Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 14.08.2002

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 25.11.2002 - 12 U 1429/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6896
OLG Koblenz, 25.11.2002 - 12 U 1429/01 (https://dejure.org/2002,6896)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25.11.2002 - 12 U 1429/01 (https://dejure.org/2002,6896)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25. November 2002 - 12 U 1429/01 (https://dejure.org/2002,6896)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verkehrsunfall; Vorfahrtsrecht des von rechts Einbiegenden; Äußere Beschaffenheit der Straße als Vorfahrtsindiz; Beachtung des fließenden Verkehrs; Anhaltepflicht bei Ausfahren aus Straße mit abgesenktem Bordstein

  • Judicialis

    StVO § 8 Abs. 1; ; StVO § 8 Abs. 1 S. 1; ; StVO § 10; ; StVO § 10 S. 1; ; StVG § 7 Abs. 2; ; StVG § 17; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2 n.F.; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVO § 8; StVO § 10
    Sorgfaltsanforderungen des § 10 StVO gelten allein schon aufgrund der Einfahrt über einen abgesenkten Bordstein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorfahrtsrecht bei abgesenktem Bordstein; Haftungsverteilung bei Kollision

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 1454
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Zweibrücken, 12.08.1991 - 1 Ss 160/91
    Auszug aus OLG Koblenz, 25.11.2002 - 12 U 1429/01
    Es kommt deshalb gerade nicht mehr darauf an, ob tatsächlich eine untergeordnete Verkehrsfläche vorliegt; entscheidend ist, dass nach dem eindeutigen Wortlaut der Neuregelung das Vorhandensein eines abgesenkten Bordsteins jede dahinter befindliche Zufahrt unabhängig von ihrer tatsächlichen Beschaffenheit einer solchen, außerhalb des fließenden Verkehrs gelegenen von Gesetzes wegen gleichstellt (ebenso: OLG Zweibrücken VRS 82, 51; Hentschel, a.a.O., Rn. 3 a und 6 a zu § 10 StVO).
  • LG Hagen, 14.11.2007 - 10 S 35/07

    Haftungsverteilung bei Einmündung einer Straße mit abgesenktem Bordstein

    Gesetzes wegen gleichgestellt (vgl. OLG Koblenz, VersR 2003, 1454 m.w.N.).
  • LG Freiburg, 17.10.2014 - 6 O 356/13

    Schadenersatzanspruch aus übergegangenem Recht: Inanspruchnahme einer

    Daraus wird gemeinhin geschlossen, dass anderen Verkehrsteilnehmern die Vorfahrt zu gewähren ist (OLG Koblenz, Urteil vom 25.11.2002 - 12 U 1429/01, juris; Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 23. Auflage, 2014, § 10 StVO Rn. 2) .
  • AG Borken, 16.06.2011 - 12 C 16/11

    Quotenmäßige Aufteilung der Verursachungsbeiträge erfolgt wegen mangelhafter

    Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 10 StVO wird allein durch das Vorhandensein eines abgesenkten Bordsteins jede dahinter befindliche Zufahrt unabhängig von ihrer tatsächlichen Beschaffenheit einer solchen, außerhalb des fließenden Verkehrs gelegenen von Gesetzes wegen gleich gestellt (vgl. OLG Koblenz, Versicherungsrecht 2003, 1454, m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 14.08.2002 - 1 ObOWi 195/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6767
BayObLG, 14.08.2002 - 1 ObOWi 195/02 (https://dejure.org/2002,6767)
BayObLG, Entscheidung vom 14.08.2002 - 1 ObOWi 195/02 (https://dejure.org/2002,6767)
BayObLG, Entscheidung vom 14. August 2002 - 1 ObOWi 195/02 (https://dejure.org/2002,6767)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ordungswidrigkeitenrecht; Bußgeldsachen; Widersprüchliche Zeugenaussagen; Bedeutung der Glaubwürdigkeit; Darlegungspflicht in Urteilsgründen; Würdigungspflicht in Urteilsgründen; Umfang

Papierfundstellen

  • NZV 2003, 247
  • NZV 2003, 296
  • VersR 2003, 1454 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 22.01.1985 - 5 Ss OWi 6/85
    Auszug aus BayObLG, 14.08.2002 - 1 ObOWi 195/02
    In dem Fehlen bzw. der nicht hinreichenden Mitteilung dieser Angaben liegt daher grundsätzlich ein sachlich-rechtlicher Mangel, sofern die Beweislage nicht einfach ist (BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1984, 213; BGH bei Kusch NStZ 1997, 72; OLG Düsseldorf NStZ 1985, 323).
  • BGH, 19.06.1996 - 5 StR 220/96

    Zeuge vom Hörensagen - Verurteilung - Angaben gegenüber Vertrauensperson -

    Auszug aus BayObLG, 14.08.2002 - 1 ObOWi 195/02
    In dem Fehlen bzw. der nicht hinreichenden Mitteilung dieser Angaben liegt daher grundsätzlich ein sachlich-rechtlicher Mangel, sofern die Beweislage nicht einfach ist (BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1984, 213; BGH bei Kusch NStZ 1997, 72; OLG Düsseldorf NStZ 1985, 323).
  • BGH, 18.11.1994 - 2 StR 458/94

    Zeugenvernehmung - Kind - Glaubwürdigkeitsgutachten - Widersprüchlichkeit -

    Auszug aus BayObLG, 14.08.2002 - 1 ObOWi 195/02
    Steht Aussage gegen Aussage, so muss der Tatrichter im allgemeinen die für die Bedeutung der Glaubwürdigkeit wesentlichen Umstände im Urteil darlegen und würdigen (BGH StV 1992, 97; 1995, 115; OLG Oldenburg DAR 2000, 86).
  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus BayObLG, 14.08.2002 - 1 ObOWi 195/02
    In welchem Umfang sie geboten sind, richtet sich nach der jeweiligen Beweislage, nicht zuletzt auch nach der Bedeutung, die der Beweisfrage unter Berücksichtigung des Tatvorwurfs und des Verteidigungsvorbringens für die Wahrheitsfindung zukommt (vgl. BGHSt 39, 291/296 f.).
  • BGH, 04.10.1983 - 4 StR 615/83

    Hinweispflicht bei drohender Verurteilung wegen einer fortgesetzten Tat -

    Auszug aus BayObLG, 14.08.2002 - 1 ObOWi 195/02
    In dem Fehlen bzw. der nicht hinreichenden Mitteilung dieser Angaben liegt daher grundsätzlich ein sachlich-rechtlicher Mangel, sofern die Beweislage nicht einfach ist (BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1984, 213; BGH bei Kusch NStZ 1997, 72; OLG Düsseldorf NStZ 1985, 323).
  • OLG Oldenburg, 21.09.1999 - Ss 308/99

    Grundsätze der Beweiswürdigung im Falle Aussage gegen Aussage

    Auszug aus BayObLG, 14.08.2002 - 1 ObOWi 195/02
    Steht Aussage gegen Aussage, so muss der Tatrichter im allgemeinen die für die Bedeutung der Glaubwürdigkeit wesentlichen Umstände im Urteil darlegen und würdigen (BGH StV 1992, 97; 1995, 115; OLG Oldenburg DAR 2000, 86).
  • BGH, 15.11.1991 - 2 StR 499/91

    Beweiswürdigung - Belastung durch den Mitangeklagten - Belastungszeuge -

    Auszug aus BayObLG, 14.08.2002 - 1 ObOWi 195/02
    Steht Aussage gegen Aussage, so muss der Tatrichter im allgemeinen die für die Bedeutung der Glaubwürdigkeit wesentlichen Umstände im Urteil darlegen und würdigen (BGH StV 1992, 97; 1995, 115; OLG Oldenburg DAR 2000, 86).
  • OLG Karlsruhe, 28.08.2009 - 1 Ss 135/08

    Einstellung des Verfahrens wegen unerlaubter Handybenutzung bei Aussage gegen

    Dort bedarf es zusätzlich einer Gesamtwürdigung aller Indizien (BayObLG NZV 2003, 247 ff.), weshalb der Tatrichter die für die Bedeutung der Glaubwürdigkeit wesentlichen Umstände im Urteil darlegen und würdigen muss (BGH StV 1992, 97 f.; 1995, 115 f.; OLG Oldenburg DAR 2000, 86).
  • OLG Brandenburg, 19.02.2021 - 1 OLG 53 Ss OWi 684/20

    Informationsanspruch des Betroffenen, rechtzeitige Geltendmachung, Messunterlagen

    In welchem Umfang dies geboten ist, richtet sich nach der jeweiligen Beweislage, nicht zuletzt nach der Bedeutung, die der jeweiligen Beweisfrage unter Berücksichtigung des Tatvorwurfs und des Verteidigungsvorbringens für die Wahrheitsfindung zukommt (statt vieler: BGH DRiZ 1994, 59 f.), wobei zu berücksichtigen ist, dass an ein Urteil in Bußgeldsachen nicht die gleichen hohen Anforderungen gestellt werden können wie an ein Urteil in Strafsachen (vgl. BGHSt 39, 291; BayObLG NZV 2003, 247; OLG Hamm NZV 2003, 295; OLG Rostock DAR 2001, 421).
  • KG, 16.01.2019 - 3 Ws (B) 312/18

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Anforderungen an die

    Die Gründe eines Urteils oder eines Beschlusses in Bußgeldsachen unterliegen hierbei zwar keinen hohen Anforderungen (vgl. BGHSt 39, 291; Senat, Beschluss vom 27. März 2017 - 3 Ws (B) 581/16 - BeckRS 2017, 119427; OLG Brandenburg, Beschluss vom 18. Februar 2008 - 1 Ss (OWi) 266 B/07 - BeckRS 2008, 4865; BayObLG NZV 2003, 247; OLG Rostock DAR 2001, 421), so dass es teilweise für ausreichend erachtet wird, den Begründungsaufwand auf das rechtsstaatlich unverzichtbare Maß zu beschränken (vgl. Cierniak NZV 1998, 293).
  • OLG Brandenburg, 18.02.2008 - 1 Ss OWi 266 B/07

    Eichung Geschwindigkeitsmessgeräte

    Die Gründe eines Urteils oder Beschlusses in Bußgeldsachen unterliegen keinen hohen Anforderungen (vgl. BGHSt 39, S. 291; BayObLG NZV 2003, S. 247; OLG Rostock DAR 2001, S. 421), so dass teilweise für ausreichend erachtet wird, den Begründungsaufwand auf das rechtsstaatlich unverzichtbare Maß zu beschränken (vgl. Cieniak NZV 1998, S. 293).
  • BayObLG, 08.01.2004 - 1 ObOWi 538/03

    Fahrverbot; Beharrlichkeit; Vorahndungen

    Daraus ergibt sich, dass der Ermittlungsaufwand eingeschränkt ist (§ 77 Abs. 2 OWiG) und auch an die Urteilsgründe keine übertrieben hohen Anforderungen zu stellen sind (BGHSt 39, 291/299 f.; BayObLG VRS 104, 56; OLG Hamm VRS 105, 217/219).
  • BayObLG, 27.11.2003 - 1 ObOWi 429/03

    Wiederholte Begehung gleichartiger Verkehrsverstöße rechtfertigt Fahrverbot

    Daraus ergibt sich, dass der Ermittlungsaufwand eingeschränkt ist (§ 77 Abs. 2 OWiG) und auch an die Urteilsgründe keine übertrieben hohen Anforderungen zu stellen sind (BGHSt 39, 291/299 f.; BayObLG VRS 104, 56; OLG Hamm VRS 105, 217/219).
  • OLG Brandenburg, 27.10.2014 - 53 Ss OWi 529/14

    Gerichtliches Bußgeldverfahren: Prozessuale Überholung des

    In welchem Umfang dies geboten ist, richtet sich nach der jeweiligen Beweislage, nicht zuletzt nach der Bedeutung, die der jeweiligen Beweisfrage unter Berücksichtigung des Tatvorwurfs und des Verteidigungsvorbringens für die Wahrheitsfindung zukommt (statt vieler: BGH DRiZ 1994, 59 f), wobei zu berücksichtigen ist, dass an ein Urteil in Bußgeldsachen nicht die gleichen hohen Anforderungen gestellt werden können wie an ein Urteil in Strafsachen (vgl. BGHSt 39, 291; BayObLG NZV 2003, 247; OLG Hamm NZV 2003, 295; OLG Rostock DAR 2001, 421).
  • OLG Brandenburg, 26.10.2014 - 53 Ss OWi 529/14
    In welchem Umfang dies geboten ist, richtet sich nach der jeweiligen Beweislage, nicht zuletzt nach der Bedeutung, die der jeweiligen Beweisfrage unter Berücksichtigung des Tatvorwurfs und des Verteidigungsvorbringens für die Wahrheitsfindung zukommt (statt vieler: BGH DRiZ 1994, 59 f), wobei zu berücksichtigen ist, dass an ein Urteil in Bußgeldsachen nicht die gleichen hohen Anforderungen gestellt werden können wie an ein Urteil in Strafsachen (vgl. BGHSt 39, 291; BayObLG NZV 2003, 247; OLG Hamm NZV 2003, 295; OLG Rostock DAR 2001, 421).
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