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Rechtsprechung
   BGH, 07.05.2003 - IV ZR 239/02   

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https://dejure.org/2003,1382
BGH, 07.05.2003 - IV ZR 239/02 (https://dejure.org/2003,1382)
BGH, Entscheidung vom 07.05.2003 - IV ZR 239/02 (https://dejure.org/2003,1382)
BGH, Entscheidung vom 07. Mai 2003 - IV ZR 239/02 (https://dejure.org/2003,1382)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Übergang der Ersatzforderung des entschädigten Versicherten gegen den Versicherungsnehmer nach § 67 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ; Versicherung für fremde Rechnung ; Auslegung des Versicherungsvertrages; Transportversicherung als Haftpflichtversicherung; Versicherung ...

  • tis-gdv.de

    Transportversicherung, Versicherungsinteresse

  • Judicialis

    VVG § 129

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 129
    Sachersatzinteresse des VN ist grundsätzlich nicht Gegenstand der Transportversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 129
    Rechtsnatur einer Transportversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Transportversicherung erfasst Sacherhaltungsinteresse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1107
  • MDR 2003, 988
  • VersR 2003, 1171
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.07.1960 - II ZR 254/58

    Personen-Kautionsversicherung

    Auszug aus BGH, 07.05.2003 - IV ZR 239/02
    Dabei ist im Zweifel durch Auslegung zu ermitteln, welches Interesse die Parteien als versichert vereinbart haben (BGHZ aaO; BGHZ 33, 97, 100).

    Bei einer Fremdversicherung gehen auch die Ansprüche des Versicherten gegen den Versicherungsnehmer auf den Versicherer über, soweit dieser - wie hier - den Versicherten entschädigt hat (BGHZ 33, 97, 99 f.; Senatsurteil vom 24. November 1971 - IV ZR 71/70 - VersR 1972, 194 unter I; Prölss, aaO § 67 VVG Rdn. 15; Baumann, aaO § 67 VVG Rdn. 68).

  • BGH, 28.03.2001 - IV ZR 163/99

    Umfang des Versicherungsschutzes bei einem Gebäudeversicherungsvertrag einer

    Auszug aus BGH, 07.05.2003 - IV ZR 239/02
    Die Typisierung eines Versicherungsvertrages besagt - von aufsichtsrechtlichen Vorschriften abgesehen - noch nicht, daß die Ausgestaltung im einzelnen nicht auch Elemente anderer Vertragstypen enthalten kann (vgl. BGHZ 145, 393, 397 f.; Senatsurteil vom 28. März 2001 - IV ZR 163/99 - VersR 2001, 713 unter 2 b).
  • BGH, 08.11.2000 - IV ZR 298/99

    Regreßverzicht in der Gebäude-Feuer-Versicherung

    Auszug aus BGH, 07.05.2003 - IV ZR 239/02
    Die Typisierung eines Versicherungsvertrages besagt - von aufsichtsrechtlichen Vorschriften abgesehen - noch nicht, daß die Ausgestaltung im einzelnen nicht auch Elemente anderer Vertragstypen enthalten kann (vgl. BGHZ 145, 393, 397 f.; Senatsurteil vom 28. März 2001 - IV ZR 163/99 - VersR 2001, 713 unter 2 b).
  • BGH, 24.11.1971 - IV ZR 71/70

    Geltendmachung von Ansprüchen aus der Personenkautionsversicherung bei Ehegatten;

    Auszug aus BGH, 07.05.2003 - IV ZR 239/02
    Bei einer Fremdversicherung gehen auch die Ansprüche des Versicherten gegen den Versicherungsnehmer auf den Versicherer über, soweit dieser - wie hier - den Versicherten entschädigt hat (BGHZ 33, 97, 99 f.; Senatsurteil vom 24. November 1971 - IV ZR 71/70 - VersR 1972, 194 unter I; Prölss, aaO § 67 VVG Rdn. 15; Baumann, aaO § 67 VVG Rdn. 68).
  • BGH, 05.03.2008 - IV ZR 89/07

    Versichertes Interesse in der Kaskoversicherung eines zum Gesellschaftsvermögen

    Dabei ist im Zweifel durch Auslegung zu ermitteln, welche Interessen die Parteien als versichert vereinbart haben (BGHZ 145, 393, 397 f.; Senatsurteile vom 28. März 2001 - IV ZR 163/99 - VersR 2001, 713 unter 2 b; vom 7. Mai 2003 - IV ZR 239/02 - VersR 2003, 1171 unter II 1 a).
  • OLG Düsseldorf, 27.11.2013 - 18 U 83/13

    Geltendmachung von Regressansprüchen bei Verlust von Transportgut

    Grundsätzlich erfasst die Güterversicherung allein das Sacherhaltungsinteresse des versicherten Eigentümers des transportierten Gutes (vgl. BGH, Urteil vom 07.05.2003 - IV ZR 239/02, NJW-RR 2003, 1107, 1108), so dass bei Abschluss durch einen Frachtführer diese für fremde Rechnung erfolgt (vgl. auch Thume, VersR 2004, 1222 ff.).

    Bei einer derartigen Fremdversicherung gehen gem. § 86 VVG die Ersatzansprüche des Versicherten auf den Versicherer über, soweit dieser den Versicherten entschädigt (vgl. BGH, Urteil vom 07.05.2003, a. a. O.) oder berechtigterweise dem Versicherungsnehmer die Entschädigung auszahlt (vgl. Klimke in: Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl., § 45 Rdnr. 9; § 46 Rdnr. 1).

    Ein derartiger Rückgriff auf den Hauptfrachtführer ist insbesondere bei Vorhandensein einer Verkehrshaftungsversicherung möglich, da das Ersatzinteresse des Frachtführers von der Transportgüterversicherung im Regelfall nicht erfasst wird (vgl. BGH, Urteil vom 07.05.2003 - IV ZR 239/02 -, NJW-RR 2003, 1107 f.; Thume, VersR 2004, 1222 ff.).

  • BGH, 21.11.2007 - IV ZR 48/07

    Umfang einer Transportversicherung

    Vielmehr ist beim beklagten Versicherer insgesamt eine Valoren-Transport-Versicherung genommen worden als (Sach-)Versicherung von Gütern (vgl. Senatsurteil vom 7. Mai 2003 - IV ZR 239/02 - VersR 2003, 1171 unter II 1 a Tz. 7).
  • BGH, 18.11.2009 - IV ZR 58/06

    Voraussetzungen einer Doppelversicherung durch den Abschluss einer

    Sie ist insoweit im Verhältnis zur mitversicherten Generalunternehmerin Dritte i.S. von § 67 Abs. 1 Satz 1 VVG a.F., an die die Klägerin geleistet hat (vgl. Senatsurteil vom 7. Mai 2003 - IV ZR 239/02 - VersR 2003, 1171 unter II 2; BGH, Urteil vom 14. März 1985 - I ZR 168/82 - VersR 1985, 753 unter II 1 a; Prölss in Prölss/Martin, VVG 27. Aufl. § 67 Rdn. 11, 15, 16).
  • BGH, 09.11.2004 - VI ZR 311/03

    Schadensersatz wegen Nichtunterhaltung einer Güterschaden-Haftpflichtversicherung

    a) § 7a Abs. 1 GüKG a.F. verpflichtet den Unternehmer, eine Güterschaden-Haftpflichtversicherung zu unterhalten (BGH, Urteil vom 7. Mai 2003 - IV ZR 239/02 - NJW-RR 2003, 1107, 1108), die nach dem Gesetzeswortlaut alle Schäden zu umfassen hat, für die der Unternehmer bei Beförderungen mit Be- und Entladeort im Inland nach den frachtrechtlichen Vorschriften in Verbindung mit dem Frachtvertrag haftet.
  • OLG Rostock, 28.07.2017 - 6 U 131/15

    Beräumung eines Daches von Schnee durch Einsatzkräfte der gemeindlichen Feuerwehr

    bb) Abgesehen davon träfe ansonsten zumindest der Hilfseinwand der Klägerin zu, dass bei der Sachversicherung für fremde Rechnung - die hier bei einem unterstellten Auseinanderfallen von Versicherungsnehmer und Eigentümer vorläge - auch der Ersatzanspruch des versicherten Eigentümers, der selbst nicht Versicherungsnehmer ist, auf den Versicherer übergeht, sofern dieser berechtigt an den Versicherungsnehmer zahlt (vgl. BGH, Urteil vom 07.05.2003 - IV ZR 239/02, TranspR 2003, 320 = NJW-RR 2003, 1107 [Juris; Tz. 9]; OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.11.2013 - 18 U 83/13, TranspR 2014, 341 [Juris; Tz. 10], m.w.N.).
  • OLG Celle, 19.11.2009 - 8 U 24/09

    HEROS-Komplex

    Gegenstand einer solchen Versicherung sind ausschließlich die einzelnen Valoren, d. h. die Sachen während des Transportes durch das befördernde Unternehmen (vgl. BGH VersR 2008, 395. BGH VersR 2003, 1171).
  • BGH, 21.11.2007 - IV ZR 70/07

    Umfang einer Transportversicherung

    Vielmehr ist beim beklagten Versicherer insgesamt eine Valoren-Transport-Versicherung genommen worden als (Sach-)Versicherung von Gütern (vgl. Senatsurteil vom 7. Mai 2003 - IV ZR 239/02 - VersR 2003, 1171 unter II 1 a Tz. 7).
  • OLG Brandenburg, 23.10.2019 - 7 U 8/18

    Insolvenzanfechtung von Zahlungen an einen Treuhänder

    Das Treuhandgeschäft ist dadurch gekennzeichnet, dass der Treuhänder Rechte in eigener Rechtszuständigkeit und im eigenen Namen ausübt, aber nicht oder nicht ausschließlich im eigenen Interesse, nach außen ein Mehr an Rechten erhält, als im Innenverhältnis mit dem Treugeber bestimmt ist (BGH, Urteil vom 10.12.2003 - IV ZR 239/02, NJW 2004, 1382).
  • OLG Hamburg, 19.11.2009 - 6 U 249/07

    Valorentransportversicherung: Versicherung der Abholung und Auskehrung von

    Die Klägerin kann sich für ihre abweichende Rechtsauffassung nicht auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 07.05.2003 (VersR 2003, 1171) beziehen.
  • OLG Köln, 22.04.2008 - 9 U 243/06

    Einzelne Valoren während des Transports als Gegenstand einer

  • LG Hannover, 18.11.2009 - 23 O 81/08

    Abhandenkommen; Anfechtung; Anfechtungsberechtigung; Anfechtungserklärung;

  • LG Hannover, 22.04.2009 - 23 O 98/07

    Anspruch wegen Bargeldverlust aus eigenem und abgetretenen Recht gegenüber der

  • OLG Brandenburg, 14.10.2021 - 12 U 231/20

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall; Kollision beim Ausfahren aus

  • LG Hannover, 15.12.2010 - 23 O 32/07

    Schadensersatzanspruch der Versicherten einer Versicherung auf fremde Rechnung

  • LG Hannover, 28.01.2009 - 23 O 103/07

    Entschädigungsanspruch bzgl. eines Bargeldverlustes gegenüber der

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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 24.01.2003 - 10 U 1319/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7574
OLG Koblenz, 24.01.2003 - 10 U 1319/01 (https://dejure.org/2003,7574)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24.01.2003 - 10 U 1319/01 (https://dejure.org/2003,7574)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24. Januar 2003 - 10 U 1319/01 (https://dejure.org/2003,7574)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Obliegenheitsverletzung des Versicherten vor dem Versicherungsfall; Vereinbarung der Leistungsfreiheit bei Verletzung der Wachmannobliegenheit im Versicherungsvertrag

  • VersR (via Owlit)

    VVG § 6; AERB 87 § 7 Nr. 1 a; AERB 87 § 7 Nr. 2
    Leistungsfreiheit wegen Verstoßes gegen die Wachmannobliegenheit

  • rechtsportal.de

    AERB 87 § 7 Nr. 2; VVG § 6 Abs. 1, 2
    Ansprüche aus der Einbruchsdiebstahlversicherung bei Funktionslosigkeit der Einbruchmeldeanlage; Verletzung der Wachmannobliegenheit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1728 (Ls.)
  • NJW-RR 2003, 749
  • VersR 2003, 1171
  • VersR 2003, 851
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 17.06.2015 - IV ZR 170/14

    Private Unfallversicherung: Einbeziehung nicht übergebener Allgemeiner

    Dies entspricht einhelliger Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Frankfurt am Main VersR 2004, 1451, 1452; OLG Frankfurt am Main VersR 2005, 631, 633; OLG Koblenz VersR 2003, 851, 852; OLG Köln VersR 2003, 101, 102; OLG Düsseldorf VersR 2001, 837, 838) sowie der herrschenden Meinung in der Literatur (Prölss in Prölss/Martin, VVG 27. Aufl. § 5a Rn. 57; Beckmann in Bruck/Möller, VVG 9. Aufl. Einf. C Rn. 88; MünchKomm-VVG/Reiff, AVB Rn. 58; Römer in Römer/Langheid, VVG 2. Aufl. § 5a Rn. 46; Präve in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch 2004 § 10 Rn. 157 ff.; Präve, ZfV 1994, 374, 380; Lorenz, VersR 1995, 616, 619 f.; Schimikowski, r+s 1996, 1, 4; a.A. Dörner/Hoffmann, NJW 1996, 153, 158; Wandt, Verbraucherinformation und Vertragsschluß nach neuem Recht - Dogmatische Einordnung und praktische Handhabung, 1995 S. 25 ff.).
  • LG Stuttgart, 17.02.2012 - 22 O 503/11

    Vollkaskoversicherung: Wirksamkeit des Ausschlusses von Schäden "aufgrund eines

    Dieses Erfordernis ist beim Abschluss eines Versicherungsvertrages regelmäßig auch dann erfüllt, wenn nicht eigens über die Einbeziehung gesprochen wurde: Dass der Versicherer allgemeine Versicherungsbedingungen verwenden muss, um den Versicherungsvertrag mit Inhalt zu füllen, liegt für jeden Versicherungsnehmer - und damit gerade auch für Unternehmer - auf der Hand (vgl. OLG Koblenz VersR 2003, 851).
  • OLG Saarbrücken, 18.04.2013 - 5 U 416/11

    Restschuld-Arbeitsunfähigkeitsversicherung: Inhaltskontrolle für eine Klausel

    Dies beruht auf der Erwägung, dass dann davon ausgegangen werden kann, dass der Versicherungsnehmer die Bedingungen des Versicherers in Kauf nehmen will, welchen Inhalt auch immer sie haben; dass der Versicherer den Vertrag nur mit seinen Bedingungen zustande kommen lassen will, ist dem Versicherungsnehmer in der Regel - so auch im Streitfall - aus den im Antragsformular enthaltenen Hinweisen auf die Bedingungen bekannt (vgl. OLG Koblenz, VersR 2003, 851; OLG Köln, VersR 2003, 101; Römer in Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., § 5a Rdn. 46; Prölss in Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 5a, Rdn. 57 jew. m.w.N.).
  • LG Cottbus, 04.12.2020 - 6 O 429/18
    Für jeden Versicherungsnehmer - und erst recht für Unternehmer - liegt auf der Hand, dass der Versicherer AVB verwenden muss, um den Versicherungsvertrag inhaltlich zu konkretisieren (vgl. OLG Koblenz VersR 2003, 851).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 13.11.2002 - 7 U 66/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4968
OLG Frankfurt, 13.11.2002 - 7 U 66/02 (https://dejure.org/2002,4968)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.11.2002 - 7 U 66/02 (https://dejure.org/2002,4968)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. November 2002 - 7 U 66/02 (https://dejure.org/2002,4968)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    VVG
    Einfamilienhausversicherung: Leistungspflicht nach Einbruchdiebstahl trotz Vorlage einer Stehlgutliste 8 Tage nach dem Versicherungsfall

  • Wolters Kluwer

    Anspruch aus Verbundener Einfamilienhaus-Versicherung wegen Einbruchdiebstahls; Leistungsfreiheit des Versicherers; Verzögerte Einreichung der Stehlgutliste ; Vorlagefrist von drei Tagen; Vorsätzliche Fristüberschreitung ; Kenntnis des Geschädigten von Allgemeinen ...

  • Judicialis

    EFH 97 § 5 Nr. 1

  • VersR (via Owlit)

    EFH 97 § 5; EFH 97 § 29
    Keine Leistungsfreiheit bei Einreichung einer Stehlgutliste wegen eines Feiertags und Wochenendes erst nach acht Tagen L

  • rechtsportal.de

    EFH 97 § 5 Nr. 1
    Keine Leistungsfreiheit des Versicherers bei Versäumung der Vorlage der Stehlgutliste

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 252
  • VersR 2003, 1171 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 20.12.1993 - 6 U 151/93

    Haftungsverteilung bei Kollision an einem ampelgeregelten Bahnübergang

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.11.2002 - 7 U 66/02
    Zwar sieht § 5 Nr. 1 EFH 97 die Vorlage der Stehlgutliste innerhalb von drei Tagen vor, um zum einen der Polizei eine gezielte und erfolgversprechende Fahndungsmöglichkeit nach den entwendeten Gegenständen zu eröffnen und zum anderen den eingetretenen Schaden frühzeitig festzulegen, um die Hemmschwelle für vorgetäuschte oder nachträglich aufgebauschte Schäden zu erhöhen (vgl. OLG Köln in r + s 200, 339), doch kann von einer vorsätzlichen Überschreitung dieser Frist nicht ausgegangen werden, weil auch der Hinweis auf die Geltung der EFH 97 nichts darüber besagt, ob der Kläger diese auf 13 Seiten klein gedruckten Bedingungen auch im einzelnen gelesen hat oder sie ihm sonst bekannt geworden waren (vgl. OLG Hamm in OLG-Report 1994, 198).
  • LG Dortmund, 04.05.2006 - 2 O 445/05

    Stehlgutliste

    Wenn wie im vorliegenden Fall dem Einbruchsdiebstahl die Weihnachtsfeiertage und der Jahreswechsel unmittelbar folgen, verlängert sich die Zeit, die der Versicherungsnehmer für die Anfertigung der Stehlgutliste benötigt entsprechend (vgl. OLG Frankfurt VersR 2003, 1171).
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