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   OLG Köln, 18.02.2003 - 9 U 85/02   

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https://dejure.org/2003,7496
OLG Köln, 18.02.2003 - 9 U 85/02 (https://dejure.org/2003,7496)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.02.2003 - 9 U 85/02 (https://dejure.org/2003,7496)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Februar 2003 - 9 U 85/02 (https://dejure.org/2003,7496)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    ARB 75 § 4 Abs. 1 k; ; ARB 75 § 15 Abs. 1 a; ; ARB 75 § 15 d cc)

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ARB 75 § 4 Abs. 1 k
    Rückabwicklung eines wegen Überteuerung sittenwidrigen Kaufvertrags über eine Eigentumswohnung fällt nicht unter das Baurisiko

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Reichweite der Ausschlussklausel "Baurisiko"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 1437
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 19.08.1997 - 9 U 123/96

    Wie weit reicht der Risikoausschluß "Baurisiko" in der Rechtsschutzversicherung?

    Auszug aus OLG Köln, 18.02.2003 - 9 U 85/02
    Sinn und Zweck der Ausschlussklausel "Baurisiko" ist es, die erfahrungsgemäß besonders kostenträchtigen, im Risiko schwer überschaubaren und kaum kalkulierbaren rechtlichen Auseinandersetzungen um Baumaßnahmen aller Art, aber auch um die sie unmittelbar begleitenden Vorgänge, vom Versicherungsschutz auszunehmen, weil nur für einen verhältnismäßig kleinen Teil der Versicherten ein solches Risiko entstehen kann (vgl. Senat, r+s 1997, 507).

    Es ist ein gewisser zeitlicher Zusammenhang sowie ein innerer sachlicher Bezug zwischen der Finanzplanung und der Planung und Errichtung eines Bauwerkes erforderlich ( vgl. BGH, VersR 1986, 132; 1990, 485; OLG Bamberg, VersR 1995, 529; OLG Karlsruhe, ZfS 1984, 15; VersR 1997, 182; OLG Oldenburg, VersR 1998, 1412; OLG Hamm, r+s 2000, 113; Senat, r+s 1997, 507 zu § 3 Abs. 1 d ARB 94, der "ursächlichen Zusammenhang" verlangt).

    Geht es um die Frage, ob der Versicherungsnehmer durch falsche, unseriöse Angaben zum Objekt im Hinblick auf Vermietungsmöglichkeiten und erzielbaren Mietzins, also Güte und Rentabilität der Anlage, vom Verkäufer getäuscht worden ist, so sind damit ebenfalls nicht typischerweise mit der Planung und Errichtung eines Gebäudes verbundene Umstände angesprochen (vgl. Senat, r+s 1997, 507).

  • OLG Hamm, 03.12.1999 - 20 U 121/99

    Umfang der Rechtsschutzversicherung; Deckung für Streitigkeiten über Rückzahlung

    Auszug aus OLG Köln, 18.02.2003 - 9 U 85/02
    Es ist ein gewisser zeitlicher Zusammenhang sowie ein innerer sachlicher Bezug zwischen der Finanzplanung und der Planung und Errichtung eines Bauwerkes erforderlich ( vgl. BGH, VersR 1986, 132; 1990, 485; OLG Bamberg, VersR 1995, 529; OLG Karlsruhe, ZfS 1984, 15; VersR 1997, 182; OLG Oldenburg, VersR 1998, 1412; OLG Hamm, r+s 2000, 113; Senat, r+s 1997, 507 zu § 3 Abs. 1 d ARB 94, der "ursächlichen Zusammenhang" verlangt).
  • OLG Karlsruhe, 03.05.1996 - 12 W 18/96

    Baufinanzierung; Qualifzierter Zusammenhang; Planung und Errichtung eines

    Auszug aus OLG Köln, 18.02.2003 - 9 U 85/02
    Es ist ein gewisser zeitlicher Zusammenhang sowie ein innerer sachlicher Bezug zwischen der Finanzplanung und der Planung und Errichtung eines Bauwerkes erforderlich ( vgl. BGH, VersR 1986, 132; 1990, 485; OLG Bamberg, VersR 1995, 529; OLG Karlsruhe, ZfS 1984, 15; VersR 1997, 182; OLG Oldenburg, VersR 1998, 1412; OLG Hamm, r+s 2000, 113; Senat, r+s 1997, 507 zu § 3 Abs. 1 d ARB 94, der "ursächlichen Zusammenhang" verlangt).
  • OLG Celle, 19.08.2004 - 8 U 49/04

    Auslegung der "Baurisikoklausel" nach § 4 Abs. 1 k) ARB (Allgemeine

    Diese Auffassung des BGH bezüglich einer engen auf typische Baurisiken der Planung und Errichtung eines mängelfreien Gebäudes gerichteten Auslegung der Klausel unter Ausschluss von Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Baufinanzierung und dem Erwerbsrisiko wird auch von Teilen der Rechtsprechung (vgl. OLG Köln VersR 2003, 1437: Täuschung des Erwerbers einer Eigentumswohnung durch den Verkäufer über den zu erzielenden Mietzins der als Anlageobjekt erworbenen Wohnung; OLG Karlsruhe VersR 2002, 842: Ansprüche des Käufers einer fast fertigen Eigentumswohnung gegenüber einem Kreditinstitut wegen unzutreffender Angaben zu überhöht kalkulierten Nettomieten; OLG Stuttgart NJW-RR 2001, 462: mangelnde Aufklärung durch Verkäufer einer mangelfrei errichteten Eigentumswohnung über bauordnungsrechtliche Nutzungsbeschränkungen; LG Coburg VersR 2002, 1275: betrügerische Schädigung bei Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds) sowie in der Literatur vertreten (vgl. Harbauer, a. a. O.; Rdnr. 93 f., 99; Prölss/Martin, a. a. O.).
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