Weitere Entscheidung unten: KG, 30.09.2002

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 13.11.2001 - 27 U 88/01   

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https://dejure.org/2001,8085
OLG Hamm, 13.11.2001 - 27 U 88/01 (https://dejure.org/2001,8085)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.11.2001 - 27 U 88/01 (https://dejure.org/2001,8085)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. November 2001 - 27 U 88/01 (https://dejure.org/2001,8085)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung wegen der eingebüßten Möglichkeit zur Nutzung eines Pkw aufgrund eines Verkehrsunfalls; Abstellen auf die Schwere der Verletzungen und auf den Zeitraum zwischen Körperverletzung und Todseintritt bei der ...

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249; BGB § 847
    Unfallverursacher haftet nicht für Anwaltsgebühren zur Geltendmachung von Ansprüchen aus Insassen- und Unfallversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 249
    Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden - Anwaltskosten-Ersatz: kein Ersatz für Geltendmachung von Unfall- und Insassenversicherungsansprüchen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 1054
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Schleswig, 14.05.1998 - 7 U 87/96

    Kein nur symbolisches Schmerzensgeld bei Tod nach achttägigem Koma

    Auszug aus OLG Hamm, 13.11.2001 - 27 U 88/01
    Die gesamte Leidensphase ist einer Gesamtbetrachtung zu unterziehen, wobei nicht mindernd zu berücksichtigen ist, dass dem Geschädigten seine Verletzungen nicht zu Bewusstsein gekommen sind und dass er deshalb nicht unter Schmerzen gelitten hat (vgl. BGHZ 138, 392 f.; OLG Schleswig in VersR 1999, 632 mit weiteren Beispielen aus der Rechtsprechung).

    Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze erscheint angesichts der schwersten Verletzungen des Vaters des Klägers, die nach 18 Tagen zu dessen Tod geführt haben, und eines Eigenverschuldensanteils von 25 % ein Schmerzensgeld von 7.500,- DM angemessen (vgl. Hacks, ADAC Schmerzensgeldbeträge; Ausgabe 2001/2002, Nummern 20.1309, 20.1317, 20.1329, 20.1375; OLG Schleswig in VersR 1999, 632; KG in NJW-RR 2000, 242).

  • BGH, 22.11.1985 - V ZR 237/84

    Deliktische Haftung - Eingriff in Sacheigentum - Vorübergehende Unbenutzbarkeit -

    Auszug aus OLG Hamm, 13.11.2001 - 27 U 88/01
    Der Anspruch des verstorbenen Vaters des Klägers auf eine Nutzungsentschädigung setzt eine "spürbare Gebrauchsbeeinträchtigung" voraus, was Nutzungsmöglichkeit und Nutzungswillen seitens des Geschädigten voraussetzt (BGH in NJW 1986, 2037; 27 U 79/00 OLG Hamm; Palandt, Rn. 22 vor § 249 BGB).
  • OLG Hamm, 22.03.1995 - 13 U 167/94

    Haftung bei einstürzendem Carport?

    Auszug aus OLG Hamm, 13.11.2001 - 27 U 88/01
    Unabhängig davon, ob insoweit angesichts der für den Vater des Klägers verletzungsbedingt eingebüßten Möglichkeit zur Nutzung seines Pkw auf den Nutzungswillen des Klägers abgestellt werden kann (vgl. hierzu Palandt, Rn. 22 vor § 249 BGB; Sanden/Völtz, Sachschadensrecht des Kraftverkehrs, 7. Aufl., Rn. 234), ist im Hinblick auf die Zerstörung der nicht reparierten Fahrzeuge zur Geltendmachung des Nutzungswillens jedenfalls erforderlich, dass dieser durch eine Neuanschaffung dokumentiert wird (Palandt, a.a.O., OLG Hamm in NJW-RR 1995, 1230).
  • KG, 20.11.1998 - 25 U 8244/97

    Anspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld aus übergegangenem Recht sowie auf Ersatz

    Auszug aus OLG Hamm, 13.11.2001 - 27 U 88/01
    Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze erscheint angesichts der schwersten Verletzungen des Vaters des Klägers, die nach 18 Tagen zu dessen Tod geführt haben, und eines Eigenverschuldensanteils von 25 % ein Schmerzensgeld von 7.500,- DM angemessen (vgl. Hacks, ADAC Schmerzensgeldbeträge; Ausgabe 2001/2002, Nummern 20.1309, 20.1317, 20.1329, 20.1375; OLG Schleswig in VersR 1999, 632; KG in NJW-RR 2000, 242).
  • OLG Hamm, 08.08.2000 - 27 U 79/00

    Überholen bei unklarer Verkehrslage - Einweisung von Lastkraftwagen - Anspruch

    Auszug aus OLG Hamm, 13.11.2001 - 27 U 88/01
    Der Anspruch des verstorbenen Vaters des Klägers auf eine Nutzungsentschädigung setzt eine "spürbare Gebrauchsbeeinträchtigung" voraus, was Nutzungsmöglichkeit und Nutzungswillen seitens des Geschädigten voraussetzt (BGH in NJW 1986, 2037; 27 U 79/00 OLG Hamm; Palandt, Rn. 22 vor § 249 BGB).
  • OLG Hamm, 30.09.2014 - 9 U 31/14

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall im Zuge eines Spurwechsels

    Allerdings hat die Klägerin zu 1) ihren eigenen Nutzungswillen nicht durch eine zeitnahe Anschaffung eines Ersatzfahrzeuges für den Ford Focus, der bei dem streitgegenständlichen Unfall einen Totalschaden erlitten hat, dokumentiert (vgl. OLG Hamm, VersR 2003, 1054 f.; OLG Frankfurt, Schaden-Praxis 2013, 254; OLG Köln, DAR 2005, 32).
  • AG Düsseldorf, 05.10.2011 - 24 C 13614/10

    Ermittlung des richtigen Wiederbeschaffungswerts für einen zum

    Daran ändert sich nichts dadurch, dass frühere obergerichtliche Entscheidungen anders ausfielen (OLG Hamm, VersR 2003, 1054; OLG Köln, VersR 2004, 1332).
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Rechtsprechung
   KG, 30.09.2002 - 12 U 52/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5482
KG, 30.09.2002 - 12 U 52/01 (https://dejure.org/2002,5482)
KG, Entscheidung vom 30.09.2002 - 12 U 52/01 (https://dejure.org/2002,5482)
KG, Entscheidung vom 30. September 2002 - 12 U 52/01 (https://dejure.org/2002,5482)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Einzuhaltender Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug im Tunnel einer Stadtautobahn; plötzlich auftretendes Hindernis; Haftunsgverteilung be Kollision

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 84
  • NZV 2003, 97
  • VersR 2003, 1054 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.12.1986 - VI ZR 138/85

    Pflichten des Kraftfahrers auf einer Autobahn; Abstand zu einem vorausfahrenden

    Auszug aus KG, 30.09.2002 - 12 U 52/01
    Anders liegt es, wenn das Hindernis für den Vordermann nicht so plötzlich in dessen Fahrbereich kommt bzw. wahrnehmbar wird und ihm als unfallvermeidende Maßnahme nicht lediglich ein spontanes Ausweichen verbleibt (vgl. BGH, NJW 1987, 1075, 1076 = VersR 1987, 358 ; KG, NZV 1988, 23, 24 = VersR 1989, 56, 57 = DAR 1988, 270, 271 = VRS 74, 251 ).

    Vorliegend kommt es entscheidend darauf an, ob der Beklagte zu 1., als der Zeuge ##### vor ihm auf den linken Fahrstreifen auswich, bei Einhaltung des Regelabstandes noch hinreichend Zeit hatte, ein Auffahren auf das liegen gebliebene Fahrzeug Opel Kadett des Klägers zu 1. zu vermeiden (vgl. BGH, NJW 1987, 1075, 1077), sofern davon auszugehen ist, dass der Beklagte zu 1. erst nach dem Ausweichen des Zeugen ##### das liegen gebliebene Fahrzeug erkennen konnte.

  • KG, 10.12.1987 - 12 U 1912/87

    Vorwurf des zu schnellen Fahrens auf der Autobahn; Begrenzung des Ersatzanspruchs

    Auszug aus KG, 30.09.2002 - 12 U 52/01
    Anders liegt es, wenn das Hindernis für den Vordermann nicht so plötzlich in dessen Fahrbereich kommt bzw. wahrnehmbar wird und ihm als unfallvermeidende Maßnahme nicht lediglich ein spontanes Ausweichen verbleibt (vgl. BGH, NJW 1987, 1075, 1076 = VersR 1987, 358 ; KG, NZV 1988, 23, 24 = VersR 1989, 56, 57 = DAR 1988, 270, 271 = VRS 74, 251 ).
  • BGH, 14.03.1995 - VI ZR 122/94

    Geständniswirkung von Erklärungen einer Partei im Rahmen der Parteivernehmung

    Auszug aus KG, 30.09.2002 - 12 U 52/01
    Es genügt der Hinweis, dass selbst Angaben im Rahmen einer Parteivernehmung nicht Geständniswirkung haben (BGH, NJW 1995, 1432 ), dementsprechend auch Angaben einer Partei anlässlich ihrer persönlichen Anhörung kein Geständnis enthalten (OLG Hamm WM 1996, 669, 671).
  • BGH, 18.10.1988 - VI ZR 223/87

    Darlegungs- und Beweislast bei Auffahrunfall; Umfang des Schadens eines

    Auszug aus KG, 30.09.2002 - 12 U 52/01
    Der Anschein ist erst erschüttert, wenn der Auffahrende nachweist, dass ein Fahrzeug vorausgefahren ist, welches nach seiner Beschaffenheit dem Auffahrenden die Sicht auf das Hindernis versperren konnte, ferner dass dieses Fahrzeug erst unmittelbar vor dem Hindernis die Fahrspur gewechselt hat und dass dem nachfolgenden Verkehrsteilnehmer ein Ausweichen nicht mehr möglich war oder erheblich erschwert war (BGH, DAR 1989, 23, 24).
  • KG, 14.09.2006 - 12 U 190/05

    Haftung beim Verkehrsunfall: Voraussetzung für einen "geschlossenen Verband" von

    b) Der erforderliche Sicherheitsabstand richtet sich nach Örtlichkeit und Lage sowie der Fahrgeschwindigkeit und ist bei normalen Verhältnisses die in 1, 5 Sekunden durchfahrene Strecke (Senat, MDR 2003, 84 = KGR 2003, 19; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Auflage, § 4 StVO Rdnr. 6).
  • OLG Köln, 13.03.1979 - 1 Ss 29/79

    Nötigungsstrafbarkeit eines die Einfahrt eines Parkplatzbewerbers in die

    Es ist in der Rechtsprechung seit Längerem anerkannt, daß ein Fußgänger, der sich - wie hier - einem Kraftfahrzeug hindernd in den Weg stellt, Gewalt anwendet ( BGH 3 StR 498/53 v. 4.2.1954 , zitiert bei Pfeiffer-Maul-Schulte, Kommentar zum StGB, § 240 Anm. 1; BGH VRS 40/104, 107 [KG Berlin 30.09.2002 - 12 U 52/01]; OLG Düsseldorf VM 1969/94, 95; BayObLG …
  • LG Erfurt, 07.09.2010 - 10 O 516/09

    Anspruch aus Tierhalterhaftung bei verschuldetem Auffahrunfall

    Denn der gegen den Auffahrenden sprechende Anscheinsbeweis eines Verstoß gegen § 4 Abs. 1 StVO wird dadurch erschüttert, wenn er beweist, dass sein Vordermann ungebremst und ohne ein Warnzeichen seinerseits auf ein Hindernis aufgefahren ist (KG, NZV 2003, 97).
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