahrt nicht aufgetreten sind (vgl. OLG Karlsruhe VersR 1983, 292,293; VersR 1983, 627,628).

  • OLG Hamm, 21.04.1995 - 20 U 372/94
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.02.2002 - 19 U 167/01
    Auch dann würde man dem Fahrer in subjektiver Hinsicht grobe Fahrlässigkeit vorwerfen, weil er sich trotz erheblichen Alkoholgenusses an das Steuer eines Kraftfahrzeuges gesetzt und dabei die allgemein bekannte Einsicht missachtet hat, dass er durch Fahren im fahruntüchtigen Zustand andere Verkehrsteilnehmer und sich selbst einer unverantwortlichen Gefährdung aussetzt und damit unentschuldbar handelt (vgl. OLG Hamm, Urteil v.21.April 1995 - 20 U 372/94).
  • BGH, 11.12.1973 - 4 StR 130/73

    zwei Wacholder - § 316 StGB, Rückrechnung, Resorptionsdauer,

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.02.2002 - 19 U 167/01
    Zum Unfallzeitpunkt um 7.45 Uhr hatte er eine Blutalkoholkonzentration von 0, 65%o. Es kann offen bleiben, bis zu welchem Zeitpunkt zurückzurechnen ist und ob gar, weil der Kläger bei dem sich über viele Stunden hinziehenden Weinfest mit gleichbleibender Trinkgeschwindigkeit Alkohol über einen längeren Zeitraum zu sich genommen hat, eine Rückrechnung bis zum Trinkende statthaft ist (vgl. BGH NJW 1974, 246,247).
  • OLG Karlsruhe, 01.04.1982 - 12 U 171/81
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.02.2002 - 19 U 167/01
    Dem Kläger ist einzuräumen, dass sich in der Rechtsprechung Hinweise finden, wonach bei einem längere Zeit vor dem Fahrtantritt liegenden Alkoholgenuss wegen des zwischenzeitlichen Alkoholabbaus die Fehleinschätzung der Fahrtüchtigkeit nicht als subjektiv grob fahrlässig angesehen werden kann, wenn konkrete Ausfallerscheinungen vor Fahrtantritt oder während der Fahrt nicht aufgetreten sind (vgl. OLG Karlsruhe VersR 1983, 292,293; VersR 1983, 627,628).
  • OLG Saarbrücken, 07.04.2004 - 5 U 688/03

    Bei relativer Fahruntüchtigkeit wird der Versicherer von der Leistung nur bei

    In der Rechtsprechung wird insoweit vertreten, dass unterhalb dieser Grenze von grober Fahrlässigkeit nur auszugehen sein soll, wenn sich die (relative) Fahruntüchtigkeit in einem alkoholbedingten Fahrfehler erwiesen hat (vgl. OLG Hamm r+s 1999, 268; OLG Köln r+s 1999, 269; OLG Karlsruhe VersR 2002, 969).
  • OLG Jena, 27.11.2002 - 4 U 621/02

    Alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit bei einer festgestellten

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • AG Düren, 12.04.2006 - 47 C 390/05

    Anspruch aus einem Kaskoversicherungsvertrag nach einem grob fahrlässig

    Grobe Fahrlässigkeit liegt dann vor, wenn die erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich großem Maße verletzt wurde und auch dasjenige unbeachtet blieb, was im betreffenden Fall jedem hätte einleuchten müssen (OLG Karlsruhe vom 21.02.2002, 19 U 167/01; Brandenburgisches OLG vom 18.07.2001, 14 U 159/99 jeweils m. w. N.).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 09.08.2000 - 7 U 50/00   

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https://dejure.org/2000,4690
OLG Frankfurt, 09.08.2000 - 7 U 50/00 (https://dejure.org/2000,4690)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.08.2000 - 7 U 50/00 (https://dejure.org/2000,4690)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. August 2000 - 7 U 50/00 (https://dejure.org/2000,4690)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 AKB, § 12 Abs 1 UAbs 1 Buchst d AKB, § 242 BGB
    Kfz-Kaskoversicherung: Vorläufige Deckung durch Aushändigung der Doppelkarte

  • Wolters Kluwer

    Teilkaskoversicherung ; Deckungsschutz ; Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung; Doppelkarte ; Versicherungsschutz

  • Judicialis

    AKB § 1; ; ZPO § 448; ; ZPO § 91; ; ZPO § 92 Abs. 2; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 713

  • VersR (via Owlit)

    AKB § 12 Abs. 1 I d; VVG § 1; VVG § 49
    Vorläufiger Kaskodeckungsschutz durch Aushändigung der Deckungskarte L

  • rechtsportal.de

    Teilkaskoversicherung - Aushändigung der Doppelkarte

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Limburg - 2 O 426/98
  • OLG Frankfurt, 09.08.2000 - 7 U 50/00

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 969 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Karlsruhe, 20.07.2006 - 12 U 86/06

    Fahrzeugversicherung: Vorläufige Deckung in der Fahrzeugvollversicherung bei

    Eine solche gegenteilige Erklärung muss eindeutig und unmissverständlich zum Ausdruck bringen, dass entgegen dem Wunsch des Versicherungsnehmers vorläufig nur das Haftpflichtrisiko gedeckt ist; ein bloß formularmäßiger Hinweis auf der Doppelkarte genügt dagegen nicht (BGH VersR 1999, 1274f; OLG Köln, VersR 2002, 970f; OLG Frankfurt, ZfSch 2001, 21f; OLG Saarbrücken aaO.).
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