Rechtsprechung
   BGH, 08.05.2003 - I ZR 234/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,328
BGH, 08.05.2003 - I ZR 234/02 (https://dejure.org/2003,328)
BGH, Entscheidung vom 08.05.2003 - I ZR 234/02 (https://dejure.org/2003,328)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 2003 - I ZR 234/02 (https://dejure.org/2003,328)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,328) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz wegen des Verlusts von Transportgut - Rechtsfolgen der Nichtangabe des Wertes der zum Versand gebrachten Ware - Durch grob fahrlässiges Verhalten begründete Schadenshaftung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Pakete - unterlassene Wertangabe und Mitverschulden am Schaden

  • tis-gdv.de

    HGB, Grobes Organisationsverschulden, Mitverschulden, Wertdeklaration, Organisationsverschulden, Wert

  • Judicialis

    BGB § 254 Db

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 254
    Fehlende Wertangabe als schadensursächliches Mitverschulden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 254
    Mitverschulden des Auftraggebers eines Paketbeförderungsdienstes bei unterlassener Wertangabe

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Transportrecht - Hinweis auf kostbare Fracht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • dr-bahr.com (Leitsatz)

    Mitverschulden bei Nichtangabe des Warenwertes

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Mitverschulden bei Nichtangabe des Warenwertes

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bei wertvollen (Weihnachts-) Paketen die Wertangabe nicht vergessen! - Ohne Wertangabe kann dem Versender ein Mitverschulden angerechnet werden

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1473
  • MDR 2003, 1361
  • VersR 2003, 1596
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.11.2001 - I ZR 158/99

    Rechtsfolgen eines grob fahrlässigen Organisationsverschuldens des Spediteurs im

    Auszug aus BGH, 08.05.2003 - I ZR 234/02
    Der Umstand, daß der Versender nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 149, 337, 353) in einen nach § 254 Abs. 1 BGB beachtlichen Selbstwiderspruch geraten könne, wenn er trotz Kenntnis, daß der Spediteur die Sendung bei zutreffender Wertangabe mit größerer Sorgfalt behandle, von einer Wertdeklaration absehe und bei Verlust gleichwohl den vollen Schadensersatz verlange, ändere daran nichts.

    Es hat auch nicht verkannt, daß sich ein anspruchsminderndes Mitverschulden gemäß § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB daraus ergeben kann, daß der Geschädigte es unterlassen hat, den Schädiger im Hinblick auf den Wert des Gutes auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen (vgl. BGHZ 149, 337, 353).

    Die Haftung wegen grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruht auf dem Vorwurf unzureichender Kontrolle der Schnittstellen und der daraus folgenden Vermutung, daß die Ware in diesem besonders gefährdeten Bereich verlorengegangen ist (vgl. BGHZ 149, 337, 345 f.).

  • BGH, 05.06.2003 - I ZR 234/00

    Darlegungs- und Beweislast des Fixkostenspediteurs bei ungeklärtem

    Im vorliegenden Fall kann aber nicht davon ausgegangen werden, daß die unterlassene Wertdeklaration den Schaden tatsächlich mitverursacht hat (vgl. dazu BGHZ 149, 337, 355 sowie BGH, Urt. v. 8.5.2003 - I ZR 234/02, Umdr. S. 6 f.).

    Voraussetzung hierfür wäre, daß die Beklagte bei richtiger Wertangabe ihre Sorgfaltspflichten besser erfüllt hätte und es dann zumindest zu einer Verringerung des Verlustrisikos gekommen wäre (vgl. BGH, Urt. v. 8.5.2003 - I ZR 234/02, Umdr. S. 7).

  • BGH, 19.01.2006 - I ZR 80/03

    Mitverschulden des Paketversenders wegen unterlassener Wertdeklaration eines

    Von einem Kennenmüssen der Anwendung höherer Sorgfalt bei korrekter Wertangabe kann im Allgemeinen ausgegangen werden, wenn sich aus den Beförderungsbedingungen des Transporteurs ergibt, dass er für diesen Fall bei Verlust oder Beschädigung des Gutes höher haften will (Fortführung von BGHZ 149, 337 und BGH, Urt. v. 8.5.2003 - I ZR 234/02, TranspR 2003, 317).

    Im Rahmen der Haftung nach Art. 29 CMR kann sich ein anspruchsminderndes Mitverschulden zudem aus § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB ergeben, wenn der Geschädigte es unterlassen hat, den Schädiger im Hinblick auf den Wert des Gutes auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen, die dieser weder kannte noch kennen musste (vgl. BGHZ 149, 337, 353; BGH, Urt. v. 8.5.2003 - I ZR 234/02, TranspR 2003, 317, 318 = NJW-RR 2003, 1473).

    aa) Ein Versender kann in einen gemäß § 254 Abs. 1 BGB beachtlichen Selbstwiderspruch geraten, wenn er trotz Kenntnis, dass der Spediteur die Sendung bei richtiger Wertangabe mit größerer Sorgfalt behandelt, von einer Wertdeklaration absieht und bei Verlust gleichwohl vollen Schadensersatz verlangt (vgl. BGHZ 149, 337, 353; BGH TranspR 2003, 317, 318; Urt. v. 17.6.2004 - I ZR 263/01, TranspR 2004, 399, 401 = NJW-RR 2005, 265).

    Ein bei der Entstehung des Schadens mitwirkendes Verschulden der Versender kommt vielmehr auch in Betracht, wenn bei wertdeklarierten Sendungen ebenfalls Lücken in der Schnittstellenkontrolle verbleiben und nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Sendung gerade in diesem Bereich verloren gegangen ist und die Angabe des Wertes der Ware daher deren Verlust nicht verhindert hätte (vgl. BGH TranspR 2003, 317, 318).

    Im Rahmen der Haftungsabwägung ist zu beachten, dass die Reichweite des bei wertdeklarierten Sendungen gesicherten Bereichs einen für die Bemessung der Haftungsquote relevanten Gesichtspunkt darstellt: Je größer der gesicherte Bereich ist, desto größer ist auch der Anteil des Mitverschuldens des Versenders, der durch das Unterlassen der Wertangabe den Transport der Ware außerhalb des gesicherten Bereichs veranlasst (BGH TranspR 2003, 317, 318; Urt. v. 19.5.2005 - I ZR 238/02, Umdruck S. 10).

  • BGH, 30.03.2006 - I ZR 123/03

    Zustandekommen eines Beförderungsvertrages mit der Deutschen Post über die

    Schadensteilung">425 Abs. 2 HGB beachtlichen Selbstwiderspruch geraten kann, wenn er trotz Kenntnis, dass der Frachtführer die Sendung bei zutreffender Wertangabe mit größerer Sorgfalt behandelt, von einer Wertdeklaration absieht und gleichwohl vollen Schadensersatz verlangt (BGHZ 149, 337, 353; BGH, Urt. v. 8.5.2003 - I ZR 234/02, TranspR 2003, 317, 318).
  • BGH, 01.12.2005 - I ZR 284/02

    Rechtsfolgen der Zahlung von Teilbeträgen auf eine Schadensersatzforderung;

    Schadensteilung">425 Abs. 2 HGB beachtlichen Selbstwiderspruch geraten kann, wenn er trotz Kenntnis, dass der Spediteur die Sendung bei zutreffender Wertangabe mit größerer Sorgfalt behandelt, von einer Wertdeklaration absieht und bei Verlust gleichwohl vollen Schadensersatz verlangt (vgl. BGHZ 149, 337, 353; BGH, Urt. v. 15.11.2001 - I ZR 163/99, TranspR 2002, 452, 457; Urt. v. 8.5.2003 - I ZR 234/02, TranspR 2003, 317, 318; BGH TranspR 2004, 399, 401).

    Ein bei der Entstehung des Schadens mitwirkendes Verschulden des Versenders kommt vielmehr auch in Betracht, wenn bei wertdeklarierten Sendungen Lücken in den Schnittstellenkontrollen verbleiben und nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Sendung gerade in diesem Bereich verloren gegangen ist und die Angabe des Werts der Ware daher deren Verlust nicht verhindert hätte (vgl. BGH TranspR 2003, 317, 318).

    Im Rahmen der Haftungsabwägung ist zu beachten, dass die Reichweite des bei wertdeklarierten Sendungen gesicherten Bereichs einen für die Bemessung der Haftungsquote relevanten Gesichtspunkt darstellt: Je größer der gesicherte Bereich ist, desto größer ist auch der Anteil des Mitverschuldens des Versenders, der durch das Unterlassen der Wertangabe den Transport der Ware außerhalb des gesicherten Bereichs veranlasst (BGH TranspR 2003, 317, 318; Urt. v. 19.5.2005 - I ZR 238/02, Umdruck S. 10).

  • BGH, 11.11.2004 - I ZR 120/02

    Mitverschulden des Versenders bei unterlassener Wertangabe

    Ein bei der Entstehung des Schadens mitwirkendes Verschulden der Versicherungsnehmerin der Klägerin kommt vielmehr auch dann in Betracht, wenn bei wertdeklarierten Sendungen ebenfalls Lücken in der Schnittstellenkontrolle verbleiben und nicht ausgeschlossen werden kann, daß die Sendungen gerade in diesem Bereich verlorengegangen sind und die Angabe des Werts der Waren daher deren Verlust nicht verhindert hätte (vgl. BGH, Urt. v. 8.5.2003 - I ZR 234/02, TranspR 2003, 317, 318 = VersR 2003, 1596).

    Die Haftung wegen qualifizierten Verschuldens beruht auf dem Vorwurf unzureichender Kontrolle der Schnittstellen und der daraus folgenden Vermutung, daß die Ware in diesem besonders gefährdeten Bereich verlorengegangen ist (vgl. BGHZ 149, 337, 345 f.; BGH TranspR 2003, 317, 318; TranspR 2004, 309, 312 [insoweit in BGHZ 158, 322 nicht abgedruckt]; TranspR 2004, 399, 401).

    Denn dann erhöhen sich die Möglichkeiten der Beklagten, die Vermutung, daß ihr grob fahrlässiges bzw. bewußt leichtfertiges Verhalten für den Eintritt des Schadens ursächlich gewesen ist, durch den Nachweis zu widerlegen, daß die Ware in einem gesicherten Bereich verlorengegangen ist (vgl. BGH TranspR 2003, 317, 318; TranspR 2004, 399, 402).

    Im Rahmen der Haftungsabwägung stellt dabei die Reichweite des bei wertdeklarierten Sendungen gesicherten Bereichs einen für die Bemessung des Mitverschuldensanteils relevanten Gesichtspunkt dar: Je größer der gesicherte Bereich ist, desto größer ist auch der Anteil des Mitverschuldens des Versenders, der durch das Unterlassen der Wertangabe den Transport der Ware außerhalb des gesicherten Bereichs veranlaßt (vgl. BGH TranspR 2003, 317, 318).

  • BGH, 01.12.2005 - I ZR 31/04

    Begriff des Drohens eines ungewöhnlich hohen Schadens

    Dieses Urteil hat der Senat, soweit zum Nachteil der Beklagten entschieden wurde, auf die Revision der Beklagten aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen (Urt. v. 8.5.2003 - I ZR 234/02, TranspR 2003, 317).

    aa) Das Berufungsgericht ist im Ansatz zutreffend davon ausgegangen, dass ein Versender in einen gemäß § 254 Abs. 1 BGB beachtlichen Selbstwiderspruch geraten kann, wenn er trotz Kenntnis, dass der Spediteur die Sendung bei richtiger Wertangabe mit größerer Sorgfalt behandelt, von einer Wertdeklaration absieht und bei Verlust gleichwohl vollen Schadensersatz verlangt (vgl. BGHZ 149, 337, 353; BGH TranspR 2003, 317, 318; Urt. v. 17.6.2004 - I ZR 263/01, TranspR 2004, 399, 401 = NJW-RR 2005, 265).

    Ein bei der Entstehung des Schadens mitwirkendes Verschulden der Versender kommt vielmehr auch in Betracht, wenn bei wertdeklarierten Sendungen Lücken in der Schnittstellenkontrolle verbleiben und nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Sendung gerade in diesem Bereich verloren gegangen ist und die Angabe des Werts der Ware daher deren Verlust nicht verhindert hätte (vgl. BGH TranspR 2003, 317, 318).

    Im Rahmen der Haftungsabwägung ist zu beachten, dass die Reichweite des bei wertdeklarierten Sendungen gesicherten Bereichs einen für die Bemessung der Haftungsquote relevanten Gesichtspunkt darstellt: Je größer der gesicherte Bereich ist, desto größer ist auch der Anteil des Mitverschuldens des Versenders, der durch das Unterlassen der Wertangabe den Transport der Ware außerhalb des gesicherten Bereichs veranlasst (BGH TranspR 2003, 317, 318; Urt. v. 19.5.2005 - I ZR 238/02, Umdruck S. 10).

  • BGH, 01.12.2005 - I ZR 4/04

    Berücksichtigung des Mitverschuldens des Versenders wegen unterlassener

    Im Rahmen der Haftung nach Art. 29 CMR kann sich ein anspruchsminderndes Mitverschulden zudem aus § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB ergeben, wenn der Geschädigte es unterlassen hat, den Frachtführer im Hinblick auf den Wert des Gutes auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen, die dieser weder kannte noch kennen musste, und der Frachtführer deshalb keinen Anlass gesehen hat, besondere Vorsorgemaßnahmen zur Schadensverhinderung zu treffen (vgl. BGHZ 149, 337, 353; BGH, Urt. v. 8.5.2003 - I ZR 234/02, TranspR 2003, 317, 318 = NJW-RR 2003, 1473).

    aa) Das Berufungsgericht ist im Ansatz zutreffend davon ausgegangen, dass ein Versender in einen gemäß § 254 Abs. 1 BGB beachtlichen Selbstwiderspruch geraten kann, wenn er trotz Kenntnis, dass der Spediteur die Sendung bei richtiger Wertangabe mit größerer Sorgfalt behandelt, von einer Wertdeklaration absieht und bei Verlust gleichwohl vollen Schadensersatz verlangt (vgl. BGHZ 149, 337, 353; BGH TranspR 2003, 317, 318; Urt. v. 17.6.2004 - I ZR 263/01, TranspR 2004, 399, 401 = NJW-RR 2005, 265).

    Ein bei der Entstehung des Schadens mitwirkendes Verschulden der Versender kommt vielmehr auch in Betracht, wenn bei wertdeklarierten Sendungen Lücken in der Schnittstellenkontrolle verbleiben und nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Sendung gerade in diesem Bereich verloren gegangen ist und die Angabe des Werts der Ware daher deren Verlust nicht verhindert hätte (vgl. BGH TranspR 2003, 317, 318).

    Im Rahmen der Haftungsabwägung ist zu beachten, dass die Reichweite des bei wertdeklarierten Sendungen gesicherten Bereichs einen für die Bemessung der Haftungsquote relevanten Gesichtspunkt darstellt: Je größer der gesicherte Bereich ist, desto größer ist auch der Anteil des Mitverschuldens des Versenders, der durch das Unterlassen der Wertangabe den Transport der Ware außerhalb des gesicherten Bereichs veranlasst (BGH TranspR 2003, 317, 318; Urt. v. 19.5.2005 - I ZR 238/02, Umdruck S. 10).

  • BGH, 01.12.2005 - I ZR 85/04

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch den Transportversicherer;

    Schadensteilung">425 Abs. 2 HGB beachtlichen Selbstwiderspruch geraten kann, wenn er trotz Kenntnis, dass der Spediteur die Sendung bei zutreffender Wertangabe mit größerer Sorgfalt behandelt, von einer Wertdeklaration absieht und bei Verlust gleichwohl vollen Schadensersatz verlangt (vgl. BGHZ 149, 337, 353; BGH, Urt. v. 15.11.2001 - I ZR 163/99, TranspR 2002, 452, 457; Urt. v. 8.5.2003 - I ZR 234/02, TranspR 2003, 317, 318; TranspR 2003, 467, 471; TranspR 2004, 399, 401).

    Dies genügt für das Vorliegen der Kausalität (vgl. BGH TranspR 2003, 317, 318; TranspR 2004, 399, 401; Urt. v. 19.5.2005 - I ZR 238/02, Umdruck S. 8).

    Schadensteilung">425 Abs. 2 HGB (vgl. BGHZ 149, 337, 355; BGH TranspR 2004, 399, 402; Urt. v. 19.5.2005 - I ZR 238/02, Urteilsumdruck S. 10) ist zu beachten, dass die Reichweite des bei wertdeklarierten Sendungen gesicherten Bereichs einen für die Bemessung der Haftungsquote relevanten Gesichtspunkt darstellt: Je größer der gesicherte Bereich ist, desto größer ist auch der Anteil des Mitverschuldens des Versenders, der durch das Unterlassen der Wertangabe den Transport der Ware außerhalb des gesicherten Bereichs veranlasst (BGH TranspR 2003, 317, 318).

  • BGH, 13.07.2006 - I ZR 245/03

    Haftung des Transportunternehmers bei nichtdeklariertem Transport von Verbotsgut

    Schadensteilung">425 Abs. 2 HGB beachtlichen Selbstwiderspruch geraten kann, wenn er trotz Kenntnis oder Kennenmüssens, dass der Frachtführer die Sendung bei zutreffender Wertangabe mit größerer Sorgfalt behandelt, von einer Wertdeklaration absieht und gleichwohl vollen Schadensersatz beansprucht (BGHZ 149, 337, 353; BGH, Urt. v. 8.5.2003 - I ZR 234/02, TranspR 2003, 317, 318; Urt. v. 19.1.2006 - I ZR 80/03, TranspR 2006, 121, 122).
  • BGH, 20.01.2005 - I ZR 95/01

    Mitverschulden des Absenders wegen fehlenden Hinweises auf Schadensrisiko

    c) Das anspruchsmindernde Mitverschulden kann sich aber gemäß § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB daraus ergeben, daß der Geschädigte es unterlassen hat, den Schädiger im Hinblick auf den Wert des Gutes auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen, die dieser weder kannte noch kennen mußte (vgl. BGHZ 149, 337, 353; BGH, Urt. v. 8.5.2003 - I ZR 234/02, TranspR 2003, 317, 318 = VersR 2003, 1596).
  • BGH, 17.06.2004 - I ZR 263/01

    Auslegung einer vor dem Inkrafttreten des Transportrechtsreformgesetzes

  • BGH, 01.12.2005 - I ZR 108/04

    Haftung eines Paketbeförderungsdienstes bei Verzicht auf die Durchführung von

  • BGH, 20.07.2006 - I ZR 9/05

    Anforderungen an den Nachweis des Inhalts einer Sendung im kaufmännischen

  • OLG Braunschweig, 03.02.2005 - 2 U 201/03

    Ansprüche eines Kunden bei Verlust von Transportgut; Pflicht zur Darlegung der

  • BGH, 01.12.2005 - I ZR 265/03

    Voraussetzungen des Mitverschuldens wegen Absehens von einem Hinweis auf die

  • BGH, 02.12.2004 - I ZR 48/02

    Haftung des Fixkostenspediteurs bei ungeklärtem Verlust von Transportgut

  • BGH, 19.05.2005 - I ZR 238/02

    Voraussetzungen einer vertraglichen Haftung für Verluste und Beschädigungen von

  • BGH, 23.10.2003 - I ZR 55/01

    Haftung eines Paketbeförderungsdienstes für den Verlust von Transportgut;

  • BGH, 03.02.2005 - I ZR 276/02

    Mitverschulden des Versenders wegen unterlassener Wertdeklaration einer

  • BGH, 15.12.2005 - I ZR 303/02

    Mitverschulden des Versenders bei unterlassener Wertdeklaration

  • OLG Stuttgart, 19.11.2003 - 3 U 137/03

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Paketdienstes: Unwirksamkeit eines

  • BGH, 15.12.2005 - I ZR 72/03

    Mitverschulden des Versenders eines Pakets bei unterlassener Wertdeklaration

  • BGH, 09.10.2003 - I ZR 275/00

    Klage auf Schadensersatz gegen einen Paketbeförderungsdienst wegen Verlust und

  • BGH, 01.12.2005 - I ZR 46/04

    Mitverschulden des Versenders bei unterlassener Wertdeklaration

  • BGH, 30.03.2006 - I ZR 57/03

    Mitverschulden des Versenders wegen Kenntnis von groben Organisationsmängeln des

  • BGH, 15.12.2005 - I ZR 95/03

    Mitwirken des Verschuldens des Versenders bei unterlassener Wertangabe

  • OLG Koblenz, 30.11.2006 - 2 U 1521/05

    Transportrecht: Schadensersatz wegen Verlust von Transportsendungen; Nachweis des

  • BGH, 25.11.2004 - I ZR 210/01

    Darlegungs- und Beweislast für grob fahrlässiges Verhalten eines Spediteurs

  • OLG Frankfurt, 18.04.2007 - 13 U 62/06

    Internationale Luftbeförderung: Anwendbares Recht; Haftungsbeschränkung nach dem

  • BGH, 01.12.2005 - I ZR 117/04

    Anforderungen an die Wertdeklaration des Versenders

  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 262/01

    Haftung eines Paketbeförderungsdienstes für das Abhandenkommen von Sendungen;

  • OLG Düsseldorf, 16.06.2004 - 18 U 237/03

    Schadensersatzansprüche bei Verlust undeklarierter Wertpakete

  • OLG Düsseldorf, 02.02.2005 - 18 U 122/04

    Schadensersatzanspruch bei Verlust einer Warensendung durch den

  • OLG Koblenz, 30.11.2006 - 2 U 1522/05

    Zur Haftung des Transportunternehmens bei Sendungsverlust

  • OLG Hamburg, 08.07.2010 - 6 U 114/06

    Frachtführerhaftung im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr: Anforderungen

  • OLG München, 18.08.2010 - 7 U 2114/10

    Qualifizierte Haftung des Frachtführers: Mitverschulden des Auftraggebers bei

  • OLG Bamberg, 29.07.2003 - 5 U 119/03

    Schadensersatz aus einem Frachtgeschäft wegen des Verlustes von Transportgut

  • OLG Düsseldorf, 21.04.2010 - 18 U 232/09

    Mitverschulden des Versenders bei unterbliebener Wertdeklaration

  • OLG Koblenz, 30.11.2006 - 2 U 1523/05

    Schadensersatz wegen des Verlustes von Wertpaketen mit einer Wertdeklaration von

  • OLG München, 26.01.2011 - 7 U 3426/10

    Frachtführerhaftung: Leichtfertige Auslieferung des Transportguts entgegen einer

  • BGH, 26.01.2006 - I ZR 116/05

    Übergehen eines Beweisantritts mangels namentlicher Benennung eines Zeugen

  • OLG Frankfurt, 30.08.2004 - 13 U 215/02

    Internationaler Luftfrachtbrief: Geltung des Warschauer Abkommens; Bedeutung von

  • OLG Düsseldorf, 12.11.2003 - 18 U 236/02

    Schadensersatzpflicht des Spediteurs bei Verlust einer Warensendung infolge

  • OLG Düsseldorf, 02.02.2005 - 18 U 82/04

    Haftung des Frachtführers wegen Paketverlust - Annahme der Leichtfertigkeit wegen

  • OLG Stuttgart, 14.01.2004 - 3 U 148/03

    Forderungseinziehung durch Transportversicherung; Beschränkung der Haftung des

  • OLG Düsseldorf, 13.04.2005 - 18 U 184/04
  • OLG München, 17.03.2004 - 7 U 4035/03

    Unzulässige Haftungsbegrenzung in AGB eines Paketbeförderungsdienstes als

  • OLG Düsseldorf, 06.10.2004 - 18 U 86/04

    Haftung des Transporteurs / Frachtführers bei Verlust der Warensendung

  • LG Düsseldorf, 13.01.2005 - 31 O 110/01

    Schadensersatzansprüche wegen Transportschadensfällen in Form von Paketverlusten;

  • OLG Düsseldorf, 21.04.2010 - 18 U 215/09

    Mitverschulden des Versenders an dem Verlust von Transportgut wegen

  • OLG Düsseldorf, 06.09.2017 - 18 U 85/16

    Haftung eines Transportdienstleisters wegen Verlustes eines Pakets auf dem

  • OLG München, 15.12.2010 - 7 U 3426/10

    Haftung des Transporteurs wegen Nichtbeachtung eines "on hold" Vermerks;

  • LG Düsseldorf, 19.05.2005 - 31 O 118/02
  • OLG München, 29.07.2004 - 23 U 5315/03
  • LG Düsseldorf, 04.03.2004 - 31 O 138/02

    Anforderungen an die Aufhebung der frachtvertragsrechtlichen

  • OLG Köln, 05.09.2006 - 3 U 171/04

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen Verlust einer Fracht; Verlust

  • OLG Düsseldorf, 08.12.2004 - 18 U 163/04
  • LG Düsseldorf, 19.02.2004 - 31 O 170/02

    Schadensersatzansprüche eines Transportversicherers aus abgetretenem und

  • OLG Düsseldorf, 06.10.2004 - 18 U 67/04
  • OLG Düsseldorf, 23.06.2004 - 18 U 13/04
  • LG Düsseldorf, 05.07.2005 - 31 O 201/02

    Umfang eines Schadensersatzanspruch aus abgetretenem und übergegangenem Recht

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht