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   BGH, 08.07.2003 - VI ZA 9/03   

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https://dejure.org/2003,1489
BGH, 08.07.2003 - VI ZA 9/03 (https://dejure.org/2003,1489)
BGH, Entscheidung vom 08.07.2003 - VI ZA 9/03 (https://dejure.org/2003,1489)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 2003 - VI ZA 9/03 (https://dejure.org/2003,1489)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall gegen einen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer; Antrag des Klägers auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine in Aussicht genommene Nichtzulassungsbeschwerde; Einwand der Erschöpfung der Haftungssumme eines ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Haftpflichtprozeß - Verteilung der Versicherung - anteilige Kürzung

  • Judicialis

    SGB X § 116 Abs. 4; ; VVG § 155; ; VVG § 156 Abs. 3

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    SGB X § 116 Abs. 4; VVG § 155; VVG § 156 Abs. 3
    Urteilsvorbehalt des Verteilungsverfahrens nach §§ 155, 156 Abs. 3 VVG auch bei Befriedigungsvorrecht aus § 116 Abs. 4 SGB X

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB X § 116 Abs. 4; VVG §§ 155 156 Abs. 3
    Verteilung der Versicherungssumme bei übersteigendem Schaden

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Befriedigungsvorrecht aus § 116 Abs. 4 SGB X

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1461
  • ZIP 2003, 1798
  • MDR 2004, 94
  • NZV 2003, 521
  • VersR 2003, 1295
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.11.1978 - VI ZR 86/77

    Befriedigungsvorrecht des Verletzten gegenüber Ersatzansprüchen des

    Auszug aus BGH, 08.07.2003 - VI ZA 9/03
    Die Frage, in welchem Umfang die Grundsätze des Senatsurteils vom 7. November 1978 (VI ZR 86/77 - NJW 1979, 271 = VersR 1979, 30) fortgelten, stellt sich nicht; § 116 Abs. 4 SGB X hat die Grundsätze eben dieser Rechtsprechung in das Gesetz übernommen (vgl. etwa Küppersbusch aaO).
  • BGH, 25.05.1982 - VI ZR 203/80

    Befriedigung der die Deckungssumme übersteigenden Direktansprüche mehrerer

    Auszug aus BGH, 08.07.2003 - VI ZA 9/03
    Das Berufungsgericht hat den Einwand des beklagten Versicherers zur Erschöpfung der Haftungssumme zutreffend bereits im vorliegenden Erkenntnisverfahren berücksichtigt und die Haftung des Beklagten lediglich nach Maßgabe des Kürzungs- und Verteilungsverfahrens gemäß §§ 155, 156 Abs. 3 VVG festgestellt (vgl. Senatsurteil BGHZ 84, 151 ff.).
  • BGH, 10.10.2006 - VI ZR 44/05

    Voraussetzungen eines Verteilungsverfahrens wegen nicht ausreichender

    Auch ein Befriedigungsvorrecht des Klägers aus § 116 Abs. 4 SGB X schließt nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Senat, Beschluss vom 8. Juli 2003 - VI ZA 9/03 - VersR 2003, 1295, 1296) ein Verteilungsverfahren nicht aus, sondern kommt erst nach dessen Durchführung zum Zuge.
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