Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 25.10.2002

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 25.09.2002 - 7 U 206/01   

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https://dejure.org/2002,3677
OLG Frankfurt, 25.09.2002 - 7 U 206/01 (https://dejure.org/2002,3677)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.09.2002 - 7 U 206/01 (https://dejure.org/2002,3677)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. September 2002 - 7 U 206/01 (https://dejure.org/2002,3677)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 12 Abs 1 UAbs 1 Buchst b AKB, § 13 AKB, § 1 VVG, § 49 VVG
    Leistungsfreiheit der Kfz-Kaskoversicherung: Erhebliche Wahrscheinlichkeit für die Vortäuschung eines Kraftfahrzeugdiebstahls

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung der bedingungsgemäßen Entschädigung der Versicherung; Vorliegen einer erheblicher Wahrscheinlichkeit für das Vortäuschung eines Diebstahls durch den Versicherungsnehmer; Anfertigung eines Wertgutachtens über ein Fahrzeug das vor fünf Jahren erworben ...

  • Judicialis

    VVG § 1; ; VVG § 49; ; AKB § 12; ; AKB § 13; ; ZPO § 97; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 12; AKB § 13; VVG § 1; VVG § 49
    Nicht nachvollziehbare Einholung eines Wertgutachtens vor der behaupteten Entwendung spricht für eine Vortäuschung durch den VN L

  • RA Kotz

    Wertgutachten vor Fahrzeugdiebstahl kann Versicherungsschutz kosten!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 165
  • VersR 2003, 1169 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • KG, 30.07.2003 - 1 W 288/03

    Erstattungsfähigkeit der Erhöhungsgebühr: GbR als Kläger und nicht die

    Unter teilweiser Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und in Klarstellung seines verbleibenden Inhalts werden die nach dem Beschluss des Kammergerichts vom 14. Januar 2003 - 7 U 206/01 - von den Beklagten zu 1. und 3. an die Kläger zu erstattenden Kosten auf - lediglich - 648, 12 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 17. Januar 2003 festgesetzt.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 25.10.2002 - 20 U 38/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3164
OLG Hamm, 25.10.2002 - 20 U 38/02 (https://dejure.org/2002,3164)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.10.2002 - 20 U 38/02 (https://dejure.org/2002,3164)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Oktober 2002 - 20 U 38/02 (https://dejure.org/2002,3164)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)

    AKB § 7; VVG § 6 Abs. 3
    Leistungsfreiheit wegen Falschangabe des Kaufpreises eines Oldtimers

  • RA Kotz

    Fahrzeugdiebstahl: Obliegenheitsverletzung bei falschen Kaufpreisangaben?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 319
  • NJW-RR 2004, 1728 (Ls.)
  • NZV 2004, 90
  • VersR 2003, 1169
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.02.1998 - IV ZR 89/97

    Obliegenheit des Versicherungsnehmers zur umfassenden Aufklärung der Einzelheiten

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2002 - 20 U 38/02
    Läßt der Sachverhalt die Möglichkeit offen, daß die objektiv festzustellende Verletzung der Aufklärungsobliegenheit vorsätzlich begangen wurde, so ist es Sache des Versicherungsnehmers, den Vorsatz auszuräumen (BGH VersR 02, 173; VersR 98, 577).

    In der Kaskoversicherung wird allgemein bejaht, daß beim Gebrauchtwagenkauf falsche Angaben zum Kaufpreis geeignet sind, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden (vgl. nur OLG Karlsruhe, VersR 1994, 1183; Senat, r + s 1993, 291; BGH, VersR 98, 577 für den Fahrzeugwert).

  • BGH, 05.12.2001 - IV ZR 225/00

    Rechtsfolgen vorsätzlich falscher Angaben des Versicherungsnehmers bei

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2002 - 20 U 38/02
    Läßt der Sachverhalt die Möglichkeit offen, daß die objektiv festzustellende Verletzung der Aufklärungsobliegenheit vorsätzlich begangen wurde, so ist es Sache des Versicherungsnehmers, den Vorsatz auszuräumen (BGH VersR 02, 173; VersR 98, 577).

    Das erhebliche Verschulden, für dessen Fehlen der Kläger beweispflichtig ist (BGH VersR 02, 173), ist in Anbetracht der mehrfachen Falschangabe und dem Fehlen einer nachvollziehbaren Erklärung dafür nicht ausgeräumt.

  • OLG Hamm, 12.06.1992 - 20 U 50/92

    AGBG-Verstoß durch § 7 V Abs. 4 AKB; Aufklärungspflichtverletzungen des

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2002 - 20 U 38/02
    In der Kaskoversicherung wird allgemein bejaht, daß beim Gebrauchtwagenkauf falsche Angaben zum Kaufpreis geeignet sind, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden (vgl. nur OLG Karlsruhe, VersR 1994, 1183; Senat, r + s 1993, 291; BGH, VersR 98, 577 für den Fahrzeugwert).
  • OLG Karlsruhe, 18.02.1993 - 12 U 155/92

    Versicherungsnehmer; Falsche; Angaben; Betrug; Leistungspflicht

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2002 - 20 U 38/02
    In der Kaskoversicherung wird allgemein bejaht, daß beim Gebrauchtwagenkauf falsche Angaben zum Kaufpreis geeignet sind, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden (vgl. nur OLG Karlsruhe, VersR 1994, 1183; Senat, r + s 1993, 291; BGH, VersR 98, 577 für den Fahrzeugwert).
  • OLG Köln, 26.09.2006 - 9 U 142/05

    Verschweigen eines erheblichen Vorschadens ist eine Obliegenheitsverletzung und

    Denn die Belehrung befand sich unmittelbar über der Unterschriftszeile und war zudem (als einziger Textteil der Formularseite) drucktechnisch so hervorgehoben und auffällig, dass sie bei der Unterschriftsleistung - auch wenn sie nicht zuvor vorgelesen wurde - nicht übersehen werden konnte (gegen ein Belehrungserfordernis in vergleichbaren Fällen auch: OLG Hamm VersR 2003, 1169; OLG Oldenburg OLGR 1997, 214; Römer in Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., § 6 Rn. 64; Prölss in Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 34 Rn. 22).
  • LG Dortmund, 23.04.2010 - 22 O 171/08

    Unvollständige Angaben über vorhandene Zeugen führen zur Leistungsfreiheit des

    Denn auch bei dem Ausfüllen des Formulars durch den Agenten nach den Angaben des Versicherungsnehmers genügt eine Belehrung auf dem Formular, wenn sie so hervorgehoben ist, dass sie auch beim bloßen Unterschreiben nicht übersehen werden konnte (OLG Hamm r + s 2003, 189; OLG Düsseldorf NJOZ 2007, 3439; Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 34 Rn. 22).
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